TOP 5Öffentlich

RS4 Radschnellweg Euregio: Veröffentlichung der Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linie

FB 68/0165/WP18 · Entscheidungsvorlage

RS4 Radschnellweg Euregio: Veröffentlichung der Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linie

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:abgelehnt

Beratung

Die Vorsitzende erläutert einleitend, welche Behörden seit Beginn der Planungen im Jahr 2017 in das Projekt eingebunden waren. Aufgrund einer späteren Gesetzesänderung sei die Zuständigkeit für den Bau von Radschnellwegen auf das Land Nordrhein-Westfalen übergegangen. Ursprünglich sei die Stadt Aachen von einer eigenständigen Umsetzung ausgegangen. Die Vorsitzende hebt hervor, dass die Stadt Aachen zur vorgeschlagenen Routenführung eine positive Rückmeldung abgeben müsse, da andernfalls keine Realisierung erfolgen könne.

Im Anschluss stellt Herr Larscheid vom Fachbereich Mobilität und Verkehr das Projekt anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Er erläutert, dass der Radschnellweg 4 (RS4) in drei größere Abschnitte gegliedert werden soll. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem RS4 und einer eigenständigen Radvorrangroute, bei der es sich um ein separates Projekt handele. Derzeit erfolge die Weiterentwicklung des RS4 durch eine projektbegleitende Arbeitsgruppe unter Leitung des Landes NRW. In dieser Projektgruppe sind neben der Stadt Aachen auch die Gemeinde Herzogenrath sowie die StädteRegion Aachen vertreten. Aufgrund personeller Engpässe beim Land wurde die operative Verantwortung an die Gruppe übertragen, um den Planungsfortschritt sicherzustellen.

Die rechtlichen Anforderungen orientieren sich an den Regelwerken für Landesstraßen. Allerdings seien diese nicht in allen Punkten auf Radschnellwege übertragbar, sodass sich die Planungen in einem neuen, komplexen Regelungsrahmen bewegen. Besondere Bedeutung komme der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zu. Die Dokumentation der Verfahren erfolge transparent und öffentlich.

Ein zentrales Thema sei die Routenführung im Bereich der Kleingartenanlage Rütsch. Hier werden derzeit zwei Varianten geprüft:

1.eine Trassenführung entlang der Böschung am Rande der Anlage

2.eine Trassenführung durch die Anlage selbst.

Seitens des Kleingartenvereins wurde eine Petition an das Land NRW übermittelt. Die Vereinsmitglieder bevorzugen die Außenvariante, haben jedoch auch konstruktive Vorschläge für den Fall einer innenliegenden Trasse eingebracht. Die Gespräche mit den Nutzer*innen der Anlage verliefen laut Herrn Larscheid durchweg konstruktiv. Wichtig sei dem Verein, dass bei einer Betroffenheit die Anlage im Ursprungszustand wiederhergestellt werde.

Die Vorsitzende erkundigt sich nach den geplanten Zugängen zum RS4 im Laurensberger Bereich sowie nach der prognostizierten Auslastung. Herr Larscheid verweist auf die Machbarkeitsstudie, laut der im Abschnitt Laurensberg täglich bis zu 2.500 Radfahrende erwartet werden. Damit liege dieser Abschnitt an der Spitze der prognostizierten Nutzer*innenzahlen entlang der gesamten Strecke.

Bezüglich der Erschließung führt Herr Larscheid aus, dass aktuell drei Zugänge geplant seien:

  • im Übergangsbereich zu Richterich,
  • im Bereich Tittardsfeld (Auslauf des alten Bahndamms),
  • sowie im Bereich der Schlossparkstraße (Brückenanbindung).

Weitere Erschließungsmöglichkeiten - z.B. im Bereich Schloss-Rahe-Straße - seien denkbar, jedoch noch nicht final abgestimmt.

Zur Frage, ob die Umsetzung des RS4 bereits beschlossen sei, stellt Herr Larscheid klar, dass bislang lediglich die Linienführung zur Beschlussfassung anstehe. Der Baubeschluss sei noch nicht erfolgt.

Herr Bezirksvertreter Gilson (CDU-Fraktion) bedankt sich für die Vorstellung und verweist darauf, dass sich viele der angesprochenen Problematiken - u.a. im Bereich der Kleingartenanlage Rütsch, der Zugangsplanung sowie der Grundstückssicherung - bereits seit mehreren Jahren wiederholen würden. Laurensberg sei besonders stark von diesem Projekt betroffen, habe jedoch bisher wenig eigenen Nutzen von dem Projekt. Es bestünden weiterhin offene Fragen und ungelöste Konflikte. Er befürchtet, dass Laurensberg als Transitraum genutzt werde, ohne dass ein Mehrwert für die betroffenen Bürger*innen entstehe.

Herr Larscheid erläutert auf Nachfrage, dass der RS4 eine Gesamtbreite von ca. 8 Metern aufweise. Davon entfallen 2,50m auf die Radspur, ergänzt durch Gehwegflächen und eine mögliche optische Trennung, z.B. durch eine Hecke. Hinzu komme das seitliche Bankett. Die konkreten Planungen seien im Projektatlas nachvollziehbar; dort ließen sich Bestand und Zielbild vergleichen. In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Klima und Umwelt werde besonderes Augenmerk auf den Erhalt schutzwürdiger Bäume gelegt.

Bezüglich der Beleuchtung gibt Herr Larscheid an, dass hierzu noch keine abschließenden Festlegungen getroffen worden seien. Eine durchgängige und ggf. adaptive Beleuchtung sei vorgesehen, müsse jedoch mit Umweltbelangen abgestimmt werden.

Herr Bezirksvertreter Kusch (CDU-Fraktion) äußert sich grundsätzlich positiv zum RS4, kritisiert jedoch die langsame Umsetzung und die fehlende Anpassung an veränderte Bedürfnisse der Bevölkerung. Zudem stellt er die Belastbarkeit der Nutzer*innenprognosen in Frage. Auch verweist er auf bestehende Radverkehrsinfrastruktur entlang der Roermonder Straße. Sollte sich keine für Laurensberg tragfähige Lösung abzeichnen, sehe die CDU-Fraktion das Projekt kritisch.

Herr Bezirksvertreter Klick (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Fortschritte, bedauert jedoch, dass der Einfluss auf die Detailplanung begrenzt sei. Er fragt nach der tatsächlichen Breite und möglichen Ausweichräumen.

Herr Larscheid antwortet, dass die Breite ausreichend sei und der Bahndamm sowohl Grund- als auch Kronenbreite aufweise. Derzeit erscheine er schmaler, da Vegetation in die Krone hineinwachse. Flächendeckende Rodungen seien nicht vorgesehen. Jeder Baum werde individuell betrachtet; einzelne Entnahmen seien jedoch voraussichtlich notwendig.

Herr Bezirksvertreter Liebmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zeigt sich beeindruckt von der fachlichen Tiefe und der transparenten Kommunikation des Projekts. Er begrüßt die bisherige Öffentlichkeitsbeteiligung und spricht sich dafür aus, diese konsequent fortzuführen.

Frau Bezirksvertreterin Efes (SPD-Fraktion) äußert sich kritisch zum Projekt. Der Alte Bahndamm sei ein Naherholungsgebiet, das für die Laurensberger Bevölkerung von besonderem Wert sei. Sie lehnt eine Einschränkung dieser Nutzung ab.

Herr Larscheid betont, dass die Naherholungsfunktion erhalten bleibe. Spaziergänge seien weiterhin uneingeschränkt möglich. Auch die „Hollywoodschaukel“ bleibe bestehen.

Herr Bezirksvertreter Dr. Brodowski (FDP-Fraktion) spricht die Umplanung der Kleingartenanlage Rütsch an. Derzeit sei vorgesehen, sieben bestehende Parzellen aufzugeben, dafür jedoch sieben neue auf benachbarter Fläche anzulegen. Weitere vier Gärten könnten dort potenziell zusätzlich entstehen.

Herr Larscheid ergänzt, dass die betreffende Fläche im Eigentum der Stadt Aachen sei und derzeit an einen Landwirt verpachtet werde.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linie innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen sowie die Verwaltung zu beauftragen, schnellstmöglich einen Kompromiss mit den Kleingärtnern zu erzielen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio zur Kenntnis und beschließt das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid.

Erläuterungen

Anlass

Der Radschnellweg Euregio (RS4) mit der Radvorrangroute Horbacher Straße ist ein Radverkehrsprojekt, das gemeinsam von den Städten Herzogenrath und Aachen, der StädteRegion Aachen sowie Straßen.NRW entwickelt und umgesetzt werden soll. Die Strecke des RS4 ist etwa 14 Kilometer lang und verbindet die Stadt Aachen (Oberzentrum) mit den Mittelzentren Herzogenrath auf deutscher und Kerkrade auf niederländischer Seite. Zusätzlich gibt es einen Abzweig über die Radvorrangroute Horbacher Straße, der die niederländische Stadt Heerlen (Oberzentrum) anbindet. Mit den politischen Beschlüssen der Machbarkeitsstudie im Juni 2017 durch die politischen Gremien der Stadt Aachen wurde die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen des Radschnellwegs Euregio auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung beauftragt (vgl. Vorlage aus Juni 2017: Radschnellweg Euregio – Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und Festlegung der weiteren Vorgehensweise – FB 61/0712/WP17 https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=16809&refresh=false).

Nachdem zwischenzeitlich alle notwendigen Unterlagen (technischer Bericht, Umweltverträglichkeitsstudie, Umweltbericht) fertiggestellt worden sind, konnte nun das offizielle Linienfindungsverfahren durch den Landesbetrieb Straßen NRW begonnen werden.

Linienfindung

Vergleichbar mit dem Neubau einer Landesstraße (da Radschnellwege nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes den Landesstraßen gleichgestellt sind) wird für den RS4 zunächst ein Linienfindungsverfahren gemäß den Vorgaben des Leitfadens für Radschnellverbindungen durchführt. Dieses Verfahren erfolgt für die gesamte Strecke des RS4 von Aachen-Zentrum bis Herzogenrath unter der Federführung des Landesbetriebes Straßen NRW – unabhängig von den eigentlich festgelegten Baulasten (Ortsdurchfahrten liegen auf Aachener Stadtgebiet in der Baulast der Stadt Aachen; Freie Streckenabschnitte liegen auf Aachener Stadtgebiet in der Baulast des Landesbetriebs Straßen NRW).

Den Abschluss des Verfahrens bildet die Festlegung der weiter zu planenden Linie durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV NRW). Das Verfahren umfasst im Wesentlichen zwei Bausteine: die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (FÖB). Alle Eingaben, die während der verschiedenen Beteiligungsformate oder per Mail, Post oder Telefon eingegangen sind, wurden sorgfältig dokumentiert und anschließend abgewogen. Die Dokumentation der FÖB (12/2023 bis 02/2024) (Anlage 1) wurde durch die Projektgruppe erstellt und am 14.01.2025 auf den Seiten des Landesbetriebes Straßen.NRW, sowie den Seiten der Stadt Herzogenrath und der Stadt Aachen veröffentlicht und ist unter folgenden Link zu finden: https://www.strassen.nrw.de/de/rs4-radschnellweg-euregio-medien-downloads.html

Aus den beteiligten Kommunen sind politische Beschlüsse notwendig, um das Einvernehmen der Kommunen mit der Linienfindung herzustellen. Dies ist notwendig, damit im Anschluss die Linie durch das MUNV NRW festgestellt werden kann. Für das Aachener Stadtgebiet bedeutet dies ein Einvernehmen für zwei der drei Abschnitte der geplanten Radschnellverbindung.

Abschnitt I: Grabenring, ab Templergraben bis Richterich, Kreuzung Roermonder Straße (südl. Ast L 231)/ Horbacher Straße (L 231)/ Berensberger Straße (K 37)

Abschnitt II: Richterich, Kreuzung Roermonder Straße (südl. Ast L 231)/ Horbacher Straße (L 231)/ Berensberger Straße (K 37) bis Kohlscheid, Wirtschaftsweg an der Forensberger Straße westlich der Eisenbahnstrecke

Abschnitt III liegt im Stadtgebiet Herzogenrath.

Prüfung der Linienführung für zwei Teilbereiche im Aachener Stadtgebiet

Grundsätzlich bestätigt die nun vorgeschlagene Linie in weiten Teilen das Ergebnis der Machbarkeitsstudie von 2017. Lediglich in einem Teilbereich ergeben sich aufgrund der Ergebnisse aus der Beteiligung für das Aachener Stadtgebiet noch grundsätzlichere zu klärende Fragestellungen für die Linienfindung.

Dieser Bereich wurde auch in den TÖB-Stellungnahmen u.a. auch durch die Stellungnahme der Stadt Aachen thematisiert:

  • Prüfung der Führung des RS4 im Abschnitt Richterich bis Kohlscheid

Im Bereich zwischen Richterich und Kohlscheid (Ortsausgang AC-Richterich (Küppershof) und dem Ortseingang Herzogenrath-Kohlscheid am Knotenpunkt Kircheichstraße/Zellerstraße; überwiegend auf Herzogenrather Stadtgebiet) wird – aus Umweltgründen und wie von der Stadt Aachen und anderen TÖBs angeregt – die bisherige Vorzugsvariante „durchs Feld“ noch einmal detailliert geprüft. Dabei wird untersucht, ob eine Variante entlang der Roermonder Straße mit weniger Umweltauswirkungen möglich ist. Daher hat sich die Notwendigkeit ergeben, eine erneute und detailliertere Variantenbewertung und einen erneuten Variantenvergleich für diesen Unterabschnitt durchzuführen. Nähere Ausführungen sind im beiliegenden Bericht in Kapitel 21 (Anlage 1) zu finden. Die Festlegung der Linie für diesen Abschnitt erfolgt daher nach Abschluss des erneuten (Teil-)Variantenvergleichs. Hierzu wird nach Abschluss der Prüfungen das Ergebnis zur politischen Beratung und Zustimmung vorgelegt.

Detailhinweise, die zur Ausgestaltung der später ausgewählten Linie gegeben wurden, werden im Zuge des Vorentwurfs auf die Möglichkeiten zur Umsetzung geprüft.

Darüber hinaus ergibt sich für eine Stelle innerhalb des festgelegten Linienkorridors noch eine Detailfragestellung:

  • Prüfung der Führung im Bereich der Kleingartenanlage Rütsch

Bereits in der Machbarkeitsstudie zum RS4 im Jahr 2017 – damals noch in Zusammenarbeit mit der StädteRegion Aachen und der Stadt Herzogenrath, jedoch ohne den Landesbetrieb Straßen NRW – wurde festgestellt, dass zwei Varianten im Bereich der Kleingartenanlage möglich sind:

  1. entlang des westlichen Rands der Anlage, jedoch innerhalb der Anlage
  2. westlich und außerhalb der Anlage im Bereich der heutigen Böschung

Da eine Führung durch die Anlage von Seiten der Kleingärtner*innen und der Stadt Aachen nicht erwünscht war, wurde als Ergebnis der damaligen Machbarkeitsstudie die Führung außerhalb der Anlage politisch bestätigt (vgl. Vorlage aus Juni 2017 zur Machbarkeitsstudie).

Mit der gesetzlichen Gleichstellung von Radschnellwegen und Landesstraßen in NRW fiel die Zuständigkeit für die Außerortsbereiche bei Radschnellwegen auf den Landesbetrieb Straßen.NRW. Zur Baurechtserlangung sind damit die gleichen Verfahren wie bei Landesstraßen anzuwenden. Dies erforderte umfangreiche Anpassungen der Planungsdarstellung sowie der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), da sich die Umweltgesetzgebung inzwischen verändert hatte. Ende 2021 zeigte die abgeschlossene UVS, dass die Variante innerhalb der Kleingartenanlage weniger negative Umweltauswirkungen aufweist als die Variante außerhalb. Dieses Ergebnis wurde den politischen Gremien in Aachen Anfang 2022 mit einer Vorlage mitgeteilt (vgl. Vorlage aus Januar 2022: RS4 - Radschnellweg Euregio Sachstandsbericht zu den Ergebnissen der UVS - FB 61/0303/WP18 - ALLRIS - Vorlage). Nennenswerte Reaktionen gab es dazu nicht.

Mit Fertigstellung der Unterlagen für die FÖB sowie der TÖB Ende 2023 wurde die Variante durch die Kleingartenanlage durch den Landesbetrieb Straßen.NRW als Vorzugsvariante festgelegt. Sie wies geringere Umweltauswirkungen und Kosten bei gleicher verkehrlicher Eignung aus. Die Stadtverwaltung hat in der TÖB-Beteiligung auf die Vorzugsvariante gemäß der politischen Beschlusslage in Aachen außerhalb der Anlage verwiesen.

Erwartungsgemäß äußerten die Kleingärtner*innen im Rahmen der Beteiligung im Januar 2024 ihr Unverständnis über die Führung innerhalb der Anlage und haben dazu eine entsprechende Petition an den Petitionsausschuss des Landtags gerichtet. Darin bitten sie um eine Führung außerhalb ihrer Anlage oder, im Fall der Führung durch die Anlage, um ein angemessenes Alternativangebot und entsprechenden Ausgleich für die betroffenen Gartenparzellen. Von Seiten des zuständigen Landesbetriebs Straßen.NRW wurde inzwischen sichergestellt, dass im Rahmen eines später zur Baurechtserlangung notwendigen Planfeststellungsverfahrens ein funktionaler Ausgleich vorgenommen werden kann. Der Petitionsausschuss des Landtags hat am 25.06.2024 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Der Petitionsausschuss hat die Sach- und Rechtslage, die der Petition zugrunde liegt, geprüft. Die zum jetzigen Planungsstand durch den Planungsträger erfolgte Abwägung zwischen den Untervarianten im Bereich der Kleingartenanlage ist nicht zu beanstanden. Zudem bleibt angesichts des frühen Planungsstadiums der weitere Abwägungs- und Planungsprozess abzuwarten. Erst mit der Kenntnis aller Einflussfaktoren auf die finale Untervariantenentscheidung im Bereich der Kleingartenanlage kann eine abschließende Beurteilung erfolgen. Die Petentin wird in diesem Prozess noch hinreichende Möglichkeiten haben, Stellungnahmen in das Verfahren einzubringen. Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss davon ab, der Landesregierung (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr) weitere Maßnahmen zu empfehlen.“

(https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPE18-21.pdf)

Das MUNV NRW hat zu der Thematik erklärt, dass es keine Linienbestimmung gegen den Willen einer Kommune geben werde. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die vorgeschlagene Vorzugsvariante nach Abwägung der fachlichen Kriterien die beste Variante ist, um Rechtssicherheit in einem möglichen Klageverfahren im Rahmen der Planfeststellung zu gewährleisten. Sollte es zu keiner städtischen Zustimmung zur Vorzugsvariante im Bereich der Kleingartenanlage kommen, die sich allein aus fachlichen Entscheidungsgründen ergeben hat, dann wäre der ganze Radschnellweg Euregio in Frage gestellt, da es im Bereich der Kleingartenanlage Rütsch bzw. im Abschnitt I von Aachen Innenstadt nach Richterich keine alternativen Streckenführungen gibt, die den Qualitätsanforderungen für Radschnellwege nach den Hinweisen für Radschnellverbindungen (HRSV) entsprechen.

In einem im August 2024 durchgeführten Abstimmungsgespräch mit dem Kleingartenverein Rütsch sowie dem Stadtverband der Kleingärtner*innen in Aachen konnten bisher keine konkreten Ergebnisse zu Ersatzflächen im Bereich der KGA Rütsch erzielt werden.

Fachlich ergeben die seit Frühjahr bzw. August 2024 beauftragten Baugrundgutachten (abgeschlossen) und Artenschutzprüfungen (im Entwurf fertiggestellt) keine neuen Erkenntnisse, die eine Führung außerhalb der Kleingartenlage empfehlen würden.

Somit wird es immer wahrscheinlicher, dass die nach fachlichen Kriterien beste Variante innerhalb der KGA Rütsch liegen wird. Für das weitere Vorgehen werden der Landesbetrieb und die Stadtverwaltung im Austausch mit dem Kleingartenverein eine einvernehmliche Lösung suchen.

Von Seiten des zuständigen Landesbetriebs Straßen.NRW wurde dazu sichergestellt, dass im Rahmen eines später zur Baurechtserlangung notwendigen Planfeststellungsverfahrens auch ein funktionaler Ausgleich vorgenommen werden kann.

Fazit

Mit dem politischen Beschluss wird das Einvernehmen der Stadt Aachen mit der Linienfindung und der als Ergebnis der Voruntersuchung gewählten Linienführung auf dem Stadtgebiet Aachen hergestellt – ausgenommen ist der o.g. Abschnitt zwischen AC-Richterich und HZ-Kohlscheid (Kircheichstraße/Zellerstraße). Die Entscheidung zu diesem Bereich wird zu einem späteren Zeitpunkt separat nachgeholt.

Für den Bereich der Kleingartenanlage Rütsch wird festgelegt, dass die Linie wie geplant von der Rütscher Straße zum alten Bahndamm nach Laurensberg verläuft. Die abschließende Entscheidung, der genauen Lage, wird nach weiterer Abstimmung mit dem Kleingartenverein Rütsch dann bei Vorliegen aller notwendigen Informationen anhand der fachlichen Kriterien zusammen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW getroffen.

Die Stadt Herzogenrath hat bereits im Februar die erforderlichen Beschlüsse gefasst und das Einvernehmen für die Abschnitte auf ihrem Stadtgebiet hergestellt. Im nächsten Schritt wird die Linie durch das MUNV NRW festgestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Abgelehnt bei 5 Fürstimmen und 7 Gegenstimmen

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-03-10 FB 68_0165_WP18 RS4 Radschnellweg Eu SAO.pdf

29.4.2025

8.5 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 14.05.2025
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Zusätze
Die Anlagen stehen ausschließlich in ALLRIS zur Verfügung.
Geändert
29.4.2026
Inhalt abgerufen
19. Mai 2026 um 16:06

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen