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Sachstand: Förderung "Energiesparende Maßnahmen im Gebäude"

FB 36/0576/WP18 · Kenntnisnahme

Sachstand: Förderung "Energiesparende Maßnahmen im Gebäude"

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Die Ausschussvorsitzende begrüßt Herr Bastian Peukert / FB 36, der eine Präsentation hält.

In der Präsentation geht Herr Peukert auch darauf ein, dass es bei einigen Hauseigentümer*innen teilweise noch Hemmnis gebe, da man trotz der Förderzusage dennoch zu 100 % für alle Ausgaben in Vorleistung gehen müsse. Dies könne ggfs. dazu führen, dass man sich im Einzelfall dann doch gegen die Durchführung einer Maßnahme entscheide. Hier sei man dabei zu überlegen, welche Lösungen es hier für die Zukunft evtl. geben könne.

Am Ende der Präsentation informiert Herr Peukert die Anwesenden, dass die Stadt Aachen die Auszeichnung „Climate Star 2025“ erhalten habe.

Die Ausschussvorsitzende dankt für den Vortrag. Sie dankt weiterhin den Beteiligten für ihren Einsatz und beglückwünscht zu der Auszeichnung.

Ratsherr Stettner dankt für die Ausführungen. Es handele sich um ein gutes Beispiel, wie man mit Förderung umgehen könne. Wichtig sei auch, dass der soziale Aspekt stärker als bislang gefördert werde, indem man auch Fördermöglichkeiten für Maßnahmen in Mehrfamilienhäusern ermöglicht hätte.

Die Förderung sei sozialer und nachhaltiger geworden und man schließe hier die Lücken, die der Bund lasse.

Ratsfrau Dr. Wolf überlegt, ob es ggfs. möglich sei, einen Spender zu finden, dessen Spende die Vorfinanzierung im Hinblick auf die Förderung leisten könne. Es gebe ja für die unterschiedlichsten Dinge Spender und vielleicht sei dies eine Möglichkeit.

Ratsherr Kiemes dankt für den Vortrag und spricht seinen Glückwunsch zu der Auszeichnung aus.

Er möchte gerne wissen, ob es die Möglichkeit gebe, die durch die Förderung entstandenen Ergebnisse zu messen. In der Vorlage sei zur Klimarelevanz keine Angabe gemacht.

Herr Peukert erläutert, dass es die Möglichkeit gebe, die Ergebnisse im Nachgang zu berechnen.

Herr Meiners geht auf die Auszeichnung ein und erläutert, dass sich die Auszeichnung nicht an die Verwaltung richte, sondern an die Stadt Aachen. Insoweit habe Politik und Verwaltung gemeinsam zu dem Ergebnis beigetragen, welches mit der Auszeichnung bedacht worden sei.

Die Ausschussvorsitzende nimmt den Dank entgegen und findet, dass dies für die Atmosphäre im Ausschuss spreche.

Herr Dr. Nositschka überlegt, inwieweit es vielleicht eine Möglichkeit sei, eine Zwischenfinanzierung mit kurzer Laufzeit durch die Sparkasse zu erwirken.

Ihm ist es auch wichtig, dass die Mieten in den geförderten Mehrfamilienhäuser nicht dadurch angepasst würden.

Herr Peukert erläutert, dass in der Förderrichtlinie stehe, dass die geförderten Maßnahmen nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Die Ausschussvorsitzende geht auf die Ausführung von Herrn Dr. Nositschka ein und führt aus, dass die Aufgabe der Sparkasse vielleicht zu hoch interpretiert sei.

Sie erläutert, dass die Frage vielleicht auch ein Thema für den Sozialausschuss sein könne.

Herr Gilson überlegt, ob es ggfs. dieMöglichkeit der Zahlung der Förderung auf eine Art Sperrkonto geben könne.

Herr Bogoczek merkt an, dass die Förderung ggfs. bereits bei einer Zwischenabrechnung ausgezahlt werden könnte.

Erläuterungen

Erläuterungen

Der Rat der Stadt Aachen hat am 19.05.2021 die Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude beschlossen. Die sehr erfolgreich laufende Förderrichtlinie wurde in Zusammenarbeit mit altbau plus e.V. für das Jahr 2024 überarbeitet und den Anpassungen am 20.02.2024 durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zugestimmt. Die Änderungen dienen insbesondere der besseren Kumulierbarkeit des städtischen Förderprogramm mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und sollen Anreize schaffen, nachhaltige Dämmstoffe bei der Sanierung zu verwenden. Anträge zur Förderung nach der überarbeiteten Richtline konnten ab 29.04.2024 gestellt werden.

Die aktuellen Förderkonditionen können auf www.aachen.de/altbau eingesehen werden.

  1. Inhaltliche Änderungen der Förderrichtlinie ab 2024

Folgende Förderbausteine im Bereich Gebäudehülle wurden angepasst:

  • Wegfall der abgestuften Förderung nach Qualitätsstufe und Angleichung an die Anforderungen (Effizienzwerte) der BEG
  • Ausschluss erdölbasierter Dämmstoffe
  • Einführung von Förderstufen zur stärkeren Bezuschussung zertifizierter Dämmstoffe
  • Niedrigere Förderung für den Austausch von Fenstern und Türen, bei Verwendung von Holzrahmen aus nachhaltiger und legaler Forstwirtschaft höhere Förderung
  • Neue Maßnahmen: Dämmung Dachflächen im Denkmal, Fenster und Türen im Denkmal, Ertüchtigung von Fenstern und Türen
  • Bonus Ganzheitliche Maßnahmen für die Durchführung mehrerer Maßnahmen

Im Bereich Gebäudetechnik gab es die folgenden Anpassungen:

  • Wegfall des Heizungstausches (bereits 70 % Förderung durch die BEG möglich)
  • Wegfall der Boni, die mit dem Heizungstausch verknüpft waren: Bonus Solar + Wärmepumpe
  • Aufnahme der Heizungsoptimierung als eigenständigen Förderbaustein
  • Erhöhung der Pauschale für den Wärmenetzanschluss
  • Aufnahme der Solarthermie zur Heizungsunterstützung als neuen Förderbaustein
  • Bonus zur BEG-Förderung für vermieteten Wohnraum als neuen Förderbaustein
  1. Aktueller Stand des Förderprogramms

Im Jahr 2024 ist sowohl ein Rückgang der Antragszahlen als auch des ausgezahlten Fördervolumens zu verzeichnen (Abbildung 1). Dies ist zum Teil auf den verkürzten Antragszeitraum (nur 8 Monate), aber auch auf den Wegfall der Förderung des Heizungstausches zurückzuführen.

Abbildung 1: Entwicklung der Antragszahlen und des Fördervolumens im Förderprogramm "Energiesparende Maßnahmen im Gebäude"

Die durchschnittlich ausgezahlte Förderung je Antrag ist jedoch von 5.697,95 € im Jahr 2023 auf 8.177,98 € im Jahr 2024 angestiegen. Gleichzeitig steigt die Sanierungsquote im Mehrfamilienhausbereich: mit der Einführung der neuen Richtlinie werden jetzt 49,5 % der Fördergelder für Mehrfamilienhäuser bewilligt, wobei diese etwa rund 38 % der gestellten Anträge umfassen. Zum Vergleich: bei der Richtlinie bis 2023 waren es 32% der Anträge und 46,9 % der Fördergelder

Die durchschnittliche Fördersumme in 2024 für Mehrfamilienhäuser liegt bei ca. 10.600 €, für Ein- und Zweifamilienhäuser bei ca. 6.700 €.

Abbildung 2: Vergleich der Aufteilung der Fördersumme vor und nach der Änderung der Förderrichtlinie ab 2024

Die insgesamt ausgezahlte Fördersumme im Jahr 2024 teilt sich auf in 61% Maßnahmen an der Gebäudehülle und 39% Maßnahmen im Bereich Gebäudetechnik. Im Vergleich zur vorherigen Laufzeit hat sich das Verhältnis kaum geändert.

Die Beratungsanfragen bei den beratenden Stellen in Aachen (altbau plus e.V., Verbraucherzentrale) zur Förderung sind weiterhin hoch. Insgesamt wird die Förderung sehr gut angenommen und hat sich in Aachen etabliert. Für die Gebäudeeffizienz setzt die Förderung insoweit starke Impulse.

In den folgenden Abschnitten werden die Anträge der neuen Richtlinie 2024 (Laufzeit Mai 2024 – Februar 2025) mit den Anträgen der vorherigen Version der Richtlinie (Laufzeit Mai 2021 – Dezember 2023) verglichen. Für eine bessere Vergleichbarkeit wurden monatliche Durchschnittssummen gebildet.

Gebäudehülle

Im Bereich Gebäudehülle ist die durchschnittliche Förderung bei den Maßnahmen Dämmung Außenwand, Innen- und Kerndämmung sowie Dämmung Kellerdecke gestiegen, bei der Dachdämmung ungefähr gleichgeblieben und bei dem Austausch von Fenstern und Türen und dem Bonus Kombination von Maßnahmen etwas zurück gegangen. (Abbildung 3)

Die Veränderungen können zu großen Teilen auf die Veränderungen in den Förderhöhen zurückgeführt werden.

Der Anstieg in der Förderung der Dämmung der Außenwand ist außerdem in der Anpassung der Effizienzwerte begründet.

Die Fördersumme für die Maßnahmen im Denkmal ist deutlich gestiegen im Vergleich zum vorherigen Zeitraum, da zwei zusätzliche Förderbausteine für denkmalgeschützte Wohngebäude mit niedrigeren Effizienzanforderungen eingeführt wurden

Der Anteil der Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe unterscheidet sich abhängig von den umgesetzten Maßnahmen. Insbesondere im Bereich Dämmung Dach / oberste Geschossdecke und Innendämmung sind nachhaltige Dämmstoffe heute gut etabliert. Bei den weiteren Dämmmaßnahmen (Außenwand, Kellerdecke, Kerndämmung) scheint es nach wie vor noch keine grundlegend etablierten Möglichkeiten zur Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe zu geben, sodass die Förderung konventioneller Dämmstoffe weiterhin erfolgen sollte.

Abbildung 3: Vergleich der durchschnittlichen monatlichen Fördersummen der Maßnahmen im Bereich Gebäudehülle

Gebäudetechnik

Im Bereich Gebäudetechnik zeigt sich im monatlichen Durchschnitt der Förderung ein Anstieg bei allen Maßnahmen im Vergleich des Zeitraums bis Ende 2023 mit 2024 (Abbildung 5). Besonders ausgeprägt ist er bei der Optimierung der Wärmeverteilung, der Heizlastberechnung und dem Bonus Abschied von Gas-Etagenheizungen.

Die zuvor stark nachgefragte Förderung zum (allgemeinen) Heizungstausch ist mit der Neuauflage der Förderrichtlinie weggefallen, da die BEG bereits eine Förderung von bis zu 70 %ermöglicht. Der neu eingeführte Bonus zur BEG-Förderung für vermieteten Wohnraum wird sehr gut angenommen. Das spiegelt sich auch in dem gestiegenen Anteil von Mehrfamilienhäusern bei den Anträgen wider.

Abbildung 5: Vergleich der durchschnittlichen monatlichen Fördersummen nach Maßnahmen im Bereich Gebäudetechnik

  1. Fazit und Ausblick

Die eingeführten Änderungen in der Förderung werden insgesamt gut angenommen und stellen eine sinnvolle Ergänzung der BEG dar. Die Förderung erfüllt auf besondere Weise die politisch gesetzten Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Wärmewende, sie setzt erkennbare Impulse für die lokale Wirtschaft mit Schwerpunkt Handwerk und unterstützt darüber hinaus die verstärke Markteinfühurng bzw. Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe. Ebenso konnte der Anteil von Mehrfamilienhäusern an der Förderung erfolgreich gesteigert werden, sodass auch Mieter*innen von den energiesparenden Maßnahmen profitieren können. Dieser Trend sollte weiter ausgebaut werden.

Ende des Jahres 2025 soll eine Neubewertung der aktuellen Förderrichtlinie erfolgen. Bei einer möglichen Revision sollen insbesondere die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung und mögliche Anpassungen der BEG berücksichtigt werden. Hierbei werden u.a. die noch stärkere Ausrichtung der Förderung auf den Mehrfamilienhausbereich und die Möglichkeit zur Festlegung strengerer Kriterien für verwendete Dämmstoffe geprüft werden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-03-28 FB 36_0576_WP18 Sachstand_ Foerderung SAO.pdf

29.4.2025

177.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 20.05.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12