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Bau einer neuen Dauerkleingartenanlage an der Sonnenscheinstraße in Aachen-Eilendorf

FB 36/0580/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Ausschussvorsitzende begrüßt Herrn Jan Nigl / FB 23, der gemeinsam mit Herrn Klaus Meiners / FB 36für Rückfragen zur Verfügung steht.

Ratsfrau Dr. Wolf fragt, ob es bereits einen Namen für die neue Kleingartenanlage geben würde.

Herr Nigl antwortet, dass er hierzu nichts sagen könne.

Herr Dr. Nositschka führt aus, dass es in der neuen Kleingartenanlage weniger Gärten geben wird als vorher.

Hierzu möchte er gerne wissen, ob dies mit dem Verein abgestimmt sei.

Herr Nigl bestätigt, dass diese Abstimmung erfolgt sei.

Herr Meiners ergänzt hierzu, dass ggfs. 2 Parzellen mehr hätten geschaffen werden können;

da an dieser Stelle der Fläche belasteter Boden sei, hätte man hiervon abgesehen.

Er möchte darauf hinweisen, dass aufgrund der personellen Situation die weitere Planung extern vergeben werde und dies zu weiteren Kosten führen werde.

Ratsherr Kiemes geht darauf ein, dass es bei dem beabsichtigten Umzug des Vereins Wunsch gewesen sei, dass ein Vereinsgebäude gebaut würde.

In der Vorlage werde nun ausgeführt, dass dafür kein Geld vorhanden sei.

Er geht auf die Kosten ein und führt aus, dass der Bau der Toilettenanlage mit mehr 318.000 Euro veranschlagt sei. Der Bau eines Vereinsheims hingegen „nur“ mit knapp 700.000 Euro.

Die Kosten seien für ihn nicht nachvollziehbar. Man würde sich als CDU wünschen, dass die Kleingärtner ein Vereinsheim erhalten würden.

Herr Meiners erläutert, dass die grünplanerischen Kosten durch FB 36 ermittelt würden.

Die Kosten für den Hochbau – hier für Toilettenanlage und Vereinsheim – würden von E 26 sachgerecht ermittelt.

Ratsfrau Dr. Fitter führt aus, dass in der Vorlage erläutert sei, dass alle linear angeordneten Bäume gerodet werden müssten. Sie bittet daher um Prüfung, ob die Gehölze alle gerodet werden müssten oder ob sie gerettet werden könnten.

Herr Meiners erläutert, dass es sich um eine Hecke handele, die zur Schaffung eines Pflegeweges für E 18 entfernt werden müsse.

Herr Schumacher geht darauf ein, dass in der Vorlage stehe, dass entlang des Parkplatzes eine Schallschutzwand errichtet werde. An anderer Stelle sei keine Schallschutzwand vorgesehen.

Herr Meiners erläutert hierzu, dass das Minimum dargestellt sei. Aus lärmschutztechnischer Sicht müsse es möglich sein, im Garten Ruhe zu finden.

Ratsfrau Brinner führt aus, dass die Gesamtkosten in Höhe von 3,4 Mio Euro heruntergerechnet auf die einzelnen Gartenparzelle Kosten in Höhe von 90.000 Euro pro Parzelle bedeuten würden.

Es sei daher wichtig, dass die Kosten genau angeschaut würden.

Es gebe unmittelbar angrenzend den Kleingarten Verein Sonnenscheinstraße, in dessen Anlage sich ein Vereinsheim befinde. Vielleicht könne man dies gemeinsam nutzen.

Die Ausschussvorsitzende Frau Lürken führt aus, dass es gleich noch eine Vorlage zu Kleingartenanlagen gebe, die zeige, dass die Gespräche schwierig seien. Auch im Bereich Sportanlagen wisse man, dass gemeinsame Nutzungen sehr schwierig zu gestalten seien.

Herr Meiners erläutert, dass auch die Erschließung des Grundstücks, wie Anlegung von Wegen und die gesamte Gestaltung des Gebietes, Kosten verursache.

Ratsfrau Dr. Wolf geht darauf ein, dass gewünscht sei, dass die Kleingärtner umziehen und sie würde daher nicht an dem Vereinsheim sparen.

Ratsherr Kiemes schließt sich der Ausführung von Frau Dr. Wolf an und möchte unterstützen, nicht an dem Vereinsheim zu sparen.

Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, den weitestgehenden Beschluss zu fassen, da es sich um eine Empfehlung handele, die der AUK ausspricht. Die Entscheidung hierzu werde im Rat getroffen.

Die Sitzung wird kurz zur Beratung der Fraktionen unterbrochen.

Der Beschluss wird insofern abgeändert, dass die Konkretisierung „incl. des Baus einer Toilettenanlage“ entfällt.

Die Ausschussvorsitzende liest den Beschlussentwurf wie folgt vor und lässt darüber abstimmen.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, im Haushaltsjahr 2025 für die Maßnahme unter dem PSP-Element 5-011305-000-00100-300-2, 78530000 Sonstige Baumaßnahmen, überplanmäßige Mittel in Höhe von 163.100,00 €, gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen. Des Weiteren empfiehlt er, die Verwaltung mit dem Bau der neuen Dauerkleingartenanlage in Massivbauweise an der Sonnenscheinstraße, zu beauftragen.

Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, im Haushaltsjahr 2025 für die Maßnahme unter dem PSP-Element 5-011305-000-00100-300-2, 78530000 Sonstige Baumaßnahmen, überplanmäßige Mittel in Höhe von 163.100,00 €, gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen. Des Weiteren empfiehlt er die Verwaltung mit dem Bau der neuen Dauerkleingartenanlage incl. des Baues einer Toilettenanlage in Massivbauweise an der Sonnenscheinstraße, zu beauftragen.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, im Haushaltsjahr 2025 für die Maßnahme unter dem PSP-Element 5-011305-000-00100-300-2, 78530000 Sonstige Baumaßnahmen, überplanmäßige Mittel in Höhe von 163.100,00 €, gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen. Des Weiteren empfiehlt er die Verwaltung mit dem Bau der neuen Dauerkleingartenanlage incl. des Baues einer Toilettenanlage in Massivbauweise an der Sonnenscheinstraße, zu beauftragen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, im Haushaltsjahr 2025 für die Maßnahme unter dem PSP-Element 5-011305-000-00100-300-2, 78530000 Sonstige Baumaßnahmen, überplanmäßige Mittel in Höhe von 163.100,00 €, gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen. Des Weiteren empfiehlt er die Verwaltung mit dem Bau der neuen Dauerkleingartenanlage incl. des Baues einer Toilettenanlage in Massivbauweise an der Sonnenscheinstraße, zu beauftragen.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, im Haushaltsjahr 2025 für die Maßnahme unter dem PSP-Element 5-011305-000-00100-300-2, 78530000 Sonstige Baumaßnahmen, überplanmäßige Mittel in Höhe von 163.100,00 €, gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen. Des Weiteren empfiehlt er die Verwaltung mit dem Bau der neuen Dauerkleingartenanlage incl. des Baues einer Toilettenanlage in Massivbauweise an der Sonnenscheinstraße, zu beauftragen.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt im Haushaltsjahr 2025 für die Maßnahme unter dem PSP-Element 5-011305-000-00100-300-2, 78530000 Sonstige Baumaßnahmen, überplanmäßige Mittel in Höhe von 163.100,00 €, gemäß § 83 GO NRW bereit. Des Weiteren beauftragt er die Verwaltung mit dem Bau der neuen Dauerkleingartenanlage incl. des Baues einer Toilettenanlage in Massivbauweise an der Sonnenscheinstraße.

In Vertretung

Sibylle Keupen

(Oberbürgermeisterin)

Erläuterungen

Zur Deckung des Bedarfs an Ersatzkleingärten im Stadtgebiet sollen neue Flächen für Kleingärten zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere für die heute zwischen Madrider Ring und dem Eisenbahnweg gelegene Kleingartenanlage „Eifelbahn“, besteht ein kurzfristiger Bedarf für ca. 35-40 Kleingartengrundstücke, da die vorhandene Fläche zur Entwicklung eines Gewerbegebietes in Anspruch genommen werden soll. Der seit 1923 existierende Verein „Eifelbahn“ nutzt am alten Standort eine Fläche von etwa 19.000 m² mit aktuell knapp 60 Mitgliedern.

Bei der Ersatzstandortsuche hat sich die Fläche, zwischen der bereits heute bestehenden Dauerkleingartenanlage „Sonnenscheinstraße“ und dem Gewerbegebiet „Eilendorf-Süd“ als geeigneter Standort herausgestellt. Dies hat mehrere Gründe: es handelt sich um eine städtische Fläche, sie liegt im Nahbereich einer vorhandenen Kleingartenanlage und die alte Kleingartenanlage „Eifelbahn“ liegt, nur ca. 1 km entfernt. Siehe Anlage Luftbild des Plangebietes_rot umrandet_Quelle Geoportal Aachen)

Die neue Anlage soll östlich an die vorhandene Kleingartenanlage "Sonnenscheinstraße" anschließen, jedoch auch weiterhin ein eigenständiger Verein bleiben. Es sollen 38 Kleingartengrundstücke untergebracht werden, sowie wie eine Gemeinschaftsfläche mit einer Toilettenanlage und einer Stellplatzfläche. In dem vor kurzem zur Satzung gebrachten B-Plan Nr.1001 ist für die geplante Nutzung eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingartenanlage“ dargestellt.

Beschreibung des Baugrundstückes

Bei der ca. 24.450 m² Fläche, handelt es sich um eine Wiesenfläche, die kaum Baum- und Strauchbewuchs aufweist. Am westlichen Rand des Plangebietes befinden sich zahlreiche Bäume und Sträucher, die linear zwischen der bereits vorhandenen Kleingartenanlage und der Wiese wachsen. Hier verläuft auch ein Trampelpfad entlang der Kleingartenanlage.

Das Gelände verläuft als leichter abfallender Hang von der Sonnenscheinstraße nach Norden in Richtung Tal des Rödgerbaches. Das Grundstück ist über die Sonnenscheinstraße als öffentlich gewidmete Straße erschlossen, der nördlich angrenzende landwirtschaftliche Weg ist nur für landwirtschaftlichen Verkehr, Fuß- und Radverkehr nutzbar.

Bauliche Anlagen befinden sich im benachbarten Gewerbegebiet in Form von Gewerbegebäuden und -hallen und im benachbarten Wohngebiet mit ein- bis zweigeschossigen Wohnhäusern an der Sonnenscheinstraße. Auf dem Gelände der Dauerkleingartenanlage „Sonnenscheinstraße“ befinden sich ein eingeschossiges Vereinshaus und die Lauben der Anlage.

Planung

Erschließung

Der Entwurf sieht die Zusammenfassung der Erschließung der vorhandenen Kleingartenanlage „Sonnenscheinstraße“ mit der neu geplanten Anlage vor. Diese wird an die östliche Sonnenscheinstraße angebunden. Hierdurch erfolgt die komplette PKW-Erschließung über das Gewerbegebiet Eilendorf-Süd und nicht mehr über die Wohnstraße Sonnenscheinstraße. Dies soll zur Entlastung der AnwohnerInnen im bewohnten Teil der Sonnenscheinstraße führen.

Die bisher bestehende Zufahrt zur Kleingartenanlage „Sonnenscheinstraße“ wird durch Poller für Fahrzeuge gesperrt und zukünftig nur noch als Fuß- und Radweg dienen.

Anlage

Die geplante Kleingartenanlage erstreckt sich über eine Fläche von insgesamt ca. 18.600 m² und bietet Platz für 38 Gärten mit jeweils 24 m² großen Lauben. Die Parzellen gliedern sich rechts und links als „Gartenquartette“ an den Hauptweg. Am Anfang und Ende der „Quartette“ löst sich diese Struktur, auf Grund des Flächenzuschnittes und des dichten Gehölzbestandes, auf.

Das Freiflächenkonzept beinhaltet die notwendigen Elemente einer Kleingartenanlage, verfolgt aber auch den Gedanken des Grünzuges, der Grünflächen verbindet und Wohngebiet und Gewerbegebiet voneinander trennt. Gleichzeitig werden die ökologischen Grünvernetzung und die Erholungsfunktion berücksichtigt.

Zur landschaftlichen Eingrünung und Schaffung eines grünen Übergangs, zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der neuen Kleingartenanlage, befindet sich östlich des Plangebietes ein fünf Meter breiter Grünstreifen, welcher zur Anpflanzung von heimischen Bäumen und Sträuchern dient.

Hier befindet sich auf einem Teilstück auch die erforderliche Lärmschutzwand, die mit Rank- und Schlingpflanzen begrünt werden soll.

Die geplante Grünfläche im Südwesten des Plangebietes dient, zum einen als grüner Puffer und somit zur Entlastung des angrenzenden Wohngebietes, zum anderen ist sie frei zugänglich und leistet somit einen Beitrag zur Erholung der Öffentlichkeit.

Wegestrukturen

Der Zentrale Hauptweg ermöglicht die direkte Durchquerung der Anlage. Hiervon zweigen rechts und links Nebenwege ab, welche auch das Erreichen der Gärten in zurückgesetzter Lage ermöglichen. Die Wege werden wassergebunden mit befestigten Rand ausgebaut. Der Zentrale Hauptweg bietet ausreichend Platz für Rettungsfahrzeuge und ermöglicht Ihnen auch das durchqueren der Anlage. Hierdurch wird das großflächige Anlegen von Wendemöglichkeiten verhindert.

Parken

Am Anfang der Zufahrt befindet sich rechter Hand der neue Parkplatz. Hier sind die, laut Satzung der Stadt Aachen, vorgegebenen 13 PKW Stellplätze vorgesehen. Zusätzlich bietet er Platz für 24 Fahrräder, 12 Lastenräder sowie 2 Anhänger.

Gemeinschaftsfläche

Die Gemeinschaftsflächen bilden den Auftakt zur gesamten Anlage und gliedert sich in zwei Bereiche. Zum einen der ca.1000 qm große Platz mit Terrasse, der ausreichend Platz für gemeinsame Veranstaltungen und Feste bietet und einer großen Grünfläche mit Spielbereich, die fußläufig direkt an den Parkplatz angebunden ist. Die zweite, kleinere Fläche bietet Platz für einen Geräteschuppen, Wasser- und Mülltonnen. Die beiden zuvor genannten Bereiche schirmen die Gartenparzellen von der neuen Zufahrt ab. Von beginn des Projektes wurde den Kleingärtnern eine Sanitäranlage auf dem neuen Grundstück versprochen. Zusätzlich wurde eine Ablösesumme für das bestehende Vereinsheim von 15.000 € ermittelt. Somit sieht die Planung, auf der zentralen Gemeinschaftsfläche ausschließlich eine Toilettenanlage in Massivbauweise vor.

Zwischenzeitlich kam von den Kleingärtnern vermehrt der Wunsch nach einem eigenen Vereinsheim auf. Dieser Punkt wurde zuletzt in der Sitzung des Bürgerforums am 05.03.2024 diskutiert. Das Bürgerforum hat hiernach der Verwaltung empfohlen, ein in der Größe angepasstes Vereinsheim für die Kleingärtner*innen des Kleingartenvereins „Eifelbahn“ in die Planung mit aufzunehmen. Aus diesem Grund wurde im vergangenen Sommer eine entsprechende Machbarkeitsstudie (einschließlich Kostenschätzung) in Auftrag gegeben (siehe Anlage).

In Anbetracht der höheren Baukosten für eine Vereinsheim und der angespannten wirtschaftlichen Lage, sieht die Planung nur den Bau der Toilettenanlage vor.

Lärmschutz

Die für den Betrieb einer Kleingartenanlage erforderliche Lärmschutzwerte werden durch die Errichtung einer Lärmschutzwand im östlichen, an die Gärten angrenzenden Bereich eingehalten. Die Lärmschutzwand wird beidseitig durch Klettergehölze begrünt und erstreckt sich über eine Länge von 144 Metern. Zur Einhaltung der Lärmschutzwerte wird sie sich über eine Länge von 80 m in Höhe von 2,5 m und über 64 m in Höhe von 2 m erstrecken.

Einfriedung

Die Kleingartenanlage wird mit einen 1,60 m hohen Stabgitterzaun eingefriedet.

Die Grünfläche im Südwestlichen Bereich bleibt öffentlich zugänglich, wird jedoch durch Gehölzstrukturen, Findlinge oder Sitzgelegenheiten gefasst, um das unbefugte Parken zu verhindern.

Die Gärten werden zu den Wegen mit 1,00 m hohem Maschendrahtzaun und Hecken eingefasst. Als Abgrenzung unter den einzelnen Parzellen dient ein 0,50 m hoher Kaninchendraht.

Beleuchtung

Entlang der Zufahrt zur Anlage und im Bereich des Parkplatzes sind Mastleuchten vorgesehen, an den gemeinschaftlichen Wege und der Gemeinschaftsterrasse sind Poller Leuchten geplant.

Gehölzbestand

Die linear angeordneten Gehölze auf der Fläche, müssen zum Großteil gerodet werden. Dies ist vor allem im Süden, zur Errichtung des Stellplatzes nötig. Die drei Gehölze im Norden können bestehen bleiben und werden in eine kleine Grünfläche integriert.

Der Dichte Gehölzbestand, am westlichen Rand, besteht zum Großteil aus Großgehölzen mit Schutzstatus und ist in seiner Gesamtheit zu erhalten. Vor Baubeginn wird ein Rückschnitt vorgenommen. Die Pflege bleibt auch nach dem Bau in der Hand des Aachener Stadtbetriebs, hierfür wird es einen schmalen Pflegeweg, zwischen dem Gehölzbestand und der neuen Einfriedung geben.

Entwässerung

Für das anfallende Schmutzwasser an den Toiletten muss es einen Anschluss an den Mischwasserkanal geben. Der nächstgelegene Schacht um an den Bestandskanal anzuschließen, befindet sich im Wendehammer der Sonnenscheins gegenüber von Hausnummer 61.

Seitens der Regionetz wird hier auf dem Grundstück ein Übergabeschacht mit entsprechendem Anschluss an den vorhandenen Schacht gebaut.

Das anfallende Oberflächenwasser wird vom Verein gesammelt und als Gartenwasser genutzt, der Rest wird mittels einer nicht gezielten Entwässerung auf dem Grundstück versickert.

Kosten

Durch die Umsetzung der Planung werden Kosten für den städtischen Haushalt ausgelöst. Kosten der Planung werden durch die Erstellung der Kleingartenanlage einschließlich Erschließung, Lärmschutz und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen entstehen.

Die Kosten für die Herstellung der Kleingartenanlage werden laut Kostenkalkulation mit einer Summe von ca. 3.142.000 Euro beziffert.

Der Bau einer Toilettenanlage in Massivbauweise beläuft sich, inkl. Planungsmittel auf ca. 318.000 Euro.

Die Kosten für die Anpassung der Sonnenscheinstraße belaufen sich auf ca. 72.000 Euro.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

investive Auswirkungen

Ansatz

2025

fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz

2026 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

3.296.900*

3.460.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

*Aufteilung:

5-011305-000-00100-300-2 - 78310000 „Erwerb v. Vermögeg. oberhalb der Wertgrenze“ =1.038.600 € Ansatz

5-011305-000-00100-300-2 – 78530000 „sonstige Baumaßnahmen“ =1.758.300 € Ansatz

5-011305-000-00100-300-2 – 78510000 „Hochbaumaßnahmen“ =500.000 € Ansatz

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz

2026 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Verlegung der Kleingartenanlage sind auf dem PSP-Element 5-011305-000-00100-300-2 insgesamt Mittel in Höhe von 3.296.900 € eingeplant. Nach vorliegender Kostenplanung wird davon ausgegangen, dass sich die Kosten für die Herstellung der Kleingartenanlage sowie für den Bau des Toilettenhäusschens auf insgesamt 3.460.000 € belaufen. Für die Mehraufwendungen in Höhe von 163.100 € bei dem PSP-Element 5-011305-000-00100-300-2, Sachkonto 78530000 bietet das PSP-Element 5-011301-900-00100-110-1 „Grunderwerb“, Sachkonto 78210000 entsprechend eine Deckung.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-04-09 FB 36_0580_WP18 Bau einer neuen Daue SAO.pdf

16.4.2025

4.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 20.05.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12