Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
FB 01/0724/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Die Oberbürgermeisterin führt aus, dass die neu in den Rat gewählten Ratsmitglieder in das Amt einzuführen und zu verpflichten seien. Sie bittet um Nachsicht, dass sie in dieser Sitzung etwas stolpere, sie gebe jedoch ihr Bestes.
Die Ratsmitglieder beschließen einstimmig den Vorschlag von Frau OBin Keupen, die Vereidigung nicht einzeln, sondern als Gruppenvereidigung durchzuführen. Sie weist darauf hin, dass auf den Tischen der Ratsmitglieder die Verpflichtung zur Unterzeichnung vorliegt und nach der Sitzung auch
wieder eingesammelt wird.
Die neuen Mitglieder werden alphabetisch sortiert aufgerufen und erheben sich. Die Vorsitzende verliest den Verpflichtungstext: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“
Die Oberbürgermeisterin gedenkt anschließend in ehrenden Worten der während der abgelaufenen Wahlperiode verstorbenen Ehrenbürger sowie der verstorbenen Ratsmitglieder und bittet hierzu die Versammelten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
Sie gedenkt zunächst des verstorbenen Ehrenbürgers und Alt-Oberbürgermeisters Herrn Kurt Malangré († 04.10.2018) sowie der Träger des Goldenen Eheringes der Stadt Aachen Herrn Willi Everartz († 26.12.2014) bzw. Herrn Oberstadtdirektor a.D. Dr. Heiner Berger († 02.05.2015), sowie anschließend den verstorbenen ehemaligen Ratsmitgliedern und der ebenfalls in der 17. Wahlperiode verstorbenen Beigeordneten.
Sie hält fest, dass alle viel für die Stadt Aachen getan haben und die Stadt sie in ehrendem Gedenken bewahren werde.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Ratsmitglieder werden durch die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet
(§ 67 Abs. 3 GO NW).
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ratsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe.“
(Bei wiedergewählten Ratsmitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.)
Technische Details
ID: 101265
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=101265
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-09-22 FB 01_0724_WP17 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf
18.11.2024
67.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 04.11.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:45