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Barrierefreier Ausbau Bushaltestelle „Pascalstraße“ (FR Schleckheim) - Bau- und Ausführungsbeschluss

FB 68/0205/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Nositschka erkundigt sich, warum FB 36 zu einem anderen Votum gekommen sei.

Dies liege an einer minimal größeren Grünfläche in der anderen Variante berichtet Frau Roder.

Frau Strack bittet darum, bei einem Gefälle von rund 6% in der Auffahrt einen Schwellenstein zu berücksichtigen.

In der BV Walheim habe man der Verwaltung entsprechend beschlossen, berichtet Herr Kiemes. Natürlich hätte man gerne mehr Grün, aber so sei die Haltestelle besser zu handeln.

Man habe ein Bestandquergefälle von rund 5% bei Variante 2, so Frau Roder. Wenn ein Schwellenstein erwünscht sei, so solle er hier gerne ergänzt werden.

Man werde sich die Pascalstraße in Gänze mit den Gefällesituationen in den Zufahrten angucken, bietet Herr Müller an.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Bau- und Ausführungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Pascalstraße nach Variante 2 auf Grundlage der Pläne 2023_017_E_L5-V2 und RQ5-V2.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Bau- und Ausführungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Pascalstraße nach Variante 2 auf Grundlage der Pläne 2023_017_E_L5-V2 und RQ5-V2 zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Bau- und Ausführungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Pascalstraße nach Variante 2 auf Grundlage der Pläne 2023_017_E_L5-V2 und RQ5-V2.

Erläuterungen

Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen nach der Neufassung des § 8 Abs. 3 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) wurde für die Bushaltestelle "Pascalstraße" im gleichnamigen Gewerbegebiet, Fahrtrichtung Schleckheim, in der Vorlage FB 61-1397-WP17 der Planungsbeschluss gefasst. Es wurde festgehalten, dass für die Haltestelle zwei Alternativ-Standorte abgestimmt werden sollen und diese dann der Politik vorgestellt und mit dem Beschluss die Variante, welche zur Förderung angemeldet wird, festgelegt wird.

Die Haltestelle „Pascalstraße“ gehört zum Einplanungsantrag 2020 „barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen“ mit insgesamt 40 Haltestellen.

Bestand

Die Bushaltestelle "Pascalstraße" in Fahrtrichtung Schleckheim befindet sich in der Pascalstraße gegenüber der Einmündung Hirzenrott. Die Haltestelle wird von den Buslinien 36 und 65 sowie einzelnen Fahrten der Linien 11, 16 und 55 angefahren. Zusätzlich werden voraussichtlich ab 2026 die beschlossenen Buslinien SB 76 und 80 im Stundentakt die Haltestelle anfahren. Es halten derzeit 30 Busse montags bis freitags. Am Wochenende wird die Haltestelle nicht angefahren. An dieser Haltestelle setzen einige Fahrten ein und daraus ergeben sich gewisse Standzeiten für den Bus.

Die Haltestelle befindet sich am Fahrbahnrand und liegt zwischen Bereichen mit baulich angelegten Längsparkstreifen im Seitenraum. Diese Grundform einer Fahrbahnrandhaltestelle soll beibehalten werden, da diese vorteilhaft für den Busbetrieb ist. Die Länge des heutigen Halte- und Wartebereichs beträgt nur 10m. Im Wartebereich der Fahrgäste befinden sich zwei Baumfelder mit jeweils einer durch die Baumschutzsatzung geschützten Eiche, sowie ein Fahrgastunterstand. Der Wartebereich kann nur schwerlich vom Gehweg aus erreicht werden. Die heutige Bordsteinkante ist 20 cm hoch (kein Busbordstein). Hinter dem Wartebereich beträgt die Gehwegbreite ca. 1,50m. Die Beleuchtung ist gut. Die Fahrbahnbreite im Bereich der Bushaltestelle beträgt rd. 6,80m.

Planung

Variante 1

Die Haltestelle wird um ca. 20m in Richtung Schleckheim verschoben und dort wieder als Fahrbahnrandhaltestelle angelegt. Der vorhandene Längsparkstreifen entfällt. Die anschließende Zufahrt wird ebenfalls nach vorne gezogen und mit einem Schwellenstein zur Fahrbahn hin angelegt. Der vorhandene Fahrgastunterstand wird versetzt und zwischen dem ersten und zweiten Einstiegsfeld im Wartebereich wieder aufgestellt. Die Wartefläche, der ehemaligen Haltestelle wird entsiegelt und als Grünfläche angelegt. Die Ausleuchtung der Wartefläche ist weiterhin gewährleistet durch die Straßenbeleuchtung auf der anderen Straßenseite.

Die Haltestelle erhält einen Busbordstein (H=18cm) auf einer Länge von 20m und taktile Leitelemente.

Variante 2

Die Haltestelle wird um ca.65m in Richtung Monschauer Straße verschoben und dort wieder als Fahrbahnrandhaltestelle angelegt. Der vorhandene Längsparkstreifen entfällt und die vorhandene Grünfläche wird zum Teil versiegelt. Dies ist ein momentan nicht bepflanzter Baumstandort der entfällt. Im Umfeld muss hierfür, in Abstimmung mit FB 36, ein Ersatzstandort gefunden werden. Die Wartefläche, der ehemaligen Haltestelle, wird entsiegelt und als Grünfläche angelegt.

Der Haltestellenbereich wird mit einem Busbordstein (H=18cm) auf einer Länge von 18m angelegt und erhält taktile Leitelemente. Der Fahrgastunterstand wird versetzt. Die Ausleuchtung der Wartefläche ist weiterhin gewährleistet durch die Straßenbeleuchtung auf der anderen Straßenseite.

Der Fachbereich 68 empfehlt die Variante 2. ASEAG und Polizei favorisieren ebenfalls die Variante 2. Von FB 36 wird die Variante 1 bevorzugt.

Baum- und Parkraumbilanz

Folgende Randbedingungen ergeben sich für die beiden Varianten: Als „Bestand“ wird bei Variante 1 das unmittelbare Umfeld vor Hausnr. 12-14 und bei Variante 2 das Umfeld vor Hausnr. 10 betrachtet.

Fahrbahnrandparken

Bestand

Planung

Variante 1

4

0

Variante 2

4

0

Bäume

Bestand

Planung

Variante 1

2

2

Variante 2

3

3

Fahrradbügel

Bestand

Planung

Variante 1

0

3

Variante 2

0

3

Ausbauelemente

Der tiefbautechnische Aufbau der Verkehrsfläche wird gemäß RStO12 hergestellt. Für die Pflasteroberfläche wird Standard Betonsteinpflaster, das den Anforderungen der technischen Regelwerke entspricht, und sich bereits an vielen Stellen im Aachener Stadtgebiet bewährt hat, verwendet.

Zufahrt (Variante 1)

(RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 3.2)

12 cmBetonsteinpflaster 15/30, grau

3-5 cmSplittgemisch 2/5

20 cmWassergebundene Tragschicht

29 cmFrostschutzschicht 0/45

65 cmGesamt

Gehweg (beide Varianten)

(RStO 12, Tafel 6, Zeile 1, Pflaster)

8 cmBetonsteinplatten 30/30, grau

3-5 cmSplittgemisch 2/5

15 cmWassergebundene Tragschicht

13 cmFrostschutzschicht 0/45

40 cmGesamt

Kosten

Die Kosten für die Verlegung der Haltestelle Pascalstraße betragen

Variante 1€ 80.100

Variante 2€ 69.000

Mittel stehen beim PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 „Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen“ in ausreichender Höhe zur Verfügung.

"Für die Maßnahme wurde ein Einplanungsantrag gemäß§ 12 ÖPNVG NRW (Investitionsmaßnahmen – Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen) eingereicht und bewilligt. Ein Finanzierungsantrag muss noch gestellt werden. Gemäß Mitteilung des Fördergebers go.Rheinland kann seit 1.1.2025 mit einer Förderquote von100% gerechnet werden.

Weiteres Vorgehen

Nach Abwägung der oben aufgeführten Aspekte wird die Umsetzung der Variante 2 vorgeschlagen.

Nachdem für alle Bushaltestellen aus dem Einplanungsantrag 2020 „barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen“ die Bau- und Ausführungsbeschlüsse eingeholt worden sind, kann der Finanzierungsantrag vorbereitet und eingereicht werden. Nach dem Eingang der Bewilligung wird mit der Vergabe und dem Umbau der Haltestellen begonnen.

Im Einplanungsantrag 2020 befinden sich ebenfalls die Haltestellen Kornelimünster (beide FR), aus der Baumaßnahme Napoleonsberg 2.BA (Vorlage FB 68/0017/WP18), die im Zuge der anstehenden Stützmauersanierung durch E18 ausgeschrieben werden sollen. Aus diesem Grund besteht eine hohe Dringlichkeit, gemäß den Anforderungen der Bezirksregierung den gesamten Finanzierungsantrag von 40 Haltestellen, inklusive den Haltestellen Pascalstraße und Kornelimünster, einzureichen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 Verbesserung ÖPNV, Umbaumnahmen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

900.000

900.000

8.100.000

8.100.000

0

0

Auszahlungen

1.000.000

1.000.000

9.000.000

9.000.000

0

0

Ergebnis

100.000

100.000

900.000

900.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Die geplante Maßnahme ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als voraussichtlich positiv zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch beispielsweise durch den Einsatz recycelter Materialien als Tragschicht (sofern im Straßenaufbau vorgesehen). Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.

Durch den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen sieht die Verwaltung vor allem langfristig betrachtet eine Möglichkeit zur CO2 – Einsparung durch „Umsteiger“ vom Pkw auf den ÖPNV, die aber hier nicht weiter quantifiziert werden kann.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-04-17 FB 68_0205_WP18 Barrierefreier Ausba SAO.pdf

26.5.2025

489.7 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 15
Sitzung
Sondersitzung des Mobilitätsausschusses - Bitte beachten Sie, dass der Ratssaal nach derzeitigem Stand nicht barrierefrei erreicht werden kann.
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 10.07.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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