Feierabendmarkt Aachen
FB 02/0438/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Moselage teilt mit, dass der Vorschlag für einen Feierabendmarkt auf einen FDP-Antrag zurückgehe.
Er begrüßt, dass der Feierabendmarkt nun durchgeführt werde und erkundigt sich nach dem Veranstalter für
den Markt und ob örtliche Anbieter angefragt wurden.
Herr Deloie möchte wissen, mit welchen Akteur*innen gesprochen wurde.
Herr Dr. Otten stellt bezogen auf die Anzahl der Food-Trucks und Verkaufsstände die Frage, ob es hierfür schon Bewerber gebe.
Frau Dödtmann informiert, Veranstalter sei der MuKuVa e.V., Musik & Kultur Veranstaltungen e.V.
Hierbei handele es sich um sehr engagierte junge Menschen in Aachen, die unterschiedliche Veranstaltungen
wie z.B. das Weihnachtsdorf am Büchel, organisiert und Erfahrung im Aachener Veranstaltungsbereich hätten.
Sie berichtet, der Fachbereich 02 habe Anfang des Jahres die Aufgabe zur Durchführung des
Feierabendmarktes erhalten. Es seien viele Gespräche mit möglichen Anbietern aus Aachen geführt worden.
Es gebe lokale Akteure, die sich beteiligten, und die Gastronomen rund ums Marktviertel würden angesprochen. Der MAC sei in die Planungen einbezogen. Bis auf zwei Märkte könne alles bestückt werden. Darüber hinaus habe man 2 Foodtrucks angemietet, um auch für Gastronomen und Anbieter eine Möglichkeit zu haben, die
teilnehmen möchten, aber nicht in der Lage seien, sich einen Stand oder Foodtruck zu kaufen. Hierdurch werde das wechselnde Angebot erhöht.
Frau Conradt bekräftigt, es sei wichtig, dass der Feierabendmarkt - zumindest für den vorgesehenen Zeitraum –
auch tatsächlich stattfinde und fragt an, ob es einen diesbezüglichen Vertrag mit den Anbietern gebe. Des
Weiteren möchte sie wissen, inwiefern parallel zu den vorgesehenen Terminen auch andere Veranstaltungen stattfinden.
Frau Dödtmann bestätigt, mit den Anbietern werde ein Vertrag abgeschlossen. Die Termine stünden fest.
Sie weist auf das entsprechende Plakat zum Feierabendmarkt hin. In Zusammenarbeit mit den
Interessengemeinschaften sei ein Gesamtjahresplan von allen Veranstaltungen erstellt worden, um
Doppelungen zu vermeiden.
Herr Deloie bittet die Verwaltung um eine schriftliche Mitteilung im Hinblick auf die Beteiligung des MAC und in welcher Form diese erfolgt sei.
Beschluss
Erläuterungen
Durchführung eines Feierabendmarktes in der Aachener Innenstadt
Seit bereits zehn Jahren besteht der politische Wunsch, einen Feierabendmarkt in der Innenstadt zu etablieren. Nach ersten Prüfungen, veranlasst durch einen Ratsantrag der FDP-Fraktion vom 19.03.2015 (Nr. 73/17) und folgenden Beratungen in dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte im Rahmen des „Neuen Wochenmarktkonzepts“ in 2022, wurde beschlossen die Verwaltung mit den erforderlichen Vorkehrungen für die Etablierung eines Feierabendmarktes zu beauftragen. In 2023 wurde der Feierabendmarkt daraufhin zweimal durch FB23 ausgeschrieben. Es konnte aber kein Veranstalter gefunden werden.
Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten im FB 23 wurde der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 29.10.2024 darüber informiert, dass die Zuständigkeit für die Planung und Umsetzung eines Feierabendmarktes im Jahr 2025 an den FB 02 übertragen wird. Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Durchführung des Feierabendmarktes auf dem Marktplatz wurde dem Hauptausschuss am 2. April 2025 zur Beratung vorgelegt.
Umsetzung eines Feierabendmarktes
Ziel ist es, die regionale Wirtschaft zu stärken, die Innenstadt zu beleben und eine nachhaltige Plattform für lokale Anbieter*innen zu schaffen. Der Feierabendmarkt soll in den Monaten Mai bis Oktober einmal monatlich stattfinden. Er soll als hochwertige, regelmäßig stattfindende Veranstaltung konzipiert sein und eine angenehme, einladende Aufenthaltsqualität auf dem Markt schaffen. Ziel ist es, durch ein stimmiges Zusammenspiel aus Marktgestaltung, Angebot und Atmosphäre einen attraktiven Anlaufpunkt für Besucher*innen aus Aachen und der Region zu etablieren.
Die Veranstaltung ist geprägt durch ein einheitlich und ansprechend gestaltetes Erscheinungsbild der Food-Trucks und Verkaufsstände, eine stimmungsvolle, dezente Beleuchtung (z. B. durch Lichterketten oder einzelne Lichtquellen) sowie durch ein musikalisches Rahmenprogramm mit leiser Hintergrundmusik oder akustischer Live-Darbietung.
Das gastronomische Angebot umfasst hochwertige Speisen und Getränke, vorzugsweise auch aus regionaler und nachhaltiger Produktion. Ergänzend sind auch vegetarische, vegane sowie moderne Streetfood-Varianten vorgesehen. In begrenztem Umfang können regionale Non-Food-Produkte ergänzt werden.
Sitzgelegenheiten werden in die Marktfläche integriert, ohne Flucht- und Rettungswege zu beeinträchtigen, und tragen zur Aufenthaltsqualität vor Ort bei.
Ziel ist es, durch eine durchdachte Gestaltung und ein qualitativ hochwertiges Angebot eine regelmäßige und nachhaltig erfolgreiche Marktveranstaltung zu etablieren, die Besucher*innen aus Aachen und der Region anspricht und den Feierabendmarkt zu einem festen Bestandteil der lokalen Genuss- und Kulturlandschaft macht.
Die Rahmenbedingungen gestalten sich wie folgt:
- Ort: Markt in Aachen
- Frequenz: Einmal monatlich von Mai bis Oktober (vorzugsweise am ersten Donnerstag des Monats)
- Zeiten: 16:00 bis 21:00 Uhr (Aufbau ab 14:30 Uhr, Abbau bis 22:00 Uhr)
- Anzahl der Food-Trucks/Stände: 6–10
- Essen & Getränke, Non-food: 6-10 Food-Trucks/Stände mit Essen und Getränken (z. B. Streetfood, Weine etc.), und vereinzelt Non-food Artikeln (z.B. Blumen)
- Musikalisches Programm: Live-Musik oder DJ-Unterstützung
Die Planung und Durchführung des Feierabendmarktes soll durch einen externen Veranstalter in enger Zusammenarbeit mit dem FB02 erfolgen.
Der Veranstalter ist für die Akquise der Marktteilnehmer*innen, die Einholung aller behördlichen Genehmigungen sowie die Bereitstellung der Infrastruktur verantwortlich.
Ein Grobkonzept für den Feierabendmarkt wird vom Anbieter erstellt.
Finanzierung des Feierabendmarktes
Die Stadt Aachen stellt im Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 40.000 € (wird in Produkt 150201 abgebildet) für die Beauftragung eines externen Veranstalters zur Durchführung des Feierabendmarktes, sowie für Marketingmaßnahmen zur Verfügung. Der Veranstalter trägt innerhalb des beauftragten Budgets die Verantwortung für alle Kosten, einschließlich der notwendigen Genehmigungen, Infrastruktur, technisches Equipment und Künstlergagen sowie weiterer organisatorischer Maßnahmen.
Genehmigungen und rechtliche Rahmenbedingungen:
Für die Durchführung des Feierabendmarktes sind eine rechtssichere Nutzung des öffentlichen Raums sowie die Berücksichtigung zentraler Anforderungen im Bereich Sicherheit, Lärmschutz und Hygiene notwendig. Dazu zählen unter anderem Genehmigungen für die Sondernutzung, musikalische Begleitung und die Einhaltung behördlicher Auflagen zum Brandschutz usw.. Die Einholung dieser Genehmigungen sowie die Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen obliegen dem Veranstalter.
Die Verwaltung hat zahlreiche Gespräche geführt, um den Feierabendmarkt bereits ab Mai zu ermöglichen.
Der aktuelle Sachstand zum Feierabendmarkt wird mündlich vorgetragen.
Technische Details
ID: 1011559
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1011559
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-03-27 FB 02_0438_WP18 Feierabendmarkt Aach SAO.pdf
9.4.2025
130.8 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 30.04.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Geändert
- 10.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 10. Februar 2026 um 22:47
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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