Verkehrssituation Sief - Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen
FB 68/0209/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Anschließend ruft der Bezirksbürgermeister den nächsten Tagesordnungspunkt auf und bittet Herrn Larscheid als Abteilungsleiter des Bereichs „Verkehrsplanung und Verkehrstechnik“ sowie Herrn Glasemann von der Straßenverkehrsbehörde für den Vortrag nach vorne. Herr Larscheid verweist eingangs erneut auf das stattgefundene Bürgerforum und führt aus das versucht worden sei, erste Fragen aus eben diesem Termin heute in Grundzügen zu beantworten beziehungsweise auszuwerten.
Der erste Bürgerantrag zu dieser Thematik sei im Oktober 2023 im Bürgerforum gewesen. Im Anschluss seien Geschwindigkeitsmessungen mit Ahndungen durchgeführt worden, dessen Ergebnisse im Mai 2025 im Bürgerforum präsentiert worden seien.
Herr Larscheid geht eingangs auf die eher zerstreute Siedlungsstruktur des Ortsteils Sief ein, welche sich laut ihm durch die nicht durchgängige Bebauung auszeichnen würde. Trotz der vorhandenen Ortsschilder würden die Straßen in vielen Teilen den Charakter von außerorts Straßen erwecken. Die Grundgeschwindigkeit in Sief beträgt 50 km/h. Hiervon gäbe es eine Ausnahme im Bereich des ehemaligen Kindergartens. An dieser Stelle habe man in den 80er Jahren ein Streckengebot Tempo-30-Zone eingerichtet, welches sich bis heute gehalten habe. In Sief gäbe es zudem eine Anbindung an den ÖPNV. In Vorbereitung auf den heutigen Vortrag habe man Rücksprache mit der Polizei gehalten, welche für den Ortsteil Sief keine gemeldeten Unfällen benennen konnte. Es sei eine sehr unauffällige Unfalllage. Wie im Bürgerforum gewünscht, seien im Anschluss viele Geschwindigkeitsmessungen im Zusammenspiel mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung durchgeführt worden. Sechs dieser Messungen seien auf der Raerener Straße und 11 Messungen auf der Wilbankstraße durchgeführt worden. Hierbei sei der Wunsch der Bürger*innen berücksichtigt worden, insbesondere morgens bzw. vormittags zu messen. Auf der Raerener Straße sei meist in dem Tempo-30-Zonen Bereich gemessen worden. Weiterhin geht Herr Larscheid auf die verschiedenen Möglichkeiten der Messungen des Fachbereich Sicherheit und Ordnung ein. Die Messergebnisse der Raerener Straße und Wilbankstraße wurden tabellarisch festgehalten und der Bezirksvertretung visuell präsentiert. Insgesamt können man sagen, dass es mehr Verstöße auf der Raerener Straße gegeben habe, was nicht verwunderlich sei, da hier in der Tempo-30-Zone gemessen wurde. Im gesamtstädtischen Vergleich sei dieses Ergebnis nicht sonderlich auffällig. Ebenso habe man keine Messungen die eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 40 Prozent haben. Diese Schwelle würde in der Bewertung dazu führen, dass eher bauliche Veränderungen an einer Stelle durchgeführt werden würde.
Das Bezirksamt habe zudem bereits 2024 gemeinsam mit dem E 18 die Dialogdisplays im Ortsteil Sief aufgehangen. 2025 wurden sie um gehangen.
Neben dem Beschlussvorschlag seien weitere Äußerungen in dem Bürgerforum gefallen, auf welche Herr Larscheid ebenfalls eingehen möchte. Laut Herrn Larscheid sei ein Wunsch gewesen, dass die Kontrollen weiter fortgeführt werden. An diesen Punkt könne man einen Haken machen. Der Fachbereich werde im Rahmen der Möglichkeiten weiterhin zu verschiedenen Tageszeiten Messungen im Ortsteil Sief durchführen.
Betreffend den Zustand der Straße und der Bankette sei geäußert worden, dass dieser nicht gut sei. Aufgrund der Schlaglöcher in der Straße würde es zu Ausweichmanövern oder Erschütterungen kommen. Die Kolleg*innen vom Stadtbetrieb seien hierzu befragt worden. Laut E 18 seien die Straße bei einer letzten großen Kontrolle nicht in einem zustand gewesen, bei welchem man tätig werden müsse. Der E 18 wolle sich den Zustand allerdings noch einmal ansehen. Betreffend der Bankette sei Kontakt mit einer Kollegin der Straßenbauabteilung aufgenommen worden. Diese erläuterte, dass ein solches Bankett nicht ohne weiteres ausgebaut werden könne, da man bei einem Ausbau bei der Anlage eines Gehweges sei. Gerade in solch großen Bereichen wäre es ein enormer Kostenfaktor und es kämen ökologische Fragen auf. Zudem seien die Raerener Straße und Wilbankstraße klassifizierte Straße. Es handle sich um Kreisstraßen. Des Weiteren fielen außerorts Straßen in die Zuständigkeit der Städteregion. Sämtliche Maßnahmen müssten somit mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt werden.
Herr Glasemann nimmt Stellung zu den weiteren straßenverkehrsrechtlichen Fragestellungen. In Sief gibt es zwei große Kreisstraßen. In der Vergangenheit sei die Straßenverkehrsbehörde sehr zugänglich gewesen und den Bürger*innen entgegengekommen. Man habe beispielsweise Ortsschilder an Stellen errichtet, an denen man heute keinen Ortseingang mehr definieren würde. Insbesondere die Begründung einer Tempo-30-Zone fiele im Ortsteil Sief schwer.Ebenfalls fiele die Einrichtung einer Rechts-vor-links Beschilderung im Bereich des Pfeifferwegs und der Wilbankstraße schwer, da hier keine Begründung der Maßnahme in Form von Unfällen oder Konflikten vorliege. Piktogramme habe man an anderer Stelle im städtischen Gebiet angebracht. Es seien Überprüfungen vor und nach der Anbringung durchgeführt worden. Eine Veränderung des Verkehrs sei hierbei nicht festgestellt worden. Man verzichte daher in Absprache mit dem Straßenbaulastträger auf das Anbringen von Piktogrammen. Diese sollen zudem zu Beschädigungen der Straßenoberfläche führen.
Der Bezirksbürgermeister bedankt sich für die Ausführungen und fragt die Bezirksvertreter*innen, ob es Fragen gibt.
Herr Gilles bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen, geht auf die besondere Situation der Ortschaft ein und richtet eine Frage an Herrn Glasemann, welcher zuvor erläutert hatte, dass die Ortsschilder in Sief wohlwollend aufgestellt worden seien.Herr Gilles möchte wissen, was unter dieser Aussage zu verstehen sei und ob die Ortsschilder vor dem eigentlichen Ortseingang in Sief platziert wurden.
Herr Glasemann erläutert, dass sich eine Ortschaft grundsätzlich durch eine vollständige Bebauung begründe. In Sief stehe das Ortseingangsschild jedoch in der freien Landschaft. An dieser Stelle stehe lediglich ein einziges Haus. Dies würde in der heutigen Zeit keinen Ortseingang mehr begründen. Das Schild sei allerdings in der Vergangenheit dort montiert worden und solle auch an dieser Stelle bleiben. Das Ortseingangsschild sei für die Tempo-50-Zone von hoher Bedeutung.
Herr Gilles weist auf eine von ihm beobachtete Entwicklung in anderen Städten hin. Viele Städte würden dazu über gehen, im gesamten Stadtgebiet eine Tempo-30-Zone einzurichten. Weiterhin führt er aus, dass die Vermeidung von Gefahren und Einhaltung von Immissionen und Emissionen in der heutigen Zeit sehr wichtig geworden sei. In Sief sei die besondere Situation, dass es zwar vereinzelte Häuser gäbe, jedoch auch ein Ort sei in dem die Einwohner*innen und insbesondere die Kinder ein Bankett haben das teilweise ein Graben sei. Dies habe man im Bürgerforum bereits gehört. Herr Gilles drückt aus, dass er zwar die Arbeit der Fachverwaltung sehr schätzen würde, er den Fokus allerdings zu sehr auf der Geschwindigkeit sehe. Er wird sehr konkret indem er aussagt, dass es ihm eigentlich egal sei, ob er mit 30 km/h oder 60 km/h totgefahren werden würde. Er formuliert als weitere Frage, wie man die Leute in einem über die Straße bekommen würde.
Herr Glasemann gibt an, dass man immer sagen würde, man solle nicht warten bis jemand totgefahren würde und das möchte selbstverständlich auch die Fachverwaltung und insbesondere die Straßenverkehrsbehörde nicht. Dennoch sei es schwierig zu begründen, warum eine Tempo-30 Zone benötigt werde. Den Erhalt der bereits vorhandene Tempo-30-Zone könne die Straßenverkehrsbehörde zumindest noch ein bisschen begründen. Alles darüber hinaus, fiele in der Begründung jedoch schwer.
Herr Gilles sagt, auch diese Ausführungen verstehen zu können und geht noch einmal auf mögliche Markierungen ein.
Herr Larscheid verweist auf den Romerich und darauf, wie schwer es sei, verkehrsberuhigende Maßnahmen im Verkehrsraum anzubringen. Zudem führt er als Bespiel die Anbringung von Berliner Kissen auf der Raerener Straße an. Gerade in Anbetracht dessen, dass die Fahrbahn nicht beleuchtet und nicht gut einsehbar sei, könne dies eher zu einer Steigerung von Gefahren anstatt zu einer Minimierung führen, wenn Verkehrsteilnehmer*innen mit einer erhöhten Geschwindigkeit nach Sief einfahren sollten.
Abschließend äußert Herr Gilles, dass ihm gefallen würde, das zu nutzen was zur Verfügung stünde. Er würde sich darüber hinaus weitere (auch temporäre) Maßnahmen, insbesondere zur Schulwegsicherung wünschen.
Herr Larscheid verweist nochmals darauf, dass es sich bei der Straße um eine Kreisstraße handelt, welche Örtlichkeiten miteinander verbindet. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass auch in Zukunft mit ausweichendem Verkehr in Bezug auf die Monschauer Straße in Sief zu rechnen sei. Es handle sich eben nicht um eine Ortsstraße, welche man aus Wohngebieten kennt. Er bringt deutlich zur Sprache, dass man niemandem verbieten könne diese Straße als sogenannte „Ausweichstraße“ zu nutzen.
Herrn Krott richtet eine Frage an die Fachverwaltung. Zunächst bedankt er sich bei den Bürgerinnen und Bürgern dafür, dass sie die Thematik erneut angesprochen haben. Die Situation in Sief sei der Bezirksvertretung laut Herrn Krott bereits seit Jahren ein Dorn im Auge und es sei immer wieder nach Lösungen gesucht worden, wie man die Situation vor Ort verbessern könne. Insbesondere der Durchfahrtsverkehr aus Belgien kommend und der Ausweichverkehr der Monschauer Straße in den Berufsverkehr Zeiten seien seiner Meinung nach besonders kritisch, da zu diesen Zeiten gehäuft gefährliche Situationen auftreten würden. Er geht zudem darauf ein, dass zwar laut Aussagen der Bürger*innen noch keine schlimmen Unfälle passiert seien, eben diese jedoch teilweise nur verhindert werden konnten, da Kinder in das Bankett oder in den Straßengraben gesprungen seien. Insgesamt habe ich Herr Krott konkretere Lösungsvorschläge der Verwaltung gewünscht. Er verstehe jedoch die Problematik der Behörde, da es sich um eine Kreisstraße handelt und hierbei mehrere Bereiche zu beteiligen seien. Nachfolgend geht er genauer auf die Bankette ein und schlägt als eine erste Maßnahme vor, diese in einen besseren Zustand zu versetzen. Herr Krott bittet die Verwaltung diesbezüglich Kontakt mit der Städteregion auszunehmen.
Herr Krott stelle sich zudem nicht die Frage, wie man die Kinder von der Straße bekomme, sondern eher wie die Autofahrer*innen erzogen werden könnten. Hier sieht er die Smily Displays zwar als gutes Mittel, jedoch empfindet Herr Krott es als besser und nachhaltiger, die Leute in die Tasche greifen zu lassen. Deshalb formuliert er die Bitte, dass die Verwaltung regelmäßig formal messen solle und dies innerhalb der Verwaltung weiterzugeben.
Herr Glasemann entgegnet, dass er am heutigen Tag noch Kontakt zu dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung gehabt habe und in dieser Thematik sogar im Dauerkontakt zu stehen. Sief sei ein Schwerpunkt geworden, bei welchem regelmäßig Kontrollen gemacht und Messergebnisse eingeholt werden würden. Er erläutert, dass die Vorgehensweise immer so sei, dass der Fachbereich Sicherheit und Ordnung Messungen an einer Stelle durchführe und im Anschluss, je nach dem wie die Ergebnisse ausfallen, eine Messstelle eingerichtet werden könne. Diesbezüglich arbeite die Verwaltung derzeit bereits an einer neuen Stelle. Zudem verweist er darauf, dass wenn es neue Technologien gibt, diese auch angeschafft werden würden. Dies verfolge immer das Ziel der Verkehrssicherheit. Die Intensität der Verkehrsüberwachung in Sief sei auch von Seiten des FB 32 außergewöhnlich hoch.
Nachfolgend begrüßt Frau Nußbaum die Anwesenden im Sitzungssaal und gibt an auf die tatsächliche Situation in Sief eingehen zu wollen. Der Weg zur Monschauer Straße beziehungsweise zur Autobahn sei schon immer eine klare Umfahrung gewesen, um sich dem Verkehr auf der Moschauer Straße zu entziehen. Dies sei für sie alleine genommen bereits ein schwieriges Bild, gerade weil Sief hierdurch verkehrstechnisch stärker betroffen sei als es eigentlich die Regel wäre. Auffallend empfindet Frau Nußbaum auch, dass viele Maßnahmen beschrieben wurden, welche laut ihr jedoch nicht wirklich begründet werden könnten. Dies reiche Frau Nußbaum an dieser Stelle nicht.
Es könne nicht sein, dass einfach nur ein Dialog Display angebracht werden würden, um die Autofahrer*innen zu erziehen. Ihrer Meinung nach müsse es auch bauliche Maßnahmen geben. Es müsse dafür gesorgt werden, dass die Kinder tatsächlich gesund ihren Bus erreichen und zur Schule gehen können. Ebenso spricht sie die Bankette an und geht hierbei auch auf die Äußerung von Herrn Krott ein. Für sie sei es ganz klar, dass die Kinder in das Bankett springen, wenn die Autofahrer*innen nah an den Kindern vorbeifahren. Hier müsse eine Möglichkeit her, damit die Kinder nicht derart ausweichen müssen. Weiterhin sei für Frau Nußbaum nicht einleuchtend, dass die Anbringung von Piktogrammen nicht nützlich sei und dass hierdurch der Boden beschädigt werden. Der Boden sei auf der Strecke ohnehin beschädigt. Sie bittet die Fachverwaltung diesbezüglich noch einmal um genaue Prüfung. Sie stimmt den anderen Bezirksvertreter*innen der SPD Fraktion und der Grünen zu und gibt ebenfalls an, dass sich Maßnahmen über die temporären hinaus gewünscht werden würden und dass diese auch in einem Beschluss beantragt werden sollten. Abschließend führt Frau Nußbaum aus, dass die Ausführungen in dem Vortrag für sie in der Gänze nicht mehr nachvollziehbar seien. Sie möchte das die Verwaltung noch einmal prüft, was möglich und was nicht möglich sei. Dies solle der Bezirksvertretung im Anschluss vorgelegt werden, damit die Bezirksvertretung für den Haushalt 2026 in der Lage sei, mögliche Gelder einzustellen.
Herr Kiemes geht ebenfalls auf die vorherrschenden Konflikte in Sief ein und darauf, dass er nicht wisse, ab welchem Zeitpunkt die Straßenverkehrsbehörde in einen Konflikt eingreifen könne. Wer wisse jedoch, dass sich die Bürger*innen in Sief schon seit geraumer Zeit, vermutlich bereits seit 2022, über den Verkehr in der Ortschaft beschweren würden. Er verweist zudem darauf, wie viele Bürger*innen sowohl im Bürgerforum als auch in der Bezirksvertretung anwesend gewesen seien und schließt daraus, dass es ein wirklich ernstzunehmendes bürgerliches Anliegen in der Thematik gäbe. Dieser Thematik sollten definitiv nachgekommen werden. Er zitiert zudem einen Artikel des Bürgerforums nach welcher sich die Einwohner*innen von Sief als „Stiefkinder der Verwaltung“ sehen würden. Dies könne er nachvollziehen. Nur weil es in Sief eine kleine Gruppe gäbe, würde dies nicht heißen, dass es sich nicht um ein berechtigtes Anliegen handele.
Er geht weiterhin darauf ein, dass es bei einer Geschwindigkeitsmessung zu einer Reduzierung von 33 % auf 18 % gekommen sei. Herr Kimes möchte wissen, ob dieser angesprochene Rückgang der Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Statistikamt besprochen worden sei.
Er gehe eher davon aus, dass es sich hierbei um Momentaufnahmen und nicht um statistisch relevant Daten handle. Als weiteren Punkt führt er an, dass ihm bewusst sei, dass eine verkehrsrechtliche Änderung nicht einfach herbeizuführen ist. Dennoch verweist er auf die Innenstadt und darauf, dass es dort mit teils kreativen Mitteln möglich sei den Verkehrsfluss zu verändern. Genauso müsse es kreative Möglichkeiten geben den Verkehrsfluss in Sief zu verändern. Man müsse sich die Frage stellen, wo möchte man und wo möchte man nicht so viel Verkehr in schmalen Straßen haben und wie kann man den Verkehr umlenken. Der Beschlussvorschlag in der Vorlage sieht vor, dass die zwei bezirklichen Smiley Anlagen weiterhin in Sief aufgehangen werden. Dies empfinde Herr Kiemes als von der Zentralverwaltung nicht fair. Er möchte die Möglichkeit mit den kleinen bezirklichen Mitteln haben, auch dort Kontrollen durchzuführen, wo es an anderer Stelle nötig wäre. Diesbezüglich gäbe es bereits Anfragen aus dem Ortsteil Schmithof. Als Beschlussvorschlag habe er sich gerade vom Fachbereich 68 gewünscht, dass Anlagen gestellt worden wären, die dann beliebig im Bezirk aufgehangen werden könnten.
Frau Nußbaum wendet sich an die Verwaltung und gibt an, dass man sich einen vergleich mit anderen Bezirken sehr gut überlegen solle, da jeder Bezirk für sich genommen anders gestaltet sei. Sief sei ganz anders strukturiert als Bereich in anderen Bezirken. Sie bittet dies noch einmal zu prüfen.
Herr Hoffner sagt, dass die Thematik sehr schwierig sei. Jeder würde feststellen, dass die Rücksichtslosigkeit auf den Straßen immer weiter zunehmen würde. Ampeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen würden nicht mehr zählen. Wirkungsvoll wäre nur, wenn die Leute zur Kasse gebeten werden würden. Radarfallen seien in der heutigen Zeit unmittelbar in den sozialen Medien oder würden, wie ein Beispiel auf der Schleckheimer Straße zeigen würde, mit großen Plakaten „Achtung Radarfalle“ beleuchtet werden. Die andere Seite sei, wie Herr Kiemes bereits erwähnte, dass in allen Ortschaften im Bezirk Probleme mit dem zu schnellen Fahren auftreten würden. In der Vergangenheit habe es im Bezirk einen Antrag gegeben, viele Straßen auf Tempo-30 zu reduzieren. Dies sei damals auch durch Herrn Hoffner abgelehnt worden. Mittlerweile würde er dies jedoch überall befürworten, da dies zu einer Reduzierung der Gefährlichkeit führen würde. Dies würde zwar vielen Menschen weh tun, jedoch täte dies weniger Menschen weh, welche ansonsten verunfallen würden. Daher solle man eher die Fließgeschwinigkeit des Verkehrs anpacken, anstatt nach baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung zu suchen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Vorlage zur weiteren Beratung an die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt zu die bezirklichen Dialog-Displays zur weiteren Reduzierung der Geschwindigkeiten temporär im Bereich Sief zu installieren.
Erläuterungen
- Anlass
Der Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW zur Verkehrssituation in Aachen Sief wurde in der Sitzung des Bürgerforums am 17.10.2023 beraten. In dem Antrag bitten die Antragssteller*innen, in der Raerener Straße, Wilbankstraße und im Magelspfad Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu ergreifen. Der Bürgerantrag sowie die Vorlage sind im Allris-System abrufbar (ALLRIS - Auszug). Es wurde ein geänderter Beschluss gefasst, die Geschwindigkeitsmessungen mit Ahndung in Sief bis zum Herbst 2024 deutlich zu intensivieren. Die Messungen sollen regelmäßig zu Stoßzeiten durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen, die im Zeitraum von Oktober 2023 bis März 2025 in Aachen Sief stattgefunden haben, werden im Folgenden dargestellt und bewertet.
- Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen
Seit der Sitzung des Bürgerforums im Oktober 2023 wurden 17 Geschwindigkeitsmessungen mit Ahndung in Aachen Sief durchgeführt. Davon fanden sechs Messungen auf der Raerener Straße (Tempo 30-Streckengebot) und elf Messungen auf der Wilbankstraße (Tempo 50) statt. Die Geschwindigkeitskontrollen erfolgten in der Regel wochentags in der Morgenspitze über einen Zeitraum von ca. 2,5 Stunden (7:00 Uhr - 9:30 Uhr). Am 07.06.2024 wurde auf der Wilbankstraße, auf Höhe der Hausnummer 176, eine Messstation aufgebaut, die über die Dauer von sieben Tagen bis zum 14.06.2024 Geschwindigkeitsverstöße in beide Richtungen erfasst hat.
Die Ergebnisse der Messungen sind in der Tabelle in Anlage 1 aufgeführt.
Geschwindigkeitsverstöße fanden vor allem auf dem Teilstück der Raerener Straße zwischen Pfeiferweg und Baumgartsweg statt. In diesem Bereich gilt ein Tempo-30-Streckengebot, da sich in den 1980er Jahren ein Kindergarten in dem heutigen Feuerwehrhaus befand. Heute befinden sich nach Definition der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar keine schützenswerten Einrichtungen (Kita, Schule, Spielplätze, Sporthallen) mehr in diesem Bereich, dennoch wird zwecks Schulwegsicherung der Kinder, die im Siedlungsbereich Baumgartsweg wohnen und die Haltestelle „Sief Schule“ erreichen wollen, an der Tempo-30-Regelung festgehalten.
Verwarnungen werden hier bei einer Überschreitung von 9 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit von 30km/h ausgesprochen.
In Fahrtrichtung Lichtenbusch wurden auf der Raerener Straße im Rahmen von vier Messungen insgesamt 540Kfz erfasst. Davon wurden 121 Verstöße festgestellt, was einer Überschreitungsquote von 23,8 % entspricht. Bei der letzten Geschwindigkeitskontrolle im September 2024 fuhren im Rahmen einer 4,5 Stunden Messung 26 Kfz von 91 erfassten Kfz zu schnell (28,6 %).
In Fahrtrichtung Sief lag die Überschreitungsquote auf der Raerener Straße bei einer Messung im Oktober 2023 bei 27,7 % (13 Verstöße bei 47 erfassten Kfz). Eine weitere Geschwindigkeitskontrolle fand im Februar 2025 statt. Dabei wurden 367Kfz erfasst und 39 Verstöße festgestellt (10,6 %).
Auf der Wilbankstraße liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Hier werden demnach Geschwindigkeiten ab 59 km/h geahndet. Im Rahmen der Geschwindigkeitskontrollen wurden in Fahrtrichtung Belgien nur wenige Verstöße festgestellt, die Überschreitungsquote liegt bei 0 % bis 0,6 %. In Fahrtrichtung Pfeiferweg lagen die Überschreitungsanteile auf der Wilbankstraße zwischen 6 % und 23 %, wobei insgesamt eine Abnahme der Geschwindigkeitsverstöße festzustellen ist: Im Frühjahr 2024 lag die Überschreitungsquote noch bei durchschnittlich 20 %. Es wurden 346Kfz erfasst, wovon 69 Kfz schneller als 59 km/h fuhren. In den darauffolgenden Messungen bis Oktober 2024 haben die Geschwindigkeitsüberschreitungen abgenommen: Es fuhren noch 6,8 % der erfassten Kfz zu schnell.
Im Rahmen der einwöchigen Geschwindigkeitskontrolle vom 07.06. bis zum 14.06.2024 wurde auf der Wilbankstraße in beide Richtungen nur ein geringer Anteil an Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt (1,1 %). Die Anzahl an erfassten Fahrzeugen über den Zeitraum von sieben Tagen ist deutlich höher im Vergleich zu den 2-Stunden-Messungen. Dies lässt darauf schließen, dass die Überschreitungen überwiegend in den Morgenstunden stattfinden, in denen auch verstärkt kontrolliert wurde.
- Bewertung und Fazit
Geschwindigkeitsverstöße finden vermehrt auf der Raerener Straße im Tempo-30-Bereich statt. Durchschnittlich fahren hier 22,3 % der Verkehrsteilnehmenden während Geschwindigkeitskontrollen schneller als 39 km/h. Im Vergleich zu den ersten Messungen mit Ahndung in den Jahren 2022 und 2023 (vgl. Vorlage aus dem Bürgerforum am 17.10.2023, ALLRIS - Auszug) ist die Anzahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich zurückgegangen. Hier lag die Überschreitungsquote noch bei 30 % bis 40 %.
Auf der Wilbankstraße finden weniger Geschwindigkeitsverstöße statt. Insgesamt ist der Anteil an Geschwindigkeitsüberschreitungen (> 59 km/h) während Geschwindigkeitskontrollen unter 10 % und damit im gesamtstädtischen Vergleich als unauffällig einzustufen.
Bei keiner der seit Oktober 2023 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen mit Ahndung wurde eine Überschreitungsquote von 40 % oder höher festgestellt. Die Überschreitungsquoten liegen damit in einer Größenordnung, in der bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen nicht vorgesehen werden, sondern Messungen mit Ahndung angezeigt sind.
Da durch die regelmäßig stattfindenden Geschwindigkeitskontrollen auf der Raerener Straße im Tempo-30-Bereich sowie auf der Wilbankstraße (Tempo 50) insgesamt eine Reduzierung der Geschwindigkeitsüberschreitungen erzielt werden konnte, sollen die Kontrollen mit Ahndung fortgeführt werden.
Die Verwaltung empfiehlt außerdem, das mobile Dialog-Display des Bezirkes im Tempo-30-Bereich auf der Raerener Straße zu installieren. Das Display kann zeitweise in Fahrtrichtung Lichtenbusch und anschließend in Fahrtrichtung Sief ausgerichtet werden. Auch in der Wilbankstraße wird die temporäre Installation des Displays in Fahrtrichtung Pfeiferweg empfohlen. Die von den Displays erfassten Daten können durch die Verwaltung ausgewertet werden.
Zur Funktion und Wirkung von Dialog-Displays: Dialog-Displays weisen die Verkehrsteilnehmenden auf ihre tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit hin. In Ergänzung zu der Geschwindigkeitsanzeige geben die Displays eine bewertende Rückmeldung: Bei eingehaltener Geschwindigkeit lobt ein lächelnder Smiley in Grün die ordnungsgemäße Fahrweise; bei Überschreiten der Geschwindigkeitsschwelle weist ein roter, trauriger Smiley auf das Fehlverhalten hin. In erster Linie haben Dialog-Displays einen sensibilisierenden Charakter: Durch den mahnenden Hinweis und die sichtbare Überwachung am Straßenrand erfolgt in der Regel eine unmittelbare Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung. Die positive Bestätigung bei eingehaltener Geschwindigkeit und die Anmahnung von Fehlverhalten sorgen langfristig für einen Lerneffekt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1013675
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1013675
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-05-07 FB 68_0209_WP18 Verkehrssituation Si SAO.pdf
12.5.2025
168.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 11.06.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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