13. Mai 2025 um 17:05, Verwaltungsgebäude Maria-Theresia-Allee
TOP 4Öffentlich

Entscheidung über die Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Aachen 1988 für Bodenuntersuchungen am Varnenum, Kornelimünster

FB 36/0591/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Laurien erläutert die Vorlage. Er führt aus, dass seitens der unteren Naturschutzbehörde bereits im Vorfeld eine Verschiebung der Grabungsschnitte aufgrund des gesetzlich geschützten Biotops gefordert worden sei. Darüber hinaus werde dem Artenschutz insofern Rechnung getragen, als dass die Bohrungen erst nach dem 01.09.2025 durchgeführt werden dürften.

Herr Schwenk teilt mit, dass die Biotopwiese in der Pflege des NABU liege und in diesem Bereich im neuen Landschaftsplan die Festsetzung eines Naturschutzgebietes vorgesehen sei. Die beiden geplanten Bohrungen, welche in diesem Bereich stattfinden sollen, findet er daher bedenklich. Frau Dr. Bittner teilt mit, dass sie diesbezüglich Rücksprache mit Herrn Kübler, ebenfalls Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde genommen habe. Seiner Einschätzung nach seien keine negativen Auswirkungen auf das geplante Naturschutzgebiet zu befürchten. Sie führt aus, dass der Oberboden zwar zunächst abgetragen werde, jedoch nach Beendigung der Arbeiten wieder eingebracht werde und jeder Grabungsschnitt höchstens 2 Tage in Anspruch nehme. Insgesamt sei für sämtliche Arbeiten ein Zeitraum von zwei Monaten eingeplant.

Herr Heers erkundigt sich danach, ob in diesem Bereich eventuell seltene Pflanzenarten zu finden seien. Nach Auskunft von Frau Dr. Bittner sei auch dies geprüft worden mit dem Ergebnis, dass seltene Pflanzenarten nicht vorhanden seien.

Beschluss

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.

Beschlussvorschlag

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.

Erläuterungen

Der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, plant die Erfassung der Ausmaße des Bodendenkmales „Römischer Tempelbezirk Varnenum“ zwischen den Gemarkungen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig.

Nach neueren geophysikalischen Untersuchungen hat sich gezeigt, dass das Bodendenkmal weit über die bestehende Schutzfläche reicht. Um den Schutzbereich rechtlich erweitern zu können, bedarf es einer nachvollziehbaren Eingrenzung der Befunde. Neben den bereits ergrabenen und rekonstruierten Befunden des Heiligtumes wurde durch geophysikalische Untersuchungen (Bodenradar/Geomagnetik, Geoelektrik) und Luftbildaufnahmen der Umgebung versucht, neue Kenntnisse über den Ort aus römischer Zeit zu erlangen. Dabei ergaben sich neue Befunde in alle Richtungen. Von besonderem Interesse sind Hinweise auf bisher unerkannte römische Straßen oder andere römische Infrastruktureinrichtungen.

Um das Bodendenkmal in seiner Ausdehnung zu erfassen und die Schutzwürdigkeit der Straßen zu bewerten, müssen vor Ort Sondagen angelegt werden, die von außen auf das Bodendenkmal zu angelegt werden. Um Erhaltung sowie Art und Weise des Befundes des „Straßendammes“ zu überprüfen, sind Grabungsschnitte erforderlich.

Für das Erkennen archäologischer Befunde sind Schnitte mit variabler Länge (zwischen 25 und 75 m) und einer Breite von 3 m geplant (Anlage 1, grüne Schnittplanungen). Bei einem hinreichenden Nachweis von Befunden wird der Bodeneingriff sofort beendet. Vorerst ist nur der Abtrag des Oberbodens vorgesehen, der in Mieten neben dem Schnitt gelagert werden soll. Die Baggerarbeiten werden mit einem Minibagger mit Gummikette und einem Maximalgewicht von ca. 10 t durchgeführt. Um die geologische Situation zu erkennen, muss vorab an mehreren Stellen ein geologischer Schnitt (ca. 1,50 x 2m) angelegt werden, in dem der Schichtaufbau und eine etwaige Mischauflage auf Befunden nachvollziehbar wird. Diese „Geoschnitte“ greifen tiefer in den Boden ein als der Oberbodenabtrag.

Die untere Naturschutzbehörde hat bereits eine Anpassung und Verschiebung der Grabungsschnitte gefordert, da ein Schnitt in einem gesetzlich geschützten Biotop lag. Darüber hinaus wird gefordert, die Arbeiten erst außerhalb der Brutzeit durchzuführen, um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden.

Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, für die Grabungsarbeiten eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Aachen für das betroffene Landschaftsschutzgebiet zu erteilen, unter der Auflage, die Arbeiten erst nach dem 01. September durchzuführen. Es liegt ein überwiegend öffentliches Interesse an der Erlangung weiterer Befunde für die Erweiterung des Bodendenkmals vor. Die bisher angewandten Untersuchungsmethoden reichen für eine abschließende Klärung nicht aus.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-04-16 FB 36_0591_WP18 Entscheidung ueber di SAO.pdf

29.4.2025

9.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 13.05.2025
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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