18. Juni 2025 um 17:00, Rathaus
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Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone 1 Ratsantrag der Fraktionen Die Grüne und SPD vom 15.10.2024

FB 68/0188/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen weist darauf hin, dass in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie des Mobilitätsausschusses geänderte Beschlüsse zu dieser Angelegenheit gefasst worden seien. Eine entsprechende Übersicht hierüber sei allen Anwesenden zugegangen. Zur Beschlussfassung schlage die Verwaltung vor, dass sich der Rat dem geänderten Beschluss des Mobilitätsausschusses anschließe. Anschließend eröffnet sie die Diskussion.

Ratsherr Neumann (GRÜNE) bezieht sich auf das Thema Parkgebühren, das in jeder Stadt ein emotionales und viel diskutiertes Thema sei. Mit dem heutigen Beschluss werde nicht über die Gebührenhöhe oder die Standorte der Gebührenerhebung entschieden, sondern über die Höchstparkdauer. Diese sei für den Innenstadtbereich zuletzt auf eine Stunde begrenzt gewesen, was an einzelnen Stellen zu Schwierigkeiten für Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, das Gewerbe geführt habe. Vor diesem Hintergrund passe man mit dem heutigen Beschluss die Parkdauer in der Tarifzone 1 auf vier Stunden an und für die Parkzonen B und BU1 beschließe man ein Parken ohne Höchstparkdauer. Die Gebührenhöhe solle an dieser Stelle explizit nicht angepasst werden.

Ratsfrau Lürken (CDU) stellt fest, dass die Parkplätze im öffentlichen Raum hart umkämpft seien. Nicht nur für das Abstellen der Fahrzeuge durch Bewohner*innen und Besucher*innen, sondern auch als Fläche für Aufenthaltsqualität und für sichere Fahrradwege. Als Stadtverwaltung müsse man alle diese Faktoren genau betrachten und berücksichtigen. Die ursprüngliche Vorgabe der Höchstparkdauer von einer Stunde sollte dazu dienen, die Stadt für möglichst alle Menschen offen zu halten. Zwischenzeitlich habe man jedoch erkannt, dass diese Stunde zu wenig sei und man den Zeitraum ausweiten müsse. Diese Einschätzung teile auch die CDU-Fraktion, zumindest für einige Stellen in der Stadt, an denen kein Parkhaus zur Verfügung stehe. Denn damit einher gehe auch eine parklenkende Wirkung in Richtung der Parkhäuser. Aus Sicht der CDU-Fraktion müsse man die Planung gut bedenken und die einzelnen Bereiche über einen Zeitraum von einem Jahr einer genauen Prüfung unterziehen. So habe die CDU-Fraktion gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und DIE Zukunft in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 15.05.25 einen Antrag eingebracht, der eine Befristung der Anpassung der Höchstparkdauer auf ein Jahr vorsehe. Innerhalb dieser Zeit solle die Verwaltung einen Vorschlag für eine geänderte Zonierung erarbeiten, wie die Höchstparkdauer innerhalb des Innenstadtbereiches im Sinne einer Abwägung zwischen Anwohnern und Besuchern, insbesondere auch unter Einbezug der Entfernung zu den Parkhäusern, genauer differenziert werden könne. Dieser Antrag sei jedoch abgelehnt worden. Stattdessen wolle die Ratsmehrheit ausschließlich über die Aufstockung der Höchstparkdauer auf vier Stunden beschließen, was die CDU-Fraktion mit Bedauern zur Kenntnis nehme.

Ratsherr Deumens (Die Linke) bekräftigt, dass man sich darüber einig sei, dass die Mobilitätswende dringend in Aachen benötigt werde. Hierbei verfolge die Fraktion Die Linke das Ziel einer autofreien Innenstadt. Da dies weder einfach noch in absehbarer Zeit umzusetzen sei, müsse man sich über verschiedene Möglichkeiten langsam in diese Richtung bewegen. Seine Vorrednerin habe auf den gemeinsamen Antrag im Mobilitätsausschuss verwiesen und hierzu möchte er im Folgenden Stellung nehmen. Aus Sicht der Fraktion Die Linke müsse die Reduzierung des Parkens am Fahrbahnrand ein relativ kurzfristiges Ziel sein, um die Zahl der Fahrzeuge in der Stadt ein Stück weit zu reduzieren. Somit habe die Überlegung bestanden, die Tarifzone 1 in die zwei Zonen 1a und 1b aufzuteilen und einer genauen Betrachtung hinsichtlich der Entfernung zu einem Parkhaus zu unterziehen. Durch diese Aufteilung der Tarifzone könne die Lenkungswirkung in Richtung Parkhaus erhöht werden. Weiterhin bezieht er sich auf die Ablehnung von Preiserhöhungen im ÖPNV in den letzten Jahren. In diesem Zusammenhang

lege seine Fraktion besonderen Wert darauf, dass Parken nicht preiswerter sein dürfe als ein Einzelfahrticket der ASEAG. Dies würde die Mobilitätswende konterkarieren anstatt diese, wie dringend erforderlich, voranzubringen.

Ratsherr Servos (SPD) berichtet, dass mit der ursprünglichen Regelung zur Höchstparkdauer von einer Stunde die bereits erwähnte, parklenkende Wirkung bei einer Stabilität der Parkgebühren erzielt werden sollte. Nun stelle sich die Frage, ob die parklenkende Wirkung der Gebühren ausreiche. Man könne sich nicht darüber beschweren, dass die Parkgebühren viel zu hoch und gleichzeitig jedoch für eine lenkende Wirkung zu niedrig seien. Zu der vorgesehenen Ausweitung der Höchstparkdauer könne er als betroffener Anwohner sagen, dass man sich hiermit gut arrangieren könne und man mit dieser Regelung auch einer der meistgestellten Forderungen der Gastronomie nachkomme. Die vorgeschlagene Alternative hingegen unterliege einer extrem hohen Komplexität. Denn während aktuell eine klare Trennung durch den Alleenring vorgenommen werde, schaffe eine Aufteilung der Innenstadt in unterschiedliche Zonen eine entsprechende Unübersichtlichkeit für die Menschen. Stattdessen spreche er sich für die flächendeckende Lösung aus. Die Lenkungswirkung der Parkgebühren stufe er auch als recht hoch ein, da die Gebühren aus seiner Sicht ausreichend hoch seien. Aus diesen Gründen werde die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Ratsherr Blum (FDP) führt aus, dass die Verlängerung der Höchstparkdauer ein lang gehegter Wunsch der FDP-Fraktion sei und die Fraktion somit die Ausdehnung auf vier Stunden ausdrücklich befürworte. Sie unterstütze auch die flächendeckende Regelung wohingegen sie eine Erhöhung der Parkgebühren ablehne. Dies sei schädlich für Gastronomie und Einzelhandel und verfolge nicht das Ziel, die Stadt freundlich gestalten zu wollen.

Ratsfrau Breuer (CDU) verweist auf den Wortbeitrag von Ratsfrau Lürken. Ergänzend hierzu betont sie, dass die Ausweitung auf vier Stunden eine entsprechende Flexibilität für die Menschen möglich mache und dies auch gewünscht sei. Der gemeinsame Antrag aus dem Mobilitätsausschuss sollte bezwecken, dass man nach einem Jahr eine entsprechende Evaluation vornehme, um in dem System gegebenenfalls nachjustieren zu können. Hierfür habe sich, zu ihrem Bedauern, keine Mehrheit gefunden. Abschließend weist sie darauf hin, dass in der Tarifzone 1 viele Menschen leben, die im Besitz eines Fahrzeuges sind und somit auch Anwohnergebühren bezahlen. Auch diese Situation müsse nach einem Jahr genau betrachtet werden.

Ratsherr Palm (AfD) teilt mit, dass die AfD-Ratsgruppe den Beschluss ablehnen werde, da die Parkgebühren von 14 Euro für 4 Stunden aus Sicht der Ratsgruppe deutlich zu hoch seien.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt unter Beibehaltung der Mindestparkdauer von einer Stunde die Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone 1 auf maximal vier Stunden (240 Minuten). Darüber hinaus wird die Höchstparkdauer in den Bewohnerparkzonen W und BU1 aufgehoben. Die Parkgebühren bleiben unverändert. Der Ratsantrag der Fraktionen der Grünen und SPD vom 15.10.2024 gilt als behandelt.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss unter Beibehaltung der Mindestparkdauer von einer Stunde die Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone 1 auf maximal vier Stunden (240 Minuten). Darüber hinaus soll die Höchstparkdauer in den Bewohnerparkzonen W und BU1 aufgehoben werden.

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat der Stadt Aachen die Parkgebühren in der Tarifzone 1 für die erste Stunde auf 3,00 Euro/Stunde, die angefangene zweite Stunde ebenfalls auf 3,00 Euro/Stunde und jede weitere angefangene Stunde auf 4,00 Euro/Stunde festzusetzen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt unter Beibehaltung der Mindestparkdauer von einer Stunde die Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone 1 auf maximal vier Stunden (240 Minuten). Darüber hinaus wird die Höchstparkdauer in den Bewohnerparkzonen W und BU1 aufgehoben.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Parkgebühren in der Tarifzone 1 für die erste Stunde auf 3,00 Euro/Stunde, die angefangene zweite Stunde ebenfalls auf 3,00 Euro/Stunde und jede weitere angefangene Stunde auf 4,00 Euro/Stunde festzusetzen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Parkgebühren in der Tarifzone 1 für die erste Stunde auf 3,00 Euro/Stunde, die angefangene zweite Stunde ebenfalls auf 3,00 Euro/Stunde und jede weitere angefangene Stunde auf 4,00 Euro/Stunde festzusetzen.

Der Ratsantrag der Fraktionen der Grünen und SPD vom 15.10.2024 gilt als behandelt.

Erläuterungen

Die Verwaltung hat mit dem in der Anlage beigefügtem Ratsantrag der Fraktionen Die Grünen und SPD vom 15.10.2024 den Auftrag zur Erhöhung der Parkhöchstdauer in der Tarifzone 1 auf 240 Minuten erhalten.

Begründet wird dies damit, dass verschiedenste Aktivitäten in der Innenstadt regelmäßig mehr als eine Stunde Zeit benötigen und deshalb eine Flexibilisierung der Höchstparkdauer im Hinblick auf die verschiedensten Lebenssituationen besser zugeschnitten werden soll.

Sachstand

Die Tarifzone 1 umfasst die Flächen innerhalb und auf dem Alleenring sowie auf der Zollamt-, Hackländer-, Friedlandstraße und der unteren Burtscheider Straße. Die Zone ist von montags bis samstags in der Zeit von
9 – 21 Uhr gebührenpflichtig. Die Höchstparkdauer ist auf eine Stunde begrenzt.

Die Gebührenhöhe wurde zuletzt im Rat der Stadt Aachen am 14.12.2022 beraten und für die Tarifzone 1 auf drei Euro pro Stunde festgelegt. Die Höhe der Gebühr orientiert sich an der Gebührenhöhe der Parkhäuser innerhalb des Alleenrings und wurde hinsichtlich der Tarifvergleichbarkeit für die Nutzenden pro Stunde definiert.

Die Beschränkung der Höchstparkdauer im öffentlichen Straßenraum ist eine Möglichkeit die innerstädtischen Parkbedarfe und -verkehre zu lenken. Hierdurch wird unterstützt, dass mittel- bis langfristige Parkvorgänge bevorzugt in Parkhäusern abgewickelt werden. Zudem wird der Umschlag der Parkvorgänge mit Höchstparkdauer deutlich erhöht und die Park-Such-Verkehre gleichzeitig reduziert. Insbesondere die Umschlaghäufigkeit der innerstädtischen Parkvorgänge wird bei der Straßenplanung immer wichtiger, da mit der Umgestaltung und Neuaufteilung von Straßenräumen häufig eine Reduzierung des Straßenrandparkens einhergeht. Grundsätzlich ist deshalb in der Tarifzone 1 eine Höchstparkdauer beizubehalten.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass in der Tarifzone 1 nicht alle mittel- bis langfristigen Parkvorgänge in Parkhäusern abgewickelt werden können, da es am nordwestlichen Innenstadtrand ein Defizit an Parkhäusern gibt. Zurzeit ist es in diesem Bereich nicht möglich, beispielweise Besorgungen, Arztbesuche, Besuche von Verwandten und Freunden, die länger als eine Stunde dauern, mit dem Kfz zu erledigen. Deshalb ist es sinnvoll, insbesondere dort, wo keine Parkhäuser fußläufig erreichbar sind, das mittlere bis längere Parken im öffentlichen Raum zu ermöglichen und die Höchstparkdauer auf maximal vier Stunden zu erhöhen.

Bei der Anpassung der Höchstparkdauer auf vier Stunden ist es wichtig, dass die Lenkungswirkung der Parkverkehre in die Parkhäuser weiterhin durch monetäre Anreize beibehalten bzw. gestärkt wird. Die Gebühren des Straßenrandparkens sollen im Vergleich zu den Parkhausgebühren grundsätzlich höher sein, damit die Parkhäuser bevorzugt angefahren werden. Das Parken am Fahrbahnrand in der Tarifzone 1 kostet heute 3,00 Euro/Stunde, im Parkhaus zwischen 2,50 bis 3,00 Euro/Stunde. Das Parken für vier Stunden im öffentlichen Raum kostet dann 12 Euro; im Parkhaus zwischen 10 und 12 Euro. Die Lenkungswirkung durch die Preisgestaltung ist eher als gering einzustufen.

Daher ist insbesondere in den Bereichen, wo Parkhäuser vorhanden sind, mit einem Rückgang der Lenkungswirkung durch die Anpassung der Höchstparkdauer zu rechnen. Die Fahrbahnrandtarife sollten deshalb durch eine progressive Preissteigerung in Abhängigkeit der Parkdauer angepasst werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung eine Gebührenstaffelung, bei der die ersten beiden Stunden je 3,00 Euro/Stunde kosten und ab der dritten Stunde dann 4,00 Euro/Stunde berechnet werden. Das Parken in der Tarifzone 1 kostet dann für vier Stunden 14 Euro.

Außerhalb der Tarifzone 1 wurde auch in den ersten innerstädtischen Randbereichen, Zone BU1 und Zone W, mit der Zoneneinrichtung eine Höchstparkdauer von zwei Stunden eingeführt. Die Zone W wurde 1989 eingerichtet und befindet sich im Umfeld des Luisenhospitals. Die Zone BU1 folgte 1992 und liegt zwischen dem Hauptbahnhof und dem Burtscheider Markt. Bei den später eingerichteten Bewohnerparkzonen wurde keine Höchstparkdauer mehr festgelegt, um auch zeitlich unbefristete Besucherverkehre und Besorgungen mit dem Kfz in den Randbereichen der Innenstadt zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Parkraumevaluationen nach der Einrichtung von Bewohnerparkzonen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass in Randbereichen, in denen das Wohnen überwiegt, bereits die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkflächen Dauerparkende im öffentlichen Raum stark reduziert. Dies ist auch in vergleichbaren Zonen wie beispielsweise der Zone BU2 im Umfeld des Marienhospitals erkennbar. Eine zusätzliche Erhöhung der Parkumschläge durch die Einführung einer Höchstparkdauer in der Tarifzone 2 erscheint nicht notwendig.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Höchstparkdauer in der Bewohnerparkzone W und BU1 aufzuheben.

Kosten

Für die Anpassung der Höchstparkdauer bei den in der Tarifzone 1 verorteten 166 Parkscheinautomaten entstehen Kosten in Höhe von rund 20.000 €. Die Kosten für die Anpassung der 29 Parkscheinautomaten in der Zone W und BU1 betragen rund 3.500 €. Die Summe von insgesamt 23.500 € steht unter dem PSP-Element
4-120202-906-7 „Unterhaltung Parkscheinautomaten“ nach Rechtskraft des Haushaltes 2025 zur Verfügung. Der Umsetzungszeitraum an den Automaten wird mit rund 3 Monaten kalkuliert.

Fazit

Die Verwaltung empfiehlt im Hinblick auf eine flexiblere Parkraumnutzung die Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone 1 auf maximal vier Stunden (240 Minuten). Die Mindestparkdauer von einer Stunde soll unverändert beibehalten werden. Um in der Tarifzone 1 die bestehende Lenkungswirkung der Parkverkehre in die Parkhäuser beizubehalten ist eine Preisstaffelung mit zunehmender Parkdauer festzulegen. Das Parken in der Tarifzone 1 kostet für die erste Stunde 3,00 Euro/Stunde, die angefangene zweite Stunde ebenfalls 3,00 Euro/Stunde und jede weitere angefangene Stunde 4,00 Euro/Stunde.

Darüber hinaus soll die Höchstparkdauer in den beiden innenstädtischen Randbereichen, Bewohnerparkzonen W und BU1, aufgehoben werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP-Element 4-120202-906-7 Unterhaltung Parkscheinautomaten

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 8 Gegenstimmen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-04-01 FB 68_0188_WP18 Anpassung der Hoechst SAO.pdf

16.4.2025

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.06.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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