Ratsantrag der Fraktion DIE Zukunft vom 28.01.2025 (Nr. 460/18) „Einführung einer Verpackungssteuer“
FB 36/0587/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Szagunn (DIE Zukunft) dankt der Verwaltung für die Vorlage, die aus Sicht der Fraktion DIE Zukunft zufriedenstellend sei, auch wenn man sich gewünscht hätte, dass dem Ratsantrag der Fraktion mehr entgegengekommen wäre. Er begrüße den Vorschlag, die weiteren Entwicklungen im Lande NRW in dieser Angelegenheit zu verfolgen und abzuwarten. Hinsichtlich der Erfassung der Müllmengen führt er aus, dass insbesondere im Sommer eine große Menge Müll in den Parks und in öffentlichen Anlagen anfalle und man sich gefreut hätte, dass dieses Problem durch die Einführung einer Verpackungssteuer schneller hätte gelöst werden können. Abschließend äußert er sich skeptisch bezüglich des freiwilligen Handelns durch Gewerbe, Handel und Gastronomie.
Ratsfrau Brinner (GRÜNE) möchte allen Anwesenden exemplarisch für die in Deutschland anfallende Plastik- und Verpackungsmüllmenge, die Zahl der verbrauchten To-Go-Becher in Deutschland nennen. Und zwar werden in unserem Land jährlich 2,8 Milliarden To-Go-Becher verbraucht. Umgerechnet auf die Stadt Aachen belaufe sich diese Menge auf 8,8 Millionen Einwegbecher pro Jahr. Hierdurch trete nicht nur das Problem der Vermüllung auf, sondern auch ein enormer Ressourcenverbrach, der nicht notwendig sei. Denn das Produkt könne man perfekt substituieren, z.B. durch einen Mehrwegbecher oder eine Porzellantasse. Und auch für viele andere Bereiche könne eine Alternative gefunden werden. Am Beispiel eines Mehrwegsystems an der RWTH sowie verschiedener privatwirtschaftlicher Mehrwegsysteme von verschiedenen Gastronomiebetrieben in Aachen könne man feststellen, dass diese perfekt funktionieren. Sie stelle sich die Frage, warum diese Systeme nicht bereits flächendeckend umgesetzt werden. Um dies zu erreichen könne man entweder auf die Freiwilligkeit setzen oder mit einer Anreizwirkung, natürlich auch in Verbindung mit einer Sanktionierung, arbeiten. Die GRÜNE-Fraktion setze sich dafür ein, zunächst den Weg der Freiwilligkeit zu gehen, insbesondere mit Rücksicht auf die Gastronomiebetriebe, die sich aufgrund von Inflation und steigender Mieten in einer schwierigen Lage befinden. Aus diesem Grunde befürworte die GRÜNE-Fraktion, dass der Rat in der heutigen Sitzung keine Einführung einer Verpackungssteuer beschließe. Stattdessen müsse man mit der DEHOGA in den Dialog gehen, um gemeinsame Lösungen dafür zu finden, Mehrwegsysteme attraktiv zu machen. Denn diese Systeme stellen keinen Verzicht dar, sondern lediglich eine andere Art und Weise der Nutzung. Sie sei froh, dass man in Aachen einen anderen Weg einschlage als die Stadt Tübingen und verweist diesbezüglich auch auf die verschiedenen, rechtlichen Fragestellungen, die auch in der Verwaltungsvorlage genannt werden sowie den erheblichen Bürokratieaufwand, der nicht gewünscht sei. Falls sich in den nächsten zwei Jahren zeigen sollte, dass kein höherer Anteil an Mehrwegverpackungen angeboten werde und die rechtlichen Unsicherheiten geklärt seien, solle man sich im Rat jedoch auch nicht vor der Einführung einer entsprechenden Steuer verschließen.
Ratsfrau Lürken (CDU) äußert, dass auch sie grundsätzlich mit der Vorlage der Verwaltung zufrieden sei, allerdings hätte sie sich gewünscht, dass die Angelegenheit auch im Finanzausschuss beraten worden wäre. Der Beschluss sehe vor, dass die Einführung einer Verpackungssteuer auf einen späteren Zeitraum verschoben werde. Der Grund für diese Rückstellung sei unter anderem, dass die EU einen entsprechenden Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit erkannt habe und diese rechtlichen Vorgaben entsprechend in das geltende nationale Recht transformiert werden müssen. Sie erachte es als sinnvoll, dass nicht jede Kommune eine eigene Regelung treffen müsse. Zum vorangegangenen Wortbeitrag von Ratsfrau Brinner führt sie aus, dass diese sich, entgegen ihrer heutigen Aussage, in der Beratung im Umweltausschuss nicht für eine langfristige Freiwilligkeit ausgesprochen habe. Ratsfrau Lürken führt aus, dass sie den Weg der Sanktionen für den falschen Weg erachte. Auf kommunaler Ebene bestehe derzeit auch keine Möglichkeit zur Einführung der Steuer, da keine Genehmigung vom Ministerium der Finanzen oder vom Ministerium für Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vorliege. Stattdessen müsse man alle weiteren Entscheidungen abwarten. Hinsichtlich des bereits erwähnten Dialogs mit der DEHOGA führt sie aus, dass die geführten Gespräche bestätigt haben, dass die Einführung der neuen Steuer für die Gastronomie keinen Sinn ergebe, da an dieser Stelle der Schuldner der Gastronom/Verkäufer sei und nicht der Abnehmer/Verbraucher der Einwegverpackung. Die CDU-Fraktion werde die Thematik weiterhin kritisch begleiten. Für die Problematik der Vermüllung an verschiedenen Stellen in der Stadt müsse man andere Lösungswege finden. So habe die Fraktion bereits in der Vergangenheit dafür appelliert, eine größere Anzahl von Müllbehältern bzw. größere Müllbehälter aufzustellen, was jedoch leider keinen Zuspruch gefunden habe.
Ratsherr Deumens (Die Linke) berichtet, dass die Fraktion Die Linke sich bereits seit längerer Zeit mit der Frage der Verpackungssteuer beschäftige und hierzu auch einen Tagesordnungsantrag im Finanzausschuss gestellt habe. In der Beratung im Fachausschuss sowie in verschiedenen anderen Diskussionen sei festgestellt worden, dass im Zusammenhang mit der Verpackungssteuer noch viele Fragen offen seien und diese zuerst geklärt werden müssen. Aus diesem Grund begrüße seine Fraktion den vorliegenden Beschlussvorschlag. Angesichts der weiteren Entwicklung der Vermüllung müsse man das Thema zukünftig weiterverfolgen, die Erfahrungen und Probleme anderer Kommunen beobachten und untersuchen und die Diskussionen in den Ausschüssen fortsetzen. Den Ansatz von Ratsfrau Lürken hinsichtlich größerer/ weiterer Mülleimer könne er nicht nachvollziehen, denn dies stelle keine Lösung für das eigentliche Problem dar.
Ratsherr Mohr (AfD) erachtet die Einführung einer Verpackungssteuer als Lösung für das langjährige Müllproblem in Aachen als den falschen Weg. Gemeinsam mit Ratsherrn Palm habe er bereits im Oktober 2015 auf die Problematik und insbesondere auf einzelne Hotspots in Aachen hingewiesen und die Einführung von intelligenten Mülleimern angeregt. Diese Abfallbehälter pressen und verdichten den Müll, so dass man an einem Standort die fünffache Müllmenge platzieren könne. Gleichzeitig erfolge durch die Behälter eine Erfassung des Füllstandes, so dass man flexibel auf die jeweiligen Müllentwicklungen und auch auf saisonale Freizeitaktivitäten reagieren könne. Die Stadt Hamburg habe hiermit bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Anschaffung derartiger Müllbehälter und Müllsysteme amortisiere sich dort innerhalb von 5 Jahren, so dass die Stadt Aachen die Kosten bereits wieder getilgt hätte, wenn man auf seinen Antrag aus dem Jahr 2018 reagiert hätte. Somit werbe er am heutigen Tage erneut dafür, dass man neben der Weiterverfolgung der rechtlichen Entwicklung der Verpackungssteuer, eine technische Lösung für die Müllproblematik prüfe.
Ratsherr Helg (FDP) führt aus, dass sich die FDP-Fraktion grundsätzlich immer gegen die Einführung neuer Steuern in Aachen ausgesprochen habe. Abgesehen davon lehne die Fraktion die Einführung einer Verpackungssteuer auch in der Sache ab. Zum einen begründe sich dies in der noch fehlenden Rechtsgrundlage und zum anderen setze man auf die Freiwilligkeit der Gastronomen, die nach den schwierigen, pandemiebedingten Jahren 2020 bis 2022 nicht zusätzlich belastet werden sollen. Aus diesem Grunde spreche sich die FDP-Fraktion gegen die Einführung einer Verpackungssteuer aus.
Ratsherr Servos (SPD) führt aus, dass die Einführung einer Verpackungssteuer aus seiner Sicht nicht zielführend sei, denn hierdurch werde nicht das Problem der zunehmenden Produktion von Abfall gelöst. So werde beispielsweise der Kunde eines Imbisses zwar mehr bezahlen, jedoch trotzdem weiterhin Müll produzieren. Stattdessen solle man auf Freiwilligkeit setzen und mit Anreizen arbeiten. Sollte dieses System nicht erfolgreich sein, müsse eine weitere Beratung erfolgen. Man brauche dringend eine Lösung, diese müsse jedoch auf Bundesebene oder europäischer Ebene entstehen oder aber durch den freiwilligen Verzicht auf Verpackungen vor Ort.
Ratsherr Baal (CDU) möchte den Hinweis von Ratsfrau Lürken auf die fehlende Beratung im Finanzausschuss ernst genommen wissen, denn hierdurch hätte man die Möglichkeit gehabt, in der Sitzung am 01.07., zumindest in einer Abwägung, über die Einführung von drei neuen Steuern in Aachen beraten zu können. Zum Verweis von Ratsherr Deumens auf den Tagesordnungsantrag der Fraktion die Linke führt er aus, dass zu dieser Beratung im Fachausschuss nicht die Vorlage der Verwaltung als Grundlage gedient habe. In diesem Falle hätte eine Doppelberatung vorgelegen, die zu einer Sperrung des Tagesordnungspunktes geführt hätte. Die Diskussion um die mögliche Einführung von drei neuen Steuern erwecke den Eindruck, dass hierdurch eine Einnahme erzielt und nicht der Regelungszweck der Steuern erreicht werden solle. In der Debatte um die Müllproblematik müsse man zurückschauen und betrachten, welche Erfolge mit den verschiedenen Regelungen erreicht worden seien. Nach anfänglicher großer Skepsis im Rat werde zwischenzeitlich bei allen größeren Veranstaltungen in Aachen mit wiederverwertbarem Geschirr gearbeitet. Im Großen und Ganzen funktioniere dies auch ganz gut. Hinsichtlich der Diskussion um die große Menge von Wegwerfbechern in der Bundesrepublik Deutschland möchte er darauf hinweisen, dass die großen Bäckereien in Aachen als Hauptanlaufstelle für To-Go-Getränke, bereits eine Alternative zu diesen Einwegbechern anbieten. Aus der Debatte um die Einführung von wiederverwertbarem Geschirr auf dem Weihnachtsmarkt sei auch bekannt, dass diese Lösung aufgrund von Hygienevorschriften für lange Zeit konterkariert worden war. Man müsse nun überlegen, ob es sinnvoll sei, dass man zu alle diesen Regelungen noch eine weitere Regelung ergänzt. Eine Regelung, die, wie Ratsherr Servos bereits ausgeführt habe, keinen konzeptionellen Lösungsansatz für die eigentliche Müllproblematik darstelle. Denn die Verpackungssteuer diene lediglich dazu, eine Mehreinnahme im Haushalt zu erzielen. Aus diesem Grunde lehne die CDU-Fraktion die Einführung der Verpackungssteuer ab und zeige sich mit dem vorliegenden Beschlussentwurf zufrieden.
Ratsherr Szagunn (DIE Zukunft) führt aus, dass er in der vorangegangenen Diskussion viele interessante Fakten gehört habe. Man sei sich darüber einig, dass eine Problematik mit der großen Menge an Verpackungsmüll bestehe und dass dieses Problem nicht durch das Komprimieren des Mülls gelöst werden könne. Die große Menge an verbrauchten Einwegbechern stelle nicht nur eine riesige Menge Müll, sondern auch eine riesige Ressourcenverschwendung dar. Weiterhin äußert er, dass er zwei Aspekten in der Vorlage kritisch gegenüberstehe. Zum einen sei dies das Abwarten auf eine europäische Regelung, die unter Umständen eine längere Zeit in Anspruch nehmen könne, und zum anderen die Freiwilligkeit in der Umsetzung einer Umweltschutzmaßnahme. Er könne sich nicht erinnern, dass in der Vergangenheit jemals eine Umweltschutzmaßnahe auf freiwilliger Basis erfolgreich umgesetzt werden konnte. So habe man beispielsweise die Verwendung von FCKW in Kühlschränken verbieten und die Fahrzeugkatalysatoren zwangsweise einführen müssen. Auch wenn er sich gegenüber Gesprächen nicht verschließe, zweifelt er daran, dass eine Freiwilligkeit zum Erfolg führen werde. Wie bereits erwähnt, sei seine Fraktion aber zuerst einmal mit den Ausführungen in der Vorlage zufrieden.
Ratsfrau Begolli (Die Linke) bestätigt, dass man sich im Grunde über die Problematik einig sei. Im Laufe der vorangegangenen Diskussion sei mehrfach davon gesprochen worden, dass Anreize geschaffen werden müssen, allerdings sei hierbei kein konkreter Anreiz genannt worden. Hierzu möchte sie anregen, dass man eine öffentliche Kampagne zu mehr Umweltschutz und Verpackungsvermeidung initiiere. Die Verwaltung habe bereits viele sehr gute Kampagnen auf den Weg gebracht und verfüge somit über die entsprechende Erfahrung in diesem Bereich.
Ratsherr Deumens (Die Linke) bezieht sich auf den Wortbeitrag von Ratsherrn Baal. Er betont, dass er in seinem vorangegangenen Beitrag lediglich ausgeführt habe, dass aufgrund des Tagesordnungsantrages der Fraktion Die Linke das Thema Verpackungssteuer im Ausschuss diskutiert worden sei. Diese Beratung sei jedoch nicht auf Grundlage der Verwaltungsvorlage mit Beschlussvorschlag erfolgt.
Ratsherr Mohr (AfD) kritisiert, dass konstruktive Vorschläge durch den Rat nicht ernst genommen werden. Hinsichtlich des angesprochenen Ressourcenverbrauchs weist er darauf hin, dass es sich hierbei überwiegend um recyceltes Papier handelt und die Problematik somit nicht dazu führe, dass die Welt in absehbarer Zeit keine Ressourcen mehr habe. Bevor man die Thematik in die Öffentlichkeit bringe und den Menschen in der Stadt hierdurch ein schlechtes Verhalten unterstelle, solle man sich darüber bewusst werden, dass nur einige wenige Personen oder Gruppen für die großen Hotspots der Vermüllung verantwortlich sind. Eine Kampagne, die die gesamte Öffentlichkeit unter Generalverdacht stelle, sei nicht zuträglich für die Stadt. Aus seiner Sicht solle man stattdessen auf eine technische Lösung, wie z.B. selbstpressende Mülleimer, zurückgreifen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ratsantrag der Fraktion DIE Zukunft vom 28.01.2025 (Nr. 460/18) „Einführung einer Verpackungssteuer“ zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Erlass einer Satzung über die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer bis auf weiteres zurückzustellen.
Die Verwaltung sollte ferner beauftragt werden,
1) die Entwicklung und die Tendenzen anderer Kommunen im Lande Nordrhein-Westfalen sowie die Bundesgesetzgebung zu beobachten und erneut im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu berichten, sobald Kommunen im Lande Nordrhein-Westfalen nach Genehmigung der für Kommunales und Finanzen zuständigen Ministerien eine dahingehende Satzung erlassen haben oder Novellierungen bundesgesetzlicher Art gleichermaßen die Ziele einer Abfallvermeidung im to-go-Bereich erreichen können, sowie
2) zur Erhebung tatsächlicher Abfallmengen im to-go-Bereich eine Studie zu initiieren, die Auskunft über Art und Menge von Einwegverpackungen in festgelegten Bereichen (sog. Hotspots) gibt
3) Gespräche mit der Aachener Wirtschaft ( IHK, DEHOGA, MAC u.ä. ) über geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Abfalls im öffentlichen Raum aufzunehmen und dem AUK zu berichten.
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltungzum Ratsantrag der Fraktion DIE Zukunft vom 28.01.2025 (Nr. 460/18) „Einführung einer Verpackungssteuer“ zur Kenntnis und beschließt die Verpackungssteuer zurückzustellen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt,
1) die Entwicklung und die Tendenzen anderer Kommunen im Lande Nordrhein-Westfalen sowie die Bundesgesetzgebung zu beobachten und erneut im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu berichten, sobald Kommunen im Lande Nordrhein-Westfalen nach Genehmigung der für Kommunales und Finanzen zuständigen Ministerien eine dahingehende Satzung erlassen haben oder Novellierungen bundesgesetzlicher Art gleichermaßen die Ziele einer Abfallvermeidung im to-go-Bereich erreichen können, sowie
2) zur Erhebung tatsächlicher Abfallmengen im to-go-Bereich eine Studie zu initiieren, die Auskunft über Art und Menge von Einwegverpackungen in festgelegten Bereichen (sog. Hotspots) gibt
3) Gespräche mit der Aachener Wirtschaft ( IHK, DEHOGA, MAC u.ä. ) über geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Abfalls im öffentlichen Raum aufzunehmen und dem AUK zu berichten.
Erläuterungen
Mit Datum vom 28.01.2025 wurde durch die Fraktion DIE Zukunft ein Ratsantrag gestellt, mit dem die Verwaltung beauftragt werden soll, ein Konzept zur Einführung einer Verpackungssteuer zu erarbeiten und mit einem Beschlussvorschlag zu präsentieren. Dieses Konzept soll gemäß des Ratsantrages neben der Einführung einer Verpackungssteuer für Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck nach dem Tübinger Modell die Formulierung von Ausnahmen für Mehrwegangebote beinhalten sowie die zweckgebundene Verwendung der Erträge für Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Umweltbildung betrachten.
Der Ratsantrag wird verwaltungsseitig wie folgt beantwortet:
1.Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer
Laut aktueller Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.2024 (Az.: 1 BvR 1726/23) zur Tübinger Verpackungssteuer ist die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer als örtliche Verbrauchsteuer grundsätzlich rechtlich möglich. Bestätigt wird damit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2023 (Az.: 9 CN 1.22).
Verbrauchsteuern sind indirekte, auf Abwälzung angelegte Steuern, die auf den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren (hier: z.B. Einwegverpackungen) erhoben werden und somit die Einkommens- oder Vermögensverwendung belasten. Ein wesentliches Merkmal einer Steuer ist, dass die öffentliche Hand den Steuerzahlenden keine bestimmte Gegenleistung für eine besondere Leistung bietet und der Ertrag damit nicht zweckgebunden ist. Als allgemeine Deckungsmittel fließen die Mittel dem Haushalt zu, über deren Verwendung mit dem Haushaltsplan (indirekt) zu entscheiden ist.
Ziel der Verpackungssteuer ist es, den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu fördern und damit die Umweltbelastung durch Einwegprodukte zu verringern.
Das BVerfG führt in der zitierten Entscheidung aus, dass die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer auf nicht wiederverwendbare Einwegverpackungen und/oder -geschirr im Gastronomiebereich als örtliche Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Grundgesetz rechtmäßig ist und dem höherrangigen Abfallrecht in Bund und Ländern derzeit nicht widerspricht.
2.Engagement der Stadt Aachen
Die Stadt Aachen engagiert sich seit vielen Jahren im Bereich Abfallvermeidung und -verwertung und hat im Oktober 2021 zudem als zweite deutsche Stadt die Circular City Declaration unterzeichnet und sich dadurch für eine nachhaltige Ressourcennutzung ausgesprochen. Zudem unterstützt sie alle Anstrengungen des Gesetzgebers, die Rahmenbedingungen für Kommunen zu verbessern und Abfall erst gar nicht entstehen zu lassen.
Neben dem insoweit ständigen Anliegen der Abfallvermeidung auch vor dem Hintergrund eines unnötigen Ressourcenverbrauchs wurde und wird z.B. in Schwerpunktaktionen seitens der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde bei der Stadt Aachen das gesetzliche Regelwerk der Mehrwegangebotspflicht und der Einwegpfandpflicht für Kunststoffgetränkeverpackungen i.S.d. Verpackungsgesetzes vermehrte Aufmerksamkeit gewidmet. Auf dieser gesetzlichen Grundlage werden bereits heute Anreize gesetzt, um die Abfallmenge durch die besonders voluminösen Einwegkunststoffverpackungen zu reduzieren.
Die Maßnahmen des Aachener Stadtbetriebes im Rahmen Abfallpädagogik, Öffentlichkeitsarbeit mit Aktionen wie „Triff dein Kehrmännchen“ und die Installation der Waste Watcher, die beratend und unterstützend in der Stadt tätig sind, zeigen zusätzlich dazu Erfolge und sorgen für Aufklärung, ein Bewusstsein für das Thema Entsorgung und verbessern die Sortierqualitäten der Wertstofffraktionen, die eingesammelt werden.
3.Neue EU-Verordnung 2025/40 vom 19.12.2024
Mit Blick auf die Einführung einer örtlichen Verpackungssteuer ist nicht außer Acht zu lassen, dass im Januar diesen Jahres die neue EU-Verordnung 2025/40 vom 19.12.2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Amtsblatt EU-Reihe 11 vom 22.01.2025, S. 1 bis S. 124) veröffentlicht worden ist.
Diese EU-Verordnung („Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR“) ist in den Mitgliedsstaaten ab 12.08.2026 anzuwenden. Mit ihr werden Anforderungen an den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen aus Privathaushalten, Gewerbe und Industrie gestellt, vom Inverkehrbringen von Verpackungen bis zur Verwertung der Abfälle. Sie regelt u.a. die Übereinstimmung der Verpackung eines Produkts mit den Anforderungen der Verordnung anhand der EU-Konformitätserklärung und die erweiterte Herstellerverantwortung mit Anforderungen zur Vermeidung und Entsorgung von Verpackungsabfällen.
In diesem Zusammenhang ist mit Art. 32 der EU-Verordnung 2025/40 eine Wiederbefüllungspflicht für das Gastgewerbe in Bezug auf heiße und kalte Getränke bzw. für fertig zubereitete Lebensmittel zur Mitnahme zu nennen. Bis zum 12.02.2027 muss das Gastgewerbe sicherstellen, dass heiße oder kalte Getränke bzw. fertig zubereitete Lebensmittel auch in eigenen Behältnissen ein- oder abgefüllt werden können, die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern mitgebracht werden. Ergänzt wird diese Norm durch Hinweispflichten, die vor Ort über diese Bestimmungen informieren und die Kundschaft auf ihre Rechte aufmerksam machen sollen. Aus Art. 33 dieser Verordnung ergibt sich ebenfalls bei gleichzeitiger Beachtung o.g. Informationspflichten zudem ein verpflichtendes Wiederverwendungsgebot für Verpackungen ab dem 12.02.2028 für die Betriebe, die Getränke und Speisen im to-go-Bereich anbieten. Der Endvertreibende darf die Ware dabei nicht zu einem höheren Preis oder zu weniger günstigen Bedingungen anbieten als in einer Einwegverpackung. Ähnlich der Bestimmungen des nationalen Verpackungsgesetzes sind Ausnahmetatbestände für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten vorgesehen.
Festzustellen ist damit zunächst, dass die in absehbarer Zeit – in Gänze spätestens ab 12.02.2028 – greifenden europäischen Regelungen die gleiche Zielrichtung verfolgen wie eine örtliche – kommunale – Verpackungssteuer, da gemäß Art. 2 der o.a. Verordnung diese für alle Verpackungsmaterialien gelten wird und die bisherige – nationale - Beschränkung auf Kunststoffverpackungen entfallen wird. Zugleich genießt das europäische Recht mit der vorstehenden EU-Verordnung Anwendungsvorrang gegenüber dem nationalen Recht, so dass das Verpackungsgesetz und hier auch die Mehrwegangebotspflichten durch die neue Bundesregierung und den neuen Bundestag auf Übereinstimmung mit dem ab 12.08.2026 geltenden europäischen Recht zu überprüfen sein dürfte und mithin Änderungen erwartet werden können. Nicht auszuschließen dürfte daher sein, dass nach dem Vorbild der aktuellen europäischen Rechtsebene die Regelungen des nationalen Rechts nur in Bezug auf Einwegkunststoffverpackungen schrittweise aufgeweicht werden und andere Einwegverpackungen, z.B. Pizzakarton, abgestuft mit aufgenommen werden.
Die beschriebene und aktuelle Fortentwicklung des europäischen Rechtsrahmens greift insoweit bisherige nationale Regelungslücken auf, die in Teilen zu einer Umgehung von Mehrweg(angebots)pflichten geführt haben. Dies war möglich, weil sich die Pflichten bislang nur auf Einwegkunststoffverpackungen bezogen haben und damit unregulierte Alternativen (z.B. Papier, Alu-Schale) zur Verfügung standen.
Auch die kommunale Verpackungssteuer nach dem „Tübinger Modell“ sieht in ihren Regelungen eine nicht unerhebliche Anzahl an Befreiungstatbeständen vor. Diese sehen beispielsweise vor, dass die durch „Drive-in-Restaurants“ verkauften take-away-Produkte von der Steuererhebung ausgenommen sind. Dies gilt ebenfalls für Speisen und Getränken in Einwegverpackungen, die über einen Lieferdienst vertrieben werden. Damit wird ein aktuell wahrnehmbarer Trend, wonach Lieferdienste vermehrt zu öffentlichen Parks und Plätzen bestellt werden oder dort in „Drive-in-Restaurants“ getätigte Käufe konsumiert werden, satzungsrechtlich nicht erfasst. Ebenfalls bestehen für Stadtfeste und Märkte weitreichende Ausnahmen für die dort tätigen Wirtschaftsakteure. Diese Rahmenbedingungen dürften mitverantwortlich dafür sein, dass die Stadt Tübingen bisher keine Aussagen zu einer messbaren Reduktion der Müllmenge in den öffentlichen Abfallbehältern im Stadtgebiet Tübingen treffen konnte. Ob eine Reduzierung dieser und weiterer Ausnahmetatbestände, die allesamt i.S.d. Rechtssicherheit im Hinblick auf den örtlichen Bezug der Satzung gewählt wurden, bei gleich hoher Rechtssicherheit den Zielen einer größeren Abfallvermeidung näherkommen, sei dahingestellt.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Erlass einer kommunalen Verpackungssteuersatzung zunächst vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD NRW) und vom Ministerium für Finanzen NRW genehmigt werden muss, weil eine Satzung, mit der eine im Land NRW nicht erhobene Steuer erstmalig oder erneut eingeführt werden soll, gemäß § 2 Abs. 2 KAG NRW zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des für Kommunales zuständigen Ministeriums und des für Finanzen zuständigen Ministeriums bedarf. Auch wenn einzelne nordrhein-westfälische Kommunen den Erlass einer Verpackungssteuersatzung offensichtlich beabsichtigen, steht eine solche Genehmigung bislang aus.
4.Empfehlung der Fachverwaltung
Seitens der Fachdienststelle wird aus vorstehenden Gründen angeregt, die weitere Entwicklung im Lande NRW in Bezug auf die bisher noch ausstehende – erstmalige - Genehmigung einer örtlichen Verpackungssteuersatzung durch die zuständigen Landesministerien abzuwarten sowie die sich aufgrund der neuen EU-Verordnung 2025/40 ergebenden Gesetzgebungsverfahren im Bund zunächst zu beobachten, um einen unnötigen Personal- und Sachaufwand zu vermeiden.
Parallel kann zur weiteren Aufhellung tatsächlicher Abfallströme die Zwischenzeit genutzt werden, um auf Basis eines konkreten örtlichen Bezugs die Zusammensetzung typischen „to-go-Abfalls“ zu eruieren.
Aufgrund der täglichen Reinigungsleistung der Mitarbeitenden des Aachener Stadtbetriebes können konkrete wiederkehrende Hot-spots benannt werden, an denen regelmäßig viele Speisen in Einweg / to-go-Verpackungen konsumiert werden. Diese Hotspots sollen mit der fachlichen Begleitung durch ein externe Beratungsagentur analysiert und bewertet werden. Diese Ergebnisse der Untersuchung können im Nachgang für die Entwicklung geeigneter Maßnahmen verwendet werden.
Insbesondere die Nutzung der Parkanlagen, der Pontstraße und weiterer stark frequentierter Straßen und Plätze wie bspw. der Marktplatzes während der warmen Monate sowie die intensive und zeitlich begrenzte Nutzung der Altstadt im Rahmen der Weihnachtsmärkte sind hier als Themenkomplexe zu benennen und sollten daher im zeitlichen Verlauf der Analysen betrachtet werden.
Ziel dieser Analyse soll sein, das tatsächliche Aufkommen sowie den zeitlichen Verlauf über das Jahr zu bewerten und im Nachgang die Möglichkeit zu haben, den tatsächlichen Effekt sowie den Personal- und Kostenaufwand für die Einführung einer Verpackungsteuer in Aachen bewerten zu können.
Zusätzlich dazu soll anhand der Hotspot-Analyse auch die Möglichkeit alternativer Maßnahmen zur Stärkung von Mehrwegsystemen und zur Reduzierung der Verschmutzungen des öffentlichen Raums, u.U. auch unter Einbezug von Gewerbetreibenden aus der Gastronomie vorgestellt und in Abwägung gestellt werden.
Die Verwaltung wird Gespräche mit der Aachener Wirtschaft ( IHK, DEHOGA, MAC u.a.) über geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Abfalls im öffentlichen Raum aufnehmen und dem AUK berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1013596
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1013596
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-04-15 FB 36_0587_WP18 Ratsantrag der Frakt SAO.pdf
13.5.2025
178.3 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 18.06.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen