14. Mai 2025 um 18:00, Schloss Schönau
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Vergabe der bezirklichen Verfügungsmittel 2025 - Teil 2 hier: Zuschussantrag der IG Richtericher Vereine zum Frühlingsfest

BA 6/0277/WP18 · Entscheidungsvorlage

Vergabe der bezirklichen Verfügungsmittel 2025 - Teil 2 hier: Zuschussantrag der IG Richtericher Vereine zum Frühlingsfest

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne weitere Aussprache wird folgender Beschluss gefasst.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschließt das Frühlingsfest der IG Richtericher Vereine mit einem Zuschuss in Höhe von 500,- € aus Verfügungsmitteln zu unterstützen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschließt - unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2025 -, das Frühlingsfest der IG Richtericher Vereine mit einem Zuschuss in Höhe von 500,- € aus Verfügungsmitteln zu unterstützen.

Erläuterungen

Es wird auf den Zuschussantrag der IG Richtericher Vereine für die Durchführung des Frühlingsfests vom 16.5. – 18.5.2025 auf dem Rathausplatz in Richterich verwiesen, der als Anlage beigefügt ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

15.900

3.780,60

47.700

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

PSP-Element: 1-010102-600-2, Kostenart: 54910000
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-04-23 BA 6_0277_WP18 Vergabe der bezirkli SAO.pdf

29.4.2025

485.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 14.05.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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