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Dringlichkeitsentscheidung vom 30.06.2020 für den Rat der Stadt Aachen gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Änderung des Gebührentarifs Krematorium hier: 14. Änderungssatzung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000

E 18/0231/WP17 · Kenntnisnahme

Dringlichkeitsentscheidung vom 30.06.2020 für den Rat der Stadt Aachen gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Änderung des Gebührentarifs Krematorium hier:14. Änderungssatzung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt merkt der sachkundige Bürger Klopstein an, dass der Aufwand für eine vorübergehende Mehrwertsteuersenkung unverhältnismäßig hoch sei.

Beschluss

Ohne weitere Aussprache nimmt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die Dringlichkeitsentscheidung vom 30.06.2020, die der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 26.08.2020 genehmigt hat,einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Dringlichkeitsentscheidung vom 30.06.2020 die der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am26.08.2020genehmigt hat, zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat als wirtschaftliche Maßnahme zur Bewältigung der

Corona-Pandemie am 03.06.2020 die zeitlich befristete Senkung der regelmäßigen Umsatzsteuer von

19 % auf 16 % beschlossen. Diese Regelung sollte kurzfristig in Kraft treten und vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gelten. Mit Beschlüssen des Bundestages und des Bundesrates vom 29.06.2020 wurde das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen und am 30.06.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBL. I S. 1512).

Aufgrund dieser befristeten Änderung der Umsatzsteuersätze mussten die Gebührensätze desGebührentarifs Krematorium mit Wirkung zum 01.07.2020 angepasst werden, so dass eine Satzungsänderung erforderlich war.

Gemäß § 41 Abs. I lit. f GO NRW (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) ist der Rat u.a. für die Änderung von Satzungen zuständig. Bedingt durch die am 29.06.2020 erfolgte Beschlussfassung des Bundestages und Bundesrates und die Zielsetzung des Inkrafttretens zum 01.07.2020 konnte eine Beschlussfassung des Rates über die notwendige Satzungsänderung nicht mehr erfolgen. Daher wurde am 30.06.2020 gem. § 60 Abs. I GO NRW eine Dinglichkeitsentscheidung in Bezug auf die erforderliche Satzungsänderung getroffen.

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 26.08.2020 die Dringlichkeitsentscheidung behandelt und genehmigt.

Anlage:

Ratsvorlage zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung inkl. Anlagen

Weitere Dokumente (7)

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14_Änderungssatzung
637.0 KB · PDF
Synopse
399.7 KB · PDF
Verfahrensvorschrift
779.5 KB · PDF
Gebühren FB 20
195.9 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-09-14 E 18_0231_WP17 Dringlichkeitsentsch SAO.pdf

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Do., 01.10.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:42

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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