3. Juni 2025 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 6Öffentlich

Antrag des 1. Aachener Skateboard Club e.V. zur Erstellung einer Leistungsvereinbarung

FB 45 n/0026/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Kleinschmidt berichtet über die aktuellen Entwicklungen rund um den 1. Aachener Skateboard Club e.V. anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

Herr Simons bedankt sich für die Ausführungen. Seiner Ansicht nach handele es sich hierbei um ein gutes Beispiel für partizipative Jugendarbeit und um ein einzigartiges Angebot in Aachen. Aus seinem eigenen Arbeitsumfeld habe er bereits vernommen, dass der Skateboard Club eine sehr gute Anlaufstelle für junge Menschen sei.

Frau van der Meulen schließt sich dem Dank an. Sie begrüße die FLINTA*-Abteilung ausdrücklich, ein derartiges Angebot sei noch nicht weit verbreitet. Die Entwicklungen rund um den Verein und die Skater-Anlage würden eindrucksvoll zeigen, was in den vergangenen zehn Jahren geleistet worden sei. Sie regt eine weitere Vorstellung des Vereins auch im Sportausschuss an.

Herr Gurr lobt das Projekt ebenfalls als sehr interessant und vorbildlich.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt anhand der Leistungsbeschreibung eine Leistungsvereinbarung mit dem 1. Aachener Skateboard Verein e.V. abzuschließen.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt anhand der Leistungsbeschreibung eine Leistungsvereinbarung mit dem 1. Aachener Skateboard Verein e.V. abzuschließen.

Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Der Kinder- und Jugendausschuss, der Sportausschuss und das Bürgerforum haben sich seit 2019 umfassend mit dem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, dem „1. Aachener Skateboard Club e.V.“ befasst.

Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, in Eigenregie eine Skateanlage zu schaffen, die den Anforderungen des Skateboard-Sports gerecht werden.

2020 erfolgte die Zuweisung eines Grundstückes am Eisenbahnweg im Kreuzungsbereich Madrider Ring. Ein Nutzungsvertrag wurde am 01.03.2020 zwischen dem Verein und der Stadt Aachen (FB 23) geschlossen. Die Stadt Aachen stellt dem Verein das erschlossene und baureifgemachte Grundstück für den Bau der eigentlichen Skateanlage zur Verfügung.

Die bereits ab 2023 anfallende jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von 661 Euro, wurden in den Jahren 2023 und 2024, auf Grundlage einer vorherigen Vereinbarung aus dem Jahr 2020, übernommen. Ab 2025 ist die Nutzungsgebühr Bestandteil des Betriebskostenzuschusses.

In den Jahren 2023 und 2024 wurden die Betriebskosten, einschließlich Grundsteuerabgaben, Strom- und Abwassergebühren, in Höhe von 20.000 Euro bzw. 25.000 Euro durch den Fachbereich 45 auf Grundlage der Beschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses vom 23.05.2023 und 16.04.2024 (FB 45/0372/WP18 und FB 45/0501/WP18), bezuschusst.

Der erste Bauabschnitt des DIY Skateparks ist fertig gestellt und wurde im Sommer 2024 feierlich eröffnet.

Durch die Inbetriebnahme der Anlage, konnte die Offene Kinder und Jugendarbeit des Vereins ausgeweitet werden. Neben der Vereinsarbeit bietet der 1. Aachener Skateboard Club nun an vier Tagen in der Woche ein kostenfreies und niedrigschwelliges Skateangebot für alle Kinder und Jugendlichen an.

Diese Angebote werden von Ehrenamtler*innen begleitet, die den Kindern und Jugendlichen das Skateboard fahren beibringen und mit ihnen neue Fertigkeiten einüben.

Die zuständigen Übungsleiter*innen wurden im Rahmen des Kinderschutzes geschult.

Eine Anmeldung ist während der offenen Öffnungszeiten nicht notwendig.

Der 1. Aachener Skateboard Club e.V. möchte seine Arbeit anhand von einer Power Point Präsentation veranschaulichen.

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, den vom Verein bezifferten Betriebskostenzuschuss in Höhe von 35.000 Euro zu verstetigen und eine entsprechende Leistungsvereinbarung auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 1) mit dem 1. Aachener Skateboard Club e.V. abzuschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-060201-909-1 SK 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

35.000

35.000

105.000

105.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

- 35.000

- 35.000

-105.000

- 105.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-05-14 FB 45 n_0026_WP18 Antrag des 1. aachen sao

21.5.2025

331.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 03.06.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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