Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertreter/innen
BA 6/0288/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zunächst wird die Anzahl der Stellvertreter/innen einvernehmlich auf 2 festgelegt und einstimmig beschlossen.
Sodann wird die gemeinsame Wahlliste von allen Bezirks-Parteien wie folgt bekannt gegeben:
- Herr Hubert Meyers (CDU)
- Frau Uta Kempen (Grüne)
- Herr Manfred Kuckelkorn (SPD)
Danach erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung durch die Abgabe von Stimmzetteln. Die Stimmzettel werden in die bereitgestellte Urne eingeworfen.
Nach Auszählung durch die Stimmzähler wird folgendes Ergebnis festgestellt:
Es wurden 11 gültige Stimmen abgegeben, die einstimmig für die vorgeschlagene Wahlliste gestimmt haben.
Damit wurden damit gewählt:
Bezirksbürgermeister: Herr Hubert Meyers (CDU)
1. Stellvertreterin: Frau Uta Kempen (Grüne)
2. Stellvertreter: Herr Manfred Kuckelkorn (SPD)
Alle gewählten Vertreter nehmen die Wahl an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und des/der Stellvertreters/in bzw.
der Stellvertreter/innen richtet sich nach den Bestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (GO- NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV- NRW S. 666) in der derzeit gültigen
Fassung.
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. § 67 Abs. 2. – 5 GO- NRW wählt die Bezirksvertretung aus Ihrer Mitte unter
der Leitung des/der Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister/die
Bezirksbürgermeisterin und einen oder mehrere Stellvertreter/innen.
Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind
die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden
Stimmzahlen durch 1,2,3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf
den die erste Höchstzahl entfällt. Erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch
genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zweite/r
Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des
Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt, usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit
gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Technische Details
ID: 101359
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=101359
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-10-05 BA 6_0288_WP17 Wahl des Bezirksbuerg SAO.pdf
24.11.2024
69.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 11.11.2020
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:49