5. Juni 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 9Öffentlich

Quartiersentwicklung -Vaals Grenze- hier: Ergebnis des kooperativen Werkstattverfahrens

FB 61/1074/WP18 · Entscheidungsvorlage

Quartiersentwicklung -Vaals Grenze- hier: Ergebnis des kooperativen Werkstattverfahrens

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Schubert berichtet, dass das Ergebnis des kooperativen Werkstattverfahrens mit den drei Preisträgern seit April 2025 vorliege und umreißt die Gewinnerentwürfe kurz.

Der Planungsausschuss lobt die Entwürfe, kritisiert die in einem Entwurf angedachte Parkgarage und favorisiert den Erstplatzierten. Es gehe im Kern darum, die Fläche so zu entwickeln, dass Vaals und Vaalserquartier zusammenwachsen können. Außerdem solle ein vernünftiger Eingang nach Aachen und Deutschland geschaffen werden.

Frau Dörter bittet die Verwaltung die Versiegelungsgrade zu mit der Ausschreibung abzugleichen und festzustellen, ob die Planungen so umsetzbar sind. Außerdem solle der südliche Bereich der Vaalser Straße bei der Entwurfsplanung mitgedacht werden. Weiterhin bittet sie, darauf zu achten, dass die Überarbeitungshinweise der Jury umgesetzt werden.

Frau Schmitt-Promny teilt mit, die Parkgarage des Zweitplatzierten sei auch im Stadtteil thematisiert worden. Außerdem solle die Zufahrt nicht ausschließlich über die enge Grensstraat erfolgen. Es gehe darum, einen gemeinsamen Platz zu entwickeln und eine Korrespondenz in der Höhenlinie auf beiden Grenzseiten zu finden. Es sei wichtig, dass ein gemeinsames Bild entstehe.

Herr Palm erkundigt sich nach der Rechtssicherheit des Verfahrens und der Akzeptanz der Bürger*innen, da durch die geplante Bebauung einigen Betroffenen die freie Sicht in die Natur genommen werde.

Frau Burgdorff antwortet, dass es keinen Rechtsanspruch auf Ausblick gäbe, eine Berücksichtigung der Nachbarschaft aber natürlich Bedeutung habe. Die Rechtssicherheit werde über das Bauleitplanverfahren herzustellen sein.

Herr Gilson ergänzt, dass die Furcht vor Klagen nicht dazu führen dürfe, Planungen nicht mehr anzustoßen.

Herr Blümer weist für den Fall des Baus einer Tiefgrarage darauf hin, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden sollen.

Herr Hucke verweist darauf, dass der 1. Platz nun überarbeitet werde und diese Interessen ab einer gewissen Planungstiefe mitbedacht würden.

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Empfehlungsgremium zu folgen und zunächst den vorgeschlagenen Entwurf von Cross Architecture, Aachen | karres en brands, Hilversum für die weitere Entwicklung zu überarbeiten.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, dem Empfehlungsgremium zu folgen und den vorgeschlagenen Entwurf von Cross Architecture, Aachen | karres en brands, Hilversum als Grundlage für die weitere Entwicklung zu überarbeiten.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschussnimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, dem Empfehlungsgremium zu folgen und den vorgeschlagenen Entwurf von Cross Architecture, Aachen | karres en brands, Hilversum als Grundlage für die weitere Entwicklung zu überarbeiten.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Empfehlungsgremium zu folgen und den vorgeschlagenen Entwurf von Cross Architecture, Aachen | karres en brands, Hilversum für die weitere Entwicklung zu überarbeiten.

Erläuterungen

  1. Verfahrensablauf

Nach vorheriger Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 28.08.2024, hat der Planungsausschuss am 29.08.2024 die Durchführung eines kooperativen Werkstattverfahrens auf Grundlage des Auslobungstextes beschlossen (FB 61/1017/WP18).

Das Werkstattverfahren fand in der Zeit vom 15.11.2024 bis zum 04.04.2025 statt und wurde in zwei Entwurfsphasen mit Zwischen- und Abschlusspräsentation durchgeführt. An dem Werkstattverfahren haben drei Planungsbüros teilgenommen, diese haben sich durch Freiraumplaner verstärken lassen. Begleitet wurde das Verfahren von einem 8-köpfigen Empfehlungsgremium, das aus Vertreter*innen der Politik, der Verwaltung sowie externen Expert*innen bestand. Das Empfehlungsgremium wurde zusätzlich durch den Hauptinvestor, zwei Vertreter*innen der Eigentümer*innen sowie zwei Vertreter*innen der Öffentlichkeit als beratende Mitglieder unterstützt.

Insgesamt wurden drei städtebauliche Konzepte für das Plangebiet erarbeitet. Diese wurden in der Zwischenpräsentation am 31.01.2025 von den jeweiligen Büros präsentiert und die Entwurfsansätze in der Jury beraten. Die jeweiligen Empfehlungen und Hinweise für eine Überarbeitung, wurden den Planungsteams im Nachgang für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt.

Alle drei Konzepte wurden im Anschluss weiterbearbeitet und in der Abschlusspräsentation am 04.04.2025 dem Empfehlungsgremium vorgestellt (siehe Anlage 3).

  1. Ergebnis des Empfehlungsgremiums

Das Gremium würdigt die hohe Qualität und die geleistete Arbeit. Das Empfehlungsgremium empfiehlt mehrheitlich (Abstimmungsergebnis: 7:1) den Entwurf vom Team Cross Architecture, Aachen | karres en brands, Hilversum als Grundlage für die weiteren Planungsschritte heranzuziehen. Die in dem Beurteilungstext aufgeführten Prüfaufträge / Überarbeitungshinweise sind in Hinblick auf die Qualifizierung des Entwurfes zu berücksichtigen.

Für den Fall, dass eine überzeugende Weiterentwicklung des empfohlenen Entwurfes des Teams Cross Architecture, Aachen | karres en brands, Hilversum nicht gelingt, ist es auch möglich für die weiteren Planungsschritte, auf die nachrangig platziere Arbeit (bjp, Dortmund | OTTL Landschaftsarchitektur, München) zurückzugreifen.

Der Vorlage liegt das Protokoll der Gremiumssitzung bei.

  1. Weiteres Vorgehen

Das Planungsbüro Cross Architecture, Aachen | karres en brands wird mit der Überarbeitung entsprechend den Empfehlungen des Gremiums beauftragt. Der überarbeitete Entwurf soll im Anschluss die Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan darstellen. Alle Entwürfe werden zeitnah öffentlich ausgestellt, sodass die Öffentlichkeit die Möglichkeit erhält sich über das Ergebnis informieren zu können.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-04-09 FB 61_1074_WP18 Quartiersentwicklung SAO.pdf

28.4.2025

15.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 05.06.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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