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Jugendpartizipation

FB 01/0668/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Alberding (Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung – FB 01) und Frau Rummler (Fachbereich Jugend und Schule – FB 45) stellen die Konzeptentwicklung für den Bereich Jugendpartizipation und die geplanten Aktivitäten in 2025 anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem) vor.

Frau Scheidt dankt beiden für den Vortrag. Ihrer Ansicht nach sei es wichtig, dass die Thematik in die heutige gemeinsame Sitzung von KJA und ASW eingebracht worden sei, da beide Gremien junge Menschen als Zielgruppe ansprechen wollen würden. Es handele sich bei der vorgestellten Beteiligung um ein großes „Aufbruch-Projekt“, welches aber auch von einem guten Netzwerk leben würde. Daher appelliere sie an alle Anwesenden, ebenfalls als Multiplikator*innen tätig zu sein und auf die jungen Menschen zuzugehen.

Frau Vallot schließt sich dem Dank an und lobt das gute Konzept. Jugendpartizipation gelinge in Aachen bereits an vielen Stellen, beispielsweise bei der Gestaltung von Spielplätzen. Auch dort würden junge Menschen einbezogen und nach ihren Bedarfen befragt. Gleichzeitig sei ein Gelingens-Faktor, dass die Wünsche und Anregungen der jungen Menschen in einem für sie überschaubaren – d.h. kurzen Zeitraum – realisiert würden. Daher rege sie an, einzelne Projekte, die zügig umgesetzt werden könnten, besonders priorisiert zu behandeln.

Frau Scheidt weist darauf hin, dass junge Menschen andererseits auch die Erfahrung erleben sollten, sich in Geduld zu üben.

Herr Tillmann dankt ebenfalls für den ausführlichen Vortrag und die kommende Arbeit. Die Jugendpartizipation werde seit vielen Jahren auch im politischen Raum behandelt. In 2020 habe es einen umfangreichen Expert*innenworkshop hierzu gegeben. Daher freue es ihn, dass hieraus ein vielseitiges Maßnahmenpaket entwickelt worden sei. Die Angebote seien nicht nur auf ein bestimmtes Format ausgerichtet, um junge Menschen zu beteiligen, sondern es handele sich um eine breite Mischung. Er hoffe darauf, dass somit möglichst diverse Zielgruppen und insbesondere die Jugendlichen erreicht werden könnten, bei denen dies bislang nicht gelungen sei. Ebenso lobt er die Verbindung zur für 2026 angekündigten Änderung der Gemeindeordnung NRW. Abschließend erkundigt er sich danach, wie konkret die Kooperation mit dem Bildungsbüro der StädteRegion Aachen sei.

Frau Alberding bestätigt, dass das Bildungsbüro ein wichtiger Partner sei – wie auch eine Vielzahl weiterer Akteure in der Aachener Bildungslandschaft. Es bestehe ein regelmäßiger Austausch, es habe bereits viele Vernetzungstreffen in der Koordinationsstelle gegeben, auch um sich über geplante Angebote und Veranstaltungen auszutauschen um keine Doppelstrukturen aufzubauen. In diesem Jahr setze das Bildungsbüro beispielsweise verstärkt auf Dialogveranstaltungen mit den zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten.

Herr Török begrüßt die Entwicklung sehr. Seit dem Expert*innenworkshop sei viel passiert. Im Workshop seien Konzepte und Anregungen aus anderen Kommunen vorgestellt worden, das sei weiterentwickelt worden. Es handele sich insgesamt um einen Prozess, es werde bestimmt auch Angebote geben, die nicht angenommen würden. Seiner Ansicht nach sei die zentrale Fragestellung, wie es gelingen könne, dass junge Menschen mehr an der Kommune und den politischen Entscheidungen partizipieren.

Herr Tillmanns fasst zusammen, dass wohl niemand der Anwesenden dem Konzept nicht zustimmen werde. Er lobt auch die enge Einbindung der offenen Jugendeinrichtungen und die Nutzung bereits bestehender Strukturen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. In Bezug auf die bevorstehende Änderung der Gemeindeordnung habe die CDU-Fraktion auch bereits einen Ratsantrag in die Wege geleitet. Hinsichtlich der Verortung der Stellen innerhalb der Verwaltung merkt er kritisch an, dass diese seiner Ansicht nach sinnvollerweise in einem Fachbereich angesiedelt worden wären und zwar in den Fachbereich Jugend und Schule. Er erkundigt sich danach, wie die Zusammenarbeit der beiden Fachbereiche funktioniere und wer letztlich entscheidungsbefugt sei.

Herr Nellessen bekräftigt ebenfalls die Wichtigkeit der Beteiligung von jungen Menschen. Seine Schule, die Grundschule Am Höfling, biete seit vielen Jahren unterschiedliche Formen von Kinderpartizipation ein und sei auch an der Gründung des Kinderparlaments beteiligt gewesen.

Frau Schmitt-Promny erläutert, dass sie die Argumentation von Herrn Tillmanns hinsichtlich der Stellenverortung nachvollziehen könne. Gleichzeitig biete die gewählte Aufteilung der Stellen auf zwei Fachbereiche auch spannende Möglichkeiten. Insgesamt gehe der Ansatz gut auf die Lebenswelt junger Menschen ein. Zur Äußerung von Herrn Tillmann weist sie darauf hin, dass das Bildungsbüro eine Einrichtung für die gesamte Region Aachen sei und somit gleichermaßen auch für die Stadt Aachen.

Frau Zoworka berichtet, dass ein Großteil des vorgestellten Konzeptes und der Aktivitäten in der Schüler*innenschaft bekannt sei. Die Bezirksschüler*innenvertretung sei auch mit den Vertretungen anderer Kommunen vernetzt und es zeige sich, dass in Aachen bereits viel in Bewegung sei und die Jugendbeteiligung einen hohen Stellenwert besitze. Junge Menschen besäßen einen sehr guten Zugang zur Politik und würden erleben, dass vorgetragene Wünsche und Anregungen gehört würden. Dass die BSV als beratendes Mitglied im ASW vertreten sei, bekräftige dies. Auch wenn das bei diesem konkreten Projekt nicht der Fall sei, bittet sie künftig um Beachtung, dass junge Menschen bereits früh beteiligt und neue Konzepte nicht übergestülpt werden sollten.

Herr Brötz erläutert, dass die Verortung der Stellen in zwei Fachbereichen ein Ergebnis eines langen Abwägungsprozesses gewesen sei. Es sei zwar richtig, dass die Einbindung und Mobilisierung junger Menschen eine originäre Aufgabe des FB 45 sei. Die Verknüpfung dessen mit weiteren Projekten der Bürger*innenbeteiligung, insbesondere im politischen Geschäft, sei allerdings Aufgabe des FB 01. Schnittstellen und eine enge Zusammenarbeit hätte es insofern trotzdem gegeben. Die Aufteilung der Stellen biete aus Sicht der Verwaltung ein hohes Potenzial.

Frau Scheidt regt an, das Thema auch in einer der nächsten Sitzungen des Integrationsrates einzubringen, da dies sicherlich auch für eine Vielzahl junger Menschen mit Migrationshintergrund interessant sein könne.

Frau Rejf dankt Frau Scheidt für den Vorschlag. Sie lädt Frau Alberding und Frau Rummler daher in die nächste Sitzung am 04.06.2025 ein.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss sowie der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürworten die Weiterentwicklung der Jugendpartizipation in Aachen.

Erläuterungen

Einleitung und Ausgangslage

Aachen als Stadt der Zukunft hat sich mit einer Vielzahl an Akteur*innen auf den Weg gemacht, eine innovative Kommune des Bürger*innendialogs zu werden und die Zukunft der Stadt gemeinsam mit der Stadtgesellschaft zu gestalten. Zentrale Themen und Veränderungsprozesse werden gemeinsam mit Aachener*innen diskutiert und transparent vermittelt.

Dabei ist Jugendpartizipation ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen und demokratischen Gesellschaft. Sie ermöglicht jungen Menschen, aktiv an Entscheidungsprozessen mitzuwirken, die ihre Lebenswelt betreffen. Indem sie ihre Meinungen, Ideen und Bedürfnisse einbringen, nehmen sie Einfluss auf ihre Umgebung und erleben, erlernen und gestalten demokratische Prozesse bewusst mit.

Am 26.10.2022 fand ein Expert*innenworkshop zu dem Expert*innen der Jugendbeteiligung aus den Kommunen Bonn, Düsseldorf, Heidelberg, Münster und Wuppertal als Referent*innen geworden werden konnte. Im Ergebnis zum Expert*innenworkshop „schlägt der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) vor, gemeinsam mit FB 01 in der Sitzung des Kinder-Jugendausschusses am 25.04.2023 einen Workshop zu organisieren, wo junge Menschen aus verschiedenen Lebenswelten zusammengebracht werden sollen um zunächst in Erfahrung zu bringen, welche Themen besonders wichtig seien und ob und inwelcher Form sie eingebunden werden wollen.“ Zudem sollen Strukturen entstehen, die eine Beteiligung der jungen Menschen sicherstellen, sobald die in der Verwaltung geschaffenen Personalkapazitäten besetzt sind (vgl. Vorlage FB01/0361/WP18).

Vor diesem Hintergrund und zur strukturellen Stärkung der Jugendbeteiligung wurde im Jahr 2024 eine Vollzeitäquivalente (VZÄ) eingerichtet, die zwischen dem Fachbereich 01 – Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung sowie dem Fachbereich 45 – Jugend und Schule aufgeteilt ist. Die jeweils Teilzeitäquivalenten sind seit Mitte 2024 mit zwei Mitarbeitenden besetzt. Diese enge fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit vereint pädagogische und dialogorientierte Perspektiven, so dass die Interessen junger Menschen wirksam in kommunale Planungsprozesse eingebracht und neue Beteiligungsformate zu entwickelt werden können.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Beteiligung junger Menschen ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Insbesondere §8 sowie die §§11 bis 14 fordern die aktive Förderung von Mitgestaltungsmöglichkeiten und Mitbestimmung. Partizipation wird hier nicht nur als Recht junger Menschen verstanden, sondern auch als unverzichtbarer Bestandteil einer demokratischen Kultur.

Neben den Bestimmungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) regelt auch §27a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Beteiligung junger Menschen an kommunalen Entscheidungsprozessen. Nach der aktuell geltenden Rechtslage sind Kommunen angehalten, geeignete Verfahren zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Mit den voraussichtlichen Änderungen der GO NRW werden die Angaben zu §27a ersetzt. Der überarbeitete §27a GO NRW sieht vor, dass Kommunen Kinder und Jugendliche in angemessener Weise beteiligen sowie einen „Jugendrat“ oder eine andere Beteiligungsform einrichten können. Die Gemeindeordnung wird in ihrer überarbeiteten Fassung erst nach der Kommunalwahl 2025 gültig sein, sodass zu diesem Zeitpunkt noch kein neues Gremium dieser Art gewählt werden kann. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Entwicklungen bereitet sich die Verwaltung aktiv auf die möglichen Änderungen vor, um die kommenden rechtlichen Anforderungen zu antizipieren und eine bestmögliche Umsetzung unter Berücksichtigung der bereits etablierten Beteiligungsformate und zur Verfügung stehenden Ressourcen vorzubereiten.

Zielgruppe

Die oben genannten Stellen der Stadt Aachen zur Jugendpartizipation richten sich an eine heterogene Zielgruppe, die sowohl Kinder als auch Jugendliche umfasst. Dabei wird eine Differenzierung zwischen Kinder- und Jugendpartizipation vorgenommen, um alters- und bedarfsgerechte Dialogangebote sowie Beteiligungsformate anzubieten.

Die im Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung (FB01) verortete Stelle fokussiert sich auf die Weiterentwicklung bestehender Jugendbeteiligungsformate – insbesondere in den Bereichen politische Bildung sowie der Zusammenarbeit mit (Grund-)Schulen und Multiplikator*innen. Auch die Zielgruppe der Grundschulkinder wird im Kontext bestehender städtischer Formate wie dem „Kinderforum“ aktiv einbezogen.

Die im Fachbereich Jugend und Schule (FB45) angesiedelte Stelle konzentriert sich auf lebensnahe Angebote im Rahmen der offenen Jugendarbeit und richtet sich vor allem an junge Heranwachsende im Alter von 12 bis 18 Jahren (vgl. Vorlage FB 45/0124WP18).

Insgesamt reicht die Zielgruppe der Jugendbeteiligung in Aachen vom Grundschulalter ab etwa sechs Jahren bis hin zum jungen Erwachsenenalter. Neben den Kindern und Jugendlichen der Stadt Aachen selbst spielen Multiplikator*innen und bestehende Netzwerke eine entscheidende Rolle. Die Zielgruppe umfasst somit nicht nur junge Menschen direkt, sondern auch alle relevanten Akteur*innen, die zur Förderung und Umsetzung nachhaltiger Jugendbeteiligung beitragen.

Zielsetzung

Die Stadt Aachen verfolgt das Ziel, die Beteiligung junger Menschen nachhaltig zu stärken und kommunale Strukturen dafür systematisch weiterzuentwickeln. Jugendbeteiligung soll als fester Bestandteil des Verwaltungshandelns und der politischen Entscheidungsprozesse verankert werden. Darüber hinaus sollen junge Menschen befähigt werden, ihr Lebensumfeld aktiv mitzugestalten und sich frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einzubringen. Dabei wird an bestehende Strukturen angeknüpft und es werden neue Formate geschaffen, die eine kontinuierliche Beteiligung ermöglichen.

Durch Dialogformate sollen Bedarfe, Wünsche und Ideen von Jugendlichen sichtbar gemacht werden. Dabei wird großer Wert auf lebensnahe Beteiligungsangebote gelegt, die Jugendliche in ihrem Alltag abholen – beispielsweise durch Formate in offenen Jugendeinrichtungen. Darüber hinaus sind der Ausbau dialogischer Formate mit Entscheidungsträger*innen unter anderem im Kontext der Kommunalwahl 2025 sowie stadtteilbezogen mit der Bezirksvertretung Aachen-Haaren geplant.

Neben praktischen Beteiligungsformaten steht die Demokratiebildung im Fokus. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, demokratische Prozesse zu verstehen und aktiv mitzugestalten. Hierzu werden Bildungsmaterialien auf der Webseite des Arbeitsbereichs zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, Jugendpartizipation wirksam in der Stadtgesellschaft zu verankern – durch strukturelle Anbindung an die Verwaltung und durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit engagierten Jugendgruppen, Netzwerken und relevanten Multiplikator*innen.

Rahmenkonzept, Maßnahmen und finanzielle Auswirkungen

Die Arbeitsstellen „Projektmanagement Jugendpartizipation“ (FB01) und „Jugendpartizipation“ (FB45) haben auf Grundlage bestehender Strukturen und Formate erste gemeinsame Maßnahmen umgesetzt und ein Rahmenkonzept entwickelt, das der strategischen Steuerung und Weiterentwicklung von Jugendbeteiligung in Aachen dient. Es gliedert sich in vier miteinander verzahnte Handlungsfelder, die gemeinsam die Grundlage für die Planung, Umsetzung und Evaluation zukünftiger Maßnahmen bilden.

  1. Handlungsfeld 1 – Information

Eine informierte Zielgruppe ist Voraussetzung für gelingende Beteiligung. Dieses Handlungsfeld umfasst daher Maßnahmen zur zielgruppengerechten Information über Beteiligungsmöglichkeiten, kommunale Strukturen und politische Bildung. Die Informationsangebote werden so gestaltet, dass sie unterschiedliche Zugänge eröffnen und an verschiedene Lebenswelten junger Menschen anschlussfähig sind.

  1. Handlungsfeld 2 – Dialog und Beteiligung

Dieses Handlungsfeld bündelt, stärkt und erweitert bestehende sowie neue Angebote und Beteiligungsformate, die jungen Menschen ermöglichen, sich aktiv in kommunale Entscheidungsprozesse einzubringen. Ziel ist der Aufbau einer kontinuierlichen Beteiligungskultur – u.a. eingebettet in den Bürger*innendialog der Stadt Aachen. Neben dem direkten Austausch zwischen Jugendlichen, Verwaltung und Politik steht auch das konkrete Erleben demokratischer Prozesse im Fokus. Neben bewährten analogen Formaten werden digitale Beteiligungsinstrumente – etwa Online-Umfragen – einbezogen und weiterentwickelt. So wird Jugendbeteiligung als eigenständiger, aber integrierter Bestandteil der dialogischen Stadtentwicklung gestärkt.

  1. Handlungsfeld 3 – Partizipative Weiterentwicklung

Dieses Handlungsfeld fokussiert den Einbezug von Jugendlichen und relevanten Akteur*innen in die konzeptionelle Weiterentwicklung der Beteiligungsformate selbst. Ziel ist es, bestehende Strukturen im Sinne einer lernenden Organisation fortlaufend zu reflektieren und gemeinsam weiterzuentwickeln. Hierzu werden regelmäßige Austauschformate, Feedbackprozesse und Kooperationsrunden mit Jugendlichen, Multiplikator*innen und zivilgesellschaftlichen Partnern etabliert. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die strategische Steuerung und Qualitätssicherung der Jugendpartizipation in Aachen ein.

  1. Handlungsfeld 4 – Sichtbarkeit und Verankerung

Damit Jugendpartizipation in Aachen nachhaltig wirken kann, braucht sie Sichtbarkeit und Präsenz im öffentlichen Raum. Ziel dieses Handlungsfeldes ist die perspektivische Entwicklung eines kommunikativen Gesamtkonzepts, das die Angebote und Anliegen der Jugendbeteiligung verständlich, ansprechend und wiedererkennbar nach außen trägt. Neben der Ansprache junger Menschen selbst sollen auch Multiplikator*innen und die Fachöffentlichkeit über Beteiligungsformate für die Zielgruppe informiert werden.

Die Aktivitäten zur Umsetzung dieser Handlungsfelder werden durch finanzielle Mittel aus dem PSP-Element Jugendpartizipation finanziert, die zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Weiterentwicklung bestehender Beteiligungsangebote sowie zur strategischen Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. In der Anfangsphase wird ein besonderer Fokus auf initiales Marketing gelegt, um die Jugendbeteiligung sichtbar zu machen und möglichst viele junge Menschen zu erreichen. Daher ist für das Jahr 2025 ein erhöhter Ansatz von 20.000 Euro als Grundlage für die etablierten Formate sowie zusätzlichen 50.000 Euro für neue Projekte vorgesehen.

Zusammenarbeit mit städtischen Strukturen, Multiplikator*innen und Netzwerken

Die Arbeitsstelle Jugendpartizipation strebt eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitsbereichen aus der Stadtverwaltung, Grund- und weiterführenden Schulen, Jugendvereinen und -Verbänden, Stadtgesellschaft und Jugendvertretungen an, um eine breite und wirksame Beteiligung junger Menschen in Aachen zu vernetzen.

  • Städtische Fachbereiche:
  • FB01 - Stadt der Zukunft und Bürger*innendialog
  • FB45 - Jugend und Schule (Arbeitsbereiche: Offene Jugendeinrichtungen, Mobile Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Schule)
  • FB36 - Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • FB52 - Sport
  • FB56 - Quartiersmanagement Aachen-Nord
  • FB68 - Mobilität und Verkehr
  • Weitere Arbeitskreise, Jugendvertretungen und relevante Akteure:
  • Arbeitsgruppe Offene Jugendarbeit (AG OJA)
  • Arbeitskreis Kind und Familie der Stadtteilkonferenz Aachen-Nord
  • Taskforce Innenstadtmorgen
  • Bezirksschüler*innenvertretung (BSV)/ Bezirksdelegiertenkonferenz (BDK)
  • Global Goals Schüler*innennetzwerk
  • UNICEF - Kinderparlament
  • Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V.
  • Koordinationsstelle Jugendpartizipation im Bildungsbüro der StädteRegion Aachen
  • Ring politischer Jugend (geplant)
  • Jugendvereine und -verbände (geplant)
  • Auszubildenden- und Studierendenvertretungen (geplant)

Rückblick und bewährte Beteiligungsformate

Bereits vor der Einrichtung der neuen Arbeitsstellen im Bereich „Jugendpartizipation“ wurden in der Stadt Aachen verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Seit der Einrichtung der Arbeitsstellen konnten zudem erste Veranstaltungen und Aktivitäten durchgeführt werden, die in Anlage 1 dokumentiert sind.

Geplante Aktivitäten

Die in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen geben einen detaillierten Einblick in die geplanten Aktivitäten des Arbeitsbereichs „Jugendpartizipation“. Sie umfassen vielfältige Formate zur politischen Bildung und Beteiligung junger Menschen in Aachen. Die Maßnahmen dienen dazu, den strategischen Handlungsrahmen mit konkreten Vorhaben zu füllen und die Beteiligung junger Menschen an kommunalen Prozessen strukturell zu stärken.

Besonders zu erwähnen ist hier die Zukunftswerkstatt „Jugendpartizipation in der Stadt Aachen“. Sie zielt darauf ab, die Formate der Arbeitsstelle durch regelmäßige Netzwerktreffen mit Jugendgruppen und Multiplikatorinnen weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Erwartungen, Bedarfe und Perspektiven der Zielgruppe diskutiert werden, um eine effektive und bedarfsorientierte Jugendbeteiligung in der Stadt zu fördern. Die Teilnehmer*innen haben in Anlehnung an das methodische Vorgehen eines BarCamp die Möglichkeit, ihre Anliegen und Ideen einzubringen, um die Mitbestimmung junger Menschen in der Stadt zu stärken. Die Veranstaltungen sollen nicht nur den Austausch und die Verbreitung der Aktivitäten fördern, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Jugendpartizipation in Aachen erarbeiten.

Fazit

2025 soll als Ausgangspunkt genutzt werden, um Jugendpartizipation in Aachen sichtbar, wirksam und zielgruppenorientiert zu gestalten. Bestehende Formate werden weiterentwickelt, neue Ideen erprobt und gemeinsam mit jungen Menschen sowie relevanten Akteur*innen reflektiert. Ziel ist es, konkrete Erfahrungen zu sammeln, was Jugendliche wirklich erreicht, motiviert und beteiligt – und daraus strukturelle Schlüsse für die Weiterentwicklung kommunaler Beteiligung zu ziehen.

Im Mittelpunkt stehen dabei dialogische Beteiligungsmöglichkeiten, kreative Informationsangebote und lebensnahe Zugänge – etwa in Schulen, offenen Jugendeinrichtungen oder digitalen Räumen. Die aktive Mitgestaltung wird mit demokratischer Bildung verbunden, um jungen Menschen nicht nur Beteiligung zu ermöglichen, sondern auch Handlungskompetenz zu vermitteln.

Die Arbeitsstellen Jugendpartizipation schaffen dafür die notwendigen Rahmenbedingungen: Sie koordinieren Beteiligungsprozesse, unterstützen fachlich und vernetzen Verwaltung, Politik und junge Menschen miteinander – mit dem Ziel, Jugendbeteiligung dauerhaft im kommunalen Handeln zu verankern.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-04-03 FB 01_0668_WP18 Konzeptentwicklung J SAO.pdf

17.4.2025

383.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses/des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 29.04.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht. Ergänzend wird mündlich berichtet.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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