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Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter/-innen

BA 1/0236/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Nach der Gemeindeordnung NRW werden der/die BezirksbürgermeisterIn und ein oder mehrere StellvertreterInnen von der Bezirksvertretung gewählt. Die Abstimmung erfolgt ohne Aussprache in geheimer Wahl.

Ratsherr Blum teilt mit, dass ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, Grüne, SPD und FDP zur Wahl des Bezirksbürgermeisters und zwei Stellvertreterinnen vorliegt.

Weitere Wahlvorschläge werden nicht eingereicht. Zur Auszählung werden drei Stimmzähler aus dem Kreis der Bezirksvertretung bestimmt. Diese Aufgabe übernehmen Frau Lürken-Souvignier, Herr Depenbrock und Ratsherr Palm.

Ratsherr Blum liest den Listenwahlvorschlag vor, eröffnet die Wahlhandlung und bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung nach alphabetischer Reihenfolge einzeln zur Abstimmung.Zur Wahl stehen Ratsherr Tillmanns als Bezirksbürgermeister, Frau von Eckardstein als 1. Vertreterin und Frau Müller als 2. Vertreterin.

Herr Sanders überreicht jeder aufgerufenen Person einen entsprechenden Wahlzettel.

Vor der Wahlhandlung wird die Urne von den drei Stimmzählern überprüft. Diese befindet sich in einem ordnungsgemäßen Zustand. Nach der Stimmabgabe wird die Urne durch die drei Zählpersonen geöffnet und die Auszählung vorgenommen.

Herr Sanders gibt das Wahlergebnis bekannt. Der Listenvorschlag wurde mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen. Frau von Eckardstein, Frau Müller und Herr Tillmanns nehmen die Wahl an.

Beschluss

a) Die Bezirksvertretung Aachen-Brand wählt Herrn Peter Tillmanns als Bezirksbürgermeister. b) Folgende Personen werden als seine Stellvertreterinnen gewählt: Stellvertreterin: Dorothee von Eckardstein Stellvertreterin: Doris Müller

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Entfällt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter/-innen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666) mit späteren Änderungen.

Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 – 5 GO.NW. wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung des Altersvorsitzenden ohne Aussprache die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. § 50 Abs. 3 Satz 3 GO.NW findet entsprechend Anwendung. Hiernach sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

Bezirksbürgermeister/-in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, erster Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 12 Ablehnung: 1
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-10-14 BA 1_0236_WP17 Wahl der Bezirksbuerg SAO.pdf

18.11.2024

68.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 11.11.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
Geändert
2.4.2026
Inhalt abgerufen
5. April 2026 um 20:03