Parkraumkonzept Kornelimünster - Verkehrsversuch mit begleitender Bürger*innenbeteiligung
FB 68/0210/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Bezirksbürgermeister begrüßt von Seiten der Verwaltung Herrn Mohnen, Frau Eberhard, Herrn Glasemann sowie Frau Meyer.
Einleitend sagt Herr Mohnen, dass eine umfangreiche Vorlage seitens der Verwaltung zu der Thematik Parkraumkonzept in Kornelimünster vorbereitet worden sei. Weiterhin gibt Herr Mohnen an, dass die Thematik eine interdisziplinäre Gemeinschaftsaufgabe sei, was man auch an der Begrüßung der verschiedenen Beteiligten aus den unterschiedlichen Abteilungen sehen würde. So seien unter anderem Bereiche der Straßenverkehrsbehörde und Denkmalbehörde involviert und auch tiefbaurechtliche Fragen seien zu besprechen. Herr Mohnen sagt über sich selbst, dass er eher aus dem konzeptionellen Verkehrsplanungsbereich sei, bei der es sehr viel um die Frage der Parkraumbewirtschaftung und der Parkkonzepte ginge.
Frau Eberhard übernimmt das Wort, begrüßt die Anwesenden und gibt an im nachfolgenden das Parkraumkonzept in Kornelimünster noch einmal vorstellen zu wollen.
Sie verweist zudem auf eine erste Vorstellung der Thematik im nicht öffentlichen Teil einer Sitzung der Bezirksvertretung im vergangenen Jahr. Eingangs geht Frau Eberhard auf die Ergebnisse der Parkraumerhebung aus Juli 2021 ein. Betrachtungspunkt sei dabei nicht nur der historische Kern, sondern der gesamte Bereich Kornelimünster gewesen, bei welcher jeder öffentliche und private Parkplatz, sowie die etwaige Belegung betrachtet worden sei. Weiterführend geht Frau Eberhard auf die Parkraumerhebung betreffend den historischen Ortskern ein. Bei der Parkraumerhebung sei festgestellt worden, dass sowohl wenn man die legalen und geduldeten vorhandenen Parkplätze zusammen zählt, als auch wenn man nur die legalen Parkplätze berücksichtigt, Parkplätze frei geblieben seien. Die Erhebung sei über vier Zeitschnitte an einem Tag und zusätzlich an einem Markttag vorgenommen worden. Nachfolgend präsentierte Frau Eberhard die Ergebnisse in einer tabellarischen Darstellung und erläuterte, dass die Parkraumbelastung mit 77 Prozent nicht hoch sei. Sie betonte dennoch, dass in einigen Straßen durchaus eine höhere Belastung festgestellt worden sei.
In der Vergangenheit seien den Bürger*innen und der Politik mehrere Konzepte der Verwaltung vorgestellt worden. Es habe Konzepte gegeben, die einen verkehrsberuhigten Bereich und ein Parken nur auf ausgewiesenen Flächen vorsahen. Zudem habe es zwei Bewirtschaftungsmodelle gegeben. Diese Modelle wären jedoch mit zusätzlichen Kosten für die Bürger*innen verbunden gewesen, weshalb sich die Politik dagegen ausgesprochen habe. In Folge daraus habe die Verwaltung zwei Konzepte erarbeitet.
Eine Option wäre die Errichtung einer Haltverbotszone. Hierdurch könne durch die Einführung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit erzielt werden. In diesem Fall wäre das Parken in hierfür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Dadurch könnten zudem bislang geduldete Parkflächen markiert werden oder entfallen. Als Markierungsmöglichkeit der Parkflächen auf dem historischen Pflaster wurden farbige Pflastersteine vorgeschlagen und visuell präsentiert. Die Umsetzung sei jedoch mit hohen Kosten verbunden. In dem zweiten Modell sei die Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität stark berücksichtigt worden. Dies könnte durch Aufstellung von Mobiliar im historischen Stadtzentrum erreicht werden. Hierdurch könnten ebenfalls Parkflächen reduziert werden oder entfallen.
Der Verwaltungsvorschlag ist eine Verbindung der beiden Konzeptvarianten. Das würde bedeuten, dass eine Haltverbotszone im historischen Ortskern angebracht werden würde und sähe gelbe bzw. weiße Markierungen auf dem Pflaster des Korneliusmarktes vor, um die Parkflächen entsprechend zu kennzeichnen. Die Parkflächen auf dem Benediktusplatz könnten gleichzeitig durch Mobiliar oder Blumenkübel reduziert werden.
Dieser Verkehrsversuch, welcher laut Vorschlag der Verwaltung über ein Jahr andauern könne, soll von einer Bürger*innenbeteiligung begleitet werden. Dies würde bedeuten, dass die Bürger*innen bereits im Vorfeld über den Verkehrsversuch informiert werden könnten. Zudem seien Eingaben der Bürger*innen während des Prozesses möglich, welche durch die Verwaltung berücksichtigt und beantwortet werden könnten. Perspektivisch soll nach diesem Verkehrsversuch seitens der Verwaltung festgestellt werden können, was sich bewährt habe und was in einer langfristigen Lösung baulich umgesetzt werden könne. Frau Eberhardt stellt dies in einer beispielhaften Darstellung visuell vor und führt Kostenbespiele an.
Herr von Thenen bedankt sich bei Frau Eberhardt und fragt, ob es Wortmeldungen gibt.
Frau Nußbaum bedankt sich bei Frau Eberhardt und merkt an, dass ein Kernkritikpunkt durch die Verwaltung nicht aufgegriffen worden sei. Der Kritikpunkt des Bezirks sei gewesen, dass eine Bürgerbeteiligung nicht mittels Informations-Flyer, Internetbefragung über eine eingerichtete Funktionsmailadresse oder durch einen Fragebogen erfolgen solle. Wie auch immer ein solches Parkraumkonzept aussehen solle, die Bürger*innen müssten in einem solchen Prozess mitgenommen werden. Im Weiteren verweist Frau Nußbaum auf eine geforderte Präsenzveranstaltung für die interessierten Bürger*innen und macht einen neuen Beschlussvorschlag: „Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt eine Bürger*innenbeteiligung in Präsenz, in der den Anwohnenden das mit der Vorlage vorgelegte Konzept „Verkehrsversuch“ dargestellt und erläutert wird durchzuführen. Über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist in der Bezirksvertretung im Anschluss zu berichten, ebenso wie über die Ergebnisse der Gespräche mit dem Bereich Denkmalpflege und Stadtgestaltung.“
Der Bezirksbürgermeister verweist für eine weitere Wortmeldung an Herrn Krott. Herr Krott bedankt sich bei der Verwaltung. Im Vorhinein habe er die letzte Vorlage zu der Thematik mit der heutigen verglichen. Hierzu führt er weiter aus, dass wenn der damalige Vorschlag der Verwaltung so umgesetzt worden wäre, wären laut Anlage 2 der heutigen Vorlage im historischen Ortskern, öffentlich gewidmete Parkplätze plus 34 geduldeten Parkplätze die wegfallen sollten verblieben. Ob auf so viele Parkplätze verzichtet werden könne, sei fraglich. Daher solle eine Bürgerbeteiligung und gelichzeitig eine neue Bedarfserhebung stattfinden, da die letzte Bedarfserhebung in 2021 stattgefunden habe und sich auch an der Struktur und den Bedarfen des Korneliusmarktes Dinge verändert haben. Herr Krott macht einen neuen Beschlussvorschlag: „Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung damit die Einrichtung einer Haltverbotszone mit gleichzeitiger Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Rahmen eines Verkehrsversuches im historischen Ortskern eine Bewohner*innenbeteiligung durchzuführen. Weiterhin soll eine aktualisierte Erhebung zum Parkraum und dessen Auslastung durchgeführt werden. Die Bezirksvertretung entscheidet dann über das Konzept und den Beginn des Versuches.“Ziel sei es, so wenig Parkplätze wie nötig im historischen Ortskern für die Aufenthaltsqualität zu haben, jedoch ebenfalls genügend Parkplätze für die Anwohnenden und Gewerbetreibenden sicherzustellen. Die Methodik der Bürger*innenbeteiligung solle der Verwaltung überlassen werden.
Herr von Thenen übergibt das Wort an Herrn Gilles, welcher sich bei der Verwaltung für die Erarbeitung bedankt. Herr Gilles gibt an bei vielen der gesagten Dinge mitzugehen und erfragt warum die Dinge nicht parallel laufen können, damit man „ins machen“ kommen könne. Die Bürgerbeteiligung parallel laufen zu lassen, sodass man den Bürger*innen bereits etwas zeigen könne, empfindet Herr Gilles als positiv, anstatt weiterhin lediglich über die Thematik zu reden.Überdies sei es wichtig, dass es eine parallele Erhebung erfolge, um nicht zu viele Parkplätze aus dem historischen Ortskern zu streichen.
Herr von Thenen übergibt das Wort an Herrn Hoffner. Dieser erinnert einleitend an die Umgestaltung des Dorfplatzes in Friesenrath. Auch dort gehe es darum, dass die Aufenthaltsqualität verbessert wird. In diesem Bezug habe sich in der Berzirksvertretung sehr lange beraten und es gab einen Studierendenwettbewerb der RWTH sowie Bürger*innenbeteiligungen, welche die Ausgestaltung des Platzes vorangetrieben haben. Übrig geblieben seien jedoch lediglich ein paar Möbel, die Charakter eines Dorfplatzes erahnen lassen. In Kornelimünster habe man eine Situation, in der insbesondere die Anwohner*innen auf die Parkplätze angewiesen seien, sodass man nicht „einfach mal“ machen könne. In diesem Falle müsse man mit den Bürger*innen im Gleichklang vorgehen und im Vorfeld mit den Bürger*innen der Diskurs gesucht werden. So sei es auch beschlossen worden. Herr Hoffner möchte sich, auch wenn es schon lange andauert und hierdurch auch noch länger dauern wird, die Zeit nehmen, um die Bürger*innen bestmöglich einzubeziehen.
Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, geht Herr von Thenen auf die zwei Meinungsbilder ein. Er führt aus, dass das eine Meinungsbild im Wesentlichen den Inhalt habe, dass eine Bürgerbefragung zu den konkret entwickelten Vorstellungen der Verwaltung durchzuführen sei. Das weitere Meinungsbild habe den Inhalt, dass eine solche Bürgerbefragung begleitend zu dem Parkraumversuch, sowie eine neue Erhebung durchzuführen sei. Als Unterschied arbeitet Herr von Thenen zudem heraus, dass in dem zweiten Vorschlag bereits jetzt mit der Umsetzung des Parkraumkonzeptes und mit der Verausgabung von Kosten anzufangen sei und das in dem ersten Meinungsbild eine Bürgerinnenbeteiligung vorangeschaltet wäre.
Herr von Thenen liest noch einmal den Beschlussvorschlag der SPD vor. Frau Nußbaum ergänzt, dass die Bürger*innen Beteiligung „in Präsenz“ durchzuführen sei. Diese Änderung wird in dem Beschlussvorschlag der SPD aufgenommen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel mit einem rechtskräftigen Haushalt 2026, eine Haltverbotszone mit gleichzeitiger Erhöhung der Aufenthaltsfunktion zunächst in Form eines Verkehrsversuches im historischen Ortskern Kornelimünster für ein Jahr umzusetzen und mit einer Bürger*innenbeteiligung zu begleiten.
Erläuterungen
1. Anlass und Einordnung der bisherigen Untersuchungen
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hatte die Verwaltung erstmals im Jahr 2010 beauftragt, ein Parkraumkonzept für Kornelimünster zu erarbeiten, da die Parksituation insbesondere im historischen Ortskern von Kornelimünster seit Jahren sehr angespannt ist. Dies betrifft sowohl das Angebot für Besucher*innen und Tourist*innen als auch die Parksituation für Bewohner*innen und Anlieger*innen.
2011 wurde ein Gutachten zur Parkraumanalyse mit der Empfehlung möglicher Erweiterungsflächen für das Parkraumangebot erstellt. Dies hatte die Maßgabe, den Ortskern (Benediktusplatz und Korneliusmarkt) soweit wie möglich vom ruhenden und fließenden Verkehr freizuhalten, wobei auch Parkmöglichkeiten für Busse berücksichtigt werden sollten. Die Untersuchung hatte insbesondere die Angebotsplanung von öffentlichen Parkplätzen für Besucher*innen und Tourist*innen zum Ziel. Es wurde deutlich, dass nur sehr wenige alternative Flächen zum Parken in Kornelimünster zur Verfügung stehen.
Eine Fläche, die näher untersucht wurde, war der „Pannacker“ süd-östlich des historischen Ortskernes. Nachdem im Jahr 2013 festgestellt wurde, dass der „Pannacker“ aus Gründen des Hochwasserschutzes sowie des Boden- und Artenschutzes zur Nutzung für den ruhenden Verkehr nicht zur Verfügung steht, wurde eine groß angelegte Befragung der Bewohner*innen und Gewerbetreibenden zur Parksituation im historischen Ortskern von Kornelimünster durchgeführt. Die Befragung belegte den hohen Parkdruck, der bereits durch Anwohner*innen und Gewerbetreibende ausgelöst wird. Dabei wurde der Wunsch, die beiden Plätze Benediktusplatz und Korneliusmarkt von parkenden Kfz freizuhalten und/oder eine mögliche Bewirtschaftungsregel einzuführen, von den Teilnehmenden unterschiedlich bewertet. Insgesamt überwog dabei leicht der Wunsch nach einer regelnden Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze.
Im Jahr 2017 wurde der Parkplatz an der Korneliusstraße mit 30 zusätzlichen Parkplätzen hergestellt. Seit September 2019 bietet er auch längerfristig Parkenden (Anwohner*innen, Geschäftsleute, Tourist*innen) eine interessante Alternative zum Parken auf dem Benediktusplatz und dem Korneliusmarkt.
Im historischen Ortszentrum bestand auch nach der Fertigstellung des Parkplatzes an der Korneliusstraße und der Aufhebung der zeitlichen Parkbeschränkung erheblicher Parkdruck, sodass die Verwaltung im Jahr 2020 erneut beauftragt wurde, ein Parkraumkonzept zu erarbeiten. Grundlage für die Erstellung dieses Parkraumkonzeptes ist eine detaillierte Voruntersuchung zum allgemeinen Parkraumangebot und den tageszeitlichen Nutzungsanforderungen der verschiedenen Zielgruppen. Die Parkraumerhebung wurde durch ein Aachener Planungsbüro durchgeführt und die Ergebnisse der Politik im Jahr 2023 vorgestellt.
2. Aktuelle Situation
Die Ergebnisse der Erhebung der Parkplatzbelegung im Juni 2021 haben gezeigt, dass der öffentliche Parkraum im Untersuchungsgebiet zu allen untersuchten Zeitabschnitten ausreichend Kapazitätsreserven bietet. Der mittlere Auslastungsgrad der öffentlichen Parkstände inklusive der Falschparkenden lag bei 56 % (vgl. Anlage 1).
Die Erhebung belegte einen ausreichenden Parkraum im Ortszentrum sowohl für Besucher*innen und Tourist*innen als auch für Bewohner*innen und Anlieger*innen. Ein hohe bis sehr hohe Parkplatzauslastung existierte lediglich bei der Detailbetrachtung einzelner Straßen bzw. Straßenabschnitte. Es wurde jedoch deutlich, dass die Besucher*innen, Tourist*innen und Dauerparker*innen nicht die ausgeschilderten Parkplätze im Bereich Schildchenweg nutzen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 25.01.2023 wurden die Ergebnisse der Parkraumerhebung und verschiedene Ansätze für ein Parkraumkonzept im historischen Ortskern von Kornelimünster vorgestellt (ALLRIS - Auszug). Im Folgenden werden die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches, eine Bewirtschaftung der öffentlichen Parkstände sowie die Einrichtung einer Bewohnerparkzone näher erläutert.
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches
Das Parken im verkehrsberuhigten Bereich ist nur noch in gekennzeichneten Flächen zulässig. Durch die eindeutige Flächenzuteilung werden Gehwegbereiche freigehalten und das Parken rechtskonform geordnet. Bisher geduldete Parkflächen, wie z.B. in der Dreiecksfläche vor den Häusern Benediktusplatz 2-4 können entsprechend reduziert werden oder entfallen. Zudem wird die Aufenthaltsqualität und Erlebbarkeit der historischen Stadtstrukturen verbessert. Die wichtigste Voraussetzung ist allerdings die überwiegende Aufenthalts- und Erschließungsfunktion des verkehrsberuhigten Bereiches.
Nachdem der verkehrsberuhigte Bereich in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 25.01.2023 durch die Verwaltung empfohlen wurde, erfolgte eine erneute Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde. Demnach sind die Aufenthalts- und Erschließungsfunktion im betreffenden Bereich im Bestand nicht gegeben. Ein Grund hierfür ist die erkennbare Fahrspur mit Nebenanlagen. Der Aufenthalt ist dementsprechend nicht auf der gesamten Fläche, sondern nur in den Nebenanlagen möglich und sinnvoll, da dem Kfz-Verkehr im Bereich der Fahrspur ein Vorrang suggeriert wird. Darüber hinaus wird der historische Ortskern nicht nur zur Erschließung der innerhalb dieses Kerns liegenden Grundstücke genutzt. Er dient zusätzlich als Durchfahrtsstrecke in Richtung Korneliusstraße und Dorffer Straße. Aus diesen Gründen kann ein verkehrsberuhigter Bereich im historischen Ortskern von Kornelimünster aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht eingerichtet werden.
Bewirtschaftung der öffentlichen Parkstände
Mit einer Bewirtschaftung der öffentlichen Parkstände im historischen Ortskern wird das Parken besonders für Langzeitparker*innen (Bewohner*innen und Besucher*innen) unattraktiv. Gleichzeitig wird das Angebot der kostenfreien Parkplätze außerhalb des bewirtschafteten Bereiches attraktiver und die Nutzung entsprechend erhöht (z.B. die Senkrechtparkplätze auf dem Schildchenweg). Damit wird eine Verlagerung des Parkdruckes auf die umliegenden Straßen ermöglicht, sodass im Ortskern eine verträgliche Reduzierung von Parkplätzen erfolgen kann. Alle Nutzergruppen können weiterhin gleichberechtigt im öffentlichen Raum parken. Eine Bevorrechtigung für Bewohner*innen ist bei der reinen Bewirtschaftung nicht möglich. Allerdings könnte eine zeitliche Beschränkung, z.B. von 10 – 16 Uhr, vorgesehen werden, damit in den Abendstunden kostenfrei im historischen Ortskern geparkt werden kann. Dennoch wurde diese Lösung in der 2013 durchgeführten Befragung von den Bewohner*innen mehrheitlich nicht gewünscht.
Einrichtung einer Bewohnerparkzone
Für die Einrichtung einer Bewohnerparkzone muss in dem betrachteten Gebiet gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift ein erheblicher allgemeiner Parkdruck für die Bewohner*innen sowie ein Mangel an privaten Stellplätzen vorliegen. Bezogen auf das gesamte Gebiet konnten diese Rahmenbedingungen nicht nachgewiesen werden. Bei der Abgrenzung eines kleineren, auf das Ortszentrum begrenzten Bereiches wäre die Einrichtung einer Bewohnerparkzone jedoch möglich. Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone im historischen Ortskern von Kornelimünster wurde mit Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 25.01.2023 abgelehnt.
3. Planung
Da die in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 25.01.2023 vorgestellten Ansätze für ein Parkraumkonzept im historischen Ortskern von Kornelimünster nicht umsetzbar bzw. politisch nicht tragfähig sind, hat die Verwaltung weitere Ideen entwickelt, die das Parken regeln und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität erhöhen.
Einrichtung einer Haltverbotszone
Vergleichbar mit einem verkehrsberuhigten Bereich ist das Parken in einer Haltverbotszone nur in gekennzeichneten Flächen zulässig. Entsprechend können auch hier Gehwegbereiche freigehalten und das Parken rechtskonform geordnet werden, sodass Parkflächen eindeutig gekennzeichnet werden können. Im Gegensatz zu einem verkehrsberuhigten Bereich ist für die Ausweisung einer Haltverbotszone im historischen Ortskern allerdings keine überwiegende Aufenthalts- und Erschließungsfunktion erforderlich. Zusätzlich ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 20 in Form eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches möglich. In einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich können im Gegensatz zum verkehrsberuhigten Bereich die Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, wie z. B. Pflasterlinien oder Rinnen erfolgen. Die Fahrbahnbegrenzungen müssen dabei ausreichend breit sein und einen deutlichen Kontrast zur Fahrbahn aufweisen.
Die Voraussetzung für die Haltverbotszone ist die Kennzeichnung von zum Parken geeigneten Flächen. Das vorhandene Pflaster auf dem Korneliusmarkt ist zur eindeutigen StVO-konformen Kennzeichnung nicht geeignet, daher müssen die Parkflächen auf andere Art gekennzeichnet werden.
Eine Markierung in weißer Farbe ist auf dem im Ortskern vorhandenen Kopfsteinpflaster nicht haltbar aufzubringen. Da das Pflaster auf dem Korneliusmarkt kein historisches Kopfsteinpflaster und damit nicht unter Denkmalschutz gestellt ist, könnte es in Teilen so ausgetauscht werden, dass eine StVO-konforme Kennzeichnung erzielt wird. Eine Abstimmung mit den Abteilungen Denkmalpflege und Stadtgestaltung ist dennoch vorgesehen.
Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität
Die Einrichtung einer Haltverbotszone ermöglicht auch eine verträgliche Reduzierung des Parkplatzangebotes auf dem Benediktusplatz oder dem Korneliusmarkt, sodass die Aufenthaltsqualität im historischen Ortskern weiter erhöht werden kann.
Die 2021 erhobene mittlere Auslastung der Parkplätze auf den beiden Platzflächen lassen einen Wegfall der 13 Parkstände auf dem Benediktusplatz zu. In interfraktionellen Vorgesprächen mit der Politik wurde hinterfragt, ob die Erhebung während der Covid-19-Pandemie belastbare Ergebnisse lieferte. Nach Einschätzung der Verwaltung hat die Covid-19-Pandemie nicht dazu geführt, dass weniger Parkplätze belegt waren als zuvor. Es waren zwar grundsätzlich weniger Menschen auf den Straßen unterwegs, aber gerade Wanderziele waren in den Sommermonaten 2021 beliebt. Auch die Außengastronomie konnte normal stattfinden. Daher wird davon ausgegangen, dass eine wiederholte Erhebung keine neuen Erkenntnisse bringen würde und sich die Zahlen mit dem aktuellen Bestand decken würden.
Zurzeit stehen auf dem Korneliusmarkt 66 legale Parkplätze zur Verfügung und auf dem Benediktusplatz weitere 13 Parkplätze (vgl. Anlage 2). Diese könnten insgesamt auf 50 Parkplätze auf dem Korneliusmarkt reduziert werden, um den historischen Straßenverlauf mit den denkmalgeschützten Fassaden und Bauwerken in den Vordergrund zu stellen und als Aufenthaltsfläche nutzbar zu machen. Damit stünden an Markttagen auf Grundlage der Erhebungszahlen von 2021 noch über 60Parkplätze im gesamten Untersuchungsgebiet zur Verfügung, an den anderen Tagen über 70 (vgl. Anlage2).
Darüber hinaus ist das Aufstellen von Mobiliar auf dem Benediktusplatz denkbar, bspw. in Form von Bänken, Tischen oder Blumenkübeln. Eine im Sinne der Denkmalpflege passende neue Möblierung sollte dazu führen, dass auf dem Benediktusplatz die Aufenthaltsqualität erhöht wird (vgl. Anlage 3; die Darstellung der Möblierung im Plan ist beispielhaft und wird den Gegebenheiten vor Ort angepasst).
Verkehrsversuch und Beteiligung der Bürger*innen
In dem am 25.01.2023 gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim wurde die Verwaltung beauftragt, in den Austausch mit den Bewohner*innen zu treten. Eine solche Bürger*inneninformation sollte mit einem Gestaltungs-Vorschlag durchgeführt werden, z.B. in Form eines durch eine Bürger*innenbeteiligung begleiteten Verkehrsversuches.
Für eine Beteiligung der Bürger*innen werden im Vorfeld alle im historischen Ortskern Kornelimünster gemeldeten Haushalte mittels eines Informationsflyers über den geplanten Verkehrsversuch und die damit verbundene Umgestaltung des Korneliusmarktes und des Benediktusplatzes informiert und eingeladen, sich an dem Planungsprozess zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt vor und während des Verkehrsversuches mit einer Dauer von einem Jahr mithilfe einer eingerichteten Funktionsmailadresse sowie einem Fragebogen.
Da der Austausch des vorhandenen Pflasters auf dem Korneliusmarkt sehr teuer ist, könnten für die Dauer des Verkehrsversuches temporär Markierungsnägel als Parkflächenkennzeichnung aufgebracht werden. Diese temporären Markierungsnägel sind in weiß oder gelb erhältlich (vgl. Anlage 4). Die Verwaltung schlägt das Aufbringen von weißen Markierungsnägeln als Parkflächenkennzeichnung während des Verkehrsversuches vor.
Darüber hinaus gibt es das zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität geplante Mobiliar auch in mobiler Form. Dieses ist für den temporären Einsatz gedacht, bspw. während eines Verkehrsversuches, und kann rückstandslos demontiert werden (vgl. Anlage 5).
Die Markierungsnägel in Verbindung mit dem aufgestellten mobilen Mobiliar machen die Haltverbotszone und die dadurch erhöhte Aufenthaltsqualität während des Verkehrsversuches erlebbar und können somit zu einer ergebnisorientierten Bürger*innenbeteiligung beitragen.
4. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Ausgehend von sieben Beeten oder Sitz-Beet-Kombinationen würde die Herstellung von mobilem Mobiliar voraussichtlich ca. 5.000 Euro kosten. Zusätzlich müssten für die Bepflanzung und Pflege durch die Stadtgärtnerei ca. 3.000 Euro eingerechnet werden. Für einen Zeitraum von einem Jahr liegt der Preis für mobiles Mobiliar auf dem Benediktusplatz somit insgesamt bei ca. 8.000 Euro. Eine hochwertigere Lösung sollte erst bei endgültiger Umgestaltung des Ortskerns in Betracht gezogen werden.
Die Kosten für das Aufbringen von Markierungsnägeln belaufen sich auf ca. 500€ je Parkplatz.
Die Kosten für eine Lösung mit hochwertigem Mobiliar können erst nach Beendigung des Verkehrsversuches und Beschluss über eine dauerhafte Umsetzung abgeschätzt werden.
5. Empfehlung der Verwaltung und Zeitplanung
Aus den zuvor genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, eine Haltverbotszone mit gleichzeitiger Erhöhung der Aufenthaltsfunktion zunächst in Form eines Verkehrsversuches im historischen Ortskern Kornelimünster für ein Jahr umzusetzen und mit einer Bürger*innenbeteiligung zu begleiten. Nach positiver Beschlussfassung ist eine Umsetzung in 2026 voraussichtlich möglich, sofern die erforderlichen Mittel mit einem rechtskräftigen Haushalt 2026 bereitgestellt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2025 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2025 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 40.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 40.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -40.000 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Siehe unten, Abschnitt „4 Kosten und finanzielle Auswirkungen“ sowie „5 Empfehlung der Verwaltung und Zeitplanung“
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
x | nicht | ||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1013676
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1013676
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-05-07 FB 68_0210_WP18 Parkraumkonzept Korn SAO.pdf
28.5.2025
8.3 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 11.06.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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