4. Juni 2025 um 17:02, Rathaus
TOP 6Öffentlich

Vorsitz des Integrationsrats

FB 56/0613/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Demmer erläutert eingangs, dass aufgrund der Rücktrittserklärung aus dem Integrationsrats der bisherigen Vorsitzenden, Frau Smajic, zu klären sei, ob eine Neuwahl des Vorsitzes sowie der drei stellvertretenden Vorsitzenden vorgenommen werden solle oder ob hierauf im Einvernehmen aller Integrationsratsmitglieder verzichtet werden könne. Grundsätzlich verblieben lediglich zwei weitere Sitzungen in der aktuellen Wahlperiode, welche am 31. Oktober 2025 enden werde. Man habe sich im Vorfeld unter den stellvertretenden Vorsitzenden einigen können, für die kurze Dauer der verbleibenden Wahlperiode keine Neuwahl des Vorsitzes anzustreben, sondern für diese Zeit auf die vom Integrationsrat in seiner Sitzung des 29. November 2023 gewählten stellvertretenden Vorsitzenden zurückzugreifen. Herr Demmer (erster stv. Vorsitzender), Frau Rejf (zweite stv. Vorsitzende) und Herr Yenen (dritter stv. Vorsitzender) würden in den verbleibenden Monaten die Vertretung im Hinblick auf bevorstehende Termine gleichermaßen wahrnehmen. Die zwei kommenden Sitzungen würden durch Herrn Demmer geleitet.

Herr Szagunn bedankt sich für die Ausführungen und stimmt dem Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden zu.

Frau Rejf bedauert den Rücktritt von Frau Smajic und erklärt, dass man sich über das weitere Vorgehen in den kommenden Monaten im Vorfeld lange Gedanken gemacht habe. Eine abermalige Neuwahl des Vorsitzes in dieser Wahlperiode habe eine negative Außenwirkung und solle ihrer Meinung nach vermieden werden.

Herr Özgün äußert ebenfalls sein Bedauern über den Rücktritt von Frau Smajic, begrüßt jedoch den Lösungsvorschlag der drei stellvertretenden Vorsitzenden.

Auch Herr Özbay begrüßt den Vorschlag der stellvertretenden Vorsitzenden und spricht sich gegen die Neuwahl des Vorsitzes für die verbleibenden Monate der Wahlperiode aus. Hierdurch solle die Außenwirkung des Integrationsrats bewahrt werden.

Beschluss

Der Integrationsrat beschließt, dass bis zum Ende der laufenden Ratsperiode keine Neuwahl eines Vorsitzes mehr erfolgt und dass bis dahin die von ihm am 29. November 2023 gewählten Stellvertretungen in der entsprechenden Vertretungsreihenfolge die Aufgaben des Vorsitzes wahrnehmen.

Beschlussvorschlag

Der Integrationsrat beschließt, dass bis zum Ende der laufenden Ratsperiode keine Neuwahl eines Vorsitzes mehr erfolgt und dass bis dahin die von ihm am 29. November 2023 gewählten Stellvertretungen in der entsprechenden Vertretungsreihenfolge die Aufgaben des Vorsitzes wahrnehmen.

Erläuterungen

Die – bisherige - Vorsitzende des Integrationsrats, Frau Smajic, hat zum 09. Mai 2025 ihren Rücktritt aus dem Integrationsrat erklärt.

In der Sitzung des 29. November 2023 (TOP 3) hat der Integrationsrat folgende Stellvertretungen gewählt:

1. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Ralf Demmer

2. Stellvertretende Vorsitzender: Frau Julia Rejf

3. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Baran Yenen.

Bereits am 14. September 2025 finden die Wahlen zum neuen Integrationsrat statt. Die Ratsperiode endet am 31. Oktober 2025. Bis zu diesen Wahlen finden nach der aktuellen Sitzung lediglich noch zwei Sitzungen statt.

Am 06. Mai 2025 fand im Fachbereich, Wohnen, Soziales und Integration die Abstimmung der Tagesordnung mit der Vorsitzenden, Frau Smajic, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Demmer und der 2. stellvertretenden Vorsitzenden, Frau Rejf, statt. Dabei wurden auch der von der Vorsitzenden zu diesem Zeitpunkt bereits angekündigte Rücktritt und das weitere Vorgehen besprochen. Es bestand die übereinstimmende Einschätzung, für die kurze Dauer der verbleibenden Wahlperiode keine Neuwahl des Vorsitzes mehr anzustreben, sondern für diese Zeit auf die vom Integrationsrat gewählten stellvertretenden Vorsitzenden greifen zu lassen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-05-15 FB 56_0613_WP18 Vorsitz des Integrat SAO.pdf

19.5.2025

131.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 04.06.2025
Uhrzeit
17:02
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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