18. Juni 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 4Öffentlich

Satzungsänderung des Eigenbetriebs Eurogress Aachen

E 88/0185/WP18 · Anhörung

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zurückgezogen

Beratung

Dieser Tagesordnungspunkt wurde durch die Verwaltung zurückgezogen.

Beschlussvorschlag

Für den Betriebsausschuss Eurogress:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Betriebssatzung des Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Für den Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Eurogress die Betriebssatzung des Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung.

Erläuterungen

1) 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz

Durch das am 28. Februar 2024 vom Landtag NRW beschlossene und mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 in Kraft getretene 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG NRW) ergeben sich Änderungen in der GO NRW (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) und der EigVO NRW (Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen), die auch Auswirkungen für die Eigenbetriebe haben.

Gemäß § 103 GO NRW i.V.m. § 107 GO NRW und § 114 GO NRW werden Eigenbetriebe nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung geführt und geprüft.

Durch die Änderung der EigVO NRW mit Fassung vom 31.12.2023 besteht durch den Wegfall des § 25 (Lagebericht) für Eigenbetriebe keine Verpflichtung mehr, gleichzeitig mit der Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 21 EigVO NRW einen Lagebericht aufzustellen.

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung der EigVO NRW sind Eigenbetriebe unabhängig ihrer Größe danach nicht mehr zur Erstellung eines Lageberichts und damit verbunden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.

Es wird zu der generellen Thematik ergänzend auf die Ratsvorlage vom 09.10.2024 (Anpassung von Gesellschaftsverträgen an Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) verwiesen.

Diese Anpassungen sind mit dem Fachbereich 20/Finanzsteuerung abgestimmt.

2) Namensänderung des Eigenbetriebs

In seiner Sitzung vom 14.05.2025 hat der Betriebsausschuss Eurogress zugestimmt, dass der Eigenbetrieb Eurogress Aachen einen neuen Namen erhalten soll. Der Name des Eigenbetriebs soll künftig Aachen Event lauten. Die vom Eigenbetrieb bewirtschafteteten Gebäude behalten ihre Bezeichnung.

Die Satzungsänderung ist mit dem Fachbereich 30/Recht und Versicherung abgestimmt.

Es wird daher empfohlen, die Namensänderung des Eigenbetriebs und die gesetzliche Änderung in § 17 „Zusammenarbeit mit Dienststellen der Stadt, Rechnungswesen, Jahresabschluss und betriebliche Einrichtungen“ in der Betriebssatzung wie vorliegend zu ändern.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-05-19 E 88_0185_WP18 Satzungsaenderung des SAO.pdf

22.5.2025

652.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.06.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen