18. Juni 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 21.1Öffentlich

Umbesetzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl am 14.09.2025

FB 01/0685/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat trifft für den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2025 nachfolgende Entscheidungen: Er wählt anstelle von Ratsfrau Ellen Begolli (bisher Stellvertreterin von Herrn Beisitzer Lasse Klopstein) Ratsherrn Leo Deumens. Er wählt anstelle von Ratsherrn Michael Servos (bisher Stellvertreter von Frau Beisitzerin Daniela Parting) Herrn sachkundigen Bürger Ralf Dautzenberg.

Beschlussvorschlag

Der Rat trifft für den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2025 nachfolgende Entscheidungen:

  1. Er wählt anstelle von Ratsfrau Ellen Begolli (bisher Stellvertreterin von Herrn Beisitzer Lasse Klopstein)

Herrn/Frau _________________________________

  1. Er wählt anstelle von Ratsherrn Michael Servos (bisher Stellvertreter von Frau Beisitzerin Daniela Parting) Herrn/Frau ___________________________

In Vertretung

Grehling

Stadtdirektorin und Kreiswahlleiterin

Erläuterungen

Mit Ratsvorlage FB 01/0596/WP18 zur Sitzung des Rates der Stadt vom 04.12.2024 wurde der Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2025 mit folgenden 6 Beisitzer*innen gewählt:

Gremienmitglied

Stellv. Mitglied

1

Christoph Allemand

Dirk Szagunn

DIE Zukunft

2

Elke Eschweiler

Stefan Auler

CDU

3

Lasse Kloppstein

Ellen Begolli

Die Linke

4

Dr. Susanne Küthe

Dr. Sebastian Breuer

Grüne

5

Sigrid Moselage

Wilhelm Helg

FDP

6

Daniela Parting

Michael Servos

SPD

Gem. § 2 Abs. 7 KWahlG können Bewerber*innen für das Amt des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin nicht Mitglied des Wahlausschusses sein.

Da Ratsherr Servos und Ratsfrau Begolli für das Amt des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin kandidieren, haben diese auf ihre Stellvertretung im Wahlausschusses verzichtet, sodass eine Nachwahl beider Stellvertretungen erforderlich ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-05-28 FB 01_0685_WP18 Umbesetzung des Wahl SAO.pdf

11.6.2025

133.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 21.1
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.06.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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