7. Mai 2025 um 16:00, Rathaus
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Ratsantrag "Pop-Up-Maßnahmen um das Haus der Neugier & Altes Kurhaus" - Hier: Nutzung EG Altes Kurhaus

Dez VII/0063/WP18 · Entscheidungsvorlage

Ratsantrag "Pop-Up-Maßnahmen um das Haus der Neugier & Altes Kurhaus" - Hier: Nutzung EG Altes Kurhaus

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram (Grüne) möchte sich ausdrücklich für diese Vorlage bei allen Beteiligten bedanken. Sehr erfreulich sei, dass nunmehr der 19-jährige Leerstand beendet und eine Zwischennutzung ermöglicht werde. Man habe bereits im zukünftigen Haus der Neugier eine erfolgreich laufende Zwischennutzung, für seine Begriffe könnte sich im Alten Kurhaus ebenfalls etwas ähnliches entwickeln. Durch seine langjährige Tätigkeit im Rat wisse er, dass die Stadt Aachen sehr lange keine Kultur der Zwischennutzungen gelebt habe, seit einiger Zeit sei diese jedoch wieder präsent. Die Offenheit, auch städtische Immobilien für Zwischennutzungen bereitzustellen, sei sehr wichtig. In anderen Städten, wie beispielsweise Maastricht, Lüttich, diverse Städte im Ruhrgebiet u.a. gebe es dazu eine eigene Kultur. Dort werden solche Immobilien sogenannten Raumpionieren zur Verfügung gestellt. Dies seien Menschen, die mit ihrem eigenen Engagement Immobilien, die gar nicht so wertig seien, weil sie nicht besonders umfangreich ausgestattet seien, nutzen und dadurch eine Wertigkeit einbringen.

Weiterhin hält er fest, dass man durch die Zwischennutzung ganz konkret Raumprobleme für das Theater K damit löse, dies sei eine tolle Sache. Außerdem habe er mit großer Freude wahrgenommen, dass die Fassade vom Haus saniert werden solle. Es passieren viele tolle Dinge und es sei ein ganz wichtiger Schritt, einen Anfang zu machen, denn das Umfeld profitiere während den Bauphasen von solchen Zwischennutzungen.

Ratsherr Baal (CDU) hält fest, dass man dem Beschluss grundsätzlich zustimmen könne. Es sei auch sinnvoll, dass bei einer großen Baumaßnahme, die der Stadt zuzuordnen sei, umliegende Flächen letztendlich auch genutzt werden, da es städtische Flächen seien. Zu beachten sei jedoch, dass noch ein Baustellenbüro benötigt werde, das besser in der Immobilie untergebracht werden sollte, als dass man auf dem Platz anfange, Container aufzustellen. Er bittet sehr nachhaltig darum, dass man nicht dem Reiz erliege, auf eine Sache noch andere Sachen draufzupacken. Mit dem Haus der Neugier habe man einen ziemlich „dicken Brocken“ vor sich, die Vereinbarung sei gewesen, dass man dieses Haus schlank, zügig und stromlinienförmig realisiere. Es sei vollkommen richtig, dass man eine Kommunikation zwischen den Flächen im Alten Kurhaus habe und in dem, was im Haus der Neugier dann realisiert sei. Aber der Blick sollte zunächst auf das Haus der Neugier gerichtet sein, wenn die flächenmäßige Konzeption stehe, dann sei der richtige Zeitpunkt, über die Aktivität nachzudenken, die ins Alte Kurhaus reingehöre. So habe man eine gute Reihenfolge, die die ganze Sache auch gut und interessant mache.

Oberbürgermeisterin Keupen bedankt sich und erklärt, dass es genauso auch angedacht sei, dass es schlank passiere. Im Beschluss werde klar gesagt, dass es ein begrenzter Zeitraum sei, der für eine weitere Nutzung im kommerziellen Bereich anvisiert werde.

Ratsherr Servos (SPD) erläutert, dass es hier um zwei verschiedene Dinge gehe. Zum einen gehe es um die Möglichkeit der Zwischennutzung der Brachfläche, die man mit kleinem Geld instand setzen wolle, zum anderen schwebe ein Gesamtkonzept vor, was das Alte Kurhaus, zusammengedacht mit dem ehemaligen Lust for Life, angehe. Er betont, dass es wichtig sei, dass auch das Gastronomiekonzept aufeinander abgestimmt werde. Zudem sei man der Überzeugung, dass an dieser Stelle in der mittel- bis langfristigen Sicht auch ein privater Anbieter oder ein kommerzieller Betreiber reingebracht werden müsse, um das Quartier zu beleben. Daher sei es wichtig, dass während der Bauphase die Räume zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, um eine Belebung zu ermöglichen.

Zum Beschlussentwurf äußert er, dass dieser etwas zu unbestimmt sei. Er schlägt daher folgende Änderung bei der Formulierung vor:“ …dass die genannte Fläche für die Zeit der Baumaßnahmen im Umfeld des alten Kurhauses bis zunächst einschließlich 2027 für nicht kommerzielle Zwecke…“. So erziele man eine klare Grenze, eine klare Verbindlichkeit für die Nutzer*innen und habe einen neuen Entscheidungspunkt bzgl. der kommerziellen Bewerbungen auf die Flächen.

Ratsherr Deumens (Die Linke) teilt mit, dass die Fraktion Die Linke dem Beschlussvorschlag mit der gerade vorgetragenen Änderung gerne zustimmen werde. Er erläutert, dass bei dem ganzen Prozess um das Alte Kurhaus

die räumliche Nähe zum Haus der Neugier wichtig sei und genau das müsse zusammengedacht werden.

Daher müssen die Instandsetzungsmaßnahmen möglichst schnell stattfinden, um während der Hauptbauphase bestimmte Angebote, wie zum Beispiel durch das Theater K, stattfinden können. Wichtig sei auch, dass die EK 9 GmbH dort einen Platz finden und in gewisser Hinsicht von dort aus das Haus der Neugier bereits vorstellen könne. In der Vorlage sei von einem Modell die Rede, das halte er für eine interessante Idee.

Ratsherr Mohr (AfD) teilt mit, dass, trotz der Tatsache, dass er das Haus der Neugier in der Form, wie es jetzt von der Stadt umgesetzt werde, kritisch gesehen und abgelehnt habe, es jetzt so beschlossen sei und dementsprechend da auch weitergehen müsse. Die vorgeschlagene Zwischennutzung erhalte daher seine Zustimmung.

Oberbürgermeisterin Keupen bedankt sich und fragt, ob alle dem geänderten Beschlussvorschlag von Ratsherrn Servos (SPD) zustimmen. Die Ratsmitglieder bestätigen ihre Zustimmung.

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt das Gebäudemanagement, die für eine Interimsnutzung des EG des Alten Kurhauses notwendigen Instandsetzungsarbeiten umzusetzen. Er stimmt zu, dass die genannte Fläche für die Zeit der Baumaßnahmen im Umfeld des Alten Kurhauses solange für nicht-kommerzielle Zwecke, bzw. auch durch EK9 GmbH, bis zunächst 2027 genutzt werden darf.

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt das Gebäudemanagement, die für eine Interimsnutzung des EG des Alten Kurhauses notwendigen Instandsetzungsarbeiten umzusetzen. Er stimmt zu, dass die genannte Fläche für die Zeit der Baumaßnahmen im Umfeld des Alten Kurhauses solange für nicht-kommerzielle Zwecke, bzw. auch durch EK9 GmbH, genutzt werden darf, bis in ca. drei Jahren eine kommerzielle Vermarktung möglich ist.

Erläuterungen

Eine lebendige, vielfältige und zukunftsfähige Innenstadt zu haben, ist von besonderer Bedeutung für die Stadt Aachen – sie soll einen Treffpunkt für alle Bewohner*innen der Stadt bieten, Einkaufsziel sein und Besucher*innen anziehen. Aktuell durchläuft die Innenstadt – wie viele andere große Städte in Deutschland – einen tiefgreifenden Wandel, der u.a. von verändertem Konsum-, Freizeit- und Mobilitätsverhalten geprägt ist. Vor allem in Aachens östlicher Innenstadt ist dieser Wandel nicht nur spürbar, sondern wird auch intensiv begleitet und gestaltet. Mit dem „Haus der Neugier“, das im ehemaligen Horten-Gebäude entsteht, und der Neugestaltung des Bushofareals werden in den nächsten Jahren wichtige Grundsteine für die Weiterentwicklung der Stadt Aachen und ihrer Innenstadt gelegt.

Mit dem Ratsantrag 465/18 wurde die Verwaltung damit beauftragt, „Maßnahmen zu entwickeln, umzusetzen und/oder zu fördern, die bereits in der Planungs- und Bauphase des "Hauses der Neugier" und während der Transformation des Bushofareals das Gebiet aufwerten, und die den Stadtentwicklungsprozess kommunikativ und mit vielfältigen Angeboten begleiten. Dabei soll der Fokus auf Pop-Up-Maßnahmen liegen, die niedrigschwellig, kurzfristig und kostengünstig umsetzbar sind und zu einer unmittelbaren Aufwertung des Quartiers beitragen“. Als Beispiel für eine solche Maßnahme wird im Ratsantrag die zeitnahe Beendigung des Leerstandes im Erdgeschoss des Alten Kurhauses genannt. Die vorliegende Ausschussvorlage nimmt daher die künftige Nutzung dieser Räumlichkeiten in den Blick.

Notwendige Instandsetzungsmaßnahmen durch das Gebäudemanagement

Um das Erdgeschoss des Alten Kurhauses wieder zu beleben und eine (temporäre) Nutzung für verschiedene Akteur*innen während der Bauphase zu ermöglichen, ist unbedingt erforderlich, dass einige grundlegende Instandsetzungsarbeiten durch das Gebäudemanagement durchgeführt werden.

Derzeit plant das Gebäudemanagement eine umfassende Instandsetzungsmaßnahme der sanitären Anlagen im Kellergeschoss des Alten Kurhauses. Diese Maßnahmen sind notwendig, um einen alten Wasserschaden zu beseitigen, der nach dem Auszug des letzten Gastronomiepächters aus dem Erdgeschoss entstanden ist und die Toilettenanlagen unbrauchbar gemacht hat. Die Kosten für diese Sanierung belaufen sich auf schätzungsweise 50.000 Euro.

Die sanitären Anlagen im Keller sind Voraussetzung für die Nutzung der Erdgeschossräume des Alten Kurhauses. Es ist vorgesehen, dass diese Toiletten ebenfalls für Veranstaltungen im Ballsaal genutzt werden können. Momentan steht für das gesamte Gebäude lediglich eine Toilettenanlage an der Klangbrücke zur Verfügung, was bei einer künftig höheren Veranstaltungsdichte im Gebäude voraussichtlich zu Engpässen führen würde.

Neben der Sanierung der sanitären Anlagen stehen weitere Arbeiten zur Instandsetzung und Wiedernutzbarmachung des Erdgeschosses an: Dazu gehören Reparaturen am Fußboden, die Prüfung und ggf. Erneuerung der Beleuchtung und Arbeiten an der Elektroinstallation. Die geschätzten Kosten für diese Maßnahmen betragen ca. 10.000 Euro. Sollten an diesen Stellen unerwartete Mängel auftreten, könnten weitere Kosten entstehen.

Die hier beschriebenen Maßnahmen bilden die erste Phase des in zwei Stufen geplanten Instandsetzungsprozesses für das Erdgeschoss des Alten Kurhauses. Der in der zweiten Phase abzubildende Sanierungsbedarf und die daraus resultierenden Kosten sind in dieser ersten Kosteneinschätzung noch nicht enthalten, da eine Ermittlung des Sanierungsbedarfs erst sinnvoll ist, wenn Klarheit über die zukünftige Nutzung der Räumlichkeiten im Anschluss an die Bauphase besteht.

Im Rahmen der weiteren Entwicklung und Planung soll die Gestaltung des „Haus der Neugier“ in enger Verbindung mit der Nutzung des Erdgeschosses des Alten Kurhauses gedacht werden. Die räumliche Nähe der beiden Gebäude eröffnet sinnvolle Synergien, die im Sinne einer gemeinsamen Nutzung ausdrücklich begrüßt werden. Dabei soll die Möglichkeit einer kommerziellen Nutzung im Erdgeschoss des Alten Kurhauses, z.B. durch Gastronomie, nicht ausgeschlossen, sondern in die weiteren Beratungen und Planungen (z.B. im Rahmen der Gastroberatung) explizit einbezogen und mitgedacht werden. So können vielfältige Nutzungsformen entstehen, die sich gegenseitig ergänzen und zur Belebung des gesamten Areals beitragen.

Für die Zeit der Hauptbauphase im und um das „Haus der Neugier“ allerdings erscheint eine kommerzielle Nutzung des Erdgeschosses im Alten Kurhaus als nicht realistisch. Das liegt zum einen, wie beschrieben, an dem zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig zu bestimmenden grundsätzlichen Sanierungsbedarf der Räumlichkeiten; die behelfsmäßige Instandsetzung durch das Gebäudemanagement wird kaum ausreichen, das Erdgeschoss für eine kommerzielle Nutzung attraktiv zu gestalten. Hinzu kommt, dass während der Bauphase über mehrere Jahre auch mit baustellenbedingten Verschmutzungen und Lärm zu rechnen ist. Erste Gespräche haben diese Einschätzung bestätigt. Außerdem wird es erforderlich sein, den Baustellenverkehr über die Komphausbadstraße zu führen, was die Attraktivität der Räumlichkeiten für eine kommerzielle Nutzung ebenfalls schmälern wird. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Erdgeschoss des Alten Kurhauses für die Zeit der Bauphase vornehmlich für nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen, bzw. der EK9 und anderen städtischen Planungen (etwa Entwicklungen Bushof / Östliche Innenstadt) zur Sichtbarmachung der Entwicklungen dienen

Möglichkeiten einer nicht-kommerziellen Nutzung der Räumlichkeiten während der Bauphase

In den vergangenen Wochen hat es bereits erste Vor-Ort-Termine zwischen Dezernat IV, Dezernat VII, Kulturbetrieb, Gebäudemanagement und Theater K gegeben. Das Theater K, das bekannt dafür ist, in seinen Inszenierungen nicht nur die literarische Vorlage, sondern auch den Theaterraum und dessen spezifische Begebenheiten einzuflechten, kann sich gut vorstellen, das Erdgeschoss des Alten Kurhauses in der kommenden Winterzeit (das heißt von November bis April) zu bespielen. Die noch aus der Zeit des letzten Gastronomiepächters bestehende Theke weckt dabei das besondere Interesse des Theatervereins und könnte daher bis zum Frühling 2026 auch erhalten bleiben. Die Bespielung der Räumlichkeiten durch das Theater K könnte Auftakt und Türöffner für weitere Initiativen sein (z.B. Fortführung LustAufLife o.a.), die künftig das Erdgeschoss des Alten Kurhauses mit neuem Leben füllen.

Während die Abende zukünftig von Initiativen oder Vereinen wie dem Theater K bespielt werden könnten, ist ebenso denkbar, dass auch die Volkshochschule und die Stadtbibliothek die Räumlichkeiten nutzen. Die beiden Einrichtungen haben bereits unter anderem am „Tag der Neugier“, der im November 2023 stattgefunden hat, einen Einblick in die vielen kreativen und spannenden Möglichkeiten ihrer Zusammenarbeit gegeben. Eine Nutzung des Erdgeschosses im Alten Kurhaus durch die beiden Einrichtungen könnte den Besucher*innen damit einen (weiteren) Vorgeschmack auf das geben, was sie künftig im „Haus der Neugier“ erwarten können, und die Vorfreude auf diesen neuen dritten Ort für Aachen und seine vielfältigen Angebote steigern.

Neben diesen beiden Möglichkeiten, das Erdgeschoss zu bespielen, ist es ebenso sinnvoll, der EK 9, in deren Besitz sich das ehemalige Horten-Gebäude nun befindet, die Nutzung der Räumlichkeiten zu ermöglichen. Die Gesellschaft und das Projekt in direkter Nähe zur zukünftigen Baustelle sichtbar zu machen, z.B. in Form eines Projektbüros, bringt nicht nur organisatorische Vorteile mit sich (Bauüberwachung, Logistik), sondern ermöglicht und erleichtert über die kontinuierliche Präsenz und Ansprechbarkeit auch die Kommunikation mit der und in die Stadtgesellschaft. Denkbar ist beispielsweise die Ausstellung eines Modells des „Haus der Neugier“, Stellwände mit Plänen oder auch ein im Schaufenster ausgestellter Bildschirm mit entsprechendem Filmmaterial. Ein Projektbüro wäre damit nicht nur ein Arbeitsplatz für die verantwortlichen Personen, sondern eine Anlaufstelle für alle Interessierten.

Eine Koordination der künftig denkbaren Nutzungsmöglichkeiten könnte über den Kulturbetrieb erfolgen. Dieser koordiniert bereits die Veranstaltungen, die zurzeit im Ballsaal des Alten Kurhauses und der Klangbrücke stattfinden, und verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Durchführung von Veranstaltungen. Dort sind also sowohl die nötigen Strukturen als auch das Fachwissen vorhanden, um die zukünftigen Nutzungen des Gebäudes zeitlich und organisatorisch aufeinander abzustimmen.

Das Erdgeschoss des Alten Kurhauses sollte, wie bereits im Verlauf der Vorlage beschrieben, im Rahmen der weiteren Entwicklung und Planung gemeinsam mit dem „Haus der Neugier“ gedacht werden, um die Synergien, die sich durch die räumliche Nähe der Gebäude eröffnen, sinnvoll zu nutzen. In diesem Zusammenhang ist es ebenso wichtig, dass das Erdgeschoss des Alten Kurhauses als Bestandteil des noch zu entwickelten Kommunikationskonzepts für das „Haus der Neugier“ mitgedacht und darin einbezogen wird.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

60000

0

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die finanziellen Mittel werden aus dem Wirtschaftsplan 2025 des Gebäudemanagements gedeckt (Instandhaltungskosten)
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-04-28 Dez VII_0063_WP18 Ratsantrag _Pop-Up-M SAO.pdf

29.4.2025

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 07.05.2025
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat VII
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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