30. April 2025 um 17:00, Rathaus
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Bürger*innenantrag auf Umbenennung einer Teilfläche der Straße An der Nikolauskirche in Hiroshimaplatz

FB 62/0067/WP18-2 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Ferrari bezieht sich auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung und regt an, den Betrag für das

Zusatzschild in Höhe von 700,00 € aus bezirklichen Mitteln zu finanzieren.

Herr Dr. Otten begrüßt, dass die Vorlage das Ergebnis der Diskussion aus der Sitzung der Bezirksvertretung widerspiegele. Er kritisiert, dass die Verwaltung vorschlage, die Kosten für das zusätzliche Hinweisschild sollten durch bezirkliche Mittel getragen werden. Dies sei der falsche Weg. Grundsätzlich werde man sich dem Einsatz bezirklicher Mittel hier aber nicht verschließen. Darüber hinaus weist er, zum wiederholten Male, darauf hin,

dass es den Bürgerantrag nach der Gemeindeordnung (GO) nicht gebe, es handele sich hier um eine Anregung nach § 24 GO NW.

Herr Deloie lobt, die Vorlage enthalte die in der Bezirksvertretung besprochenen Punkte zu dem Thema. Auch

er moniert, dass verwaltungsseitig im Hinblick auf die Kosten für das zusätzliche Hinweisschild und die Kosten

für das Mahnmal bzw. die Gedenktafel bezirkliche Mittel in Betracht gezogen würden. Dennoch könne man sich vorstellen, hierfür bezirkliche Mittel einzusetzen. Den Vorschlag aus der Einwohnerfragestunde, einen

Ginkgobaum aufzustellen, findet er gut. Es sollte eine Sorte gewählt werden, deren Früchte keinen

unangenehmen Geruch verbreiten.

Frau Penalosa stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Sie befürwortet eine Aufwertung des Platzes. Über eine finanzielle Unterstützung aus bezirklichen Mitteln sollte im nichtöffentlichen Teil diskutiert werden.

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari erläutert, der in Rede stehende Bereich sei eine Fußgängerzone und die

Anlieger*innen und Geschäfte müssten angeliefert werden können. Das Parken sei hier grundsätzlich nicht

erlaubt und somit müsse kein Parkverbotsschild aufgestellt werden. Der Ginkgobaum habe einen symbolischen Wert und dies sollte bei der Gestaltung des Platzes berücksichtigt werden. Er regt an, die Verwaltung zu

beauftragen, eine Gestaltung des Platzes vorzunehmen in Anlehnung der Vorschläge der Initiative und der

Bezirksvertretung einen Gestaltungsvorschlag zur Entscheidung vorzulegen. Die Vorlage hierzu sollte kurzfristig erfolgen, da bereits im August eine Veranstaltung auf dem Platz geplant sei.

Folgender ergänzender Beschluss wird gefasst:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, eine Platzfläche hinter der Citykirche in Hiroshimaplatz umzubenennen und ein dazu passendes Mahnmal/eine Gedenktafel mit folgendem Text zu errichten: „Für eine atomwaffenfreie Zukunft! Im Gedenken an hunderttausende Opfer der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945 und zur Mahnung an künftige Generationen.“ Zusätzlich beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, dass in der Großklönstraße ein Hinweisschild zum Hiroshimaplatz angebracht werden soll. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beauftragt die Verwaltung, kurzfristig eine Vorlage zur Gestaltung des Platzes zur Entscheidung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt eine Platzfläche hinter der Citykirche in Hiroshimaplatz umzubenennen und ein dazu passendes Mahnmal/eine Gedenktafel mit folgendem Text zu errichten:

„Für eine atomwaffenfreie Zukunft!

Im Gedenken an hunderttausende Opfer der

Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki

am 6. und 9. August 1945 und zur Mahnung

an künftige Generationen.“

Zusätzlich beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, dass in der Großklönstraße ein Hinweisschild zum Hiroshimaplatz angebracht werden soll.

Erläuterungen

Mit einem Bürgerantrag vom 08.07.2024 hat das Aachener Bündnis gegen Atomwaffen folgenden Antrag an das Bürgerforum der Stadt Aachen gerichtet:

Umbenennung einer Teilfläche der Großkölnstraße in Hiroshimaplatz

Begründet wird der Antrag damit, dass:

Bereits am 14.08.1985 befürwortete der Hauptausschuss der Stadt Aachen einstimmig, ,,sich

dem internationalen Partnerschaftsprogramm der Städte Hiroshima und Nagasaki anlässlich des 40. Jahrestages des Atombombenabwurfs anzuschließen". Der damalige Bürgermeister und spätere Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Dr. Jürgen Linden verwies in der Begründung darauf, dass sich Aachen bereits „als Friedensstadt hervorgetan habe" und man somit „aus Verantwortung gegenüber den Bürgern die Verpflichtung habe, ein deutliches Zeichen für den Frieden zu setzen". Auch die Fraktionen der CDU und der Grünen „begrüßten" damals die Initiative.

Anfang der 2000er Jahre wurde das Städtebündnis auf Betreiben des damaligen Bürgermeisters von Hiroshima, Tadatoshi Akiba in „Mayors for Peace" umbenannt. Seitdem haben sich insgesamt 8.234 Mitgliedsstädte, davon 845 in Deutschland, in 166 Ländern der Organisation angeschlossen (Stand: Jan. 2023). Das Ziel, die Ächtung und weltweite Abschaffung aller Atomwaffen ist seit Gründung der Initiative gleich geblieben - und hat mit der völkerrechtlichen Gültigkeit des UN-Atomwaffenverbotsvertrags*, der am22.01.2021 in Kraft trat, einen neuen Schub bekommen. In Deutschland hat Hannover als Partnerschaftsstadt von Hiroshima die koordinierende Funktionen eingenommen und ein offizielles Kontaktbüro eingerichtet. Von hier aus werden den Mitgliedsstädten konkrete Angebote für örtliche Friedensaktivitäten, z. B. in der Jugend- und Bildungsarbeit unterbreitet oder Resolutionen an die internationalen Entscheidungsträger verbreitet.

Mit den Sitzungen am 12.12.2019 (Städteregionstag) und 11.12.2019 (Rat der Stadt Aachen)

bekräftigten Stadt und Städteregion Aachen mit ihrer Unterschrift unter den ICAN-Städteappell ein 2. Mal ihren Einsatz für eine atomwaffenfreie Welt. In einem Schreiben des damaligen Oberbürgermeisters Marcel Philipp vom 19.12.2019 wird der tiefen Besorgnis „über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen" Ausdruck verliehen, vor den katastrophalen Folgen eines Einsatzes dieser Waffen gewarnt und der Beitritt der Bundesregierung zum o.g. Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen gefordert.

Seitdem im Januar 2021 dieser Vertrag mit der Ratifizierung durch den 50. Unterzeichner-staat seine völkerrechtliche Gültigkeit erlangt hat, wurde in Stadt und Städteregion jedes Jahr zum 8. Juli auf Anregung des „Aachener Bündnisses gegen Atomwaffen" eine Veranstaltung mit Hissung der Mayors-for-Peace-Fahne am Rat- bzw. Städteregionshaus durchgeführt. Dies, so ist auch die erklärte Absicht unserer jetzigen Oberbürgermeisterin, Frau Sibylle Keupen, sollte auch in Zukunft fortgesetzt werden.

Mit der Zustimmung zu dem von uns beantragten Hiroshimaplatz mit einer Gedenktafel/ einem Mahnmal würde die Stadt Aachen die o.g. Absichtserklärung unterstreichen und zur Verstetigung beitragen. Auch würde die Stadt damit einen adäquaten Anlaufpunkt für mögliche Gedenkveranstaltungen z. B. zu den Jahrestagen der ersten Atombombeneinsätze der Menschheitsgeschichte am 6. und 9. August 1945 schaffen. Mehrere Mayors-for-Peace- Städte in Deutschland (wie z.B. Düren, Köln, Hannover und Fürth) mögen hierfür als Beispiel dienen. Hier bezeugen ähnliche sinnbildliche Orte bereits seit Jahren den kommunalen Willen, zu einer weltweiten Ächtung aller Massenvernichtungsmittel zu mahnen.“

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Grundsätzliches zur Benennung von Verkehrsflächen

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

Die Empfehlungen des Deutschen Städtetages zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland findet größtenteils Anwendung. (siehe Anlage 2).

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Das Bürgerforum hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt die

Initiative, den Platz an der City-Kirche in „Hiroshima-Platz“ umzubenennen. Es bittet die

Verwaltung, bis zur Beschlussfassung in der BV Mitte unter Einbezug der Initiator*innen sowie

der Sprecher*innen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte weitere geeignete Plätze

vorzuschlagen und zur abschließenden Beratung vorzulegen.“

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari hat zu der Frage eines geeigneten Platzes für die Benennung in "Hiroshimaplatz" ein Gespräch mit Vertretern der Antragsteller und der Interessengemeinschaft Großkölnstraße geführt. Das Gespräch fand am 10.03.2025 statt.

Einvernehmlich haben sich die Antragsteller und die Interessengemeinschaft auf einen neuen Platz verständigt, den Platz hinter der City-Kirche (siehe schraffierte Fläche in dem beigefügten Plan). Dieser Platz soll in "Hiroshimaplatz" (um)benannt werden.

Auch wurde darum gebeten, ein Hinweisschild auf den "Hiroshimaplatz" - entsprechend der Beschilderung für Sehenswürdigkeiten - ergänzend anzubringen.

Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab:

Die betreffende Fläche ist bisher Teil der Straße „An der Nikolauskirche“. Für die umliegenden Gebäude mit den jeweiligen Adressen der angrenzenden Straßen ist keine Adressenänderung notwendig.

Die Verwaltung hält es daher für möglich, dem Antrag des „Aachener Bündnis gegen Atomwaffen” zu entsprechen und den bisher nicht gesondert benannten Platz im Bereich hinter der Citykirche als bisherige Teilfläche der Straße „An der Nikolauskirche“ in Hiroshimaplatz umzubenennen und ein dazu passendes Mahnmal/eine Gedenktafel mit folgendem Text zu errichten:


„Für eine atomwaffenfreie Zukunft!

Im Gedenken an hunderttausende Opfer der

Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki

am 6. und 9. August 1945 und zur Mahnung

an künftige Generationen.“

Die Kosten für das eigentliche Straßennamensschild werden durch die Verwaltung getragen. Bei dem zusätzlichen Hinweisschild müssen die Kosten durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte oder in Anlehnung an die Zusatzschilder zu Straßennamen in Aachener Mundart durch Sponsoren getragen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich nach einer groben Schätzung durch den zuständigen Fachbereich auf ca. 700,- €.

Nach der erfolgten Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird die Verwaltung überprüfen, welche Kosten für das Mahnmal/eine Gedenktafel anfallen und wer diese dann trägt. Auch hier können Kosten für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte entstehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-04-04 FB 62_0067_WP18-2 Buerger_innenantrag a SAO.pdf

16.4.2025

9.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 30.04.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
10.2.2026
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:47

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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