14. Mai 2025 um 18:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
TOP 7Öffentlich

Verbesserung der Querungssicherheit für Fußverkehr im Knoten Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße. Auf der Höhe Schuleingang Tonbrennerstraße und Spielplatz Friedenstraße/südlich In den Atzenbenden - Antrag der Bezirksfraktionen CDU und SPD vom 18.04.2023

FB 68/0197/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Hecker begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Müller vom FB Mobilität und Verkehr (FB 68).

Herr Müller stellt den Sachstand anhand einer PowerPoint vor, welche mit der Niederschrift in Allris zur Verfügung gestellt wird.

Herr Bezirksvertreter Kogel erkundigt sich anschließend, warum kein Zebrastreifen möglich ist, um so eventuell Parkplätze erhalten zu können.

Herr Müller erläutert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Zebrastreifen aufbringen zu können. Alleine die Tatsache, dass eine gewisse Quote an Autos und Fußgängern in diesen Bereichen unterwegs sein müssten, würde gegen eine Installation von Zebrastreifen an den zuvor genannten Stellen sprechen. Zudem müssten Zebrastreifen auch beleuchtet sein.

Herr Bezirksvertreter Küppers verweist auf die Konkurrenz von Flächen, bei denen man sich immer in einen Abwägungsprozess begeben müsse. Die Entscheidung zu Lasten von 15 Parkplätzen ist ihm nicht leichtgefallen. Der Schutz der querenden Fußgänger, insbesondere der Kinder, überwiegt aber in diesen Fällen eindeutig.

Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang führt aus, dass die Fraktion die Grüne, den Antrag unterstützt und es ihnen wichtig ist, dass der Schutz verbessert werde. Sie erkundigt sich bei der Verwaltung, ob die Stellungnahme der Kommission Barrierefreies Bauen berücksichtigt werde.

Herr Müller führt aus, dass alles getan werde, was im Sinne der Kommission Barrierefreies Bauen möglich ist.

Herr Bezirksbürgermeister Hecker erkundigt sich, ob es nicht kontraproduktiv sei, wenn das Parken nur noch auf einer Fahrbahnseite gestattet wird und die Autos dadurch die Möglichkeit bekommen, schneller zu fahren.

Herr Müller antwortet, dass es in erster Linie um die Schaffung von besseren Sichtverhältnissen gehe. Gleichzeitig erläutert er, dass man bei wechselseitigem Parken auch immer Begegnungsbereiche benötige, in denen zwei Autos aneinander vorbeifahren können. Dies gehe zu Lasten von weiteren Parkplätzen.

Frau Bezirksvertreterin Ludwigs merkt an, dass es derzeit schon mitunter sehr schwierig ist im Bereich der Friedenstraße ab Hausnummer 54 mit den PKWs aus den privaten Ausfahrten herauszukommen. Sie sieht die Gefahr, dass sich diese Situation noch weiter zuspitzen könnte, wenn in diesem Bereich weitere sechs Parkplätze wegfallen werden. Sie erkundigt sich bei der Verwaltung, ob es möglich ist, die Bereiche zu markieren, in denen geparkt werden darf.

Herr Müller antwortet, dass die Thematik überall zu markieren wo geparkt werden darf, immer wieder aufkommt. Es ist letztlich eine Kostenfrage. Wenn es sich um enge und kleine Bereiche handelt, kann eine Markierung sinnvoll sein. Er verspricht, diese konkrete Problematik nochmal mitzunehmen und prüfen zu lassen.

Herr Bezirksbürgermeister Hecker erkundigt sich nach der alternativen Möglichkeit Drempel oder sog. „Berliner Kissen“ aufzubringen, um Parkplätze zu erhalten.

Herr Müller führt aus, dass es sich bei diesen Maßnahmen eher um solche handelt, die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen hilfreich sind. Einen besseren Schutz bei der Querung bieten sie nicht zwangsläufig. Er verspricht aber nochmal im Detail zu prüfen, ob es wirklich sechs Parkplätze in der Friedenstraße sein müssten, die betroffen sind.

Herr Bezirksvertreter Küppers merkt an, dass man das Vorhaben mitgehen würde, eine Verdrängung des fließenden Verkehrs in die Straße In den Atzenbenden aber unbedingt zu vermeiden ist.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Vorschläge zur Verbesserung der Querungssicherheit zu Fuß Gehender im Knoten Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße, auf Höhe Schuleingang GGS Am Haarbach/Tonbrennerstraße und am Spielplatz Friedenstraße (südlich In den Atzenbenden) zur Kenntnis und erteilt der Verwaltung den Auftrag, die vorgestellten Maßnahmen umzusetzen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Vorschläge zur Verbesserung der Querungssicherheit zu Fuß Gehender im Knoten Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße, auf Höhe Schuleingang GGS Am Haarbach/Tonbrennerstraße und am Spielplatz Friedenstraße (südlich In den Atzenbenden) zur Kenntnis und erteilt der Verwaltung den Auftrag, die vorgestellten Maßnahmen umzusetzen.

Erläuterungen

1.Anlass

Die Fraktionen der CDU und der SPD in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren haben mit Datum 18.04.2023 (s. Anlage 1) den Antrag "Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes zum Schutz von Kindern und Fußgänger*innen im Bezirk Haaren" eingereicht und Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation des Fußverkehrs angeführt.

Mit dem Planungsbeschluss vom 17.04.2024 (vgl. Vorlage FB61/0891/WP18) hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, drei Bereiche zu überplanen.

2. Maßnahmen

Vorbemerkung

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden zu Gunsten einer zeitnahen Umsetzung nicht baulich ausgeführt, sondern mittels Markierungsarbeiten, Beschilderung, Abschrägungen vorhandener Bordsteine („Scharrierung“) und Verkehrseinrichtungen umgesetzt. Alle Bereiche befinden sich in Tempo-30-Zonen. Eine bauliche Verstetigung zu einem späteren Zeitpunkt ist unter Bereitstellung entsprechender Ressourcen grundsätzlich möglich.

2.1 Querungssituation Knoten Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße

(Plan siehe Anlage 2)

Zur Reduzierung der vom Fußverkehr zu überwindenden Distanzen auf der Fahrbahn werden drei Knotenradien mittels Markierungen eingeschränkt. Der Fußverkehr erhält zusätzliche Aufstellbereiche von jeweils 2,5m Breite. Die Aufstellbereiche werden durch Sperrflächen und Verkehrseinrichtungen (Sperrpfosten, Leittafeln oder Baken) gesichert. Die Sperrflächen werden derart dimensioniert, dass notwendige Sichtbeziehungen und erforderliche Halteweiten und Schleppkurven eingehalten werden. Hierdurch entfallen im Kreuzungsbereich vier Kfz-Parkplätze.

Zur Erhöhung der Barrierefreiheit werden die vorhandenen Borde in den Querungsbereichen zudem mittels Scharrierung abgeflacht.

2.2 Querungssituation Höhe Schuleingang städtische Gemeinschaftsgrundschule Am Haarbach, Tonbrennerstraße

(Plan siehe Anlage 3)

In der Tonbrennerstraße besteht bereits eine Querungsstelle in Form eines Gehwegplateaus. Derzeit werden notwendige Sichtbeziehungen zwischen dem Fußverkehr und dem Kfz-Verkehr durch dort parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Es werden deshalb Sperrflächen vor- und nach der Querungsstelle angelegt, wodurch die notwendigen Sichtbeziehungen künftig hergestellt sind. Es entfallen hierdurch 2 Kfz-Parkplätze.

Des Weiteren wird das Fahrbahnrandparken durch die Anordnung von Bereichen des absoluten Haltverbots neu geordnet. Im südlichen Abschnitt wird das Fahrbahnrandparken von der Ostseite auf die Westseite verlagert. Es entfällt ein Parkplatz. Im nördlichen Abschnitt wird das Fahrbahnrandparken auf der Ostseite erlaubt und auf der Westseite untersagt. Hierdurch werden die Anfahrtsbereiche auf die Querungsstelle jeweils von parkenden Kfz freigehalten. Zusätzlich erzeugt die alternierende Gliederung des Parkens eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit.


2.3 Querungssituation Spielplatz Friedenstraße/südlich In den Atzenbenden

(Plan siehe Anlage 4)

Die Fahrbahn wird punktuell zugunsten größerer Aufstellbereiche für den Fußverkehr auf 3,50m verengt. Die Aufstellbereiche werden durch eine Markierung mit jeweils vorgelagerten Sperrflächen erzeugt. Durch Verkehrseinrichtungen wird die Sicherung der markierten Flächen unterstützt.

Zur Erhöhung der Barrierefreiheit werden die vorhandenen Borde in dem Querungsbereich zudem mittels Scharrierung abgeflacht.

Durch diese Aufstellbereiche wird die zu überwindende Distanz vom Fußverkehr auf der Fahrbahn verringert. Zudem verbessern sich die Sichtbeziehungen, und durch die Einengung ist eine Geschwindigkeitsreduzierung beim fließenden Verkehr zu erwarten.

Das aktuell einseitig zugelassene Fahrbahnrandparken wird mittels Beschilderung in alternierendes Fahrbahnrandparken umgewandelt. Der Fahrbahnquerschnitt vor und hinter der Engstelle bleibt unverändert.

Es entfallen acht Kfz-Parkplätze.

3. Kosten

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 31.000,00 €.

Diese werden über das PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ finanziert

Es fallen keine Anliegerkosten an.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zeitnah. Ausschreibung und Vergaben sind spätestens im 3. Quartal 2025 zu erwarten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP-Element 4-120102-947-2 "Kleinmaßnahmen im Straßenraum"

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

252.379,07*

252.379,07

110.000,00

110.000,00

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

252.379,07

252.379,07

110.000,00

110.000,00

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Ansatz von 110.000€ zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 142.379,07 €

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit zu Fuß Gehender werden bisher nicht bezifferbare CO2-Emissionen hervorgerufen.

Die Maßnahmen erhöhen sowohl die subjektive als auch die objektive Verkehrssicherheit. Sie werden dazu beitragen, dass v.a. (Schul-)Kinder noch selbstverständlicher zu Fuß unterwegs sein werden. Auch ist davon auszugehen, dass Eltern ihre Kinder vermehrt zu Fuß gehen lassen bzw. begleiten werden und dies zur Reduktion der Hol- und Bringdienste mit dem privaten Kfz ("Elterntaxi") beitragen wird.

Damit wird eines der wichtigsten übergeordneten Ziele der Stadt Aachen - die Erreichung der 2020 (vgl. Vorlage FB 36/0424/WP17-1) und 2022 (vgl. Vorlage FB 36/0156/WP18) beschlossenen Klimaziele und die Klimaneutralität 2030 - verfolgt.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-04-11 FB 68_0197_WP18 Verbesserung der Que SAO.pdf

28.4.2025

1.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 14.05.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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