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Lärmaktionsplanung nach EU-UmgebungslärmrichtlinieFortschreibung des Lärmaktionsplans Aachen (LAP) in 2020hier - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

FB 36/0483/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Meiners führt aus, dass es sich bei dem Thema Lärmschutz und Lärmbeeinträchtigung um ein Umweltthema handele, das die Bürgerinnen und Bürger Aachens sehr unmittelbar betreffe. Er berichtet, dass die Verwaltung in verschiedenen Arbeitsschritten zunächst Daten erhoben und kartiert und dann auch das Instrument der Bürgerbeteiligung genutzt habe, was auch mit einer Rückmeldung von 850 Fragebogen rege genutzt worden sei.

Nachdem die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung gesichtet worden seien, habe man auf dieser Grundlage einen überarbeiteten Entwurf gefertigt, der in Kürze nochmals ausgelegt werden müsse. Nach erneuter Auswertung der Eingaben stehe für den LAP dann bis Ende des Jahres eine Beschlussfassung im Rat an.

Er erklärt, dass die Verwaltung sich im LAP nicht nur des Themas Verkehrslärm sondern auch des Gewerbelärms annehme. Dagegenwürden Rückmeldungen und Anmerkungen der Bürger in Sachen Luftverkehr an die zuständigen Deutsche Bahn und Luftfahrtbehörde weitergeleitet, weil hier keine unmittelbare kommunale Einflussmöglichkeit bestehe.

Ratsfrau Lürken ergreift das Wort und lobt den Fachbereich für die sehr gute Vorgehensweise auch im Hinblick auf die äußerst corona-konforme Art der Bürgerbeteiligung via Internet. Sie hebt noch einmal ein Ergebnis der Untersuchung hervor, das besagt, dass bereits ab 25 km/h die Rollgeräusche des Verkehrs lauter seien als das Motorengeräusch, was die Sinnhaftigkeit der eingeführten Tempo 30 Zonen in der Innenstadt noch einmal unterstreiche.

Sie freue sich, dass die Verwaltung auch bei dieser freiwilligen Aufgabe einen konsequenten Ansatz verfolge, und sei sich sicher, dass man hier auf einem guten Weg sei. Abschließend dankt sie Herrn Meiners noch einmal für die bisherige Arbeit.

Ratsherr Neumann schließt sich dem Dank im Namen der Grünen-Fraktion an und führt aus, dass es wichtig sei, dieses Thema auch in den nächsten Jahren stetig und eng von der Politik aus zu begleiten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation einfach umsetzbar seien. Er regt an, die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Fluglärm politisch aufzugreifen und die Verantwortlichkeiten im LAP klarer dazulegen bzw. aufzuzeigen.
Als Denkanstoß stellt er die Möglichkeit einer politischen Resolution dar.

Ratsfrau Dr. Wolf erweitert die bisherigen Dankesworte um einen Dank an die beteiligten Bürgerinnen und Bürger und stellt die Frage, ob die Inhalte der EU-Umgebungslärmrichtlinie nicht in der Zukunft auch für den Bürger einklagbar seien. Herr Meiners verneint dies und führt ergänzend aus, dass die EU Umgebungslärmrichtlinie lediglich aussage, dass Städte ab einer gewissen Größe derartige Pläne aufstellen müssten, dem Bürger jedoch kein Klagerecht eingeräumt werde.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

In Vertretung

Dr. Markus Kremer

(Beigeordneter)

Erläuterungen

Erläuterungen:

Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Fortschreibung des Lärmaktionsplans Aachen (LAP) in 2020

hier: Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

  1. Bisherige Verfahrensdurchführung

Gemäß der EU-Umgebungslärm-Richtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG) wurde die Lärmkartierung der 3. Runde in Aachen im Jahr 2018 fertiggestellt. Ergebnisse der Kartierung und erste Erkenntnisse für die Lärmaktionsplanung wurden im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 25.06.2019 vorgestellt. Die auf der Kartierung fußende Lärmaktionsplanung soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Dazu wird der Lärmaktionsplan (LAP) aus dem Jahr 2012 überarbeitet, aktualisiert und fortgeschrieben. Die Öffentlichkeit ist über ein mehrstufiges Verfahren zu informierenund in die Maßnahmenfindung aktiv einzubinden. Die erste Beteiligung der Bürgerschaft wurde mittels eines Fragebogens, welcher vom 19.11.2019 bis zum 06.01.2020 auf der Internetseite der Stadt Aachen abrufbar war, vollzogen.Die stadtintern einzubindenden Fachbereiche und die Träger Öffentlicher Belange wurden in einem separaten Schritt ebenfalls in die Fortschreibung des LAP eingebunden.

  1. Ergebnisse der ersten Bürgerbeteiligung

Im Rahmen der ersten Beteiligungsrunde wurde die Bürgerschaft schwerpunktmäßig digital über die städtische Internetseite informiert und in den Prozess eingebunden. Hierbei wurde der Öffentlichkeit zunächst die aktuelle Lärmkarte 2018 vorgestellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten dann im Rahmen der 4-wöchigen Beteiligungsphase einen Fragebogen (siehe Beispiel im LAP-Bericht) ausfüllen, der Fragen zur persönlichen Lärmsituation beinhaltete. Der Fragebogen wurde so gestaltet, dass sich die Bürgerschaft sowohl direkt online als auch durch schriftlicheEingabe (ausdruckbare pdf-Formularvorlage) an der Umfrage beteiligen konnte.

Damit wurde–auch dank intensiver medialer Begleitung eine breite Öffentlichkeit mit ca. 850 statistisch verwertbaren Eingaben aus allen Stadtbezirken Aachens erreicht.Aus dem Bezirk Aachen-Mitte mit seiner hohen Einwohnerdichte und hoher Umgebungslärmbelastung durch Verkehr und Schienenlärm wurden erwartungsgemäß die meisten Eingaben getätigt. Insgesamt gingen Eingaben aus 340 verschiedenen Straßen und Plätzen der Stadt ein. Die stark befahrenen Straßen im Stadtgebiet und die Bundesautobahnen (BAB) sowie der Bahnverkehr werden als Hauptlärmquellen benannt. Im Innenstadtgebiet werden dabei besonders der Verkehrslärm und der Bahnlärm als belastend wahrgenommen. Erwartungsgemäß sind im gesamten Stadtgebiet die Bundesautobahnen und die Zugfernstrecken als Hauptlärmquellen mit hoher Belastung für die Bürger auszumachen. Besonders viele Eingaben zum Verkehrslärm durch die BAB liegen für die Gebiete Driescher Hof, Vetschau und Laurensberg vor. Lärmarten wie Gewerbelärm, Nachbarschaftslärm oder Fluglärm werden dagegen in den durch Verkehrs- oder Schienenlärm weniger belasteten und somit eher leiseren Bereichen der Stadt, insbesondere in den nördlichen und südlichen Stadtbezirken, als Lärmbelästigung bzw. als ruhestörend empfunden.

  1. Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP), 3.Runde

Auf Basis des LAP-Berichts der 2. Runde, der Ergebnisse der Lärmkartierung 2018 und der Auswertung der Fragebögen aus der ersten Bürgerbeteiligung wurde ein Entwurf für den neuen Lärmaktionsplan entwickelt. Dieser wurde den Trägern öffentlicher Belange und den betroffenen Fachbereichen der Verwaltung zur kritischen Einsicht und schriftlichen Stellungnahme vorgelegt. Die entsprechenden Rückmeldungen sind ebenfalls in den vorliegenden LAP-Entwurf eingearbeitet.

Der LAP-Bericht umfasst entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie neben allgemeinen Informationen zum rechtlichen und fachlichen Hintergrund die wesentlichen Ergebnisse der Lärmkartierung sowie der Beteiligung von Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange. Darauf aufbauend wurden die strategische Zielsetzungen für die Lärmaktionsplanung erarbeitet und dargelegt sowie konkrete Vorhaben in sog. Maßnahmenblättern zusammengefasst.

4. Weiteres Vorgehen

Nach Abwägung und Einarbeitung der detaillierten Stellungnahmen aus der ersten Beteiligungsrunde wird der LAP-Entwurf (siehe Anlage) in einer zweiten Stufe auf der Internetseite der Stadt Aachen 4 Wochen lang zur Einsicht offengelegt. Hier besteht nochmals die Möglichkeit Stellungnahmen, Anregungen oder Bedenken zum LAP-Entwurf innerhalb einer noch festzulegenden Frist zu äußern.

Nach Abschluss dieser zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen die abschließende Abwägung der Rückmeldungen und die Überarbeitung der Entwurfsfassung. Die Endfassung des LAP Aachen wird der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Für den Prozess der Fortschreibung des Lärmaktionsplans sind keine finanziellen Auswirkungen erkennbar.

Der neue Lärmaktionsplan stellt den strategischen Rahmen zur Lärmminderung im Stadtgebiet Aachen im Sinne der rechtlichen Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie dar. Soweit im laufenden Haushalts- und Finanzplan nicht bereits Mittel enthalten sind, muss der erforderliche Finanzbedarf für die in den Maßnahmenblättern dargelegten (Einzel-)Vorhaben bedarfsweise im Einzelfall mit den für die Umsetzung verantwortlichen Handlungsträgern / Fachbereichen ermittelt, abgestimmt und im Haushalt angemeldet werden. Sollten maßnahmenbezogen – auch für die Finanzierung – weitere politische Beschlüsse erforderlich sein, werden diese entsprechend eingeholt.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-09-11 FB 36_0483_WP17 Laermaktionsplanung n SAO.pdf

21.2.2025

4.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 06.10.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:42