Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2025 3. Fortschreibung, Entwurfsfassung
FB 68/0226/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Meyers begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schrömbges, Abteilungsleiter Konzeptionelle Planung und Mobilität beim Fachbereich Mobilität und Verkehr der Stadt Aachen sowie Herrn Müller von der ASEAG.
Herr Schrömbges führt in die Thematik ein und erläutert, dass der Nahverkehrsplan derzeit erstellt wird und aktuell in Entwurfsfassung vorliegt. Er bittet um Entschuldigung für die Kurzfristigkeit des Vorlageninhalts. Herr Schrömbges hält eine Präsentation, in der insbesondere die Module 1, 3 und 4 erläutert werden. Die Präsentationist in Allris als Anlage beigefügt. Er erklärt, dass am 09.12.2027 der bestehende Vertrag mit der ASEAG ausläuft und daher eine EU-weite Ausschreibung erforderlich wird. Der Nahverkehrsplan dient daher auch der Festlegung des Anforderungsrahmens.
Im Rahmen der anstehenden Beteiligung vom 03.07.2025 bis 31.07.2025 können Rückmeldungen zum Nahverkehrsplan an nahverkehrsplan@mail.aachen.de eingereicht werden. Beteiligt werden die umliegenden Aufgabenträger, z.B. Verbände, Städte und Nachbarländer. Auch können aus der Politik Anregungen einfließen. Die finale Empfehlung erfolgt am 04.09.2025 bzw. 17.09.2025. Neben der Planungen zur ÖPNV-Versorgung durch Busse geht Herr Schrömbges auch auf den geplanten Bau des Bahnhaltepunktes in Richterich ein. Nach einer aktuellen Rückmeldung der Deutschen Bahn werde diese die bisherige Zeitplanung zum Neubau des Bahnhaltepunktes ab 2027 nicht einhalten können, da die Sperrpause nur eingleisig vorgenommen werde. Es wird daher derzeit davon ausgegangen, dass der Bau des Bahnhaltepunktes frühestens 2029 beginnt. Seitens der Verwaltung wird dieser Zustand als nicht akzeptabel beschrieben und Frau Dezernentin Burgdorff hat hierzu Kontakt mit der Deutschen Bahn aufgenommen.
Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) bedankt sich für die verständliche Darstellung und äußert seine Enttäuschung über die zeitliche Verschiebung des Baus des Bahnhaltepunktes. Er bittet um Erläuterung der Hintergründe und Klärung, ob dies auch Auswirkungen auf den Neubau der Horbacher Brücke hat. Hierzu führt Herr Schrömbges aus, dass nach seinem Kenntnisstand kurzzeitige beidgleisige Sperren eingeplant sind, die für den Neubau der Horbacher Brücke ausreichen, für den Bau des Bahnhaltepunktes jedoch zu kurz seien.
Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Feil (Grüne) erklärt Herr Müller, dass die Linie X47 nicht durch Richterich fährt, sondern die Linienführung außerhalb des Ortskerns Richterichs verläuft.
Weiterhin schildert Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) seinen Eindruck, dass in Richterich keine barrierefreien Bushaltestellen existieren, obwohl dies ein äußerst wichtiges Thema für Richterich ist. Hierzu teilt Herr Schrömbges mit, dass zur Herstellung der Barrierefreiheit an Bushaltestellen ein Priorisierungsprogramm besteht, welches das Aufkommen an Fahrgästen und den Bedarf berücksichtigt. Grundsätzlich festgelegtes Ziel ist es, alle Haltestellen barrierefrei auszubauen. Ein zeitlicher Horizont kann für den vollständigen Ausbau derzeit noch nicht abgesehen werden. Durch die Beauftragung externer Unternehmen mit diesen Bauvorhaben wird die Beschleunigung des barrierefreien Ausbaus erwartet.
Herr Bezirksvertreter Stoffel (Grüne) bedankt sich für den Vortrag und begrüßt grundsätzlich das vorliegende Nahverkehrskonzept. Er regt an, in jedem Bezirk wenigstens Haltestellen an den Hauptverkehrsachsen unter Kategorie 1 zu berücksichtigen, um die Barrierefreiheit in allen Bezirken voranzubringen. Er bemängelt die Formulierung, dass eine Steigerung von bis zu 30 % angestrebt werde und wünscht die Festlegung eines Mindestwerts von beispielsweise 10 %. Darüber hinaus hinterfragt er welche Faktoren bei dem Vergleich der Fahrtdauer eines Busses und eines PKW berücksichtigt wurden und regt an, bei PKW auch die Zeit der Parkplatzsuche mit einzurechnen. Die Ausfallquote von über 5 % beschreibt Herr Bezirksvertreter Stoffel (Grüne) als erschreckend. Ferner bezieht er sich auf die AGB der ASEAG, nach denen ein Bus bis zu 3 Minuten früher als im Fahrplan ausgewiesen abfahren dürfe. Aus seiner Sicht müssten zu frühe Abfahrten grundsätzlich ausgeschlossen werden. Zur Linie 44 gibt er zu bedenken, dass diese ab der Haltestelle Driescher Gässchen an Schultagen insbesondere gegen 13:30 Uhr grundsätzlich überfüllt ist und Schüler*innen teilweise nicht mitgenommen werden können. Darüber hinaus moniert er das digitale Verkehrsinformationssystem dahingehend, dass eine Anzeige der Uhrzeit fehlt und teilweise Buslinien angekündigt werden, diese nicht zur angesagten Zeit vorfahren, dann von der Anzeigetafel verschwinden und schlussendlich dennoch kommen, sodass hier große Irritation herrscht.
Herr Bezirksbürgermeister Meyers möchte wissen, wie realistisch die Umsetzung der beschriebenen Ziele der Verwaltung für die ASEAG ist. Hierzu teilt Herr Müller mit, dass die Personalsituation bei der ASEAG weiterhin angespannt ist. Für 2028 wird zunächst angestrebt den Bestand zu sichern. Eine konkrete Aussicht für die Folgejahre ab 2030 zu benennen, ist jedoch nicht möglich. Die ASEAG ist sehr bemüht neues Fachpersonal zu gewinnen und auch alternative Wege zur Verbesserung der Personalsituation zu gehen. Beispielsweise nennt er die Möglichkeit eines Nebenjobs als Fahrer*in für Student*innen.
Herr Bezirksvertreter Kehr (CDU) bedankt sich für den Vortrag und bittet um Prüfung, ob Querungen der Stadtbezirke umsetzbar sind, ohne dass die Verbindung über die Innenstadt führt, da dies zu erheblichem Zeitverlust führt. Weiterhin regt er an, die Fahrzeiten an berufstätige Menschen anzupassen und beispielsweise morgens zu früheren Uhrzeiten und auch mittags das Liniennetz auszubauen. Darüber hinaus bemängelt er den teilweise sehr schlechten Zustand der Fahrzeuge – insbesondere bei denen, die durch Subunternehmen geführt werden. Herr Bezirksvertreter Kehr (CDU) beschreibt die verschriftlichten Ziele als erstrebenswert, jedoch aufgrund des herrschenden Personalmangels für nicht vollumfänglich umsetzbar. Auch die Fahrpreise seien insbesondere im Vergleich zu Anbietern im benachbarten Ausland zu hoch, wodurch die Attraktivität von Busfahrten leide.
Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay (Grüne) bestätigt unter Bezugnahme auf Herrn Bezirksvertreter Stoffel, dass die Zielformulierung dahingehend angepasst werden sollte, dass eine Fahrgaststeigerung von mindestens 30 % erreicht werden soll. Er äußert sein Unverständnis zum zeitlichen Verschieben des Baus des Bahnhaltepunktes.
Herr Schrömbges erläutert, dass die genannten Optimierungsvorschläge durch die Verwaltung geprüft werden. Eine Fahrgaststeigerung von min. 30 % sei nicht umsetzbar, jedoch wird die Formulierung in diesem Zusammenhang angepasst. Er hebt vor, dass der Nahverkehrsplan ein strategisches Werk ist, mit der Zielsetzung den ÖPNV voranzubringen.
Beschluss
Erläuterungen
Erläuterungen
Laut §8 ÖPNVG NRW ist Aachen als kreisfreie Stadt zur Aufstellung eines Nahverkehrsplan (NVP) aufgefordert. Am 20.01.2022 hat der Mobilitätsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur dritten Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen (FB61/0304/WP18). Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die ÖPNV-Planung, wie z.B. die Linien- und Netzgestaltung sowie die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für das anstehende Vergabeverfahren für den Betrieb des ÖPNV in den kommenden Jahren.
Die Stadtverwaltung schreibt den Nahverkehrsplan in Eigenregie fort. Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus den beiden Aufgabenträgern Stadt Aachen und StädteRegion Aachen, der AVV GmbH und der ASEAG wurden wichtige Sachverhalte abgestimmt.
Inhalte
Der Nahverkehrsplan ist das Rahmenwerk für die Entwicklung des ÖPNV in Aachen und somit ein wesentlicher Bestandteil, um die Ziele der Stadt Aachen im Klimaschutz und im Bereich der Mobilität zu erreichen. Über die Funktion als Instrument zur Sicherstellung der allgemeinen Daseinsvorsorge hinaus wird im NVP die bedarfsgerechte und zukunftsweisende Weichenstellungen für die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrsangebots in Aachen formuliert.
Der Angebotsumfang soll schrittweise wachsen mit dem Ziel, in der gesamten Städteregion Aachen bis zu 30% mehr Fahrgäste zu gewinnen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, die Qualität des ÖPNV hinsichtlich Betrieb, Infrastruktur und Angebot nicht nur zu erhalten, sondern zu verbessern. Das betrifft insbesondere die Kriterien Reisezeiten im ÖPNV, Angebotskapazitäten, Beförderungskomfort und Fahrgastinformation. Hierzu liefert die aktuelle 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen den strategischen und operativen Rahmen. Dieser ist in folgende neun Themenfelder – sogenannte Module – eingeteilt (siehe Anlagen1-9):
- Rahmenbedingungen und Ziele
- Qualitätsanforderungen
- Bestandsanalyse ÖPNV-Angebot
- Zielkonzept ÖPNV-Netz
- Verknüpfung der Verkehrsangebote
- Information und Digitalisierung
- Barrierefreiheit
- Tarif und Vertrieb
- Finanzierung und Vergabe
Die Modularität wurde gewählt, um bei Bedarf die Themenfelder unabhängig voneinander fortschreiben zu können.
Die Schwerpunkte der 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen sind
- Aktualisierte Bedienungs- und Beförderungsstandards sowie Fahrzeugstandards im Stadt- und Regionalbusverkehr
- Neue Zielkonzepte
- Busbeschleunigungsmaßnahmen
- Infrastrukturmaßnahmen
Aufgrund der langen Laufzeit im ÖPNV, besteht das Zielkonzept aus zwei verschiedenen Zielnetzen mit unterschiedlichen Zeithorizonten: das Zielnetz 2028 und die Zielperspektive 2030+.
Im Zielnetz 2028 wird aufbauend auf Analysen der heutigen und zukünftigen Strukturen und des vorhandenen ÖPNV-Angebotes das Zielkonzept des Busliniennetzes für den Startpunkt der Neuvergabe der Linienverkehrsleistungen im Dezember 2027 detailliert beschrieben. Des Weiteren werden Busbeschleunigungsmaßnahmen zur Verringerung der Reisezeiten im Linienverkehr dargestellt und die Konzepte an Bushaltestellen, allen voran der barrierefreie Ausbau, erläutert. Ein Konzept für die Stärkung und den Ausbau von Verknüpfungspunkten und die Errichtung von Mobilstationen ist ebenso enthalten. Der Sachstand und die Entwicklung in den Handlungsfeldern Tarif, Vertrieb, Information und Kundenservice werden ebenso beschrieben wie das Thema Finanzierung und Vergabe. Das Zielkonzept 2028 bildet die Grundlage für die anschließende Vergabe des ÖPNV-Betriebs.
In der Zielperspektive 2030+ ist die strategische Entwicklung des ÖPNV beschrieben. Diese enthält einen Ausblick auf die weitere Entwicklung innerhalb des Stadtgebietes für die weiteren Jahre und bildet daher die Rahmenbedingungen für den weiteren ÖPNV-Ausbau ab.
Beteiligungsverfahren
Nach § 9 Abs. 2 ÖPNVG NRW sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans die vorhandenen ÖPNV-Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte sowie Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Diese gesetzlich vorgegebenen Abstimmungen finden aktuell statt.
Das Beteiligungskonzept im Rahmen der Fortschreibung sieht vor, die betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträger, den Zweckverband AVV sowie die weiteren in der Fachkommission ÖPNV vertretenen Institutionen zu beteiligen. Mit der politischen Beratung dieser Vorlage wird ab dem 03.07.2025 die Beteiligungsphase eingeleitet. Bis zum 31.07.2025 ist dann die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen zum Entwurf möglich. Die Stellungnahmen werden von der Verwaltung im weiteren Verfahren geprüft und fließen in die finale Version des Nahverkehrsplans ein.
Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass unmittelbar keine Kosten bzw. Folgekosten entstehen. Kosten bzw. Folgekosten aus der praktischen Umsetzung der 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen werden überschläglich im Modul Finanzierung aufgeführt. Konkrete Maßnahmen müssen im Rahmen der Detailplanung beraten und separat beschlossen werden.
Weiteres Vorgehen
Die Beratungsergebnisse aus den Gremien und die Stellungnahmen aus der offiziellen Beteiligung werden aufbereitet, geprüft und in den Entwurf der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen eingearbeitet. Die Verwaltung wird anschließend den überarbeiteten Entwurf dem Mobilitätsausschuss und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Da der Ratsbeschluss der 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen spätestens im Herbst 2025 herbeigeführt sein muss, um die Termine im Vergabeverfahren für die ÖPNV-Leistungen einhalten zu können, ist die Beratung der Endfassung im Mobilitätsausschuss für den 04.09.2025 und die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 17.09.2025 geplant.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1014012
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1014012
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-05-26 FB 68_0226_WP18 Nahverkehrsplan der SAO.pdf
25.6.2025
9.6 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 02.07.2025
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Zusätze
- Die Anlagen stehen ausschließlich in allris zur Verfügung.
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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