30. April 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 5Öffentlich

Feierabendmarkt Aachen

FB 02/0438/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Hissel trägt zum Thema vor und erläutert, dass man mit den zur Verfügung gestellten Mitteln nun ein event-geübtes Unternehmen als Ausrichter habe gewinnen können. Der Feierabendmarkt werde ab Anfang Juni 2025 fünf Mal in diesem Jahr stattfinden. Es werde sich hierbei nicht um einen “einfachen Markt“ handeln, sondern um ein Event mit DJs, Bands, Kultur etc., das man in Kooperation mit der ortsansässigen Gastronomieumsetzen wolle. Er bewertet dies als gutes Instrument für neue Attraktivität.

Frau Steffens begrüßt die Maßnahme und verweist auf einen bereits in 2015 seitens der FDP gestellten entsprechenden Antrag. Sie führt aus, dass sie beim Austausch mit einigen Gastronomen festgestellt habe, dass einige von den Plänen nichts wussten. Herr Hissel erläutert, dass man den direkten Kontakt gesucht habe, um den Prozess in Gang zu setzen und zügig starten zu können; man werde Erfahrungen aus den ersten fünf Veranstaltungen sammeln können. Auf Nachfrage von Frau Steffens betont Herr Hissel, dass man ein breites Angebot an Speisen beabsichtige, um viele Zielgruppen zu erreichen. Gleichwohl wolle man die Kosten im Rahmen halten. Auf Frage von Herrn Otten, ob die Veranstaltung auch in 2026 unterstützt werden solle, bestätigt Herr Hissel, dass die Reihe vermutlich ein Zuschussgeschäft bleiben werde; dies müsse bei den nächsten Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Durchführung eines Feierabendmarktes in der Aachener Innenstadt

Seit bereits zehn Jahren besteht der politische Wunsch, einen Feierabendmarkt in der Innenstadt zu etablieren. Nach ersten Prüfungen, veranlasst durch einen Ratsantrag der FDP-Fraktion vom 19.03.2015 (Nr. 73/17) und folgenden Beratungen in dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte im Rahmen des „Neuen Wochenmarktkonzepts“ in 2022, wurde beschlossen die Verwaltung mit den erforderlichen Vorkehrungen für die Etablierung eines Feierabendmarktes zu beauftragen. In 2023 wurde der Feierabendmarkt daraufhin zweimal durch FB23 ausgeschrieben. Es konnte aber kein Veranstalter gefunden werden.

Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten im FB 23 wurde der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 29.10.2024 darüber informiert, dass die Zuständigkeit für die Planung und Umsetzung eines Feierabendmarktes im Jahr 2025 an den FB 02 übertragen wird. Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Durchführung des Feierabendmarktes auf dem Marktplatz wurde dem Hauptausschuss am 2. April 2025 zur Beratung vorgelegt.

Umsetzung eines Feierabendmarktes

Ziel ist es, die regionale Wirtschaft zu stärken, die Innenstadt zu beleben und eine nachhaltige Plattform für lokale Anbieter*innen zu schaffen. Der Feierabendmarkt soll in den Monaten Mai bis Oktober einmal monatlich stattfinden. Er soll als hochwertige, regelmäßig stattfindende Veranstaltung konzipiert sein und eine angenehme, einladende Aufenthaltsqualität auf dem Markt schaffen. Ziel ist es, durch ein stimmiges Zusammenspiel aus Marktgestaltung, Angebot und Atmosphäre einen attraktiven Anlaufpunkt für Besucher*innen aus Aachen und der Region zu etablieren.

Die Veranstaltung ist geprägt durch ein einheitlich und ansprechend gestaltetes Erscheinungsbild der Food-Trucks und Verkaufsstände, eine stimmungsvolle, dezente Beleuchtung (z. B. durch Lichterketten oder einzelne Lichtquellen) sowie durch ein musikalisches Rahmenprogramm mit leiser Hintergrundmusik oder akustischer Live-Darbietung.

Das gastronomische Angebot umfasst hochwertige Speisen und Getränke, vorzugsweise auch aus regionaler und nachhaltiger Produktion. Ergänzend sind auch vegetarische, vegane sowie moderne Streetfood-Varianten vorgesehen. In begrenztem Umfang können regionale Non-Food-Produkte ergänzt werden.

Sitzgelegenheiten werden in die Marktfläche integriert, ohne Flucht- und Rettungswege zu beeinträchtigen, und tragen zur Aufenthaltsqualität vor Ort bei.

Ziel ist es, durch eine durchdachte Gestaltung und ein qualitativ hochwertiges Angebot eine regelmäßige und nachhaltig erfolgreiche Marktveranstaltung zu etablieren, die Besucher*innen aus Aachen und der Region anspricht und den Feierabendmarkt zu einem festen Bestandteil der lokalen Genuss- und Kulturlandschaft macht.

Die Rahmenbedingungen gestalten sich wie folgt:

  • Ort: Markt in Aachen
  • Frequenz: Einmal monatlich von Mai bis Oktober (vorzugsweise am ersten Donnerstag des Monats)
  • Zeiten: 16:00 bis 21:00 Uhr (Aufbau ab 14:30 Uhr, Abbau bis 22:00 Uhr)
  • Anzahl der Food-Trucks/Stände: 6–10
    • Essen & Getränke, Non-food: 6-10 Food-Trucks/Stände mit Essen und Getränken (z. B. Streetfood, Weine etc.), und vereinzelt Non-food Artikeln (z.B. Blumen)
    • Musikalisches Programm: Live-Musik oder DJ-Unterstützung

Die Planung und Durchführung des Feierabendmarktes soll durch einen externen Veranstalter in enger Zusammenarbeit mit dem FB02 erfolgen.

Der Veranstalter ist für die Akquise der Marktteilnehmer*innen, die Einholung aller behördlichen Genehmigungen sowie die Bereitstellung der Infrastruktur verantwortlich.

Ein Grobkonzept für den Feierabendmarkt wird vom Anbieter erstellt.

Finanzierung des Feierabendmarktes

Die Stadt Aachen stellt im Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 40.000 € (wird in Produkt 150201 abgebildet) für die Beauftragung eines externen Veranstalters zur Durchführung des Feierabendmarktes, sowie für Marketingmaßnahmen zur Verfügung. Der Veranstalter trägt innerhalb des beauftragten Budgets die Verantwortung für alle Kosten, einschließlich der notwendigen Genehmigungen, Infrastruktur, technisches Equipment und Künstlergagen sowie weiterer organisatorischer Maßnahmen.

Genehmigungen und rechtliche Rahmenbedingungen:

Für die Durchführung des Feierabendmarktes sind eine rechtssichere Nutzung des öffentlichen Raums sowie die Berücksichtigung zentraler Anforderungen im Bereich Sicherheit, Lärmschutz und Hygiene notwendig. Dazu zählen unter anderem Genehmigungen für die Sondernutzung, musikalische Begleitung und die Einhaltung behördlicher Auflagen zum Brandschutz usw.. Die Einholung dieser Genehmigungen sowie die Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen obliegen dem Veranstalter.

Die Verwaltung hat zahlreiche Gespräche geführt, um den Feierabendmarkt bereits ab Mai zu ermöglichen.

Der aktuelle Sachstand zum Feierabendmarkt wird mündlich vorgetragen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-03-27 FB 02_0438_WP18 Feierabendmarkt Aach SAO.pdf

9.4.2025

130.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
Datum
Mi., 30.04.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Zusätze
Es wird mündlich berichtet.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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