11. Juni 2025 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 11Öffentlich

Prioritätenliste Kleinmaßnahmen 2025

FB 68/0219/WP18 · Anhörung

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr von Thenen ruft den Tagesordnungspunkt 11 auf. Herr Zwick sei seitens der Fachverwaltung anwesend, um mögliche Fragen zu beantworten oder Erläuterungen zu geben.

Herr von Thenen übergibt das Wort an Frau Nußbaum. Diese weist darauf hin, dass die Münsterstraße nicht in den Bezirk Kornelimünster/Walheim zu verorten sei, sondern in dem Bezirk Brand (laufende Nummer 106). Dieser Hinweis sei zuvor schon platziert und bislang nicht berücksichtigt worden. Weiterhin greift Frau Nußbaum einen Teil des Beschlussvorschlages auf. „Der CDU Ratsantrag „Umsetzung von Kleinmaßnahmen beschleunigen,“ gilt hiermit als behandelt“. Dies sei laut Frau Nußbaum nicht der Fall. Sie führt aus, dass mit dem Ratsantrag - wie der Titel verraten würde - die Umsetzung von kleinen Maßnahmen beschleunigt werden solle. Die Vorlage ließe allerdings nicht erkennen, ob und wie dies erfolgen solle. Es werde lediglich darauf hingewiesen, dass für eine schnellere Umsetzung mehr Personal erforderlich sei und es an Bürokapazitäten fehlen würde. Es würde zudem in der Vorlage darauf verwiesen werden, dass die Beschleunigung der Kleinmaßnahmen nur dann erfolgen könne, wenn übergeordnete Maßnahmen angeordnet werden würde. Frau Nußbaum fragt, ob dies bedeuten würde, dass eine Kleinmaßnahme nur behandelt bzw. umgesetzt werden könne, wenn es eine Großmaßnahme gibt. Dies wäre nicht nachvollziehbar für sie. Insgesamt sehe sie keine Veränderung bei der Aufstellung der Prioritätenliste. Entsprechend der typischen Geschwindigkeit der Verwaltung gehe Frau Nußbaum davon aus, dass mit einer zeitnahen Umsetzung nicht zu rechnen sei. Abschließend gibt sie an, dass sie sich durch Herrn Zwick gerne von etwas Besserem belehren lassen würde. All dies könne die Menschen und die Bezirksvertretung nicht zufrieden stellen. Frau Nußbaum beantragt einen geänderten Beschluss zu erfassen: „Die Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung ein Konzept vorzulegen in dem aufgezeigt wird, welche organisatorischen, finanziellen und personellen Maßnahmen erforderlich sind, um die Umsetzung von jährlich mindestens 40 Kleinmaßnahmen zu realisieren. Dabei ist insbesondere eine Veränderung der Prioritätensetzung innerhalb des Fachbereichs 68 zu prüfen.“

Herr von Thenen übergibt das Wort an Herrn Krott. Zunächst bezieht sich Herr Krott auf Frau Nußbaum und gibt an nicht zu wissen, ob die Bezirksvertretung Ratsanträge hier mit auf den Weg bringen könne die den Mobilitätsausschuss und Finanzausschuss anbelangt. Zunächst müsse man daher mit den jetzigen Begebenheiten und knappen Mitteln arbeiten. Er gibt an irritiert zu sein in Bezug auf eine Diskussion betreffend des Romerich. Als die Schwellen durch die Bezirksvertretung als gute Maßnahmen beschlossen wurden, habe der Kollege Herr Vecqueray gefragt, was mit den Kosten für die Umsetzung sei und wann die Maßnahme umgesetzt werden könne. Hier soll von der Verwaltung ausdrücklich gesagt worden sein, dass es keine weiteren kleinen Maßnahmen bräuchte, da Geld im Haushalt vorhanden sei. Die Maßnahme steht nun recht weit oben auf der Prioritätenliste, jedoch sei auch klar, dass von den Maßnahmen auf der Liste vermutlich vielleicht vier realisiert und der Rest verschoben werden würde. Aufgrund der Gefährlichkeit der Situation appelliert Herr Krott an die Verwaltung hier einen anderen Finanzierungsweg zu finden oder die Maßnahme innerhalb der Liste nach oben zu bringen.

Herr von Thenen fügt hinzu, dass ihn beim Romerich am meisten irritiert habe, dass die Maßnahme sehr hoch angesiedelt wurde, was auch von allen gewünscht worden sei, dass die Maßnahme dann jedoch mit einer „1“ bezeichnet wurde, also „In Vorplanung“ sei. Wenn eine Maßnahme so hochgradig wichtig ist, würde sich Herr von Thenen auch vorstellen, dass viel schneller gehandelt werden könne. Durch einen Bericht der Bezirksamtsleitung habe man vorher gehört, dass wir kurz vor der Realisierung der Berliner Kissen stünden, da diese möglich sind, jedoch sei die Bezifferung mit der Nummer „1“ an dieser Stelle zu wenig. Zu der anderen Bemerkungen wendet Herr von Thenen ein, dass mit dem Beschlussvorschlag der CDU Fraktion mit Nichten ein Ratsantrag gestellt werden solle. Die Verwaltung solle lediglich beauftragt werden ein Konzept vorzulegen die für den Bezirk Kornelimünster/Walheim zeigen, welche organisatorischen, finanziellen und personellen Maßnahmen erforderlich sind um die Umsetzung der Kleinmaßnahmen zu realisieren. Dabei sei insbesondere auch eine Veränderung der Prioritätensetzung innerhalb des Fachbereiches 68 zu prüfen. Dies sei demnach nicht der Ratsantrag, da ein solcher nicht in der Bezirksvertretungssitzung gestellt werden könne.

Herr von Thenen übergibt das Wort an Herrn Kiemes. Mit dem Antrag sei der Politik die gereicht gegenüber der Verwaltung zu formulieren, was passieren muss, damit mehr Maßnahmen umgesetzt werden können. In 2024 sollten laut Herrn Kiemes 20 Maßnahmen der Liste umgesetzt werden. Wenn man sich die Liste anschaut, wären jedoch gerade einmal 6 Maßnahmen in 2024 fertig gestellt worden und der Rest solle in 2025 umgesetzt werden. Dies würde dann jedoch zu einer Reduzierung in 2025 führen. Herr Kiemes fragt konkret, wie viele Maßnahmen jetzt dazu kämen und wie es geschafft werden soll diese abzuarbeiten.

Herr von Thenen gibt an, die Frage von Herrn Kiemes nicht beantworten zu können und fragt Herrn Zwick, ob dieser auf die Frage eingehen möchte. Herr Zwick meldet sich zu Wort und gibt an, die Frage ebenfalls nicht beantworten zu können. Er könne jedoch sagen, dass seit der Einführung des Mängelmelders der Zuwachs an Maßnahmen auf der Prioritätenliste deutlich gestiegen sei, da der Weg der Bevölkerung zur Verwaltung hierdurch bewusst verkürzt wurde. Als Konsequenz hieraus fehle es nun an Personal, um das höhere Aufkommen umzusetzen. An dieser Stelle bietet Herr Zwick an noch etwas zum Romerich zu sagen, da die Frage nach der Dringlichkeit gestellt wurde und wie die Verwaltung hiermit umgegangen ist.

Herr von Thenen erlaubt Herrn Zwick weitere Ausführungen zu der Thematik. Herr Zwick sei bei der Sitzung, in welcher die zu treffenden Maßnahmen beschlossen wurden, anwesend gewesen. Diese Maßnahmen habe er sofort aufgegriffen und sich mit der Thematik befasst. Letztlich sei es daran gescheitert, dass die Verwaltung mit den vorgesehenen Schwellen nicht weiterkam und dadurch noch einen Schritt zurück machen musste. Die Straßenverkehrsbehörde soll am 03.07.2025 mit der Thematik in der Verkehrsbesprechung gehen, in welcher voraussichtlich über den dann vorliegenden Planstand entschieden wird. Herr Zwick gibt zudem an nicht in der Finanzverantwortung zu stehen und alleine aus diesem Grund keine Angabe zu der weiteren Realisierung machen zu können.

Herr Gilles hat eine weitere Frage zu den Kleinmaßnahmen. Im Beschluss sollen 40 umzusetzende Maßnahmen gestanden haben, welche nicht erneut mit vorgelesen worden seien. Zudem stünde im Beschlussvorschlag, dass der Ratsantrag der CDU Fraktion als behandelt gelte. Er hält weiter fest, dass sich ein Teil der Diskussion, wie z.B. der Romerich, richtigerweise auf den Bezirk Kornelimünster/Walheim beziehe, es gäbe jedoch auch Diskussionen die eher auf Ratsebene zu diskutieren seien, wie beispielsweise Kostenfragen zur Umsetzung der Kleinmaßnahmen.

Herr von Thenen korrigiert, dass der CDU Ratsantrag in der Vorlage und nicht im Beschluss stehen würde. Herr von Thenen und Herr Gilles stellen heraus, dass die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nicht über den CDU-Ratsantrag entscheiden können. Herr von Thenen gibt weiterhin an, dass der Satz zu streichen sei.

Herr Kiemes gibt Herrn Gilles zu Teilen recht. Er stellt noch einmal heraus, dass die Hauptsache für den Bezirk sei, dass die Kleinmaßnahmen erledigt werden und nicht in der gesamtstädtischen Prioritätenliste auf hintere Plätze rutschen würden. Dies sei die Komponente, die die Bezirksvertretung interessiere.

Der Fachbereichsleiter des Fachbereiches 68, Herr Müller, ergreift das Wort. Er gibt an, dass es allen ein großes Anliegen sei, die Kleinmaßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung solle gerecht und abgewogen sein. Ziel sei es, in jedem Bezirk mindestens eine Maßnahme umzusetzen. Dies sei mit der Kleinmaßnahmenliste gewährleistet. Natürlich sei es das Ziel, mehr als nur eine Maßnahme umzusetzen, jedoch existiert ein hoher Personalbedarf. Darüber hinaus wurde identifiziert, dass eine schnellere Bearbeitung möglich sei, indem gleichgelagerte Maßnahmen zusammengeführt werden würden. Dies sei in diesem Jahr vollzogen worden und soll an mehreren Stellen im Stadtgebiet bemerkbar sein. Zudem sollen Kleinmaßnahmen zukünftig in Großmaßnahmen eingegliedert werden. Diese Vorgehensweise sei dieses Jahr bereits erfolgreich gewesen. Hierdurch erhoffe man sich, zukünftig mehr Maßnahmen umzusetzen. Bezüglich des Romerich gibt Herr Müller an, dass es die Aufgabe des FB 68 sei, ggf. fehlende finanzielle Mittel für eine solche Maßnahme bereitzustellen.

Herr von Thenen geht insbesondere auf die Äußerungen zu der Thematik Romerich ein und führt aus, dass diese der Bezirksvertretung eingangs nicht als Kleinmaßnahme vorgestellt worden sei. Weitehrin führt Herr von Thenen an, dass die nächste geplante Kleinmaßnahme für Kornelimünster/Walheim die laufende Nummer 56 auf der Prioritätenliste habe und er skeptisch sei, ob tatsächlich eine Kleinmaßnahme pro Bezirk umgesetzt werden würde. Für Herrn von Thenen sei zudem das Bewertungssystem, welche Maßnahme auf welche Priorität gesetzt werde intransparent. Insbesondere in Bezug auf die Eingliederung neu hereinkommender Meldungen.

Herr von Thenen zieht ein Resümee über das insgesamt unter dem Tagesordnungspunkt besprochenen und schlägt als Beschlussvorschlag die Kenntnisnahme vor.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte, B1 Brand, B2 Eilendorf, B3 Haaren, B4 Kornelimünster/Walheim, B5 Laurensberg,

B6 Richterich sowie der Mobilitätsausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der CDU-Ratsantrag „Umsetzung von Kleinmaßnahmen beschleunigen,“ gilt hiermit als behandelt.

Erläuterungen

Wie in den vergangenen Jahren soll auch in diesem Jahr die Fortschreibung der Prioritätenliste Kleinmaßnahmen vorgestellt werden. Zusätzlich behandelt diese Vorlage den Ratsantrag der CDU-Fraktion „Umsetzung von Kleinmaßnahmen beschleunigen“.

Die Abteilung Tiefbau im Fachbereich Mobilität und Verkehr beschäftigt sich jedes Jahr mit der Planung und Umsetzung unterschiedlichster Straßenbaumaßnahmen. Zu diesen Straßenbaumaßnahmen gehören auch die sogenannten „Kleinmaßnahmen“. Unter dem Sammelbegriff werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die zu klein sind, um für sie eine eigene Maßnahme mit eigenständiger Haushaltstelle (PSP-Element) zu erstellen. Beispiele für solche Maßnahmen sind Gehwegabsenkungen, Fußgängerüberwege (FGÜ), Fahrbahnmarkierungen, Rampen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Treppenanlagen und viele weitere.

Anträge oder Wünsche zur Umsetzung dieser Maßnahmen erreichen die Verwaltung auf verschiedensten Wegen z.B. durch politische Anträge, Eingaben von Bürger*innen, die Unfallkommission und seit Sommer 2022 auch über das Portal maengelmelder.aachen.de.

Um die vorliegenden Anträge in einer sachlich begründeten Reihenfolge planen und umzusetzen zu können, werden all diese Kleinmaßnahmen seit dem Jahr 2023 systematisch erfasst und in eine Prioritätenliste überführt. Die Priorisierung der Kleinmaßnahmen basiert auf einem Kriterienkatalog, mit folgenden Bewertungskategorien:

  • Beitrag der Maßnahme zur Verkehrssicherheit - Wichtung 1,2
    • geringer Beitrag 0 Punkte
    • mittlerer Beitrag (z.B. Absenkung)1 Punkt
    • hoher Beitrag (z.B. Querungshilfe)2 Punkte
  • Realisierbarkeit - Wichtung 1
    • nicht umsetzbar0 Punkte
    • mit großem Aufwand/Zeitaufwand umsetzbar

(z.B. Flächenerwerb, hohe Kosten)1 Punkt

  • geringem Aufwand/Zeitaufwand oder mit anderer Maßnahme zusammen umsetzbar

(z.B. Absenkung)1,5 Punkte

  • sehr geringer Aufwand/Zeitaufwand oder mit anderer Maßnahme umsetzbar

(z.B. Poller, Bänke, etc.)2 Punkte

  • Umfang profitierender Nutzer*innen - Wichtung 0,8
    • Einzelperson0 Punkte
    • Akteur / Gruppe1 Punkt
    • Unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. Fuß- und Radverkehr)2 Punkte
  • Barrierefreiheit - Wichtung 0,8
    • kein Beitrag0 Punkte
    • mittlerer Beitrag (z.B. Pflastertausch, Bank)1 Punkt
    • hoher Beitrag (z.B. Querungshilfe, Rampe)2 Punkte
  • Aufenthaltsqualität und Stadtbild - Wichtung 0,8
    • kein Beitrag0 Punkte
    • mittlerer Beitrag1 Punkt
    • hoher Beitrag2 Punkte
  • Grundversorgung - Wichtung 2
    • keinen/ geringer Beitrag0 Punkte
    • mittlerer Beitrag (z.B. Leitung)1 Punkt
    • hoher Beitrag (z.B. Entwässerung, ÖPNV)2 Punkte
  • Beitrag der Maßnahme zum Klimaschutz - Wichtung 0,8
    • kein Beitrag0 Punkte
    • mittlerer Beitrag1 Punkt
    • hoher Beitrag2 Punkte

Für jedes Kriterium werden je nach Höhe des Beitrags der Maßnahme zum Kriterium Punkte zugeordnet (kein/niedriger Beitrag = 0 Punkt, höchster Beitrag = 2 Punkte). Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Kriterien gewichtet.

Unfallschwerpunkte haben eine besondere Wichtigkeit. Maßnahmen zu deren Beseitigung sind -wie gesetzlich vorgeschrieben - immer schnellstmöglich umzusetzen. Diese Maßnahmen werden daher immer, unabhängig von der Bewertung bei den anderen Kriterien, mit dem Höchstwert von 15 Punkten bewertet.

Die Kriterien und Wichtungen wurden seit der letzten Vorlage im vergangenen Jahr entsprechend der Diskussionen in den diversen Bezirksvertretungssitzungen und dem Mobilitätsausschuss angepasst und überarbeitet. So wurde das Kriterium „Art/Umfang der Antragsstellenden / Interessengruppen“ gestrichen. Die Kriterien „Verkehrssicherheit“ und „Barrierefreiheit“ bekamen eine höhere Wichtung (von 1,0 nach 1,2 bzw. 0,5 nach 0,8). Das Kriterium „Realisierbarkeit“ wurde um eine zusätzliche Stufe „mit sehr geringem Aufwand/Zeitaufwand umsetzbar“ ergänzt, um sehr kleine Maßnahmen möglichst zeitnah in die Umsetzung zu bringen.

Die Prioritätenliste wird ständig fortgeschrieben. Im Gegensatz zu der letzten vorgestellten Liste sind nun z.B. zahlreiche Meldungen aus dem Mängelmelder eingearbeitet worden, da es im letzten Jahr gelang, viele davon zu prüfen und erste Lösungsideen zu entwickeln.

Es ist weiterhin vorgesehen, die Kleinmaßnahmenliste jährlich allen Bezirken und dem MoA zur Kenntnis zu geben, damit die Politik über das weitere Vorgehen bei allen anstehenden Kleinmaßnahmen informiert ist.

Die Verwaltung setzt sich zum Ziel, die jeweils höchstbewerteten Maßnahmen umzusetzen. Maßnahmen, die z.B. aus der Unfallkommission stammen oder aus anderen Gründen eine hohe Priorität erhalten, sollen auch zukünftig zeitnah - und damit auch unterjährig - umgesetzt werden. Es ist auch möglich, dass Maßnahmen geplant werden, die in der Priorität noch nicht weit oben stehen. Dies liegt daran, dass die Planungen in der Vergangenheit schon begonnen wurden (z.B. aufgrund einer höheren Priorität im Vorjahr) und diese Planungen jetzt abgeschlossen werden sollen.

Die Liste umfasst alle Kleinmaßnahmen, die bei der Abteilung Tiefbau (FB 68/500) bekannt und in Bearbeitung sind. Maßnahmen, die noch nicht das Niveau einer Ideenskizze oder Vorplanung erreicht haben, sind in der hier vorgelegten Kleinmaßnahmenliste (noch) nicht enthalten. Sie werden zunächst von z.B. der Abteilung Stadterneuerung- und Stadtgestaltung (FB 61/500), Verkehrsplanung und Verkehrstechnik (FB 68/200) oder Konzeptionelle Planung und Mobilität (FB 68/300) bearbeitet und ggf. später an die Abteilung Tiefbau übergeben.

Die Zahl erfasster Kleinmaßnahmen (in Summe 149 Stück) übersteigt die Anzahl der pro Jahr realisierbaren Projekte (ca. 20 bis 30) um ein Vielfaches. Limitierende Faktoren sind hier vor allem die Personalkapazitäten, zum Teil aber auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Prognose, welche Maßnahmen voraussichtlich in 2025 geplant und / oder ausgeführt werden können, ist der Anlage 1 „Kleinmaßnahmen 2025“ zu entnehmen. Insbesondere aktuelle Unfallschwerpunkte können die Umsetzung weniger prioritärerer Maßnahmen verzögern.

Im Anhang 2 Maßnahmenumsetzung in 2024 wird dargestellt, welche Kleinmaßnahmen im Jahr 2024 tatsächlich in die Umsetzung gingen. Von den in der Vorlage aus dem letzten Jahr 2024 vorgeschlagenen Maßnahmen wurden 30% umgesetzt, 70% sind begonnen aber noch nicht fertig. Planerisch konnten sogar mehr Maßnahmen geplant werden (20 Maßnahmen), als vor einem Jahr in der Vorlage angekündigt worden war (17 Maßnahmen).

Maßnahmen mit einer sehr niedrigen Bewertung (<5, aktuell 27 Stück) sollen zukünftig dann umgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer im Umfeld liegenden Maßnahme mitgemacht werden können. Für eine separate Umsetzung sind absehbar keine Kapazitäten in der Abteilung 68/500 vorhanden.

Der Antrag der CDU-Fraktion „Umsetzung von Kleinmaßnahmen beschleunigen“ fordert eine deutliche Beschleunigung und eine Umsetzung von jährlich mindestens 40 Maßnahmen von der bestehenden Prioritätenliste. Die Verwaltung soll hierzu ein Konzept vorlegen, in dem aufgezeigt wird, welche Maßnahmen organisatorisch, finanziell und personell hierfür erforderlich sind. Außerdem soll geprüft werden, wie bestehende Personalressourcen anders verteilt werden können, um die erforderlichen Bearbeitungskapazitäten zu realisieren.

Die Kleinmaßnahmenliste existiert seit dem Jahr 2023 und wurde im Laufe der letzten zwei Jahren immer weiter strukturell verbessert. Dieser Prozess hat einige personelle Kapazitäten gebunden, war aus Sicht der Verwaltung aber nötig, um mehr Transparenz und eine bessere Nachvollziehbarkeit herzustellen. Nun ist eine gute Basis geschaffen, um die Kleinmaßnahmen systematisch abzuarbeiten. Durch diese Vorlage soll eine realistische Vorschau gegeben werden, welche Maßnahmen mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen umgesetzt werden können. Der limitierende Faktor sind hier besonders die personellen Kapazitäten. Die steigende Anzahl von Straßenbaumaßnahmen bei gleichzeitig immer komplexeren und umfangreicheren Betrachtungen der Maßnahmen haben dazu geführt, dass in den letzten Jahren neue Stellen in den Bereichen Straßenplanung und Straßenbau geschaffen wurden. Die Besetzung dieser Stellen mit externen Bauingenieur*innen oder Techniker*innen war bisher aber kaum möglich. Einige Stellen konnten zum Teil intern besetzt werden (wodurch dann andere interne Stellen aber wieder unbesetzt waren), andere befristete Stellen sind mehrfach ohne Aussicht auf Erfolg ausgeschrieben worden. Die Zahl der Mitarbeitenden im Team Straßenplanung ist faktisch in den letzten 4 Jahren um 1/3 gesunken (von 9 auf 6 Mitarbeitende durch Renteneintritt oder Stellenwechsel nach Extern). Die Verwaltung ist sehr bemüht, die unbesetzten Stellen wieder zu besetzen. Nur durch weitere qualifizierte Mitarbeitende kann eine gesteigerte Umsetzung von Maßnahmen gelingen. Leider gibt es auch nicht die Möglichkeit, Personalressourcen umzuschichten, damit mehr Kleinmaßnahmen umgesetzt werden können, da das vorhandene Personal mit anderen Aufgaben bereits mehr als vollständig ausgelastet ist.

Unabhängig davon besteht weiterhin Bedarf an ausreichenden Büro -Raumkapazitäten.

Finanzierung

Die Finanzierung der Kleinmaßnahmen erfolgt aus den Mitteln bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“. Hier stehen Mittel investiv jährlich Mittel in Höhe von 130.000 € (in 2025 zzgl. Ermächtigungsübertragungen) für entsprechende Tiefbauarbeiten und 40.000 € (2025 ebenfalls zzgl. Ermächtigungsübertragungen) für Beschilderungen, ergänzende Grünpflege u.ä. sowie konsumtiv jährlich 70.000 € (2025 ebenfalls zzgl. Ermächtigungsübertragungen) für nicht-investive Anpassungsarbeiten, z.B. reine Markierungsarbeiten oder Bordsteinabsenkungen, zur Verfügung.

Unfallschwerpunkte werden über das PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1/4-120102-977-8 „Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission“ finanziert. Hier stehen je Jahr Mittel investiv in Höhe von 50.000 € für Tiefbaumaßnahmen und in Höhe von 10.000 € für Beschilderungen, ergänzende Grünpflanzungen u.ä. sowie konsumtiv in Höhe von 20.000 € für nicht-investive Anpassungsarbeiten zur Verfügung. Bei Bedarf werden diese Mittel durch weitere Mittel aus anderen konsumtiven PSP-Elementen ergänzt, da Unfallschwerpunkte immer zeitnah beseitigt werden müssen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

407.542,23*

407.542,23

510.000

510.000

0

0

Ergebnis

407.542,23

407.642,23

510.000

510.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

153.077,41**

153.077,41

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

99.301,66***

99.301,66

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

252.379,07

252.379,07

330.000

330.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1 Straßenbaumaßn. aus Unfallkommission

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

60.000

60.000

180.000

180.000

0

0

Ergebnis

60.000

60.000

180.000

180.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-977-8 Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

20.000

20.000

60.000

60.000

0

Abschreibungen

10.000

10.000

30.000

30.000

0

Ergebnis

30.000

30.000

90.000

90.000

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 170.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2024 i.H.v. 252.742,23 € abzügl. Verlagerung zu PSP-Element 5-120102-200-02300-300-1 (Kleinmaßnahmen Mobilitätskonzept Eilendorf) i.H.v. 15.200 €

**Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 70.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2024 i.H.v. 83.077,41 €

***Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2024 i.H.v. 59.301,66 €


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Mit der Umsetzung der hier benannten Kleinmaßnahmen werden nicht näher bezifferbare CO²-Emissionen freigesetzt. Diese können z.T. durch den Einsatz von Recyclingmaterialen abgemildert werden und durch die Stärkung von Strecken für den Umweltverbund kompensiert werden, indem dieser attraktiver wird. Eine vollständige Kompensation ist aber nicht nachweisbar.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-05-20 FB 68_0219_WP18 Prioritaetenliste Kle SAO.pdf

26.5.2025

939.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 11.06.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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