Verlagerung der Sportflächen von SV Eilendorf und Arminia Eilendorf auf Deltourserb; hier: Ratsantrag Nr. 03/2024 (Grüne) / 208/24 (SPD)
FB 61/1046/WP18 · Kenntnisnahme
Verlagerung der Sportflächen von SV Eilendorf und Arminia Eilendorf auf Deltourserb; hier: Ratsantrag Nr. 03/2024 (Grüne) / 208/24 (SPD)
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Herr Hangarter erläutert, dass die Idee zur Verlagerung der Flächen aus Sicht seiner Fraktion nach wie vor gut sei. Aus diesem Grund werden Grüne und SPD einen geänderten Beschlussentwurf zur Abstimmung stellen, welcher perspektivisch die Möglichkeit einer Verlagerung offen halte.
Dieser lautet wie folgt:
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Darüber hinaus stellt der Sportausschuss fest, dass die Verlagerung der Sportflächen von SV Eilendorf und Arminia Eilendorf aus sportlicher Perspektive weiterhin eine sinnvolle Möglichkeit darstellt, um die Sportbedarfe der Vereine langfristig ohne Nutzungskonflikte decken zu können. Der Sportausschuss beschließt, dass die Verwaltung die Option einer Verlagerung im Prozess der Entwicklung auf Deltourserb weiterhin mitdenkt und unabhängig von der Entwicklung am Standort Deltourserb für Eilendorf – wie in allen Bezirken – auf Grundlage der Bestands- und Bedarfsaufnahme aus der Sportentwicklungsplanung zielgerichtet Maßnahmen umsetzt.
Selbstverständlich dürfe eine Verlagerung nur in enger Absprache und dem Einverständnis der Eilendorfer Vereine stattfinden. Die Sportpolitik werde nichts gegen den Willen der Vereine beschließen.
Herr Baal weist darauf hin, dass man sich in den bisherigen Beratungen nicht einig geworden sei. In Eilendorf haben die Vereine nach Einschätzung der CDU-Fraktion keinen Verlagerungswunsch geäußert. Die bisherigen Flächen seien im Flächennutzungsplan als Sport- und Grünflächen ausgewiesen. Die Flächen sollten aufgrund der vorhandenen Kaltluftschneisen besser unbebaut bleiben. Die benannte Ausweichfläche in Deltourserb habe derzeit nach seinem Kenntnisstand 17 verschiedene Eigentümer*innen. Aus diesem Grund würde man über einen Realisierungszeitraum von ca. 20 Jahren sprechen. Deshalb sollte zum jetzigen Zeitpunkt kein Beschluss gefasst werden. Von einem Beschluss würde die Botschaft ausgehen, dass die Vereine zu einem späteren Zeitpunkt verlagert werden sollen. Aus Sicht seiner Fraktion wäre das das falsche Signal an die Vereine. Er schlage daher vor, die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Damit sei der Punkt erledigt. Sollte der geänderte Beschlussentwurf zur Abstimmung gestellt werden, werde seine Fraktion nicht zustimmen. Sollte die Ratsmehrheit an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sein, würde er vorschlagen, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.
Der Ausschussvorsitzende Herr Dr. Breuer zeigt sich verwundert, dass die Vereine keinen Bedarf sehen. Er habe gemeinsam mit dem Bezirksamt in Gesprächen mit den Vereinen gesessen und wahrgenommen, dass es ein Interesse geben würde. Es wurde sogar ein Letter of Intent der beiden Fußballvereine gezeigt, der die Absicht einer möglichen Fusionierung beinhalte. Er habe bei den Vereinen nicht das Gefühl gehabt, dass es Unruhe verursacht habe. Selbstverständlich sei die Entfernung zu den neuen Flächen ein Thema gewesen. Seine Fraktion habe von Anfang an deutlich gemacht, dass es nur ein langfristiges Projekt sein könne. Die Vereine haben selbst Wünsche geäußert, was im Falle einer Verlegung gebaut werden müsse. Das Projekt müsse zunächst erst liegenschaftlich aufbereitet werden. Der von Herrn Hangarter genannte Beschlussentwurf lasse diese Option weiterhin offen.
Herr Offermann stellt klar, dass nichts ohne den Willen der Vereine beschlossen werde. Hier gehe es um einen langfristigen Prozess. Die Bedarfslagen könnten sich in den nächsten Jahren verändern und niemand könne vorhersagen, was in Zukunft passieren werde. Mit dem Beschluss halte man sich weitere Veränderungen offen.
Frau Dr. Oidtmann ergänzt aus Sicht der Eilendorfer Bevölkerung. Das Vereinsleben in Eilendorf sei sehr wichtig und dieses bedarf es auf jeden Fall zu erhalten. Mit dem Beschluss halte man sich alle Türen weiterhin offen. Auch sie betont nochmals, dass nichts ohne den Willen der Eilendorfer entschieden werde.
Herr Dambietz, Fachbereich Stadtentwicklung, erläutert, dass es bei der Beantwortung des Ratsantrages Gespräche mit den Vereinen gegeben habe. Er teilt mit, dass er den Eindruck hatte, dass die Vereine einer möglichen Fusionierung offen gegenüber stünden. Die Verlagerung der Sportflächen sei von den Vereinen jedoch nicht gewünscht. Dies wurde auch in der Diskussion in der Bezirksvertretung Eilendorf deutlich. Insbesondere die Entfernung aus der Ortsmitte heraus wurde als problematisch dargestellt.
Frau Lambertus ergänzt, dass der Fachbereich Stadtentwicklung einen Prüfauftrag erhalten habe, dem sie nachgegangen seien. In der Sitzung der Bezirksvertretung gab es nochmal einen weiteren Prüfauftrag, der ebenfalls erledigt wurde. Aus diesem Grund wolle sie klarstellen, dass der Ratsantrag aus Sicht der Verwaltung somit als erledigt behandelt werde. Sollte es zu einer weiteren Entwicklung der Flächen kommen, werde der Sport selbstverständlich berücksichtigt.
Der Ausschussvorsitzende stellt klar, dass der Beschluss keinen unmittelbaren Prüfauftrag vorsehe. Der Beschlussvorschlag halte alle Möglichkeiten offen und der Sport solle bei der Flächenentwicklung mitgedacht werden.
Herr Hucke betont nochmals, dass in Eilendorf sehr viele Potenziale vorhanden seien, die in Bewegung kommen können. Mit dem Beschluss halte man eine weitere Variable in der Hand. So könne im Rahmen eines kommenden Prozesses der Bezirk ganzheitlich betrachtet werden.
Abschließend erläutert Herr Baal, dass der Prozess aus seiner Sicht falsch angestoßen wurde. Es wäre gut und nachvollziehbar gewesen, wenn man die Verwaltung nur damit beauftragt hätte, bei der möglichen Überplanung der Flächen „Deltourserb“ den Sport zu berücksichtigen. Hier sei man aber einen anderen Weg gegangen, den man nun versuche, zu retten.
Nach der Diskussion wurde der von Grünen und SPD vorgeschlagene Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.
Beschluss
Erläuterungen
- Ausgangslage
Basierend auf dem Ratsantrag der Fraktionen Die Grünen (Nr. 03/2024) und SPD (Nr. 208/24) vom 22.02.2024 (Anlage 1) wurde die Verwaltung beauftragt, die Verlagerung der Sportplätze des SV Eilendorf und Arminia Eilendorf zu einem gemeinsamen Standort auf der Entwicklungsfläche Deltourserb zu prüfen. Zudem soll untersucht werden, ob die derzeitigen Sportflächen für eine Wohnbebauung genutzt werden können. Die beiden Eilendorfer Sportvereine nutzen aktuell die städtischen Sportanlagen an der Halfenstraße/Krebsstraße und der Brander Straße. Eine Verortung der betreffenden Flächen ist der Anlage 2 zu entnehmen. Der Grund für den Ratsantrag ist der durch den Vereinsbetrieb verursachte Lärm (Emissionen) mit Blick auf die angrenzende Wohnbebauung. Bei einem „Nutzungstausch“ (Wohnen auf den heutigen Sportplätzen, Sport auf der Fläche bei Deltourserb) wäre die Sportlärmproblematik auf den heutigen Flächen obsolet. Auf Deltourserb beträfen die Emissionen der angrenzenden Autobahn A44 eine dort mögliche, künftige Wohnnutzung nicht mehr.
- Voruntersuchung der Flächen
Im Rahmen einer Voruntersuchung wurden folgende Aspekte betrachtet:
- Aktuelle Nutzung
- Eigentumsverhältnisse
- Umweltemissionen
- Planungsrechtliche Situation
- Verkehrsplanerische Belange
Im Rahmen eines gemeinsamen Termins mit Vertretern beider Vereine wurde die grundsätzliche Bereitschaft gegenüber einer gemeinsamen Fusionierung abgefragt. Mit Blick auf eine neue Sportanlage wurden hierbei bestehende Ansprüche erhoben.
- Ersteinschätzung - Entwicklungsfläche Deltourserb
- Lage und Nutzung
Die Entwicklungsfläche Deltourserb im Bezirk Eilendorf wird von der Von-Coels-Straße, Freunder Straße und dem Wirtschaftsweg Deltourserb umschlossen. Sie liegt am Siedlungsrand und wird aktuell als Grünlandfläche größtenteils zur Beweidung genutzt.
- Eigentumsverhältnisse
Die Fläche gehört 17 Eigentümer*innen (Anlage 3). Dies macht eine Entwicklung unabhängig von der Nutzung zeitintensiv und komplex. Als Möglichkeiten kommen eine Flächenumlegung nach § 45 ff. BauGB oder ein Ankauf der Flächen in Betracht. Bei der vorhandenen Vielzahl an Eigentümer*innen und Eigentumsgemeinschaften würde dies mit einem arbeitsintensiven und langwierigen Prozess einhergehen, welcher die Mitwirkung der Eigentümer*innen voraussetzt. Eine Umlegung setzt voraus, dass ein Bebauungsplan vorliegt. Dies würde zu einem Verfahren mit offenem Ausgang führen.
- Planungsrecht
Die Fläche wurde im Rahmen der Flächennutzungsplanaufstellung als Prüffläche „EI-MI-01 - Deltourserb West Variante 4“ untersucht (Anlage 4). Im FNP AACHEN*2030 ist sie als gemischte Baufläche dargestellt, ein Teil wird mit der Signatur ‚Belüftungsbahn Stadtklima‘ überdeckt (Anlage 5). Gemäß § 6 Abs. 1 BauNVO sind Mischgebiete primär für eine Wohnnutzung und für Gewerbebetriebe vorgesehen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Unabhängig vom Sportplatzbelag werden eigenständige, nicht schulgebundene Sportplätze im FNP AACHEN*2030 als Grünflächen mit der Zweckbestimmung ‚Sportplatz‘ dargestellt. Auf diesen Freiflächen sind bauliche und sonstige Anlagen nur untergeordnet zulässig. Der sportlichen Nutzungen dienende Gebäude und Anlagen werden als Gemeinbedarfsflächen dargestellt. Der Regionalplan weist die Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich aus, ein Bebauungsplan existiert nicht.
- Umweltbelange
Laut dem Umweltbericht des FNP AACHEN*2030 wäre eine Nutzung der Fläche als Mischbaufläche mit erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Tiere, Pflanzen, Landschaft, Grundwasser und Klima verbunden. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Menschen werden als bedingt erheblich eingestuft. Es wird empfohlen, eine Detailkartierung des Bodens vorzunehmen und den südlichen Rand der Fläche als grünen Ortsrand zu gestalten. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung müssten Regelungen zum Schutz des Grundwassers sowie klimatische Untersuchungen durchgeführt werden.
In unmittelbarer Nähe zu der Fläche befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb. Es ist gutachterlich zu prüfen, inwieweit dieser durch eine angrenzende Nutzung beeinträchtigt werden könnte. Hierbei sind entsprechende Abstände sowie potenzielle Geruchs- und Staubbelastungen zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die Lärmbelastung ist zu entscheiden, welche Nutzungen zulässig sind und welche Lärmschutzmaßnahmen möglicherweise ergriffen werden müssten, damit eine Sportnutzung nach Sportanlagenlärmschutzverordnung zulässig ist.
- Verkehrsplanerische Belange
Im Hinblick auf die verkehrsplanerischen Belange ist für eine Sportnutzung bei Deltourserb die Erreichbarkeit sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrrad grundsätzlich gegeben. Es besteht eine ÖPNV-Anbindung an die Bushaltestellen „Rheingold“ und „Schlackstraße“. Eine Anbindung per motorisiertem Individualverkehr könnte über den Wirtschaftsweg „Deltourserb“ an das Hauptstraßenverkehrsnetz erfolgen.
- Austauschtermin mit SV Eilendorf und Arminia Eilendorf
Am 31.10.2024 fand ein Austausch zwischen Fachverwaltung, Bezirkspolitik und Vertretern der Vereine statt. Beide Vereine signalisierten ihre Bereitschaft und positive Haltung gegenüber einer Fusionierung, welche auch die Nutzung einer gemeinsamen Sportanlage einbezieht. Der im Ratsantrag vorgeschlagene Standort Deltourserb wurde von den Vereinen als schwierig eingeschätzt, da er aufgrund seiner peripheren Lage insbesondere für Kinder und Jugendliche keine gute Anbindung biete.Eine fußläufige Erreichbarkeit sei im Vergleich zur momentanen Situation stark erschwert. Die Vereine äußerten den Wunsch, vorrangig zentraler gelegene Flächen in Eilendorf für eine zukünftige Sportanlage in Erwägung zu ziehen.
- Ersteinschätzung – Flächen von SV Eilendorf und Arminia Eilendorf
- Lage und Nutzung
Die Sportplätze von SV Eilendorf und der Arminia Eilendorf befinden sich in zentraler Ortslage. Beide Plätze werden täglich ab dem Nachmittag bis ca. 21.00 Uhr und an den Wochenenden genutzt. Zusätzlich findet auf den Anlagen der Schulsport der örtlichen Grundschulen statt. Dies ist bei einer möglichen Verlagerung zu beachten.
Beide Sportflächen sind unmittelbar von Wohngebieten umschlossen, entlang der Von-Coels-Straße grenzen sie an Mischbauflächen. Laut Bericht der Vereine häufen sich die Beschwerden der ansässigen Anwohner*innen über den vorhandenen Sportlärm. Eine Wohnbebauung am Standort der Sportplätze würde sich in die Umgebungsnutzung einfügen. Der Nutzungskonflikt zwischen Sport und Wohnen wäre beseitigt. Außerdem können beide Flächenlagen als attraktive Standorte für Wohnnutzungen eingestuft werden, da es sie in der Nähe von Nahversorgungs- und Sozialeinrichtungen liegen und verkehrlich gut angebunden sind.
- Eigentum
Während die Sportfläche von Arminia Eilendorf vollständig im Eigentum der Stadt Aachen ist, befindet sich ein südlicher Abschnitt der Sportfläche von SV Eilendorf in privatem Eigentum (Anlage 6). Der hierfür geschlossene Pachtvertrag zwischen der Stadt Aachen und der Eigentümergemeinschaft wurde zuletzt im Jahr 2022 verlängert. Eine Freimachung und Vermarktung für den Wohnungsbau müsste in enger Abstimmung mit FB 23 (Immobilienmanagement) erfolgen.
- Planungsrecht
Die Flächen beider Vereine sind im FNP AACHEN*2030 als Grünflächen mit der Zweckbestimmung ‚Sportplatz‘ dargestellt und befinden sich innerhalb der Signatur ‚Belüftungsbahn Stadtklima‘ (Anlage 7). Sie grenzen an Wohn- und Mischbaufläche und befinden sich in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlicher Fläche.
Für die Sportfläche des SV Eilendorf besteht der seit 1979 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 662 „Krebsstraße“ (siehe Anlage 8). Dieser setzt den Sportplatz als Grünfläche fest. Ein Schutzstreifen zwischen der Ortslage und dem Gewerbegebiet regelt den Ausschluss von weiterer Bebauung nach Süden. Die Fläche von Arminia Eilendorf liegt innerhalb des seit 1977 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 646 „Von-Coels-Straße, Brander Straße, Müselter Weg, Breitbendenstraße, Lindenstraße” (Anlage 9). Auch hier ist das Sportplatzgelände als Grünfläche festsetzt.
In beiden Fällen wäre das weitere Verfahren bezüglich einer Bebauungsplanänderung zur Schaffung neuen Wohnraums zu prüfen. Damit einhergehend wäre der FNP AACHEN*2030 anzupassen.
- Verkehrsplanerische Belange
Bei beiden Flächen ist eine gute Erreichbarkeit sowohl zu Fuß als auch per Rad und ÖPNV gegeben. Bei einer Konkretisierung der Planung müssten die Kapazitätsreserven der Von-Coels-Straße geprüft werden. Für die Fläche des SV Eilendorf wäre bei einer Umnutzung ein neuer Zugang über die Krebsstraße denkbar, sodass ein Anschluss an die Von-Coels-Straße über die Forster Straße erfolgen könnte. Für die Fläche von Arminia Eilendorf scheint die derzeitige Anbindung über die Brander Straße auch bei einer Wohnnutzung am sinnvollsten. In beiden Fällen wären möglicherweise zusätzliche Signalisierungen erforderlich.
- Erstes Fazit basierend auf der Voruntersuchung
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass aus planungsrechtlicher Sicht eine Verlagerung der beiden Sportanlagen auf die Entwicklungsfläche Deltourserb und eine Wohnnutzung auf den freiwerdenden Flächen grundsätzlich möglich ist. Dies erfordert eine Änderung des FNP AACHEN*2030 sowie der betreffenden Bebauungspläne. Eine Wohnbebauung am Standort der Sportplätze würde sich in die Umgebungsnutzung einfügen. Bei Deltourserb liegt eine Herausforderung in der diversen Eigentumsstruktur, wodurch eine konkrete Planung erfahrungsgemäß viele Jahre erfordern könnte. Im Rahmen konkreter Gutachten wäre das Thema der Umweltemissionen näher zu prüfen. Die Vereine haben sich gegenüber der Fachverwaltung beim Standort Deltourserb grundsätzlich interessiert gezeigt, aber auch den Wunsch geäußert, die Fusionierung der beiden Sportplätze auf einer zentraler gelegenen Fläche zu vollziehen, welche über eine bessere Erreichbarkeit verfügt.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1011162
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1011162
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-12-05 FB 61_1046_WP18 Verlagerung der Spor SAO.pdf
14.3.2025
28.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 14
- Sitzung
- Sitzung des Sportausschusses
- Gremium
- Sportausschuss
- Datum
- Di., 20.05.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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