Förderrichtlinie Blühflächen in der Agrarlandschaft; Ratsantrag Nr. 092/18 der CDU Fraktion vom 02.03.2021
FB 36/0589/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsfrau Dr. Fitter (GRÜNE) berichtet, dass die Landwirtschaft historisch betrachtet eine Garantin oder eine Bewahrerin von Arten und Biotopvielfalt gewesen sei. Die Intensivierung im Pflanzenbau und die Intensivierung der Tierhaltung habe sich jedoch in den letzten Jahrzehnten erheblich auf die Verringerung der biologischen Vielfalt ausgewirkt. Somit müsse man nun wieder einen Schritt zurück gehen und einen Impuls in die andere Richtung geben. In diesem Kontext sei die Förderrichtlinie zu betrachten, die sich extrem positiv von übrigen Förderlinien auf EU-Ebene abhebe. So sei der Antragsprozess beispielsweise sehr unkompliziert gestaltet. An dieser Stelle bedanke sie sich im Namen der GRÜNE-Fraktion bei der CDU-Fraktion sowie der Verwaltung, insbesondere für die zielführende Umsetzung dieser Förderrichtlinie, die einen Schritt in die umweltfreundliche und biodiversitätsverbessernde Richtung gehe. Denn das Anlegen von Blühflächen alleine sei nicht ausreichend. Tatsächlich könne durch das falsche Anlegen einer solchen Fläche sogar ein gegenteiliger Effekt erzielt werden. Auch dies werde durch die Richtlinie sehr gut aufgegriffen und mache durch Aspekte wie die Aussetzung der Düngung und der späten Mahd im Frühherbst eine Langfristigkeit der Flächenanlage möglich, die für stabile Lebensräume sorgt und die im Ganzen so angelegt ist, dass sie dazu geeignet ist, positive Biodiversitätseffekte zu erreichen. Sie hoffe, dass zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte ihr Interesse an der Förderrichtlinie aufbringen und entsprechende Anträge stellen werden.
Ratsherr Kiemes (CDU) erläutert, dass der Antrag aus der Landwirtschaft selbst stamme und auch mit dem Runden Tisch Landwirtschaft ausgiebig diskutiert und durch diesen begleitet worden sei. Wie bereits durch Ratsfrau Dr. Fitter erwähnt, seien die aktuellen Förderprogramme äußert sperrig, so dass man für Aachen nach einer anderen Lösung gesucht habe. Durch den Abschlussbericht des Forschungsprojektes „FLIP – Förderung der Lebensqualität von Insekten und Menschen durch perfekte Wiesenwelten“ sei wissenschaftlich nachgewiesen, dass die, teilweise in den Parks angelegten Blühwiesen einen sehr positiven Effekt auf die Biodiversität haben. Dies zeige, dass man sich auf dem richtigen Weg befinde. Er freue sich, dass der Antrag nun bearbeitet worden sei und begrüße hierbei ausdrücklich, dass die Förderrichtlinien nicht nur für Landwirte konzipiert worden seien, sondern auch für Vereine oder jede juristische Person, die sich für die Biodiversität im Stadtgebiet einsetzen möchte. Abschließend dankt er der Verwaltung für die Vorbereitung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die
"Förderrichtlinie Blühflächen in der Agrarlandschaft" zu beschließen.
Der Ratsantrag 092/18 vom 02.03.2021 ist damit erledigt.
Der Rat der Stadt Aachenbeschließt die "Förderrichtlinie Blühflächen in der Agrarlandschaft".
Der Ratsantrag 092/18 vom 02.03.2021 ist damit erledigt.
Erläuterungen
Hintergrund:
Gemäß dem Ratsantrag 092/18 vom 02.03.2021 wurde die untere Naturschutzbehörde beauftragt, ein Förderprogramm zur Förderung von Blühstreifen auf und entlang von landwirtschaftlichen Flächen zu erarbeiten.
Neben dem ökologischen Erfordernis, die Agrarlandschaft mit Nahrungs- und Habitatressourcen für Insekten anzureichern, ist ein Kernaspekt des Ratsantrags die nicht ausreichende Attraktivität bereits bestehender Förderangebote u. a. der EU-Förderrichtlinie Kulap (Kulturlandschaftsprogamm) und anderer. Vor allem starre Vorgaben sowie ein hoher bürokratischer Aufwand dieser Angebote halten landwirtschaftliche Betriebe bislang davon ab, verstärkt Blühflächen anzulegen sowie zu erhalten.
Konzeption der Förderrichtlinie:
Bei der vorliegenden Förderrichtlinie wurde daher ein wesentliches Augenmerk auf eine flexible Anwendbarkeit gelegt. So sind keine festen Vorgaben über Form oder Art der Flächen enthalten, auf denen Blühstreifen angelegt werden sollen. Ebenfalls sind keine konkreten Vorgaben zum Bezug von Saatgut enthalten, sondern lediglich ein ökologischer Mindeststandard sowie die Möglichkeit, das Saatgut mit der Antragstellung direkt über die untere Naturschutzbehörde zu beziehen. Um zusätzliche ökologische Leistungen zu fördern und den so bei der Anlage und Unterhaltung von Blühflächen entstehenden erhöhten Arbeitsaufwand zu kompensieren, sind die vorgesehenen Zuwendungen gestaffelt. Blühstreifen, die mehrjährig erhalten bleiben oder große Ackerschläge verkleinern, werden durch höhere Zuwendungen kompensiert.
Um nicht langfristig mit bestehenden Förderangeboten in Konkurrenz zu treten, ist die Förderung einer Blühfläche für maximal drei Jahre möglich.
Abgrenzung von bestehenden Förderangeboten:
Im Vergleich zu den bestehenden Förderangeboten ist die Mindestverpflichtungsdauer mit nur einer Vegetationsperiode deutlich kürzer. Ebenfalls sind die Vorgaben bei der Anlage und Pflege der Flächen weniger restriktiv, was interessierten landwirtschaftlichen Betrieben eine kurzfristigere und flexiblere Beteiligung ermöglicht.
Weiterhin erlaubt die vorliegende Förderrichtlinie nicht ausschließlich die Förderung der privilegierten Landwirtschaft, sondern ermöglicht allen Interessierten, die über ausreichend große Flächen und die Bereitschaft verfügen, eine geeignete Blühfläche unter naturschutzfachlicher Anleitung anzulegen. Der Landwirtschaft wird im Sinne des Ratsantrags jedoch Priorität eingeräumt.
Zuwendungshöhe
Die Zuwendungshöhe orientiert sich an den bestehenden Angeboten des Vertragsnaturschutzes sowie der Ökoregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP. Da die fachlichen Vorgaben der vorliegenden Förderrichtlinie geringer sind sowie der vorgesehene Verpflichtungszeitraum kürzer, fällt folgerichtig auch die Zuwendungshöheniedriger aus.
Die Basiszuwendung beträgt 1300 Euro pro Hektar angelegter Blühfläche und Verpflichtungsjahr. Wird eine mehrjährige Blühfläche vereinbart und die Vegetation bleibt mindestens zwei aufeinanderfolgende Vegetationsperioden über bestehen, erhöht sich dieser Betrag auf 1450 Euro pro Hektar und Jahr. Sollte die Blühfläche darüber hinaus so angelegt werden, dass sie einen großen Ackerschlag teilt und somit als Vernetzungsbiotop fungiert, wird eine pauschale zusätzliche Zuwendung von 120 Euro pro Fläche und Jahr gewährt.
Bei kleinen Flächen unter 600m² wird eine pauschale Zuwendung von 75 Euro pro Fläche und Jahr gezahlt, die Bagatellgrenze liegt bei 200m².
Einbindung bestehender Initiativen
Ungeachtet der positiven Unterstützung des Grundkonzeptes durch die Aachener Landwirtschaft stellt die festgelegte Zuwendungshöhe nicht sicher, dass eine breite Mitmachbewegung in der Landwirtschaft entsteht. Anlässlich der Vorstellung des erarbeiteten Förderkonzepts beim runden Tisch nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung am 06.05.2025 wurde seitens der anwesenden Landwirtedie unkomplizierte Antragstellung ausdrücklich gelobt. Es wurde jedoch in Frage gestellt, dass die Förderhöhe für eine Nutzung für Aachener landwirtschaftliche Betriebe ausreichend sein wird. Der Ausgleich für den Ertragsverlust sei zu gering.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde in der Förderrichtlinie die Möglichkeit angelegt, dass auch private Initiativen, die ihrerseits die Anlage von Blühflächen auf landwirtschaftlichen Flächen unterstützen, gefördert werden können. So kann die Stadt Aachen mit bereits bestehenden Initiativen kooperieren, anstatt mit ihnen in Konkurrenz zu treten. Gleichzeitig werden die zur Verfügung stehenden Mittel effektiv genutzt, um den Förderzweck zu erfüllen. Voraussetzung für eine solche Kooperation ist auch hier die Einhaltung der fachlichen und ökologischen Mindeststandards, die in der Förderrichtlinie festgelegt sind.
Ob dieses Angebot von den lokalen Landwirtschaftsbetrieben angenommen wird, wird sich in den kommenden Vegetationsperioden herausstellen. Eine Evaluierung der Erfahrungen und gegebenenfalls eine Anpassung der Richtlinie ist für 2027 vorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
PSP-Element4-130103-929-9 Programm Artenschutz in Kooperation mit Landwirtschaft | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2025 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 | 0 | 50.000 | 0 | 0 | ||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 10.000 | 0 | 50.000 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1013597
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1013597
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-04-16 FB 36_0589_WP18 Foerderrichtlinie Blue SAO.pdf
9.5.2025
346.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 18.06.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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