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Lärmbelästigung durch die Verkehrssituation auf der Schurzelter Straße - Weiterverwiesen aus dem Bürgerforum im Januar 2025

FB 68/0203/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Larscheid vom Fachbereich Mobilität und Verkehr informiert im Rahmen einer Präsentation über die aktuelle Verkehrssituation und Lärmbelastung in der Schurzelter Straße. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Ausgangspunkt war ein eingereichter Bürgerantrag; die Thematik wurde bereits im Bürgerforum am 28.01.2025 behandelt.

Im Rahmen der Bewertung wurde unter anderem die polizeiliche Unfallstatistik einbezogen. Diese weise für die Schurzelter Straße keine Auffälligkeiten auf. Zudem wurde festgestellt, dass das Verkehrsaufkommen im Vergleich zur letzten Zählung rückläufig sei. Gleiches gilt für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Laut durchgeführter Messungen haben diese abgenommen, was möglicherweise auf die Installation von Pflanzenkübeln zurückzuführen sei. Insgesamt seien die Überschreitungen im stadtweiten Vergleich als moderat einzustufen.

Auch hinsichtlich der Lärmentwicklung konnte kein Lärmschwerpunkt identifiziert werden. Dies sei auf die insgesamt moderate Verkehrslage zurückzuführen. Eine Sperrung der Schurzelter Straße wurde seitens der Verwaltung ausgeschlossen, da sie lediglich zu einer Verkehrsverlagerung und somit zu Mehrbelastungen in anderen Bereichen führen würde. Eine attraktive Umgehungsmöglichkeit über die Kackertstraße sei bereits durch die Verlängerung der Grünphase um fünf Sekunden geschaffen worden.

Die Möglichkeit, die Pflanzenkübel zu drehen, um eine radfahrergerechte Durchfahrt zu ermöglichen, wurde geprüft und abgelehnt. Aufgrund der dahinterliegenden Parkflächen würde dies zu einer direkten Gefährdung durch einleitenden Radverkehr führen. Eine sichere Lösung wäre nur durch Einrichtung von Halteverboten zu erreichen.

Bezüglich des von Herrn D. vorgetragenen Hinweises zur Lärmbelastung erläutert Herr Larscheid, dass der Fachbereich Umwelt keine besonderen Lärmschwerpunkte festgestellt habe.

Zur Anfrage nach einem Fußgängerüberweg zwischen der Kindertagesstätte und dem angrenzenden Spielplatz verweist Herr Larscheid auf die bestehenden rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“. In Tempo-30-Zonen seien diese an hohe Anforderungen geknüpft. Er unterstützt die Einschätzung von Herrn Bezirksvertreter Gilson (CDU-Fraktion), wonach die Anzahl an Querungen nicht ausreiche.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob angesichts der besonderen örtlichen Gegebenheiten (Seniorenheim, Kindertagesstätte, Spielplatz) eine Gefahrenlage vorliege, die eine Ausnahme rechtfertigen könnte - auch im Hinblick auf Änderungen der StVO -, sichert Herr Larscheid zu, die Frage zu prüfen und eine schriftliche Rückmeldung zu geben.

Frau Bezirksvertreterin Epstein (Fraktion Die Linke) merkt an, dass die Schurzelter Straße derzeit die einzige Zufahrt zur Brunnenstraße darstelle. Die Straße sei stellenweise so schmal, dass Busse auf den Gehweg ausweichen müssten. Fußgänger*innen, insbesondere Mütter mit Kindern auf dem Weg zur Kita, müssten lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um die Straße zu queren. Die Situation sei unzureichend. Sie spricht sich jedoch gegen die Aufstellung weiterer Kübel aus, da dies den Linienverkehr zusätzlich behindern würde.

Herr Bezirksvertreter Klick (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Erkenntnisse der Verwaltung und sieht in der Abnahme des Verkehrs und der Geschwindigkeiten ein positives Signal. Er betont die unterschiedlichen Bedürfnisse im Straßenraum und erkennt die Schwierigkeit, einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Die Verwaltung habe die vorhandenen Spielräume ausgeschöpft. Ein besser ausgebautes Radwegenetz könne perspektivisch zu einer Entlastung führen.

Herr Bezirksvertreter Kusch (CDU-Fraktion) bedankt sich für die nachvollziehbaren Ausführungen. Er verweist darauf, dass die Diskussion bereits im Jahr 2014 geführt worden sei. Die Argumente seien seitdem umfassend abgewogen worden. Die Situation werde weiterhin unterschiedlich wahrgenommen: Während sich einige Anwohnende über sinkende Durchschnittsgeschwindigkeiten freuen würden, kritisierten andere die Zunahme der Lärmimmissionen durch häufigeres Anfahren. Er schlägt vor, eine Bürger*innenbefragung durchzuführen, um ein aktuelles Meinungsbild zu erhalten.

Herr Bezirksvertreter Hamann-Hensell (SPD-Fraktion) schließt sich seinem Vorredner an, bedankt sich bei Herrn Larscheid für die Ausführungen und spricht sich dafür aus, den aktuellen Beschlussvorschlag abzulehnen und stattdessen einen neuen Beschluss zu fassen.

Die Vorsitzende betont, dass die Verwaltung alle technisch und rechtlich möglichen Maßnahmen ausgeschöpft habe. Sie schlägt vor, das Gespräch mit den Anwohnenden zu suchen und das Thema „Fußgängerüberweg“ erneut aufzugreifen. Konkret schlägt sie vor, den bestehenden Beschlussvorschlag beizubehalten, jedoch zusätzlich eine neue Beschlussvorlage zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu beauftragen.Zudem regt sie die Durchführung eines Bürgerinformationsabends an - in Anlehnung an das erfolgreiche Vorgehen beim Endausbau „Am Sandhäuschen“ - um den Dialog mit der Bürgerschaft weiter zu intensivieren.

Herr Bezirksvertreter Klick (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass auch alternative Querungshilfen (z.B. Fahrbahneinengungen, Markierungen, Querungshilfen ohne Zebrastreifen) in die Prüfung einbezogen werden sollten.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg sieht den Antrag als behandelt und bittet die Verwaltung, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Kindertagesstätte, des Spielplatzes und des Seniorenwohnheimes auf der Schurzelter Straße zu überprüfen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg sieht derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Anlass

In dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragsteller*innen um die Prüfung von Maßnahmen zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs und zur Verkehrsberuhigung in der unteren Schurzelter Straße (vgl. Anlage 1). Der Antrag wurde in der Sitzung des Bürgerforums am 28.01.2025 beraten. Es wurde ein geänderter Beschluss verfasst, welcher eine Prüfung weiterer Anregungen zur Verkehrsberuhigung in der Schurzelter Straße beinhaltet. Die Vorlage mit der Nr.FB68/0139/WP18 sowie die Niederschrift zur Sitzung sind im ALLRIS-System abrufbar (ALLRIS - Vorlage).

In der Vergangenheit wurde das Thema bereits im Mobilitätsausschuss am 27.06.2019 und anschließend in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 03.07.2019 politisch beraten. Es wird auf die Vorlage mit der Nr. FB 61/1221/WP17 (ALLRIS - Vorlage) verwiesen.

  1. Heutige Situation

Der Bürgerantrag bezieht sich auf den Bereich der Schurzelter Straße zwischen der Roermonder Straße und der Süsterfeldstraße in Aachen-Laurensberg. Die Schurzelter Straße erfüllt nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, 2006) die Funktionen einer Sammelstraße: Die überwiegende Nutzung ist Wohnen mit einzelnen Geschäften und Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Fachhandel für Bürobedarf, Physiotherapeut, Kindertageseinrichtung).

Die Schurzelter Straße ist in dem betrachteten Abschnitt Bestandteil einer Tempo-30-Zone. An den Knotenpunkten Teichwinkel, Wildbachstraße, Teichstraße/Wildbachstraße sowie An der Schurzelter Brücke gilt die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links. Die Schurzelter Straße ist zwischen der Roermonder Straße und dem Einmündungsbereich der Süsterfeldstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5 t gesperrt (Verkehrszeichen 253 StVO), ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sowie Anlieger (Zusatzbeschilderung VZ 1020-30 StVO).

In der Schurzelter Straße verkehrt im Linienverkehr die Linie 43 (Laurensberg Rahe - Aachen Bushof - Uniklinik) montags bis freitags im 30-Minuten-Takt, am Wochenende stündlich in beiden Richtungen. Busbegegnungen finden in der Schurzelter Straße nicht statt.

Im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 wurden sechs aufnahmepflichtige Verkehrsunfälle in diesem Abschnitt der Schurzelter Straße registriert. Davon zählten vier Unfälle zu der Kategorie 3 (Unfall mit Leichtverletzten), wobei zwei Unfälle Fahrunfälle mit nur einer beteiligten Person (Fahrradfahrer*innen) darstellten. Im Jahr 2021 wurde ein Unfall der Kategorie 2 (Unfall mit Schwerverletzten) registriert, der sich im Begegnungsverkehr Pkw/ Bus ereignete. Ein Unfall der Kategorie 4 (schwerwiegender Unfall mit Sachschaden) fand als Einbiegen/ Kreuzen-Unfall von der Roermonder Straße in die Schurzelter Straße statt. In den Jahren 2023 und 2024 wurden laut Polizei keine weiteren Unfälle aufgenommen. Die Unfalllage im Gebiet ist aktuell unauffällig, es liegt keine Unfallhäufungsstelle vor.

  1. Grundlagenermittlung

Um die verkehrliche Situation einschätzen zu können, wurden verschiedene Erhebungen durchgeführt.

Verkehrszählungen

Die Stadt Aachen hat am 27.08.2024 eine Verkehrszählung im unteren Bereich der Schurzelter Straße (Knotenpunkt Schurzelter Straße/ Schurzelter Winkel/ An der Schurzelter Brücke) vorgenommen. Als Vergleich dient eine Verkehrszählung vom 25.09.2014.

Die Verkehrszählung in 2024 in der Schurzelter Straße ergab für den gesamten Zählzeitraum von 12 Stunden (7:00 -19:00Uhr) eine Belastung von 3.070 Kfz und 1.052 Radfahrer*innen im Knoten. Der LKW-Anteil liegt bei 3,3 Prozent. Der stärkste Verkehrsfluss erfolgt auf der Schurzelter Straße, von Laurensberg/ Roermonder Straße kommend in Fahrtrichtung Süsterfeldstraße (1.790 Kfz und 490 Radfahrende). In Gegenrichtung fahren am Gesamttag 879 Kfz und 459 Radfahrer*innen (vgl. Anlage 2). Die Schurzelter Straße verzeichnet in der Spitzenstunde eine Verkehrsstärke von etwa 304 Kfz/h.

Im Vergleich zu der Verkehrszählung in 2014 ist der Kfz-Verkehr um 14,4 % zurückgegangen. Die Übersichtstabelle in Anlage 3 zeigt einen Vergleich der Kfz-Verkehrszahlen im Knoten und in den einzelnen Zufahrten.

Geschwindigkeitsmessungen

Seitens der Stadt Aachen wurden in den Jahren 2018, 2022 und 2024 Geschwindigkeitsmessungen (ohne Ahndung) in der Schurzelter Straße vorgenommen. Die Ergebnisse sind in der Tabelle in Anlage 4 aufgeführt.

Bei der ersten Geschwindigkeitsmessung in der Schurzelter Straße im Februar 2018 auf Höhe des Hauses Wildbach 7 fuhren 29 % der Fahrzeuge 40 km/h oder schneller. Die V85, die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, lag bei 44 km/h. Aufgrund der Messergebnisse haben der Mobilitätsausschuss sowie die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg die Aufstellung von Pflanzkübeln im Straßenraum beschlossen, um den Verkehrsfluss zu bremsen und die Durchfahrt für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu gestalten (siehe Vorlage Nr. FB 61/1221/WP17, ALLRIS - Vorlage). Die Aufstellung der Pflanzkübel erfolgte gem. Planung in 2020.

Im Anschluss wurde im Januar 2022 eine erneute Geschwindigkeitsmessung in der Schurzelter Straße auf Höhe des Hauses Wildbach 7 durchgeführt. Die Geschwindigkeiten sind deutlich zurückgegangen: Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei 33 km/h. Die v85 ging von 44 km/h um 6 km/h auf 38 km/h zurück. 10,8 % der Verkehrsteilnehmer*innen fuhren schneller als 40 km/h. Die Werte unterscheiden sich kaum für die unterschiedlichen Fahrtrichtungen.

Auch die Messung aus August 2024 in der Schurzelter Straße auf Höhe des Hauses 11 zeigt ein deutlich reduziertes Geschwindigkeitsniveau im Vergleich zu 2018: Die durchschnittliche Geschwindigkeit liegt bei 31 km/h. 85 % der Verkehrsteilnehmer*innen fuhren nicht schneller als 37 km/h. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 63 km/h. Hierbei handelt es sich um einen negativen Ausnahmefall. Solche Fälle gibt es leider in fast allen Straßen in Tempo-30-Zonen.

Die Situation wird innerhalb der Verwaltung anhand des Geschwindigkeitsprofils beraten. In der Regel werden planerische Veränderungen vorgenommen, wenn 40 % der Verkehrsteilnehmer*innen die geltende Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschreiten. Andernfalls ist ab etwa 15 % Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h auch die Einrichtung sogenannter Messstellen möglich. Dort wo eine Messstelle eingerichtet wird, dürfen im Anschluss Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Aufgrund der nachweislich zurückgegangenen Überschreitungen sind nach der städtischen Klassifizierung keine weiteren planerischen Maßnahmen vorgesehen.

In der Schurzelter Straße gibt es bereits eine Messstelle des Ordnungsamts auf Höhe der städtischen KiTa, an welcher regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen mit Ahndung stattfinden. Eine Übersicht der Ergebnisse der Messungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2024 zeigt die Tabelle in Anlage 5. Insgesamt wurden an den Messstellen 2.491Kfz erfasst, dabei wurden 104 Verstöße festgestellt (Geschwindigkeit ab 39 km/h; entspricht einem Anteil von 4,2 %).

Bewertung der Erhebungen:

Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sind für Wohnsammelstraßen wie die Schurzelter Straße bis 800 Kfz/h charakteristisch. Mit einer Belastung von etwa 300 Kfz/h in der Spitzenstunde wird der Wert aus der RASt 06 deutlich unterschritten. Die Verkehrsstärke in der Schurzelter Straße ist damit im gesamtstädtischen Vergleich nicht als auffällig zu bewerten. Gleiches gilt auch für die Geschwindigkeiten.

  1. Lärmimmissionen

Aufgrund der Tempobeschränkung auf 30 km/h und der vorliegenden Verkehrsbelastung ist die Schurzelter Straße kein Lärmschwerpunkt, der im Lärmaktionsplan (LAP) besonders berücksichtigt wird. Die Straße ist im unteren Bereich zusätzlich von Verkehrsgeräuschen der Roermonder Straße beaufschlagt, dennoch stellt die Schurzelter Straße weder am Tage noch in den Nachtstunden eine verlärmte Straße im Sinne eines Lärmschwerpunktes eines LAP dar.

Im Bürgerantrag wird angeregt, die Schurzelter Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren, zum Beispiel durch die Installation von automatisch versenkbaren Pollern, die die Durchfahrt nur für den öffentlichen Verkehr und die Anwohner*innen ermöglichen. Ein Durchfahrtsverbot der Schurzelter Straße würde allerdings zu keiner grundsätzlichen, sondern kleinräumigen Reduktion der Lärmbelastung führen. Die Lärmbelastung in diesem Bereich ist den umliegenden Hauptstraßen (z.B. Toledoring und Roermonder Straße) zuzuordnen. Weiterhin hätte ein Durchfahrtverbot eine Behinderung und Einschränkung der Anwohner*innen, Besucher*innen der Geschäfte und Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Rettungsfahrzeuge zur Folge, die zu weiträumigen Verkehrseffekten führen würden (z.B. Mehrbelastung anderer Straßen).

  1. Zwischenfazit

Die durchgeführten Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen haben die im Antrag benannten Fragestellungen bzgl. hoher Durchgangsverkehre sowie überhöhter Geschwindigkeiten nicht bestätigt. Auch aus Sicht des Lärmschutzes sind (im Sinne des LAP) keine weiteren kurzfristigen Maßnahmen erforderlich oder vertretbar. Dies gilt auch mit Blick auf eine mögliche resultierende Mehrbelastung anderer Menschen durch zusätzlichen Lärm und Umwege.

  1. Prüfung weiterer Anregungen aus dem Bürgerforum

Die Antragssteller*innen zeigten sich mit dem Fazit der Verwaltung nicht zufrieden. In der Sitzung des Bürgerforums am 28.01.2025 wurde daher die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Schurzelter Straße beschlossen.

  1. Verlängerung der Grünphase für das Linksabbiegen aus der Kackertstraße

Es wird angemerkt, dass von Pendler*innen, die vom Pariser Ring kommend in Richtung Laurensberg fahren, die Schurzelter Straße als Alternative für den Fahrtweg über die Kackertstraße genutzt wird. Das Linksabbiegen aus der Schurzelter Straße in die Roermonder Straße ist zwar deutlich unattraktiver (keine Ampel, viel Verkehr auf der Roermonder Straße) als das Linksabbiegen aus der signalisierten Kackertstraße, dennoch wird der Fahrtweg von vielen Verkehrsteilnehmenden genutzt. Auch in der Kackertstraße kommt es in den Spitzenstunden zu Wartezeiten an der Ampel.

Um das Linksabbiegen von der Kackertstraße in die Roermonder Straße flüssiger zu gestalten, wurde die Grünphase der Kackertstraße zu Lasten der Roermonder Straße um 5 Sekunden verlängert. Sollte es in Zukunft zu Staubeobachtungen auf der Roermonder Straße kommen, behält sich die Verwaltung eine erneute Änderung des Signalprogrammes vor.

  1. Einrichtung eines zusätzlichen Blumenkübels in der Schurzelter Straße

Zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und zur Minimierung des Durchgangsverkehrs wurden im Jahr 2020 zwei versetzt angeordnete Pflanzkübel in der Schurzelter Straße aufgestellt. Die Bürger*innen bitten darum, die Installation eines weiteren Pflanzkübels zu prüfen.

Eine zusätzliche Aufstellung würde jedoch den Linienverkehr auf der Schurzelter Straße erheblich beeinträchtigen und steht angesichts der dargelegten Ergebnisse zu den erfassten Geschwindigkeitsüberschreitungen in keinem angemessenen Verhältnis zur Maßnahme.

  1. Versetzen der vorhandenen Blumenkübel zur Durchfahrt von Radfahrenden

Seitens der Bürger*innen wurde zudem angeregt, die vorhandenen Pflanzkübel so zu versetzen, dass eine rechtsseitige Vorbeifahrt für den Radverkehr ermöglicht wird.

Im Rahmen der verwaltungsseitigen Prüfung wurde festgestellt, dass ein Versetzen der Pflanzkübel unter Einhaltung der erforderlichen Durchfahrtsbreite für den Linienverkehr lediglich innerhalb der vorhandenen Sperrfläche möglich wäre. Eine Änderung der Aufstellung von Quer- in Längsausrichtung der Kübel würde eine recht schmale Durchfahrtsbreite von ca. 1,30m für den Radverkehr ermöglichen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wäre eine Neumarkierung der Sperrfläche erforderlich.

Ein tatsächlicher Mehrwert für Radfahrende könnte jedoch nur dann erreicht werden, wenn zusätzlich das Parken am Fahrbahnrand in diesem Abschnitt unterbunden wird. Nur so wäre eine durchgängig nutzbare rechtsseitige Vorbeifahrt gewährleistet, ohne dass parkende Fahrzeuge ein vergleichbares Hindernis darstellen.

Vor dem Hintergrund der erfassten Verkehrsbelastung sowie der derzeitigen Nutzung wird das linksseitige Umfahren der Kübel bzw. das kurzzeitige Warten an den Engstellen als verkehrsverträglich eingeschätzt. Aus Sicht der Verwaltung wird daher von einer Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme abgesehen.

  1. Fazit und Empfehlung

Nach erneuter verwaltungsseitiger Prüfung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Schurzelter Straße konnte an der Kreuzung Roermonder Straße/ Kackertstraße eine signaltechnische Änderung vorgenommen werden, um den Fahrtweg in Richtung Laurensberg über die Kackertstraße flüssiger zu gestalten. Für weitere Maßnahmen sieht die Verwaltung angesichts der erfassten Verkehrszahlen und Geschwindigkeiten keinen Handlungsbedarf.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

xx

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (5)

ANLAGE~1
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ANLAGE~2
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-04-17 FB 68_0203_WP18 Laermbelaestigung durc SAO.pdf

28.4.2025

284.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 14.05.2025
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
29.4.2026
Inhalt abgerufen
19. Mai 2026 um 16:06

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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