4. Juni 2025 um 17:02, Rathaus
TOP 7Öffentlich

Vorschlag des Integrationsrats zur Ergänzung des § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen

FB 56/0610/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Herr Demmer erläutert zu Beginn des Tagesordnungspunkts, dass man im Rahmen eines Arbeitstreffens mit Herrn Vetter (Vertreter des Landesintegrationsrats NRW) seitens der Vorsitzenden zu der Einschätzung gelangt sei, dass die derzeitige Fassung des § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen nicht ausreichend sei. Aus diesem Grund habe Frau Smajic einen Vorschlag zur Neuformulierung weiterer Absätze (6 bis 15) des § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen vorgelegt, welche dem neuen Gremium (Integrationsrat oder Ausschuss für Chancengleichheit und Integration) in der kommenden Wahlperiode zur Beratung vorgelegt werden solle.

Herr Dolan erklärt, dass Herr Szagunn und er an dem Arbeitstreffen mit Herrn Vetter ebenfalls teilgenommen haben. Er empfände die Stärkung der Zuständigkeiten des künftigen Gremiums prinzipiell für sinnvoll. Dennoch stelle der in der Vorlage vorgelegte Empfehlungsbeschluss einen Eingriff in die Zuständigkeiten des künftigen Gremiums dar. Ferner sollten die konkreten Ergebnisse der Novellierung des § 27 Gemeindeverordnung NRW (GO NRW) abgewartet werden. Aus diesem Grund stellt Herr Dolan den Antrag auf Absetzung des Punktes von der Tagesordnung.

Frau Derichs spricht sich vor dem Hintergrund des aktuell noch laufenden Gesetzgebungsprozesses ebenfalls gegen den Empfehlungsbeschluss aus.

Herr Özgün erklärt, dass es sich hierbei nur um eine Empfehlung handle und somit kein Eingriff in die Zuständigkeit des zukünftigen Gremiums gegeben sei.

Herr Yenen schließt sich seinem Vorredner an und erklärt, dass eine solche Empfehlung nicht unüblich sei; auch der ehemalige Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Herr Philipp, habe entsprechende Empfehlungen an die jetzige Oberbürgermeisterin, Frau Keupen, weitergegeben. Ebenso verlaufe es auch auf Regierungsebene.

Im Zuge dessen wirft Herr Özbay den Ratsmitgliedern Desinteresse an integrationspolitischen Themen vor.

Frau Koentges entgegnet, dass es sich bei den Einwänden der Ratsmitglieder nicht um inhaltliche sondern rein um formelle Kritik handle.

Herr Kiemes weist den Vorwurf von Herrn Özbay ausdrücklich zurück und erklärt, dass die Politik ein hohes Interesse an integrationspolitischen Themen habe. Es handle sich hierbei, wie Frau Koentges bereits erläutert habe, lediglich um formelle Kritik, da das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des § 27 GO NRW noch nicht abgeschlossen sei. Dieses Gesetzgebungsverfahren ziele auf die Stärkung der Rechte des Integrationsrats ab. Man brauche derzeit noch etwas Geduld, bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei.

Herr Szagunn schließt sich den Ausführungen von Herrn Kiemes an und betont, dass die Novellierung des § 27 GO NRW abzuwarten sei. Es sei wenig zielführend, wenn gesetzlich niedergeschrieben Reglungen in einer kommunalen Hauptsatzung wiederholt würden. Man sollte den Fokus darauf setzen, lediglich weitergehende Regelungen über das Gesetz hinaus in der Hauptsatzung festzulegen. Herr Szagunn fügt außerdem hinzu, dass sich alle Ratsmitglieder ebenso ehrenamtlich für den Integrationsrat engagieren und sich für die Rechte der Migrant*innen in Aachen stark machen würden wie die gewählten Integrationsratsmitglieder. Ein solcher Vorwurf, wie Herr Özbay ihn unterbreitet habe, schädige lediglich die Zusammenarbeit zwischen Integrationsratsmitgliedern und Ratsmitgliedern.

Herr Demmer ist der Meinung, dass sich die Zusammenarbeit zwischen den Integrationsratsmitgliedern und den Ratsmitgliedern in den vergangenen Jahren stetig verbessert habe.

Herr Tönnes erklärt, dass er davon überzeugt sei, dass alle gewählten Ratsmitglieder mit viel Engagement im Integrationsrats aktiv seien und auch, dass der aktuelle Änderungsvorschlag in bester Absicht erfolge. Er regt jedoch an, den vorgeschlagenen Empfehlungsbeschluss der Vorlage aus Sicht der zukünftigen Integrationsratsmitglieder zu betrachten. Man greife so in die persönliche Autorität des neuen Gremiums ein.

Herr Yenen stimmt Herrn Demmer zu, dass alle Ratsmitglieder im Integrationsrat sich durchaus engagiert zeigen. Vor allem Herr Szagunn engagiere sich in einem hohen Maße. Ferner entgegnet er, dass dem derzeitigen Integrationsrat ebenfalls Empfehlungen seitens dem vorherigen Integrationsrat zugetragen worden seien. Er empfand solche Hinweise als äußert hilfreich.

Herr Demmer befürwortet weiterhin den Empfehlungsbeschluss und spricht sich dafür aus, die Änderungsvorschläge in einem solchen festzuhalten.

Frau Derichs bittet darum, zuerst über den Antrag von Herrn Dolan auf Absetzung des Punktes von der Tagesordnung zu entscheiden.

Herr Demmer schlägt vor, den Antrag auf Absetzung des Punktes von der Tagesordnung zurückzuziehen und einen Vertagungsantrag zu stellen. Herr Dolan ist mit dem Vorschlag einverstanden und zieht seinen Antrag zurück.

Im Anschluss beschließt der Integrationsrat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen die Vertagung des Tagesordnungsantrags auf die Sitzung des Integrationsrats am 03. September 2025.

Beschlussvorschlag

Klicken Sie hier für Beschlussvorschlag.Der Integrationsrat empfiehlt dem neu gewählten Integrationsrat bzw. dem nachfolgenden Gremium

dringend folgende Ergänzungen des § 20 ab Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Aachen

durchzusetzen:

(6) Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen, insbesondere

wenn sie die Interessen der Menschen mit internationaler Familiengeschichte betreffen, und hierzu

Vorschläge und Anregungen machen.

(7) Der Integrationsrat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Menschen mit

internationaler Familiengeschichte als solche betreffen, zu informieren und vor einer Beschlussfassung

durch den Rat oder die Ausschüsse zu beteiligen. Der Integrationsrat tagt jeweils zu Beginn der Beratungsfolge der Ausschüsse bzw. des Rates.

(8) Die Mitglieder des Integrationsrates haben das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu stellen.

(9) Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme dem Rat der Stadt oder

einem seiner Ausschüsse vorzulegen. Die/der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom

Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung

teilzunehmen; auf ihr/sein Verlangen ist ihr/ihm dazu das Wort zu erteilen.

(10) Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder

vom Oberbürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.

(11) Der Rat kann nach Anhörung des Integrationsrates den Rahmen festlegen, innerhalb dessen der

Integrationsrat über ihm vom Rat zugewiesene Haushaltsmittel entscheiden kann. Dies kann

insbesondere die Vergabe von Finanzmitteln an Migrantenorganisationen sowie an Vereine oder

Einrichtungen zur Förderung integrativer Maßnahmen betreffen.

(12) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über alle

Haushaltsansätze, die seine Belange betreffen, und kann hierzu Vorschläge und Anregungen machen.

(13) Der Integrationsrat betreibt über seine Geschäftsstelle eine eigenständige Presse- und

Öffentlichkeitsarbeit.

(14) Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung

zu stellen. Dies betrifft insbesondere auch eine administrative Unterstützung durch eine

entsprechend ausgestattete Geschäftsstelle.

(15) Darüber hinaus kann der Rat dem Integrationsrat weitere Kompetenzen in Angelegenheiten, die

die Interessen der Menschen mit internationaler Familiengeschichte als solche betreffen, zuweisen.

Erläuterungen

Die Vorsitzende des Integrationsrats, Frau Smajic, legt dem Integrationsrat den als Anlage 1 beigefügten Ergänzungsvorschlag zu § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen einschließlich ihrer diesbezüglichen Begründung vor.

Am 14. September 2025 finden die Wahlen zum kommenden Integrationsrat statt. Vorbehaltlich der derzeit auf Landesebene angestrebten Novellierung des § 27 Gemeindeordnung NRW wird das Gremium mit Beginn der neuen Wahlperiode – ab dem 01. November 2025 – die Bezeichnung „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ tragen. Es wird Entscheidung des neu gewählten Gremiums sein, ob und ggf. in welchem Wortlaut seinerseits dem – ebenfalls am 14. September neu zu wählenden – Rat der Stadt Aachen eine Änderung des § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen empfohlen wird.

Die aktuelle Fassung des § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen ist als Anlage 2 beigefügt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-05-09 FB 56_0610_WP18 Vorschlag des Integr SAO.pdf

12.5.2025

257.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 04.06.2025
Uhrzeit
17:02
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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