1. Juli 2025 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Verwendung der Stiftungsmittel im Jahr 2025

FB 20/0352/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2025.

Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2025.

Erläuterungen

In den Satzungen der Stiftungen ist festgelegt, dass über die Vergabe der Mittel im Rahmen des Verfahrens der Haushaltsaufstellung im Sinne von § 78 GO NRW der Rat der Stadt Aachen entscheidet. Unterjährige Entscheidungen werden abhängig von Wertgrenzen durch die Fachausschüsse, die Kämmerin oder die Fachverwaltung getroffen.

Entsprechend hat der Rat der Stadt mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2025, in dem sowohl die Stiftungskonten, als auch die Maßnahmen in den Bereichen FB 45, FB 52 und FB 56 enthalten sind, die grundsätzliche Festlegung der Stiftungsmittel beschlossen. Eine konkrete Verbindung/Zuordnung von Stiftung zu den entsprechenden Maßnahmen steht allerdings noch aus, da eine Abbildung über den Haushaltsplan nicht möglich ist. Diese Konkretisierung der Haushaltsplanung wird nun über diese Vorlage angestrebt. Die Einbringung in den Finanzausschuss erfolgt jährlich, um die Transparenz der geplanten Mittelverwendung in den Stiftungen noch deutlicher zu machen. Um jedoch im Verlauf des Jahres Förderungen verschiedener Projekte dem laufenden Bedarf anpassen zu können, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass nach Rücksprache mit FB 20/301 bei vorliegender Zweckidentität Fördermittel verlagert werden können.

Sofern Mittelvorträge aus Vorjahren in den Stiftungen zur Verfügung stehen, fließen diese zuerst ab.

Die praktische Abwicklung erfolgt über die Fachbereiche Kinder, Jugend, Schule (FB 45), Sport (FB 52) und Wohnen, Soziales und Integration (FB 56). Das bedeutet, dass weiterhin die Ausfertigung der Zuwendungsbescheide, die Auszahlung, der Verwendungsnachweis und der gesamte Kontakt zu den Trägern/Empfängern über die Fachämter erfolgen. Um die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu erbringen, werden die Fachbereiche um geeignete Unterlagen gebeten.

Die Zuteilung erfolgt auf der Basis von Planwerten, sodass diese Zuordnung vorbehaltlich des Nachweises der endgültigen Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen und des Nachweises der satzungsgemäßen Verwendung erfolgt. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen geringer ausfallen oder der Nachweis zur satzungsgemäßen Verwendung nicht erbracht werden kann, verringert sich anteilig der Stiftungsmittelzuschuss.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-05-20 FB 20_0352_WP18 Verwendung der Stift SAO.pdf

20.5.2025

171.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 01.07.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
7.10.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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