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Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2020/2021

FB 36/0484/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Krämer trägt zu dem Thema für den Ausschuss vor und leitet ein, dass die letzten drei Jahre forstwirtschaftlich katastrophale Schäden hinterlassen hätten. Leider sei, so erörtert er, kein Ende in Sicht; die Anzahl der Borkenkäfer sei explodiert und betrüge derzeit das 12 fache der Population aus 2018.

Solch große Schäden hätten auf Grund ihres Ausmaßes bereits volkswirtschaftlicheAuswirkungen, da derzeit riesige Mengen Holz nach China verfrachtet würden, die dann wiederum mittelfristig auf dem hiesigen Markt fehlen würden. Aber auch für die Stadt Aachen im Konkreten würden sich betriebswirtschaftlich gesehen Schäden einstellen, so sei beispielsweise der Holzverkaufspreis von seinerzeit 65€/m² auf nur noch rund 5€/m² gefallen.

Nicht zu vergessen seien jedoch auch die ökologischen Schäden, wenn beispielsweise durch die Verschiffung nach China die sonst sehr gute CO2 Bilanz des Rohstoffes Holz völlig zerstört würde.

Sein Bestreben sei, so Dr. Krämer, die aufgetretenen Schäden möglichst schnell wieder zu beheben und die entstandenen Freiflächen schnellstmöglich wieder forstwirtschaftlich zu regenerieren. Hierbei lege er besonderen Wert auf die Artenvielfalt. So habe man in jüngster Vergangenheit vermehrt Sträucher in den Randgebieten gepflanzt. Ziel dieser Artenvielfalt sei ein klimastabiler, naturnaher Erholungswald. Bezüglich der Erreichung dieses Zieles stehe die Stadt Aachen bereits sehr gut da, man habe im Durchschnitt Einzelbestände mit einer Flächengröße von weniger als 2 Hektar, was den Wald wiederum für Schädlingsprobleme weniger angreifbar mache.

Wie die Ausschussmitglieder der Vorlage entnehmen könnten, sei das Ziel, auch neue Baumarten zu pflanzen um sich breiter aufzustellen.

Herr Grooten legt dar, dass die Stadt Aachen aus seiner Sicht hier bereits in den letzten Jahren einen guten Weg beschritten habe. Er stellt die Frage an Herrn Dr. Krämer, wie er dazu stehe, dass Verbände wie der NABU eine Quote von 10% Totholz fordern würden, die herrschende forstwirtschaftliche Meinung jedoch eher eine Quote von 5% vertreten würde. Herr Dr. Krämer antwortet, dass er diese höhere Quote gerade bei einem Erholungswald wie ihn die Stadt Aachen habe, kritisch sähe, da er in einem hohen Maß erschlossen sei, was zu einem großem Umfang an Verkehrssicherungspflichten führe.Bei einer höheren Totholz-Quote entstünde ein noch einmal deutlich erhöhtes Arbeitsaufkommen oder werde eine Vergabe an Fremdfirmen erforderlich, was wiederum finanzielle Auswirkungen habe. Da Deutschland ohnehin ein Holzimportland sei, sehe er auch vor diesem Hintergrund eine Ausweitung der 5% Quote kritisch, da noch mehr Holz importiert werden müsse, um den heimischen Bedarf zu decken. Mit der Frage abschließend verweist er auf einen Ratsantrag der Fraktion DIE LINKEaus dem Jahr 2014 zur Ausweitung der Stilllegungsflächen.Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz habe sich damals für die Beibehaltung eines Stilllegungsanteils von fünf Prozent ausgesprochen.

Herr Nositschka meldet sich mit gleich mehreren Fragestellungen zu den Forstwirtschaftsplänen, die Herr Dr. Krämer der Reihe nach beantwortet.

Zunächst möchte Herr Nositschka wissen, warum laut dem Plan lediglich die Freifläche Preuswald mit neuen, klimastabilen Baumarten bepflanzt werde und andere Flächen nicht. Herr Dr. Krämer erklärt, dass sich nicht nur um die Fläche Preuswald gekümmert würde, diese jedoch eine besonders große Freifläche darstellen würde und sich hier besonders viel Brombeeren angesiedelt hätten, unter deren Dickicht lange nichts von alleine wachsen würde, also müsse man hier neu pflanzen. Dies sei an anderen Stellen bei kleineren Flächen sowohl personell, als auch finanziell nicht immer machbar.

Des Weiteren möchte Herr Nositschka wissen, warum in verhältnismäßig hohem Maße Buchen nachgepflanzt würden, wenn diese z.B. für Trockenheitziemlich anfällig seien. Hier legt Herr Dr. Krämer dar, dass man anhand einer Bodenkarte die jeweiligen Standorte auf Beschaffenheit untersucht und im Ergebnis gesehen habe, dass es überraschend viele sehr frische Standorte mit der Wasserhaushaltsstufe 6 gebe, auf denen Buchen auch dann noch gut wachsen würden, wenn der Wasserhaushalt um ein bis zwei Stufen sinken würde. Allerdings habe man schon einen durchaus differenzierten Blick dafür, wo man die Buche hinpflanzen könne und wo nicht.

Abschließend möchte Herr Nositschka wissen, warum man mit bspw. der Weißtanne eher nicht heimische Baumarten wähle und nicht auf heimische Sorten setze. Hierzu nimmt Herr Dr. Krämer wie folgt Stellung: Die Weißtanne sei zumindest in den Gefilden rund um den Schwarzwald noch durchaus als heimisch anzusehen. In unseren Gegenden müsse sie auf vergleichsweise frischen Standortengepflanzt werden und verstehe sich aufgrund der hohen Schattentoleranz dort ziemlich gut mit Buchen. Siesei daher geeignet, die bei uns artenarmen Buchenwälder um eine Baumart zu bereichern. In Bezug auf die Holzverwendung könne man sie als Ersatz für die Fichte sehen. Herr Nositschka nimmt die Ausführungen von Herrn Dr. Krämer zustimmend zurKenntnis und schließt seinen Beitrag mit Erfolgswünschen.

Als nächstes folgt der Beitrag von Herrn Formen. Er stellt zum einen die Frage, ob das Thema der Sukzession nur noch einen Randaspekt in dem neuen Forstwirtschaftsplan darstelle. Herr Dr. Krämer führt dazu aus, dass der Aachener Stadtwald derzeit über 30ha Freiflächen besitzt, von denen FB 36/600 mittels der rund 45.000 Neupflanzungen pro Jahr überschlagen rund 15ha forstwirtschaftlich neu besiedelt habe. Über diesen Durchschnitt hinaus handele es sich immer um Einzelentscheidungen, ob Flächen der Sukzession überlassen werden oder welche Baumarten in welchem Umfang gepflanzt würden.
Die zweite Frage von Herrn Formen geht auf die Ausgleichs- und Ersatzzahlungen ein. Er möchte gerne wissen, ob diese Gelder in das normale Budget des Forstamtes einfließen. Seiner Meinung nach sei es nicht richtig, dass diese Zahlungen dazu verwendet würden, etwas zu finanzieren, was per se die Aufgabe der Stadt Aachen sei. Er betont hierbei, dass er Herrn Dr. Krämer nicht kritisieren wolle. Herr Dr. Krämer führt aus, dass die Gelder unter anderem für einen frühzeitigen Baumwechsel und somit eine Aufwertung des Bestandes genutzt würden, und betont, dass ohne diese Gelder die ausgleichenden Pflanzungen nicht in der Geschwindigkeit vorgenommen werden könnten wie momentan.
Die Vorsitzende Ratsfrau Griepentrog regt an, das Thema noch mit zu den anstehenden Haushaltsberatungen zu nehmen, da es nur indirekt mit den Forstwirtschaftsplänen zu tun habe.

Herr Stettner gibt an, dass er die Lage durch Herrn Dr. Krämer sehr gut beschrieben fände, und dass er der Meinung sei, es handele sich hier durchaus um eine erschreckende Lage, deren Auswirkungen man langfristig im Blick behalten müsse. Gleichzeitig empfinde er die Stadt Aachen an dieser Stelle jedoch als sehr gut aufgestellt, weil sie schon in der Vergangenheit die richtigen Akzente gesetzt habe.

Man müsse hier eine ökologische Gesamtstrategie verfolgen und stehe im Ausschuss grundsätzlich für die angestrebte Biodiversität.
Er stellte in Aussicht, dass die Grünen den Forstwirtschaftsplänen zustimmen würden und auch nicht abgeneigt seien, hier mehr Geld zur Verfügung zu stellen.

Ratsfrau Dr. Wolf bedankte sich für die Ausführungen von Herrn Dr. Krämer und machte deutlich, dass sie hier noch einen großen Bedarf und einiges an Arbeiten sähe. Sie möchte gerne wissen, ob die Stadt für die verausgabten 75.000€ eher junge, kleine oder eher größere Bäume eingekauft habe. Hier beantwortet Herr Dr. Krämer kurz, dass man beides im Mix gekauft habe, die Bäume gebe es in Klassifizierungen von 60-80 und von 80-120cm. Die erstandenen Pflanzen seien dann im Durchschnitt drei bis vier Jahre alt.

Grund dafür sei, dass man diese Größe noch gut mit einem Erdbohrgerät einpflanzen könne, da die Wurzeln noch nicht zu groß seien.

Weiterhin fragt Ratsfrau Dr. Wolf, ob es nicht eine Sorte Bäume gebe, die allen drei Problemen (Wasserknappheit, Schädlinge und Sturm) recht unverwundbar gegenüberstehen würde. Hier verweist Herr Dr. Krämer darauf, dass es solche Sorten vielleicht außerhalb des europäischen Raumes geben würde, diese aber wiederum für den heimischen Mikrokosmos nicht gut seien und für ihn die heimische Eiche, trotz einer hohen Anzahl an Fraßfeinden eine gute Alternative sei.

Ratsfrau Plum kommt noch einmal auf den finanziellen Aspekt zu sprechen und fragt nach, ob es wirklich alleine vom Geld abhänge, in welcher Geschwindigkeit und Intensität Neupflanzungen betrieben würden. Sie könne sich das an dieser Stelle nicht vorstellen.

Hierzu merkt Herr Dr. Krämer an, dass die Schadflächen sich fortwährend verändern würden und zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung die Anzahl der erforderlichen Pflanzen nicht bekannt sei. In normalen Jahren komme man mit ca. 20.000 Pflanzen aus. Momentan sei man bei über dem Doppelten, was personell nicht zu stemmen sei, so dass man auf Fremdfirmen zurückgreifen müsse, was dann wiederum Kosten von mehr als dem Doppelten verursachen würden.

Mehr Geld würde also mehr Gelegenheiten bieten, Aufträge an Fremdfirmen zu vergeben, allerdings räume er ein, dass auch beispielsweise das vorgehaltene Angebot in Pflanzschulen das Ganze begrenze.

Derzeit habe man zunächst unveränderte Haushaltsmittel angemeldet, weil man sich gleichzeitig nach Fördermöglichkeiten umsehe. So habe man bspw. im Rahmen des Bauhaus-Jubiläums Bedarf von 4.000 Bäumen angemeldet. Die Firma Bauhaus wolle im gesamten 1 Mio Bäume sponsern.

Darüber hinaus habe sich FB 36/600 aber auch um Fördermittel des Landes NRW bemüht.

Ratsherr Schmitz bedankt sich für den informativen Waldspaziergang, den der Fachbereich Umwelt angeboten habe, und möchte wissen, ob man, wie bei Esche und Kastanie, auch bei anderen Baumarten mit Problemen zu rechnen habe. Herr Dr. Krämer führt die sogenannte Rußrindenkrankheit an, die momentan beim Ahorn zu beobachten sei. Er gehe aber davon aus, dass dieser nicht ganz so schlimm betroffen sei, da sich die Pilzkrankheit bisher nicht so schnell verbreitet habe. Der Eichenprozessionsspinner habe ebenfalls in den letzten Jahren stark zugenommen, dabei aber bevorzugt gut besonnte und eher einzeln stehende Bäume auf Freiflächen befallen.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz genehmigt den Forstwirtschaftsplan 2021.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz genehmigt den Forstwirtschaftsplan 2021.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb an einem mittelfristigen - auf 10 Jahre ausgelegten - Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk). Dieses zentrale forstliche Planungs- und Führungsinstrument gibt dem Forstbetrieb Rahmenbedingungen vor, um die ökonomischen, ökologischen und sozialen Ziele mittelfristig zu erreichen.Im Einrichtungszeitraum von 2015-2025 sind nun im sechsten Jahr die forstwirtschaftlichen Maßnahmen zu planen.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr 2020 (Plan-Ist-Vergleich)

Nachhaltige Forstwirtschaft, Klimawandel und Folgeschäden

Im Forstwirtschaftsjahr 2020 hatte der Wald erneut mit Witterungsextremen zu kämpfen, beginnend mit den Stürmen Sabine und Victoria im Februar 2020, gefolgt von einem weiteren regenarmen Jahr, das in Verbindung mit den Wasserdefiziten der beiden Vorjahre zu einer langanhaltenden schweren Dürre im Wurzelraum der Bäume führte.

Dem Wald in NRW geht es laut MULNV so schlecht wie nie zuvor. Die Vitalität eines Baumes lässt sich an der Krone ablesen. Laut Waldzustandsbericht 2019 zeigen 42 Prozent der Bäume eine deutliche Kronenverlichtung, 39 Prozent eine schwache und nur 19 Prozent der Bäume sind ohne Blatt- bzw. Nadelverlust. Auffällig hohe Schäden zeigen sich im Aachener Wald bei den Fichten. Über mehrere Jahre hinweg fielen sie Stürmen zum Opfer und seit drei Jahren leiden sie unter massivem Borkenkäferbefall. Befallene Bäume sollen innerhalb weniger Wochen gefällt und abtransportiert oder geschält werden. Trotz aller Bemühungen entstanden auch in Aachen große Kahlflächen, wie bspw. im Umfeld des Preuswaldes oder im Brander Wald.

Nachdem unsere Laubbäume die Trockenheit in den Vorjahren gut überstanden haben, zeigten sie im Jahr 2020 vermehrt Blattverluste. Gelegentlich trocknen die Kronen von der Spitze her ein. Besonders betroffen sind ältere Buchen, aber auch Birken an Waldrändern.
Darüber hinaus treten Schädlinge an Thuja und Lärche auf, die bisher im Raum Aachen keine Rolle spielten.

Durch die vielen Schäden gerät die einst nachhaltige, d.h. am Zuwachs orientierte kontinuierliche Waldwirtschaft ins Wanken. Außerplanmäßige Nutzungen (Kalamitätsholz) prägen die Forstarbeiten der letzten Jahre und die einst planbaren Arbeiten treten in den Hintergrund. Die Personalressourcen des Forstamtes fließen in Kontrollgänge, in die Beseitigung von Schäden und in die Verkehrssicherung. In der Folge treten die sonstigen Forstbetriebsarbeiten wie Pflegeeingriffe (Jungbestandspflege, Durchforstung) oder die Unterhaltung von Wegen und Erholungseinrichtungen in den Hintergrund.

Gemessen an den Waldverlusten in anderen Regionen Nordrhein-Westfalens (bspw. Sauerland) sind die Schäden in den Aachener Wäldern jedoch noch überschaubar.

Soll-Ist-Vergleich

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die bisherige Zielerreichung der für das Forstwirtschaftsjahr 2020 geplanten Maßnahmen. Die Ist-Werte beziehen sich auf den Stichtag 01.09.2020.


Art der Tätigkeit

Einheit

Plan

Ist

Holzeinschlag

Laubholz

Festmeter

3.075

2.193

Nadelholz (Kalamität)

Festmeter

0

ca. 13.500

Pflanzung

Stück

27.300

31.085

Kulturpflege

Hektar

11,50

14,70

Jungbestandspflege

Hektar

20,00

6,75

Verbissschutz (tw. 2x pro Jahr)

Hektar

9,00

4,00

Die Angaben zum Kalamitätsholz berücksichtigen ca. 3.500 Festmeter Kalamitätsholz, das zurzeit noch aufgearbeitet wird

Die durch Sturm und Borkenkäfer verursachten außerplanmäßigen Fichteneinschläge belaufen sich auf rund 13.500 Festmeter. Dies entspricht in etwa dem 1,5 fachen des nachhaltigen Fichteneinschlags.

Bei den Pflanzarbeiten wurde der Plan um gut zehn Prozent überschritten. Allerdings haben Hitze und Trockenheit zu hohen Ausfällen geführt, insbesondere bei der Weißtanne.

Durch die vielen zusätzlichen Freiflächen erhöhte sich der Aufwand für die Kulturpflege. Maßnahmen im Bereich der Jungbestandspflege und des Verbissschutzes mussten dafür in Teilen zurückgestellt werden.

Forstwirtschaftsplan 2021

a) Holzeinschlagsplan

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

**) 3.500 Festmeter Kalamitätsholz (s.o.) sind berücksichtigt

Wie zuvor dargestellt sind die Fichtenwälder vielerorts aufgerissen und labil. Hinzu kommt, dass sich die Käferpopulation nach Aussagen des Landesbetriebs Wald und Holz gegenüber 2018 verzwölffacht hat. In den kommenden Jahren ist daher mit weiteren Schäden zu rechnen. Außer der Durchforstung eines Douglasienbestandes sind keine Nadelholznutzungen geplant. Es wird weiterhin nur Kalamitätsholz aufgearbeitet.

Beim Laubholz wird sich die Menge an Zwangsnutzungen ebenfalls erhöhen, aber nach heutiger Einschätzung keinen nennenswerten Anteil erreichen. Der Laubholzeinschlag wurde defensiv mit 2.613 Festmeter angesetzt.

Die Einnahmen aus dem planmäßigen Holzeinschlag belaufen sich auf rund 75.000 Euro. Sollten sich die Zwangsnutzungen auf dem Vorjahresniveau einpendeln, so wäre auf Basis der aktuellen Holzpreise mit zusätzlichen Holzerlösen in einer Größenordnung von rund 100.000 Euro zu rechnen.


b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Durch die vorgenannten Schäden sind eine Reihe von Freiflächen entstanden, weitere werden hinzukommen. Die Wiederaufforstungsmaßnahmen sowie die Kultur- und Jungbestandspflege werden zukünftig an Bedeutung gewinnen und die Arbeitsschwerpunkte im Gemeindeforstamt über Jahre hinaus verschieben.

Kulturbegründung

Das Gemeindeforstamt beabsichtigt im anstehenden Forstwirtschaftsjahr 45.560 Bäume zu pflanzen. Davon entfallen 15.970 Bäume auf Ausgleichsmaßnahmen und 29.590 Bäume auf forstübliche Aufforstungen, teilweise in Form des Voranbaus. Aufgrund der eng begrenzten Pflanzperioden im Frühjahr und im Herbst, wird das Gemeindeforstamt einen Teil der Pflanzarbeiten an Forstdienstleistungsunternehmen vergeben.

Folgende Baumarten und Mengen sind für das Forstwirtschaftsjahr 2021 vorgesehen:

*)Ausgleich und Ersatz nach BauGB:finanziert durch Ausgleichsmittel

**)Forstbudget: finanziert durch städtische Mittel, durch Fördergelder nach den Förderrichtlinien des Landes NRW sowie durch Mittel der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Kooperation mit einem Privatunternehmen

Aufgrund der vorgenannten Schäden steht das Gemeindeforstamt zurzeit vor der Aufgabe, die vielen Kahlflächen wieder zu bewalden. Freiflächenaufforstungen nach einem Kahlhieb sind meist aufwändig und teuer, sie sind mit höheren Risiken verbunden (Ausfälle) und schwer zu kalkulieren. Die erschwerenden Faktoren sind Reisig und Restholz auf der Fläche, die explosionsartige Entwicklung von Konkurrenzvegetation, der fehlende Schutz von Altbäumen und damit einhergehend die hohe abiotische Belastung durch Hitze, Trockenheit und Strahlungsfrost.

Die kostengünstigste Möglichkeit einer Wiederbewaldung besteht darin, Flächen der natürlichen Sukzession zu überlassen. Diese Möglichkeit wird in der Wiederbewaldungsstrategie der Stadt Aachen berücksichtigt. Insbesondere auf der großen Freifläche am Preuswald beabsichtigt das Gemeindeforstamt eine gruppenweise Aufforstung (Initialpflanzung) mit - aus heutiger Sicht - klimastabilen Baumarten. Die Zwischenräume werden der natürlichen Sukzession überlassen. Die Initialplanzungen bilden das Grundgerüst der zukünftigen Waldentwicklung und vermitteln ein gewisses Maß an Sicherheit, während die Sukzession zusätzliche Optionen für die recht ungewisse Zukunft eröffnet.

Jedoch nicht immer ist die natürliche Sukzession das Mittel der Wahl. Je nach Ausgangssituation entwickeln sich Sukzessionsflächen erst über sehr lange Zeiträume zu einer stabilen Waldgesellschaft. Beispielhaft seien Standorte mit starkem Bewuchs aus Brombeere und Adlerfarn erwähnt, gelegentlich vergesellschaftet mit flächendeckend auftretenden Neophyten (Indisches Springkraut, Sachalin-Staudenknöterich). Ein weiteres und häufig auftretendes Beispiel einer fehlgeleiteten Sukzession ist die natürliche Wiederbewaldung ehemaliger Fichtenwälder mit der Baumart Fichte. Auf diesen Standorten ist eine flächendeckende Aufforstung mit den oben genannten Baumarten mitunter die bessere Option.

Die vielen Kahlflächen haben auch etwas Positives: Sie bieten zahlreiche Möglichkeiten für eine Waldrandgestaltung. Unter den oben aufgeführten Pflanzen befinden sich diverse Straucharten sowie ‚Bäume zweiter Ordnung‘. Das sind Bäume, die nur eine geringe Oberhöhe erreichen und den Übergang zwischen der Strauchschicht und dem nachgelagerten Hochwald bilden.

Aufgrund der allseits hohen Nachfrage nach Pflanzgut kann es bei den Baumschulen zu Engpässen kommen. Daher ist nicht sichergestellt, dass sich die gesteckten Ziele in der gewünschten Form umsetzen lassen. Sollten Baumarten nicht im Handel erhältlich sein, wird das Gemeindeforstamt versuchen, die Anteile innerhalb des oben genannten Baumartenportfolios zu verschieben.

Kulturpflege/Kultursicherung

Forstkulturen, insbesondere auf Freiflächen, werden leicht von Konkurrenzvegetation überwachsen und fallen aus. Um dies zu vermeiden und die Kulturen zu sichern, soll mindestens einmal jährlich ein Freischnitt auf ca. 21 ha erfolgen. Gelegentlich ist auch ein zweiter Durchgang erforderlich.

Jungbestandspflege

Viele ‚alte‘ Sturmwurfflächen stehen nun zur Jungbestandspflege an. Im jungen Alter von rund 10 Jahren sind Pflegeeingriffe noch kostengünstig durchzuführen. Hinter der Jungbestandspflege verbirgt sich der Gedanke, die für den Standort gewünschten Haupt- und Nebenbaumarten zu fördern und durch eine Standraumerweiterung ihre Vitalität und Stabilität zu verbessern (größere Kronen, größere Wurzeln). Ziel ist der Aufbau eines gesunden, artenreichen und klimastabilen Mischwaldes. Diese Aufgabe erfordert profunde Kenntnisse der örtlichen Situation und eingehendes Fachwissen; daher werden diese Arbeiten ausschließlich mit eigenem Personal durchgeführt.
Das Gemeindeforstamt plant Pflegeeingriffe auf ca. 25 Hektar.

Waldschutz

Durch Wildverbiss gefährdete Wirtschaftsbaumarten, in erster Linie Eiche und in einigen Bereichen auch die Buche, werden durch Ausbringung von Vergrämungsmitteln oder Schafwolle auf die Terminalknospe geschützt. Junge Weißtannen werden in aller Regel eingegattert, da die Pflanzen meist sehr klein sind und unter dem Schirm des Altholzes einige Zeit benötigen, bis sie aus dem Äserbereich des Wildes gelangen.
Geplant ist ein zweimaliger Verbissschutz auf 5,2 ha (jeweils im Sommer und im Winter). Hinzu kommt der Bau von Wildschutzgattern auf rund 0,75 Hektar.

Wegebau/Wegeunterhaltung

Zu den Unterhaltungsarbeiten im Bereich Wegebau gehören das Aufschottern und Profilieren von sand-/wassergebundenen Wegen, das Mulchen der Wegebankette, die Grabenpflege sowie der Schnitt des Lichtraumprofils. Diese Maßnahmen werden mit Ausnahme der Grabenpflege in Eigenregie durchgeführt.

Je nach Schadsituation werden die Waldwege durch Holzrückemaschinen unterschiedlich stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Wege werden zunächst nur provisorisch instandgesetzt. Erst wenn auch die Holzabfuhr abgeschlossen ist, erfolgt die finale Wegeausbesserung. Die gewohnte Wegequalität ist daher situationsbedingt nicht immer gewährleistet.

Erholung/Erholungseinrichtungen

Der frisch erneuerte Holzsteg am Fobisbach (Münsterwald) wurde auf einem Teilstück von zwölf Metern durch die Februarstürme beschädigt. Er soll zeitnah wieder instandgesetzt werden.

Ein ähnliches Schicksal ereilte die neu erbaute Schutzhütte im Brander Wald. Sie wurde durch die Stürme vollständig zerstört. Sie wird voraussichtlich im Sommer 2021 erneuert.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Kosten für Fremdaufträge

Holzernte und -bringung:15.000 Euro(PSP 1-130104-900-6-52420000)

Verkehrssicherung:45.000 Euro(PSP 4-130104-906-9-52420000)

Ankauf von Pflanzen, teilweise Pflanzung*)50.000 Euro(PSP 5-130104-900-01300-900-1-
78350000)

Wegebau, Lichtr., Gräben, Erholungseinr.:40.000 Euro (PSP 4-130104-907-7-52420000)

Summe:150.000 Euro

*) Die Kosten für den Ankauf und das Setzen von Pflanzen sind aufgrund der Marktdynamik schwer zu schätzen. Möglicherweise sind bestimmte Pflanzensortimente aufgrund der hohen Nachfrage nicht verfügbar. Zudem ist die Preissteigerung, ebenfalls bedingt durch die hohe Nachfrage, höher als üblich.

Die angeführten Kosten für Fremdaufträge sind vollumfänglich im Haushaltsansatz 2021 berücksichtigt und bewirken keine Änderungen der bestehenden Haushaltsansätze.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-09-14 FB 36_0484_WP17 Forstwirtschaftsplaen SAO.pdf

2.3.2025

177.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 06.10.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:42