20. Mai 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten

FB 52/0541/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beschluss

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Beschaffung von folgenden Sportgeräten, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2025, zu bezuschussen: Polizei Sportverein Aachen 1922 e.V. Zwei Elektro-Karts 2.500,00 € Burtscheider Turnverein 1873 e.V. Vier Tischtennis-Tische 748,03 € FC Eintracht 1920 Kornelimünster e.V. Jugendfußballtor 374,98 € BC Helios Aachen 1912 e.V. Mobiler Bodenring 1.314,62 €

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Beschaffung von folgenden Sportgeräten, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2025, zu bezuschussen:

Polizei Sportverein Aachen 1922 e.V.

Zwei Elektro-Karts

2.500,00 €

Burtscheider Turnverein 1873 e.V.

Vier Tischtennis-Tische

748,03 €

FC Eintracht 1920 Kornelimünster e.V.

Jugendfußballtor

374,98 €

BC Helios Aachen 1912 e.V.

Mobiler Bodenring

1.314,62 €

Erläuterungen

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

Der Polizei Sportverein Aachen 1922 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von zwei vereinseigenen Elektro-Karts für die Motorsportabteilung gestellt. Diese Anschaffung ist notwendig, da ab der Saison 2025 bei Wettbewerben nicht mehr mit Verbrenner-Karts gefahren werden darf, sondern nur noch Elektro-Karts erlaubt sind. Um auch mit diesen Fahrzeugen üben zu können, welche auffällig anders zu fahren sind, möchte der Verein nun eigene anschaffen. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der beiden Elektro-Karts 38.970,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den Polizei Sportverein Aachen 1922 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 04.02.2025 erhalten.

Der Burtscheider Turnverein 1873 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von vier vereinseigenen Tischtennis-Tischen samt Netzen für die Tischtennisabteilung gestellt. Diese werden benötigt, um der stetig steigenden Mitgliederzahl ein Training zu ermöglichen. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der vier Tischtennis-Tische samt Netzen 2.992,12 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Burtscheider Turnverein 1873 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 748,03 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung wurde mit Schreiben vom 30.01.2025 erteilt.

Der FC Eintracht 1920 Kornelimünster e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von einem vereinseigenen Jugendfußballtor für die Fußballabteilung gestellt. Dieses wird insbesondere für das Training der 13 Teams der Jugendfußballabteilung, welche aus ca. 300 Kindern und Jugendlichen besteht, benötigt. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Jugendfußballtors 1.499,90 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den FC Eintracht 1920 Kornelimünster e.V. ein Zuschuss in Höhe von 374,98 € ergeben.

Der BC Helios Aachen 1912 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von einem vereinseigenen mobilen Bodenring gestellt. Dieser wird für das Kinder- und Jugendtraining benötigt, damit die Sportler*innen in der Wettkampfvorbereitung Sparringeinheiten im Ring absolvieren können. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des mobilen Bodenrings 5.258,47 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den BC Helios Aachen 1912 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.314,62 € ergeben.

Der Haushaltsansatz 2025 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten voraussichtlich 20.000,00 €. Bisher wurde für zwei Anträge ein Betrag in Höhe von 1.400,82 € bewilligt. Für die vier neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 4.937,63 € erforderlich, sodass nach Bewilligung der Anträge noch 13.661,55€ zur Verfügung stehen würden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-080202-803-2 / 53180000, 48130000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

10.000 €

10.000 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

20.000 €

20.000 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-04-08 FB 52_0541_WP18 Zuschuss zur Beschaf SAO.pdf

7.5.2025

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Metadaten

TOP
Ö 16
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Di., 20.05.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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