2. Juli 2025 um 18:00, Schloss Schönau
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Ökologischer Zustand des Teichs am Schloss Schönau Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Richterich vom 28.2.2024

FB 36/0575/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Meyers begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Stehn, Abteilungsleiterin Gewässer- und anlagenbezogener Immissionsschutz sowie Herrn Dr. Ruckert, Strategische Umwelt- und Grünplanung beim Fachbereich Klima und Umwelt der Stadt Aachen.

Frau Stehn führt unter Bezugnahme auf die in der Fragestunde für Einwohner*innen gestellten Rückfragen aus, dass das Landschaftsarchitektenbüro Schöke zunächst eine erste Bestandsaufnahme und Vorschläge zur Verbesserung des ökologischen Zustands und der Umgebung heraus gearbeitet hatte. Daraufhin erfolgte einer vertiefte Betrachtung durch das Forschungsinstitut für Ökosystemanalyse und -bewertung e.V. der RWTH Aachen in 2014, bei dem nicht alle Maßnahmenvorschläge des Landschaftsarchitektenbüros Schöke bestätigt wurden. Ein weiteres Gutachten wurde nicht in Auftrag gegeben. Laut dem vorliegenden Gutachten aus 2014 sollte von einer Abflachung abgesehen werden und die Denkmalbehörde gab vor, dass keine Uferveränderungen vorgenommen werden dürfen. Die Entfernung der Rosskastanie hat stattgefunden und die Freihaltung des Ablaufbauwerks durch regelmäßige Laubentfernung mit kürzeren Intervallen im Herbst wird durchgeführt. Seitens des Fachbereichs Umwelt und Klima wird eine nennenswerte Reduktion des Laubertrags erwartet. Darüber hinaus wurden die Auswirkungen des Teichbelüfters auf die Tiefenbeschichtung überprüft, wobei herausgearbeitet wurde, dass das Betreiben des Belüfters dringend empfohlen wird, um ausreichend Sauerstoff in das Gewässer einzubringen. Frau Stehn erläutert, dass die Schlammdicke alle 5 Jahre betrachtet wird. Eine letzte Entschlammung hat 2008 stattgefunden, sodass davon ausgegangen wird, dass dieses Jahr im Rahmen der anstehenden Untersuchung festgestellt wird, dass eine erneute Entschlammung erforderlich wird.

Herr Dr. Ruckert ergänzt zur Wasserqualität des Weihers, dass die im Herbst vorherrschenden Spitzenwerte an Phosphorgehalt auf den Laubfall zurückgeführt werden. Er gibt zu bedenken, dass die Temperatur des Gewässers unter anderem stark von der Sonneneinstrahlung beeinflusst wird, sodass Bäume aufgrund ihres Schattenwurfs hierauf große Auswirkungen haben können. Für gefällte Bäume werden Ersatzpflanzungen vorgenommen, die jedoch nicht unmittelbar an der Uferkante geplant sind. Auch die Sichtachse wird hierbei Berücksichtigung finden. Herr Dr. Ruckert teilt ferner mit, dass auch der Entenkot stark mit dem Nährstoffgehalt des Gewässers zusammenhängt. Er betont, dass das Füttern von Enten und Gänsen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und weitreichende Folgen für die Tiere und die Wasserqualität haben kann. Die Aufklärung zu dem Thema soll verbessert werden. Er regt an, verstärkt Kontrollen durchführen zu lassen.

Herr Bezirksvertreter Kehr (CDU) bedankt sich für den Vortrag und regt eine Pressemitteilung zum Entenfütterungsverbot an, um die Bevölkerung diesbezüglich besser zu informieren.

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) schildert seine eigenen Feststellungen zum Laubeintrag in den Schlossweiher im Verlauf des letzten Jahres. Er betont seinen Eindruck, dass die Laubproblematik seit Umbau des Ablaufs verstärkt wurde, da mit der alten Ablaufkonstruktion das Tiefenwasser vereinfacht abgezogen werden konnte. Er empfiehlt, die Anzahl an Enten und Gänsen am Schlossteich zu reduzieren. Ihm fehlen hierzu jedoch konkrete Lösungsansätze.

Auf Rückfrage von Herrn Bezirksvertreter Feil (Grüne) teilt Frau Stehn bezüglich der Wassertiefe mit, dass die Wassertiefe an der tiefsten Stelle des Weihers 1,80m beträgt. Frau Stehn führt fort, dass das herabsinkende Laub durch die Entschlammung entfernt werde.

Hierauf äußert Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) sein Unverständnis, warum das Laub nicht bereits vor dem Herabsinken mit geringem Aufwand entfernt wird. Er schlägt hierzu vor, dass die Fachverwaltung gemeinsam mit dem Angelsportverein Lösungen und Maßnahmen entwickelt.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay (Grüne) teilt Herr Dr. Ruckert mit, dass die Beschilderung neben dem Slogan „Entenbrot macht Enten tot“ auch eine Erklärung zu den Hintergründen des Entenfütterungsverbots enthält. Darüber hinaus werden Informationsflyer zu dem Thema am Teich zur Verfügung stehen.

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) bittet um einen zukünftigen Sachstandsbericht, der die Erläuterung der umgesetzten Maßnahmen enthält.

Herr Bezirksbürgermeister Meyers konkretisiert hierzu die Bitte, bis zum Ende des Jahres 2025 eine diesbezügliche Evaluation der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vorzustellen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Auf Grundlage des genannten Antrags der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Richterich ist die Verwaltung beauftragt worden, darzulegen, warum der ökologische Zustand des Teichs am Schloss Schönau nach wie vor nicht gut sei, erforderliche Maßnahmen zur wesentlichen Verbesserung zu benennen und einen verbindlichen Zeitplan für diese Maßnahmen vorzustellen. Für die Bewertung der Ausgangslage wird in der Begründung auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie verwiesen.

Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie wurde europaweit angestrebt, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis spätestens 2027 in einen "guten Zustand" zu überführen. Die Bewertung des ökologischen Zustands natürlicher Seen erfolgt gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL, 2000) und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV, 2016) anhand einer fünfstufigen Skala (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend, schlecht). Das ökologische Potenzial künstlicher Seen wird hingegen nach einer vierstufigen Skala (gut und besser, mäßig, unbefriedigend, schlecht) bewertet.

Für die Wasserrahmenrichtlinie werden nur Seen mit einer Fläche von mehr als 0,5 km² bewertet und die Ergebnisse an die EU gemeldet. Die Teichanlage am Schloss Schönau wird somit nicht von den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie erfasst.

Die für 2021 geplante Umgestaltung des Ablaufbereichs, mit Abflachung des Gewässerufers zur Ableitung nährstoffreichen Tiefenwassers, wurde aufgrund einer gutachterlichen Untersuchung des Forschungsinstituts für Ökosystemanalyse und -bewertung e.V. nicht umgesetzt. Laut des Gutachtens würde eine weitere Abflachung des Schönauer Teichs und die Einrichtung strömungsreduzierter Schilfbereiche das Risiko kleinräumiger Sauerstoffzehrungen sowie erhöhter Wassertemperaturen nach sich ziehen.

Beides ist hinsichtlich einer möglichen Botulismusgefahr (bakteriell hervorgerufene Vergiftung) zu vermeiden. Zudem können in Schilfbeständen verendete Tiere (Vögel, Fische) schlechter erkannt werden, so dass potenzielle Botulismusherde länger bestehen würden.

Die Kontrollen und Reinigungen am Ablaufbauwerk der Teichanlage Schönau werden monatlich und bei Bedarf im Herbst auch häufiger durchgeführt. Laub und Astwerk im Zu- und Ableitungsbereich wird maschinell entfernt. Dies ist jedoch nur entsprechend der Reichweite und Zugänglichkeit des technischen Geräts möglich. Ein jährliches Entfernen des Laubs im gesamten Teich, insbesondere auf der Teichsohle, ist in der Abwägung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses fachlich nicht gerechtfertigt.

Sediment auf dem Boden des Teichs wird durch eine Entschlammung entfernt. Der Zeitpunkt der Entschlammung ist abhängig von der Höhe des Schlamms im Teich. Die Untersuchung des Schlammspiegels wird in einem mehrjährigem Rhythmus durchgeführt, um entscheiden zu können, wann eine Reinigung erforderlich ist und entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden müssen.

Mit Blick auf den zurückliegenden Botulismusfall in der Teichanlage Schönau sollte ein starker Anstieg der Wassertemperaturen vermieden werden. Unabhängig davon, dass Bäume wichtige gestalterische und ökologische Funktionen haben, tragen sie zu einer Reduzierung der Wassertemperatur bei, wenn es sich um kleine Teichanlagen handelt und der Schattenwurf größtmöglich wirken kann.

Laubeintrag von Bäumen kann die gewässerinterne Sauerstoffzehrung zwar leicht erhöhen sowie zur Anreicherung von organischem Sediment führen. Gutachterlich wurde allerdings festgestellt, dass der Nährstoffeintrag durch Wassertiere, insbesondere Enten und Gänse, 75mal höher ist als der Nährstoffeintrag durch Laub. Im Vergleich zur Wasservogel-Problematik ist der Laubeintrag deshalb von eher geringer Bedeutung. Vielmehr sollte der Bestand der Wasservögel dauerhaft möglichst klein gehalten werden.

Enten und Gänse (ebenso wie andere Tiere, z.B. Ratten) halten sich bevorzugt dort auf, wo ein gutes Nahrungsangebot vorhanden ist. In dieser Hinsicht ist die Fütterung der Tiere durch Besucherinnen und Besucher des Parks mit Körnern und Brotstücken ein besonders kritischer Punkt. Sie ist schädlich für die Wasservögel und eine erhebliche Belastung des Gewässers durch den Eintrag des Kots der Tiere und nicht gefressener Rückstände. Vor Ort sind Schilder vorhanden, mit denen darauf aufmerksam gemacht wird. Zusätzlich erfolgen – abhängig von der personellen Verfügbarkeit – Kontrollen durch den Bezirksservice des Bezirksamts Richterich, um das Ausbringen von Futter soweit wie möglich zu unterbinden. Diese werden vereinzelt ergänzt durch Kontrollen des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Die Bezirkskolonne des Aachener Stadtbetriebs reinigt ein- bis zweimal pro Woche den Park von Unrat und Müll.

Bei einer direkt am Teichufer stehenden, stark überhängenden Roßkastanie ist im Zuge der letzten Regelkontrolle ein massiver Schaden des Stamms festgestellt worden, der die Statik des Baums beeinträchtigt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist deshalb eine Fällung notwendig. Wie oben bereits dargestellt, sind Bäume neben ihren zahlreichen ökologischen Funktionen wichtig für die Aufenthaltsqualität in der Parkanlage und sie tragen über die Verschattung zur Kühlung des Wassers bei, was Algenwachstum einschränkt. Ein Entfernen von Bäumen im Umfeld des Teichs zur Verminderung des Laubeintrags ist deshalb nicht vorgesehen. Standorte für die Pflanzung von Jungbäumen als Ersatz für den zu fällenden Baum werden noch geprüft.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-03-26 FB 36_0575_WP18 Oekologischer Zustand SAO.pdf

7.5.2025

2.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 02.07.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Zusätze
Die Vorlage wurde bereits mit der Einladung zum 14.5.2025 versandt.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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