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Tarifreform AVV/VRS 2026

AVV/0172/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Mit einem Vortrag von Frau Bünten zum Thema beginnt die Beiratssitzung.

Herr Nositschka bittet darum, bei Vorlagen zur Kenntnisnahme künftig das Wort „zustimmend“ zu streichen.

Herr Fischer betont, dass es ihm nach wie vor wichtig sei, noch nicht auf die Kurzstrecke zu verzichten. Er erkundigt sich, wie das Feedback aus den anderen Regionen ausgesehen habe.

Man plane derzeit verschiedene Szenarien durch, so Frau Bünten. In diesen gebe es auch unterschiedliche Planungen mit dem Thema Kurzstrecke umzugehen. Man müsse das ganze immer in Kombination mit anderen Zielen abwägen. Die anderen Regionen hätten eine ähnliche Haltung zu dem Thema, so dass es durchaus weiterhin präsent sei.

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Strategische Einordnung

Die gemeinsame Tarifreform von AVV und VRS ist das zentrale Zukunftsprojekt im Rahmen des Programms go.Synergie. Sie stellt einen wesentlichen Hebel dar, um den ÖPNV in der Region kundenorientierter und zukunftsfähig aufzustellen. Die Reform verfolgt das Ziel, den Zugang zum Nahverkehr deutlich zu vereinfachen, digitale Lösungen voranzubringen und gleichzeitig soziale Teilhabe sicherzustellen. Damit leistet sie einen zentralen Beitrag zur Verkehrswende und zur Stärkung des Umweltverbundes in NRW.

Aktuelle Beschlusslage

Die Verbundgesellschaften wurden durch die Gremien der beiden Verbundräume beauftragt, eine umfassende Reformkonzeption zu erarbeiten. Auf dieser Basis wurde am 3. April 2025 das strategische Grobkonzept von der gemeinsamen Verbandsversammlung von AVV und VRS beschlossen. Es bildet die Grundlage für die nun laufende Ausarbeitung eines Feinkonzepts. Dabei wurde deutlich: Die Tarifreform ist nicht nur fachlich anspruchsvoll, sondern auch politisch von besonderer Sensibilität. Unterschiedliche Perspektiven – etwa zur Digitalisierung des Tarifsystems oder zur sozialen Ausgewogenheit – gilt es daher in Einklang zu bringen.

Aktueller Projektstand und weiteres Vorgehen

Die Erarbeitung des Feinkonzepts erfolgt in enger Abstimmung und im Rahmen definierter Projektstrukturen mit den Verkehrsunternehmen beider Verbünde. Zentrale Fragestellungen betreffen u.a.:

die zukünftige Preisstruktur (inkl. Marktfähigkeit und Umgang mit Preishärten),

die Einbettung digitaler Angebote (z.B. eezy),

die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des neuen Tarifsystems.

Zur fundierten Entscheidungsfindung wurde das Beratungsunternehmen exeo mit der Entwicklung eines umfassenden Simulationsmodells beauftragt, welches verschiedene Tarifbildungsszenarien anhand der Wirtschaftlichkeit und Fahrgastbetroffenheit bewerten wird.

Parallel wurden in einem begleitenden Workshop mit den Verkehrsunternehmen zentrale vertriebliche Fragestellungen behandelt. Auch die spätere Verteilung der Einnahmen im neuen Tarifsystem wird vorbereitet – mit dem Ziel, eine gerechte und tragfähige Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden.

Ausblick zur weiteren Beschlussfassung

Angesichts der bevorstehenden Kommunalwahlen im Herbst 2025 steuert das Projekt auf einen politisch sensiblen Punkt zu. Um das Voranschreiten zu sichern, wird angestrebt, zentrale Beschlüsse zur Reform noch mit aktueller Gremienbesetzung zu fassen. Ein stabiler politischer Rahmen ist entscheidend, um die begonnene Transformation mit Nachdruck und Klarheit weiterzuführen.

Governance – Voraussetzungen für einen gemeinsamen Tarifraum schaffen

Ein zukünftiges gemeinsames Tarifsystem braucht tragfähige Strukturen. Dafür arbeiten AVV und VRS an einem gemeinsamen Governance-Modell, das rechtliche, organisatorische und operative Grundlagen für die Tarifentwicklung abbildet. Ziel ist es, ein abgestimmtes Verfahren zu etablieren, das Unterschiede in regionalen Entscheidungsprozessen berücksichtigt und dennoch zu tragfähigen Ergebnissen führt – selbst bei abweichenden Vorstellungen einzelner Akteure. So wird die Grundlage für eine verlässliche und konsensfähige Tarifpolitik in der Region geschaffen.

Über die weiteren Entwicklungen wird die Verbundgesellschaft berichten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-05-28 AVV_0172_WP18 Tarifreform AVV_VRS SAO.pdf

11.6.2025

160.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses und des AVV Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 26.06.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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