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Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder

FB 01/0724/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Oberbürgermeisterin führt aus, dass die neu in den Rat gewählten Ratsmitglieder in das Amt einzuführen und zu verpflichten seien. Sie bittet um Nachsicht, dass sie in dieser Sitzung etwas stolpere, sie gebe jedoch ihr Bestes.

Die Ratsmitglieder beschließen einstimmig den Vorschlag von Frau OBin Keupen, die Vereidigung nicht einzeln, sondern als Gruppenvereidigung durchzuführen. Sie weist darauf hin, dass auf den Tischen der Ratsmitglieder die Verpflichtung zur Unterzeichnung vorliegt und nach der Sitzung auch

wieder eingesammelt wird.

Die neuen Mitglieder werden alphabetisch sortiert aufgerufen und erheben sich. Die Vorsitzende verliest den Verpflichtungstext: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“

Die Oberbürgermeisterin gedenkt anschließend in ehrenden Worten der während der abgelaufenen Wahlperiode verstorbenen Ehrenbürger sowie der verstorbenen Ratsmitglieder und bittet hierzu die Versammelten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.

Sie gedenkt zunächst des verstorbenen Ehrenbürgers und Alt-Oberbürgermeisters Herrn Kurt Malangré († 04.10.2018) sowie der Träger des Goldenen Eheringes der Stadt Aachen Herrn Willi Everartz († 26.12.2014) bzw. Herrn Oberstadtdirektor a.D. Dr. Heiner Berger († 02.05.2015), sowie anschließend den verstorbenen ehemaligen Ratsmitgliedern und der ebenfalls in der 17. Wahlperiode verstorbenen Beigeordneten.

Sie hält fest, dass alle viel für die Stadt Aachen getan haben und die Stadt sie in ehrendem Gedenken bewahren werde.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Ratsmitglieder werden durch die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet

(§ 67 Abs. 3 GO NW).

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ratsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze

beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe.“

(Bei wiedergewählten Ratsmitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.)

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-09-22 FB 01_0724_WP17 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf

18.11.2024

67.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 04.11.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:45