Förderrichtlinie Blühflächen in der Agrarlandschaft
FB 36/0589/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Die Ausschussvorsitzende begrüßt Herr Gero Röthke / FB 36, der für Rückfragen anwesend ist.
Ratsfrau Brinner stellt die Frage, inwieweit die Höhe der Bemessung der Förderung angemessen sei. Es solle erreicht werden, dass die Flächen mehrjährig angelegt würden.
Herr Meiners führt aus, dass man in Gesprächen mit den Landwirten sei.
Es solle eine kombinierte Förderung durch die Stadt Aachen und bereits bestehender Initiativen geben.
Man wolle kooperieren anstatt in Konkurrenz zu treten.
Herr Röthke / FB 36 ergänzt, dass es Absicht gewesen sei, eine Grundprämie zu schaffen.
Herr Grooten dankt für die Vorlage, die Förderrichtlinie sei gut durchdacht. Seine Kritik richtet sich an die Förderhöhe. Der Landwirt dürfe nicht schlechter gestellt werden, wenn er etwas für die Umwelt tue. Vielleicht gebe es die Möglichkeit bereits im nächsten Jahr bezogen auf die Förderhöhe nachzusteuern, wenn man wüsste, wieviel Anträge gestellt würden.
Ratsfrau Dr. Wolf geht auf die Beratungsfolge ein und dass die Entscheidung zur Förderrichtlinie dann im Rat am 18.06. getroffen werde. Die Antragstellung könne dann ab 2025 erfolgen und beziehe sich auf die Pflanzzeit 2026.
Herr Beigeordneter Thomas erläutert die Abläufe zum Förderprogramm. Er geht auch darauf ein, dass es verschiedene Förderprogramme gebe, so dass der Landwirt entscheide, welche Förderungen er für einzelne Flächen in Anspruch nehmen.
Ratsherr Kiemes führt an, dass Landwirte geäußert hätten, dass die Höhe der Förderung nicht ausreichend sei.
Er stellt sich daher die Frage, inwieweit man die Förderung in Zukunft ggfs. noch attraktiver machen könne, indem man die Förderhöhe anhebe.
Es gibt keine weiteren Redebeiträge und die Ausschussvorsitzende liest den Beschlussentwurf vor und lässt darüber abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die
"Förderrichtlinie Blühflächen in der Agrarlandschaft" zu beschließen.
Der Ratsantrag 092/18 vom 02.03.2021 ist damit erledigt.
Der Rat der Stadt Aachenbeschließt die "Förderrichtlinie Blühflächen in der Agrarlandschaft".
Der Ratsantrag 092/18 vom 02.03.2021 ist damit erledigt.
Erläuterungen
Hintergrund:
Gemäß dem Ratsantrag 092/18 vom 02.03.2021 wurde die untere Naturschutzbehörde beauftragt, ein Förderprogramm zur Förderung von Blühstreifen auf und entlang von landwirtschaftlichen Flächen zu erarbeiten.
Neben dem ökologischen Erfordernis, die Agrarlandschaft mit Nahrungs- und Habitatressourcen für Insekten anzureichern, ist ein Kernaspekt des Ratsantrags die nicht ausreichende Attraktivität bereits bestehender Förderangebote u. a. der EU-Förderrichtlinie Kulap (Kulturlandschaftsprogamm) und anderer. Vor allem starre Vorgaben sowie ein hoher bürokratischer Aufwand dieser Angebote halten landwirtschaftliche Betriebe bislang davon ab, verstärkt Blühflächen anzulegen sowie zu erhalten.
Konzeption der Förderrichtlinie:
Bei der vorliegenden Förderrichtlinie wurde daher ein wesentliches Augenmerk auf eine flexible Anwendbarkeit gelegt. So sind keine festen Vorgaben über Form oder Art der Flächen enthalten, auf denen Blühstreifen angelegt werden sollen. Ebenfalls sind keine konkreten Vorgaben zum Bezug von Saatgut enthalten, sondern lediglich ein ökologischer Mindeststandard sowie die Möglichkeit, das Saatgut mit der Antragstellung direkt über die untere Naturschutzbehörde zu beziehen. Um zusätzliche ökologische Leistungen zu fördern und den so bei der Anlage und Unterhaltung von Blühflächen entstehenden erhöhten Arbeitsaufwand zu kompensieren, sind die vorgesehenen Zuwendungen gestaffelt. Blühstreifen, die mehrjährig erhalten bleiben oder große Ackerschläge verkleinern, werden durch höhere Zuwendungen kompensiert.
Um nicht langfristig mit bestehenden Förderangeboten in Konkurrenz zu treten, ist die Förderung einer Blühfläche für maximal drei Jahre möglich.
Abgrenzung von bestehenden Förderangeboten:
Im Vergleich zu den bestehenden Förderangeboten ist die Mindestverpflichtungsdauer mit nur einer Vegetationsperiode deutlich kürzer. Ebenfalls sind die Vorgaben bei der Anlage und Pflege der Flächen weniger restriktiv, was interessierten landwirtschaftlichen Betrieben eine kurzfristigere und flexiblere Beteiligung ermöglicht.
Weiterhin erlaubt die vorliegende Förderrichtlinie nicht ausschließlich die Förderung der privilegierten Landwirtschaft, sondern ermöglicht allen Interessierten, die über ausreichend große Flächen und die Bereitschaft verfügen, eine geeignete Blühfläche unter naturschutzfachlicher Anleitung anzulegen. Der Landwirtschaft wird im Sinne des Ratsantrags jedoch Priorität eingeräumt.
Zuwendungshöhe
Die Zuwendungshöhe orientiert sich an den bestehenden Angeboten des Vertragsnaturschutzes sowie der Ökoregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP. Da die fachlichen Vorgaben der vorliegenden Förderrichtlinie geringer sind sowie der vorgesehene Verpflichtungszeitraum kürzer, fällt folgerichtig auch die Zuwendungshöheniedriger aus.
Die Basiszuwendung beträgt 1300 Euro pro Hektar angelegter Blühfläche und Verpflichtungsjahr. Wird eine mehrjährige Blühfläche vereinbart und die Vegetation bleibt mindestens zwei aufeinanderfolgende Vegetationsperioden über bestehen, erhöht sich dieser Betrag auf 1450 Euro pro Hektar und Jahr. Sollte die Blühfläche darüber hinaus so angelegt werden, dass sie einen großen Ackerschlag teilt und somit als Vernetzungsbiotop fungiert, wird eine pauschale zusätzliche Zuwendung von 120 Euro pro Fläche und Jahr gewährt.
Bei kleinen Flächen unter 600m² wird eine pauschale Zuwendung von 75 Euro pro Fläche und Jahr gezahlt, die Bagatellgrenze liegt bei 200m².
Einbindung bestehender Initiativen
Ungeachtet der positiven Unterstützung des Grundkonzeptes durch die Aachener Landwirtschaft stellt die festgelegte Zuwendungshöhe nicht sicher, dass eine breite Mitmachbewegung in der Landwirtschaft entsteht. Anlässlich der Vorstellung des erarbeiteten Förderkonzepts beim runden Tisch nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung am 06.05.2025 wurde seitens der anwesenden Landwirtedie unkomplizierte Antragstellung ausdrücklich gelobt. Es wurde jedoch in Frage gestellt, dass die Förderhöhe für eine Nutzung für Aachener landwirtschaftliche Betriebe ausreichend sein wird. Der Ausgleich für den Ertragsverlust sei zu gering.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde in der Förderrichtlinie die Möglichkeit angelegt, dass auch private Initiativen, die ihrerseits die Anlage von Blühflächen auf landwirtschaftlichen Flächen unterstützen, gefördert werden können. So kann die Stadt Aachen mit bereits bestehenden Initiativen kooperieren, anstatt mit ihnen in Konkurrenz zu treten. Gleichzeitig werden die zur Verfügung stehenden Mittel effektiv genutzt, um den Förderzweck zu erfüllen. Voraussetzung für eine solche Kooperation ist auch hier die Einhaltung der fachlichen und ökologischen Mindeststandards, die in der Förderrichtlinie festgelegt sind.
Ob dieses Angebot von den lokalen Landwirtschaftsbetrieben angenommen wird, wird sich in den kommenden Vegetationsperioden herausstellen. Eine Evaluierung der Erfahrungen und gegebenenfalls eine Anpassung der Richtlinie ist für 2027 vorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
PSP-Element4-130103-929-9 Programm Artenschutz in Kooperation mit Landwirtschaft | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2025 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 | 0 | 50.000 | 0 | 0 | ||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 10.000 | 0 | 50.000 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1012013
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1012013
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-04-16 FB 36_0589_WP18 Foerderrichtlinie Blue SAO.pdf
9.5.2025
346.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 20.05.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12