12. Juni 2025 um 17:00, Verwaltungsgebäude Maria-Theresia-Allee
TOP 5Öffentlich

Konzept „Führen in Teilzeit bei der Stadt Aachen“

FB 11/0287/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) leitet zum nächsten Tagesordnungspunkt, dem Konzept „Führen in Teilzeit (FITZ)“ der Stadt Aachen über.

Herr Dr. Kremer (Dezernat V) führt ein, dass er sich sehr freue, einige einleitende Worte zu dem Konzept sagen zu können. Immer wieder habe man darüber gesprochen, dass es dafür einen konzeptionellen Rahmen brauche. Das nun vorliegende Konzept sei in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe erarbeitet worden, gemeinsam mit der Gleichstellungsstelle, zahlreichen Fachbereichen und den Eigenbetrieben.

Für ihn habe FITZ mehrere eng verbundene Ebenen. Zum einen diene es der gesellschaftspolitischen Entwicklung und knüpfe direkt an den gemeinsamen Gleichstellungsplan an, in dem FITZ bewusst als Schwerpunkt gesetzt worden sei, vor allem auch als Instrument zur Förderung von Frauen. Gleichzeitig bringe FITZ organisatorisch viele Herausforderungen mit sich, da die Umsetzungen oft komplex seien. Wer den Bericht gelesen habe, erkenne schnell, dass meist nicht das klassische Modell einer geteilten Stelle umgesetzt werde. Stattdessen führe in der Praxis meist eine Person mit reduziertem Stundenanteil ein Team. Die Variante, dass sich zwei Personen eine Leitungsstelle teilen, sei bisher eher selten.

Darüber hinaus stoße man an rechtliche Grenzen, vor allem im Tarif- und Beamtenrecht. Zwar gebe es über Mitgliedschaften im Städtetag oder kommunalen Arbeitgeberverband Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, etwa bei Fragen zur Stundenaufstockung, wenn zwei Beamt*innen sich eine Stelle teilen, oder zu den Auswirkungen befristeter Einsätze auf Beförderungen. Solche Fragen könne man jedoch nicht alleine klären, sondern sei auf enge Abstimmung angewiesen.

Er hebt hervor, dass FITZ daher immer auch mit einem gewissen Anteil an Erprobung verbunden sei. Wichtig sei aber die klare Botschaft, dass man hinter dem Konzept stehe und alle bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen wolle. Dafür wünsche man sich breite Rückendeckung, auch bei stellenplanrelevanten Fragen. Finanzielle Mehrbelastungen im gesamten Personalkostenverbund entstünden dadurch grundsätzlich nicht, bislang habe man in der Regel eine Deckung gefunden. Organisatorisch könne es jedoch nötig sein, einzelne Stellenanteile zu verschieben, um sinnvolle Lösungen zu schaffen.

Ab September 2025 werde eine Arbeitsgruppe starten, die sich mit den rechtlichen Fragen befassen soll. Diese setze sich unter anderem aus dem Geschäftsführer Herrn Dr. Langenbrink des kommunalen Arbeitgeberverbands, Frau Dr. Bastian und Frau Trost vom Deutschen Städtetag und Städtetag NRW sowie Vertreter*innen der Städte Köln, Aachen, Wuppertal und des Landschaftsverbands zusammen. Ziel sei es, mögliche rechtliche Änderungen zu prüfen und gegebenenfalls auf den Weg zu bringen.

Anschließend stellt Herr Lennartz (FB 11/000) das Konzept „Führen in Teilzeit“ vor und geht dabei auf die wesentlichen Inhalte, Hintergründe und geplanten Maßnahmen ein.

Ratsfrau Kurschilgen (DIE GRÜNEN) bedankt sich für die Präsentation, die Idee und die hoffentlich baldige Umsetzung. Sie habe jedoch eine Frage zum Modell der alleinigen Führung: Wenn beispielsweise 75% bei der Führungskraft bleiben und 25% an die Stellvertretung übergehen, seien diese Stellvertretenden meist ohnehin schon ausgelastet. Der Rest müsse also weiter verteilt werden. Sie fragt daher, ob für die Stellvertretungen eine Zulage vorgesehen ist.

Sie merkt darüber hinaus an, dass auf der Folie „Ziele und Controlling“ der Präsentation unter anderem von „Frauen und unterrepräsentierten Gruppenführungen“ die Rede sei. Dies klinge so, als seien Frauen eine Randgruppe. Sie regt an, hier eine andere Formulierung zu wählen, etwa mit dem Fokus auf Eltern, um Diskriminierung zu vermeiden.

Herr Lennartz (FB 11/000) betont, dass man, soweit es Tarifrecht und Gesetz zulassen, eine Honorierung anstrebe. Ziel sei eine Ermöglichungskultur, auch wenn es dabei rechtliche Grenzen gebe. Neben finanziellen Aspekten setze man außerdem auf die Arbeit in Verbänden, wie Herr Dr. Kremer (Dezernat V) bereits erläutert habe. Gerade bei Beamt*innen gebe es erschwerte Beförderungsvoraussetzungen, auf die man besonders achten wolle. Die angesprochene Formulierung in der Präsentation werde zudem überarbeitet.

Ratsfrau Parting (SPD) bedankt sich für die Präsentation und das Konzept. Ihre Fraktion finde es sehr positiv, dass die Verwaltung hier nun aktiv vorangehe. Besonders vor dem Hintergrund der Gleichstellung, für die dieses Konzept ein wichtiger Baustein sei, sei das erfreulich. Es sei ein Weg, den man zügig beschreiten müsse, und sie habe den Eindruck, dass die Verwaltung dies auch vorhabe.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) bedankt sich im Namen ihrer Fraktion und zeigt sich sehr beeindruckt von der Vielfalt der vorgestellten Ansätze. Sie stellt eine kurze Rückfrage, ob es bereits konkrete Ergebnisse gebe und ob Topsharing-Modelle aktuell bereits umgesetzt würden.

Herr Lennartz (FB 11/000) antwortet, dass es seines Wissens nach derzeit aktiv fünf Topsharing-Paare bei der Stadt Aachen gebe. Diese Modelle seien Erfolgsbeispiele, bei denen die Zusammenarbeit sehr gut funktioniere. Bei einer künftigen Zwischenberichterstattung oder Evaluation wolle man gerne auch Eindrücke aus der Praxis vorstellen, um zu zeigen, wie das Modell konkret gelebt wird.

Ratsfrau Griepentrog (DIE GRÜNEN) hebt hervor, dass bei diesem Thema besonders deutlich werde, wie komplex die Umsetzung im Detail sei. Es sei sehr anspruchsvoll, dafür allgemeine Regeln zu finden, weil letztlich immer individuelle Lösungen gefragt seien. Sie lobt ausdrücklich den eingeschlagenen Weg der Verwaltung und betont, dass die Politik diesen Kurs nur unterstützen könne. Detailfragen könnten und sollten politisch nicht entschieden werden, hier setze man großes Vertrauen in die Verwaltung, dass pragmatische Lösungen gefunden werden.

Ratsfrau Moselage (FDP) hebt hervor, dass sie das Engagement der Verwaltung in diesem Bereich grundsätzlich sehr wichtig finde, sie jedoch auch auf bestehende Herausforderungen hinweisen möchte. Nach ihrer Erfahrung seien viele Beschäftigte, vor allem Frauen, die sich aktuell in Teilzeitmodellen befinden, häufig aus familiären Gründen, nicht immer zufrieden damit. Solche Modelle seien daher nicht automatisch beliebt, sondern hätten auch ein Imageproblem, das es zu überwinden gelte. Besonders wichtig sei es deshalb, dass Teilzeitkräfte nicht das Gefühl bekommen, ein „Etikett“ zu tragen, das in der Realität nicht mit entsprechenden Entlastungen oder Strukturen hinterlegt sei.

Herr Lennartz (FB 11/000) bestätigt, dass dieser Aspekt in den Überlegungen der Verwaltung eine zentrale Rolle spiele. Es sei der Anspruch, hier mit Fachbereichsberatungen und der Unterstützung der Personalentwicklung darauf zu achten, dass Teilzeitführungsmodelle nicht zu einer verdeckten Mehrbelastung führten oder in den Fachbereichen ein negatives Stigma erhielten. Neben der Entwicklung neuer Modelle wolle man auch gezielt mit denjenigen sprechen, die bereits heute in Teilzeit Führungsaufgaben übernehmen, um herauszufinden, welche Rahmenbedingungen verbessert werden könnten. Der geschilderte Unmut sei bekannt, deshalb solle das Konzept auch an dieser Stelle neue Ansätze und Impulse schaffen, um die Akzeptanz und die tatsächliche Entlastung zu stärken.

Ratsfrau Moselage (FDP) bedankt sich zunächst, stellt aber noch eine Nachfrage zu einem Punkt aus der Präsentation. Sie möchte wissen, was konkret unter dem Begriff „Diversität bei Führungspersonen“ zu verstehen sei.

Herr Lennartz (FB 11/000) erklärt, dass Führungspositionen in einigen Bereichen der Verwaltung nach wie vor überwiegend männlich besetzt seien. Das Ziel sei es daher, Frauen stärker zu ermutigen und zu unterstützen, Führungsaufgaben zu übernehmen.

Herr Dr. Kremer (Dezernat V) ergänzt, dass man bei der Ausarbeitung des Konzepts bewusst auch diejenigen eingebunden habe, die bereits in reduzierter Arbeitszeit oder in Topsharing-Modellen führen. Man habe gezielt nach deren Erfahrungen und Wünschen gefragt, um Maßnahmen möglichst praxisnah zu gestalten. Das Ziel sei es, tatsächliche Bedarfe zu berücksichtigen, anstatt an der Lebenswirklichkeit vorbei zu planen. Die Beteiligung Betroffener sei dabei ein zentraler Ansatzpunkt.

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) bedankt sich und erklärt, dass ihre Fraktion sich den positiven Rückmeldungen der anderen Fraktionen anschließe. Sie betont, dass das Konzept von allen Seiten unterstützt werde und ermutigt die Verwaltung, die angestoßenen Experimente fortzusetzen und bei Bedarf nachzusteuern.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt das Konzept „Führen in Teilzeit bei der Stadt Aachen“ zur Kenntnis.

Erläuterungen

Tragfähige Konzepte zur "Führung in Teilzeit" (FITZ) gewinnen in kommunalen Verwaltungen zunehmend an Relevanz. Prägend hierfür sind vorrangig der allgegenwärtige demografische Wandel sowie der korrespondierende Fachkräftemangel. Die alljährlich fortschreitende Verknappung des Erwerbsfähigenpotenzials und die hiermit einhergehende Stärkung der Position der Arbeitnehmer*innen gegenüber den Arbeitgeber*innen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen sukzessive die Notwendigkeit, flexible Arbeitsmodelle und Tätigkeitsprofile vorzuhalten. Zugleich wandeln sich die Erwartungshaltungen der Generationen von Mitarbeitenden den Arbeitgeber*innen gegenüber – nicht zuletzt mit der Etablierung der Generation Z auf dem Arbeitsmarkt: Flexibilität, Selbstverwirklichung und eine ausgewogene Work-Life-Balance gehören zu den Topprioritäten bei der Arbeitgeber*innenwahl.

Gleichwohl sind Teilzeitmodelle unter Führungskräften bislang noch wenig etabliert: Von rund 450 Führungskräften bei der Stadt Aachen waren im Jahr 2024 nur etwa 14 % in Teilzeit tätig, während die Teilzeitquote in der Gesamtverwaltung bei rund 30 % liegt.

Zugleich entscheiden sich potentiell gut geeignete Mitarbeitende in Teilzeit häufig bewusst gegen einen Eintritt in eine Führungskarriere. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig. Wesentlich dürfte jedoch ein sich weiterhin haltendes, tradiertes Rollenverständnis von Führung sein: hohe Ansprüche an eine jederzeitige Erreichbarkeit, die Befürchtung einer tendenziell jede Teilzeitvereinbarung übersteigende und konterkarierende reelle Wochenarbeitszeit sowie die Besorgnis vor unklaren Zuständigkeiten und aufgrund der Teilzeit Nachteile in der weiteren Karriereentwicklung zu erfahren, sind nur ein Ausschnitt nahe liegender Vorbehalte, die im Kontext des Führens in Teilzeit zu berücksichtigen sind. Das vorliegende Konzept hat den Anspruch, Führen in Teilzeit unter Berücksichtigung rechtlicher, organisatorischer, finanzieller sowie personalwirtschaftlicher Perspektiven systematisch und praxisorientiert zu etablieren. Damit nimmt die Stadt Aachen in diesem Segment deutschlandweit mit wenigen anderen Großstädten eine Vorreiter*innenrolle ein. Ziel ist es, Teilzeitführung dort zu ermöglichen, wo diese realistisch und verantwortungsvoll umsetzbar ist. Zugleich benennt das Konzept klare Grenzen, die sich in der praktischen Ausgestaltung ergeben können.

Das Konzept verfolgt das Ziel, einen weiteren Beitrag zur Gewinnung und Bindung qualifizierter Führungskräfte zu leisten und die Positionierung der Stadt Aachen als moderne, familienfreundliche und lebensphasenorientierte Arbeitgeberin zu stärken. Zugleich wird mit diesem Konzept eine wesentliche Maßnahme aus dem aktuellen Gleichstellungsplan (2024-2029) umgesetzt.

Die erfolgreiche Implementierung von FITZ erfordert eine klare strategische Positionierung von Teilzeitführung als wichtigem Bestandteil der Unternehmensstrategie. Es gilt, Teilzeitführung in der Stadtverwaltung als selbstverständlich zu verankern und Vorbehalte in den organisationalen Strukturen abzubauen.

In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses werden wesentliche Grundgedanken und Kerninhalte des Konzepts vorgestellt.

Im Rahmen der Präsentation werden dabei insbesondere die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der maßgeblichen Teilzeitführungsmodelle näher erläutert. Im Fokus steht dabei die „Alleinige Teilzeitführung“ – also die Ausübung einer Leitungsfunktion durch eine Einzelperson mit reduzierter Arbeitszeit – als derzeit mit Abstand am häufigster gelebte Form der Teilzeitführung in der Stadtverwaltung und wie diese im Umfang der reduzierten Arbeitszeit realistisch und ohne dauerhafte Überschreitung der individuellen Wochenarbeitszeit ausgeübt werden kann.

Daneben wird das sog. „Top-Sharing“ betrachtet; ein Modell, in dem sich zwei Personen in gemeinsamer Verantwortung eine Führungsposition teilen. In diesem Kontext sind vor allem wesentliche Fragestellungen der Ausgestaltung – etwa der Umgang mit Anträgen auf Stundenerhöhung – zu beleuchten, um den Erfolg der Teilzeitführungsinstrumente gewährleisten zu können.

Über diese Rahmenbedingungen hinaus wird die Integration des Konzepts zum Führen in Teilzeit in die Strategien zur Rekrutierung und Entwicklung vom Personal sowie der korrespondierende Change-Management-Prozess dargestellt. Ziel ist es, die zugrunde liegenden personalstrategischen Ansätze nachhaltig in der Stadtverwaltung zu verankern und durch geeignete Maßnahmen kontinuierlich zu begleiten.

Die Präsentation schließt mit einem Ausblick auf das beabsichtigte Wirksamkeitscontrolling sowie künftige Evaluationen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-05-20 FB 11_0287_WP18 Konzept _Fuehren in T SAO.pdf

20.5.2025

1.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 12.06.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
14.8.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen