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Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/-innen desBezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den Bezirksbürgermeister bzw. die Bezirksbürgermeisterin

BA 1/0238/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau von Eckardstein, Frau Krott und Frau Lulla-Propers werden als neue Mitglieder der Bezirksvertretung Brand verpflichtet. Eine Verpflichtung des Ratsherrn Palm ist nicht erforderlich, da er bereits im Rat der Stadt Aachen verpflichtet wurde.

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung um 17:25 Uhr, um Pressefotos zu fertigen.

Um 17:35 Uhr wird die Sitzung fortgeführt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 67 i. V. m. § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, in dem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach besten Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“ (Der letzte Satz kann entfallen).

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-10-14 BA 1_0238_WP17 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf

17.11.2024

82.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 11.11.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
Geändert
2.4.2026
Inhalt abgerufen
5. April 2026 um 20:03