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Unterstützung und Entlastung für Kindertageseinrichtungen, Antrag der Fraktionen Bündnis 90 Die Grünen und SPD vom 26.02.2025

FB 54/0006/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau van der Meulen erkundigt sich danach, ob es eine erste und zweite Reihenfolge bei der Mittelverteilung gebe, d.h. ob zunächst kleine und im Anschluss größere Einrichtungen profitieren würden. Weiterhin regt sie an, die Mittel im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen für 2026ff. aufzustocken und zu verstetigen.

Frau Hoffmann nimmt in Vertretung für die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Stellung zu der Vorlage. Die AG bewerte die Vorlage äußerst kritisch. Sie selbst werde dem Beschlussvorschlag daher auch nicht zustimmen. Sie benennt die folgenden Anmerkungen der AG:

  1. Die Vorlage begünstige vorrangig größere KiTas bzw. deren Träger. Diese hätten aufgrund ihrer Größe in der Regel bessere Möglichkeiten, um auf beispielsweise personelle Engpässe reagieren zu können und (Verwaltungs-) Vorgänge im Alltag zu bewältigen. In kleineren Einrichtungen, insbesondere in Elterninitiativen, seien Personen oftmals ehrenamtlich tätig. Für sie sei die Organisation ein hoher Verwaltungsaufwand, prozentual gesehen bestünden dort die größeren Herausforderungen. Die Herleitung, warum die größeren KiTas begünstigt würden, sei nicht schlüssig dargelegt.
  2. Ebenfalls kritisch werde die Förderung des Trägers Villa Luna gesehen. Dieser Träger arbeite gewinnorientiert.
  3. Die Einrichtungen des Trägers Caritas Lebenswelten fänden sich demgegenüber nicht in der Auflistung der fünfgruppigen KiTas.
  4. Darüber hinaus würden heilpädagogische Gruppen nicht berücksichtigt.

Herr Simons erläutert, dass er die vorgenommene Priorisierung durchaus nachvollziehen könne. Gleichzeitig stimme er den Bedenken von Frau Hoffmann zu. Es gebe auch größere Träger, deren Einrichtungen aber weniger als fünf Gruppen anbieten würden. Daher erkundigt er sich danach, ob noch alternative Berechnungsmodelle von der Verwaltung entwickelt worden seien, beispielsweise unter Einbezug der Gesamtheit aller Gruppen, die ein Träger verwalte.

Herr Tillmann führt aus, dass die Fraktionen Die Grünen und SPD diesen Antrag gestellt hätten, da im Rahmen der letztjährigen Haushaltsberatungen für 2025ff. die Situation aufgetreten sei, dass die vorgesehen Mittel zur Umsetzung des QiK-Modells nicht mehr in der angedachten Form hätten verwendet werden können. Die Fraktionen hätten die Mittel aber nicht einsparen, sondern sie nach wie vor der Entlastung und Unterstützung der KiTas nutzen wollen. Daher seien die 100.000 Euro in der mittelfristigen Finanzplanung zusätzlich eingestellt worden als freiwillige Leistung. Zum einen sollte der Betrag zur Fortführung des Verwaltungskräfteprogramms und zum anderen zur Förderung des Quereinstiegs genutzt werden. Trotz des Scheiterns von QiK würde die Notwendigkeit des Quereinstiegs nach wie vor gesehen. Mit 100.000 Euro sei es natürlich herausfordernd, diese Ziele zusammenzuführen. Er sei dankbar für den Vorschlag der Verwaltung, der beide Ziele berücksichtige. Auch wenn er die vorgetragene Kritik nachvollziehen könne, seien die Mittel begrenzt und diese müssten nach nachvollziehbaren Kriterien verteilt werden. Es könnten natürlich alternative Kriterien entwickelt werden, allerdings würden diese ebenfalls zu Konsequenzen und Unwuchten auf anderer Seite führen. Es gebe hier keine ideale Lösung für alle Beteiligten. Es sei angedacht, die Mittel in den nächsten Jahren weiter aufwachsen zu lassen. Für den Moment regt er allerdings an, die Mittel jetzt zu verausgaben.

Herr Tillmanns merkt an, dass die eingestellten Mittel rückblickend betrachtet zu gering gewesen und nun die Folgen spürbaren seien. Er stimmt Herrn Tillmann zu, dass es keine perfekte Lösung gebe. Er befürchte, dass – auch wenn der Betrag im nächsten Jahr aufgestockt werden würde – der Verteilungsschlüssel nicht mehr angepasst würde. Es müsse daher nun gut überlegt werden, ob größere oder kleinere Einrichtungen unterstützt werden sollen. Eine weitere Option wäre, die Verwaltung mit der Entwicklung eines alternativen Modells zu beauftragen, allerdings hätte dies zur Folge, dass die Mittel später verausgabt werden könnten.

Herr Lehnen berichtet, dass sich auch der Jugendamtselternbeirat intensiv mit der Vorlage befasst habe. Im Grunde seien rund 400.000 Euro nötig sowie eine Aufstockung der personellen Ressourcen um eine halbe Stunde pro Woche pro Gruppe. Die nun zur Verfügung stehenden 100.000 Euro seien ein guter Anfang. Dennoch gibt er zu bedenken, ob die Verteilung zum jetzigen Zeitpunkt nicht noch zu früh sei und diese möglicherweise effizienter und fokussierter gestaltet werden könne.

Frau Hoffmann erläutert, dass sich die AG § 78 eine aktive Beteiligung in der Entwicklung des Verteilungsschlüssels gewünscht hätte.

Herr Brötz bestätigt, dass die Entwicklung des Verteilungsschlüssels eine Quadratur des Kreises gewesen sei. Er betont, dass er dankbar sei, dass es der Politik gelungen sei, die Mittel überhaupt im Haushalt zu sichern. Die Mittel würden es ermöglichen, Dinge auszuprobieren. Es habe auch alternative Berechnungsmodelle gegeben, aber teilweise seien dann die Anteile für die einzelnen Träger derart gering gewesen, dass keine Handlungsfähigkeit geschaffen worden wäre. Mit der Begünstigung großer Träger würden diese einen nennenswerten Betrag erhalten, mit dem beispielsweise eine Verwaltungskraft auch finanziert werden könne. In größeren Einrichtungen gebe es eine höhere Anzahl an Kindern sowie Eltern, es würden mehr Dokumentationen und Gespräche anfallen. Die vorgestellte Lösung sei zwar nicht optimal, aber es seien Entscheidungen notwendig gewesen. Sicherlich fänden sich genauso gute Argumente für die kleinen Träger. Er merkt an, dass die AG § 78 eingeladen gewesen sei, eigene Vorschläge einzubringen, dies sei jedoch nicht erfolgt. Er mache dies der AG nicht zum Vorwurf. Es handele sich schlichtweg um eine schwierige Gemengelage. Sofern die Mittel künftig aufgestockt würden, könne der Verteilschlüssel ebenfalls angepasst werden. Hinsichtlich der Aufnahme des Trägers Villa Luna erläutert er, dass sich die Verwaltung an den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses orientiert habe. Der Träger sei in der Vergangenheit mehrfach geprüft worden, es habe auch ein interfraktionelles Gespräch in der KiTa Weißhausstraße gegeben. Der Träger sei in zwei Säulen strukturiert: zum einen als gewinnorientierte GmbH, zum anderen aber als gemeinnützige gGmbH. Die Verwaltung kooperiere mit der gGmbH. Zuletzt sei die gGmbH beleuchtet und dem KJA vorgestellt worden, als die Trägerschaft für den Neubau An der alten Tuchfabrik in Aachen-Brand vergeben worden sei. Villa Luna sei die Trägerschaft schlussendlich auch übertragen worden. Hinsichtlich der Einrichtungen der Caritas Lebenswelten sowie der heilpädagogischen Gruppen erläutert er, dass ausschließlich die Anzahl der kibiz-geförderten Gruppen berücksichtigt worden seien. Auch dieses Kriterium könne bei Aufstockung der Mittel erneut diskutiert werden.

Herr Gurr erläutert, dass er die Argumentation von Herrn Brötz nachvollziehen könne. Er werde dem Beschlussvorschlag zwar zustimmen, allerdings nur unter Vorbehalt, zu gegebener Zeit erneut über den Verteilungsschlüssel zu entscheiden.

Auf Nachfrage von Herrn Gurr erläutert Frau Backhaus, dass die Mittel im Jahr 2025 hälftig aufgeteilt würden, da das früheste realistische Beginn-Datum der 01.07. sei. Wenn für das verbleibende Jahr 2025 50.000 Euro benötigt würde, dann würden folglich 100.000 Euro in 2026 anfallen. Sofern mit den Mitteln Personal eingestellt würde, dann könne die Perspektive gegeben werden, dieses gleichbleibend auch im Jahr 2026 einzusetzen. Die Verwaltung beabsichtige, das Thema Quereinstieg nochmals grundlegend betrachten zu wollen. Es sei geplant, zusammen mit den freien Trägern zu prüfen, welche weiteren Möglichkeiten für den Quereinstieg bestehen.

Herr Tillmann stimmt Herrn Lehnen zu, dass zur Umsetzung aller Maßnahmen 400.000 Euro benötigt würden. Diese stünden aktuell aber nicht zur Verfügung. Daher sei er bestrebt, konstruktiv die verfügbaren Mittel zu verteilen. Er sehe derzeit keine Alternative, die Mittel sinnvoller zu verteilen ohne eine erneute Unwucht zu erzeugen. Er plädiere daher, nun einen Beschluss zu fassen und den Einstieg in eine Verstetigung zu schaffen.

Herr Tillmanns fasst zusammen, dass es letztendlich eine Sachfrage sei. Es könne nur für kleine oder für große Träger entschieden werden. Die Verwaltung schlage vor, die großen Träger zu begünstigen. Auch wenn es ebenso gute Argumente für die kleinen Träger gebe, sei eine Entscheidung notwendig. Er selbst sehe sich nicht in der Lage, einen alternativen Vorschlag zu formulieren. Es müsse allen klar sein, dass die sachliche Begründbarkeit der Entscheidung endlich sei.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Verwendung der Mittel i.H.v. 100.000 € entsprechend der unten genannten Berechnungsmodelle.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Verwendung der Mittel i.H.v. 100.000 € entsprechend der unten genannten Berechnungsmodelle.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 26.02.2025 wurde durch die SDP-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen ein Antrag zur Unterstützung und Entlastung in Kindertageseinrichtungen gestellt (s. Anlage 1).

Hierbei sollen Konzepte zur Verstetigung und schrittweisem Ausbau zum einen für das Verwaltungskräfte-programm (Vorlage zur Umsetzung Pilotprojekt s. FB 45/0655/WP18) und zum anderen für die Möglichkeit eines Quereinstieges vor dem Hintergrund der aktuellen Personalverordnung des Landes NRW erarbeitet und dem Kinder- und Jugendausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Mit Beschluss des KJA vom 04.02.2025 wurden für den Haushalt 2025 Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung gestellt. Die Haushaltsfreigabe liegt vor.

2. Mögliche Verteilung der Mittel

Um sowohl der perspektivischen Etablierung von Verwaltungskräften als auch einem Quereinstieg zur Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften gerecht zu werden, sollen die Mittel jeweils hälftig für beide Maßnahmen eingeplant werden.

2.1 Verwaltungskräfteprogramm

Im Rahmen des Pilotprojektes konnte bereits bestätigt werden, dass der Einsatz von Verwaltungskräften als gute und sinnvolle Unterstützung der KiTas wahrgenommen wird. Zudem wurden wesentliche Aufgabenbereiche definiert. Dabei konnte festgestellt werden, dass gewisse Verwaltungstätigkeiten pauschal – unabhängig von der Größe der Einrichtung – anfallen. Weitere Aufgaben sind im Umfang wesentlich von der Anzahl der Kinder bzw. Gruppen abhängig.

Insgesamt gibt es 39 Träger, welche kibiz geförderte Plätze anbieten. Grundsätzlich sollen alle Träger von der Umsetzung eines Verwaltungskräfteprogramms profitieren.

Um bei der Verteilung der Mittel i.H.v. 50.000 € einen möglichst realistischen Praxisbezug herzustellen, gleichzeitig jedoch auch Mittel in dem Maße zur Verfügung zu stellen, dass diese effektiv eingesetzt werden können, spricht sich die Verwaltung dafür aus, die Mittel zunächst nur auf die Träger mit 6- und 5-gruppigen KiTas zu verteilen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass in diesen der größte Anteil an Verwaltungsaufgaben anfällt.

Die Mittel sollen jeweils hälftig auf der Grundlage von Sockelbeträgen und auf der Grundlage der Gruppenanzahl auf die Träger verteilt werden.

Insgesamt haben sieben der 39 Träger KiTas mit sechs oder fünf Gruppen.

Bei der Verteilung der Mittel nach Sockelbeträgen soll sichergestellt werden, dass alle sieben Träger einen gewissen Grundstock an Mitteln zur Verwendung erhalten, der es ihnen auch ermöglicht Personal in adäquatem Umfang zu beschäftigen.

Jeder Träger erhält demnach einen Sockelbetrag in gleicher Höhe.

Die Berechnung ist demnach wie folgt:

25.000 € / 7 Träger = ca. 3.500 € / je Träger

Zum anderen sollen die Gelder entsprechend der Anzahl der Kinder bzw. Gruppen je Träger gleichmäßig verteilt werden. Dies ist dem geschuldet, dass der Verwaltungsaufwand bzgl. einiger Aufgaben mit steigender Gruppenanzahl steigt. Da die Kinderzahlen teilweise auch unterjährig schwankend sind, soll auf die beständigere Größe der Anzahl der Gruppen (basierend auf der KEPL für 2025/2026) zurückgegriffen werden.

Demnach werden 25.000 € auf die insgesamt 136 Gruppen (berücksichtigt werden nur 6- und 5-gruppige KiTas) der sieben Träger verteilt.

Die Berechnung ist demnach wie folgt:

25.000 € / 136 Gruppen = ca. 180 € je Gruppe

Die gebündelte Berechnungsübersicht aus Sockelbeträgen und zusätzlichen Beträgen je Gruppe ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Die so ermittelten Gelder können durch die Träger zur Etablierung von Verwaltungskräften genutzt werden. Aufgrund der kurzfristigen zur Verfügungstellung der Mittel - voraussichtlich ab dem 01.07.2025 - ist angedacht, dass diese im Jahr 2025 flexibler verwendet werden können.

So sollen die Träger eigenständig mit Blick auf bestehende Ressourcen und die mögliche Bewerber*innenlage wählen können, ob sie die Mittel zur Etablierung neuer Verwaltungsressourcen oder zum Ausbau bestehender Strukturen zur Entlastung der KiTas bei Verwaltungsthemen einsetzen.

Eine weiterer alternativer Mitteleinsatz soll die Aufstockung der bestehenden Kita-Helfer*innen über den vom Land geförderten Umfang hinaus sein. Das System der Kita-Helfer*innen hat sich bereits in vielen KiTas bewährt, eine Entlastung aller Kräfte im KiTa-Alltag ist merklich wahrzunehmen, so dass sich auch eine Stundenerhöhung dieser Kräfte entlastend auswirken würde.

2.2 Möglichkeiten eines Quereinstieges

Die Landesregierung hat eine überarbeitete Personalverordnung zum 27.11.2024 eingeführt, die Bürokratie abbauen und flexiblere Einsatzmöglichkeiten für bestehendes Personal schaffen soll. Zudem werden Wege für weitere Zielgruppen zur Personalgewinnung eröffnet und bestehende Möglichkeiten des Quereinstiegs erweitert. Gemäß §§ 10 und 11 dieser Verordnung können bestimmte Quereinsteiger*innen durch die Absolvierung einer 160 Std.-Qualifizierung bzw. 160 Std.-Fortbildung auf Fachkraftstunden eingesetzt werden.

Es ist daher angedacht, dass alle 39 Träger die anteiligen Mittel i.H.v. insgesamt 50.000 € hierzu bis zum 31.07.2025 beantragen können, um derartige Maßnahmen darüber zu finanzieren und Quereinsteiger*innen in ihren KiTas auszuweiten.

Sollte es Träger geben, die diese Mittel hierfür nicht einsetzen können und diese damit nicht abrufen, so sollen diese den anderen Trägern zur Verfügung gestellt werden. Träger mit höheren Bedarfen können somit ab dem 01.08.2025 zusätzliche Bedarfe melden. Je nach Zeitpunkt der Antragseingang erfolgt die Auszahlung bisher nicht abgerufener Mittel anderer Träger. Damit könnten die Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden.

Der Anteil von 50.000 € für diese Maßnahmen des Quereinstiegs soll gleichmäßig auf alle Träger aufgeteilt werden.

Die Berechnung ist demnach wie folgt:

50.000 € / 39 Träger = ca. 1.280 € je Träger

Darüber hinaus soll die damalige Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Aachener Modells wieder aufgegriffen werden, um weitere Möglichkeiten des Quereinstiegs, ggf. auch in Kombination mit einer Externenprüfung für die Folgejahre zu erarbeiten.

3. Mögliche Entwicklung für die Folgejahre

Damit im Jahr 2026 bestehende Stundenaufstockungen bzw. eingesetzte Kräfte aus Mitteln zur Einführung eines Verwaltungskräfteprogramms durchgängig gesichert finanziert werden können, soll die Finanzierung zur Einrichtung von Verwaltungskräften in gleicher Weise fortgesetzt werden. Dies würde bedeuten, dass im Jahr 2026 die gesamten Mittel i.H.v. 100.000 € notwendig wären (Jahr 2025: 50.000 € für 6 Monate  01.07.2025 - 31.12.2025, demnach Jahr 2026: 50.000 € * 2 für 12 Monate = 100.000 €).

Hierbei sollen die Mittel - sofern nicht bereits im Jahr 2025 umgesetzt - primär zur Einrichtung von Verwaltungskräften oder zur Aufstockung bereits bestehender Strukturen zur Entlastung der KiTas in Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden. Die Möglichkeit der Aufstockung bestehender Kita-Helfer*innen soll grundsätzlich auch im Jahr 2026 ermöglicht werden, jedoch liegt der Fokus auf der Ausweitung bzw. Etablierung von Verwaltungskräften, um hier basierend auf den Ergebnissen des Pilotprojektes die KiTa-Leitungsebene zu entlasten.

Für den Bereich des Quereinstiges wären ggf. weitere Mittel im Rahmen der Haushaltsanmeldungen zu berücksichtigen, um diese weiter ausbauen zu können. Diese könnten sich bis dahin möglicherweise auch an den Ergebnissen der o.a. Arbeitsgruppe orientieren.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-060101-963-1, SK 54130000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

100.000

100.000

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-100.000

-100.000

-300.000

-300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich beschlossen, 5 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-05-12 FB 54_0006_WP18 Unterstuetzung und En SAO.pdf

20.5.2025

453.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 03.06.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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