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Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2025 3. Fortschreibung, Entwurfsfassung

FB 68/0226/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Müller führt ins Thema ein.

Ein wichtiger Schritt, der an wesentlicher Stelle untergebracht, findet Herr Neumann. Ihm sei wichtig zu betonen, dass die 30% mehr ÖPNV für ihn nur ein Mindestziel seien. Wenn man die Mobilitätswende wolle, gelinge das nur mit dem ÖPNV.

Die Taktung müsse hierfür deutlich besser werden und man könne, um integriert zu denken, das IKSK als Leitlinie nehmen. Persönlich wolle er das Thema Verfrühungen angehen, die aus seiner Sicht besonders ärgerlich seien. Er freue sich auf die Fortschreibung.

Herr Nositschka spricht seinen Dank an alle Akteure aus. Dies sei ein Thema, was fraktionsübergreifenden Konsens hervorrufe und wo alle in die gleiche Richtung gingen.

Dem Dank schließt sich Herr Lindemann an.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen

Laut §8 ÖPNVG NRW ist Aachen als kreisfreie Stadt zur Aufstellung eines Nahverkehrsplan (NVP) aufgefordert. Am 20.01.2022 hat der Mobilitätsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur dritten Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen (FB61/0304/WP18). Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die ÖPNV-Planung, wie z.B. die Linien- und Netzgestaltung sowie die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für das anstehende Vergabeverfahren für den Betrieb des ÖPNV in den kommenden Jahren.

Die Stadtverwaltung schreibt den Nahverkehrsplan in Eigenregie fort. Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus den beiden Aufgabenträgern Stadt Aachen und StädteRegion Aachen, der AVV GmbH und der ASEAG wurden wichtige Sachverhalte abgestimmt.

Inhalte

Der Nahverkehrsplan ist das Rahmenwerk für die Entwicklung des ÖPNV in Aachen und somit ein wesentlicher Bestandteil, um die Ziele der Stadt Aachen im Klimaschutz und im Bereich der Mobilität zu erreichen. Über die Funktion als Instrument zur Sicherstellung der allgemeinen Daseinsvorsorge hinaus wird im NVP die bedarfsgerechte und zukunftsweisende Weichenstellungen für die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrsangebots in Aachen formuliert.

Der Angebotsumfang soll schrittweise wachsen mit dem Ziel, in der gesamten Städteregion Aachen bis zu 30% mehr Fahrgäste zu gewinnen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, die Qualität des ÖPNV hinsichtlich Betrieb, Infrastruktur und Angebot nicht nur zu erhalten, sondern zu verbessern. Das betrifft insbesondere die Kriterien Reisezeiten im ÖPNV, Angebotskapazitäten, Beförderungskomfort und Fahrgastinformation. Hierzu liefert die aktuelle 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen den strategischen und operativen Rahmen. Dieser ist in folgende neun Themenfelder – sogenannte Module – eingeteilt (siehe Anlagen1-9):

  1. Rahmenbedingungen und Ziele
  2. Qualitätsanforderungen
  3. Bestandsanalyse ÖPNV-Angebot
  4. Zielkonzept ÖPNV-Netz
  5. Verknüpfung der Verkehrsangebote
  6. Information und Digitalisierung
  7. Barrierefreiheit
  8. Tarif und Vertrieb
  9. Finanzierung und Vergabe

Die Modularität wurde gewählt, um bei Bedarf die Themenfelder unabhängig voneinander fortschreiben zu können.

Die Schwerpunkte der 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen sind

  • Aktualisierte Bedienungs- und Beförderungsstandards sowie Fahrzeugstandards im Stadt- und Regionalbusverkehr
  • Neue Zielkonzepte
  • Busbeschleunigungsmaßnahmen
  • Infrastrukturmaßnahmen

Aufgrund der langen Laufzeit im ÖPNV, besteht das Zielkonzept aus zwei verschiedenen Zielnetzen mit unterschiedlichen Zeithorizonten: das Zielnetz 2028 und die Zielperspektive 2030+.

Im Zielnetz 2028 wird aufbauend auf Analysen der heutigen und zukünftigen Strukturen und des vorhandenen ÖPNV-Angebotes das Zielkonzept des Busliniennetzes für den Startpunkt der Neuvergabe der Linienverkehrsleistungen im Dezember 2027 detailliert beschrieben. Des Weiteren werden Busbeschleunigungsmaßnahmen zur Verringerung der Reisezeiten im Linienverkehr dargestellt und die Konzepte an Bushaltestellen, allen voran der barrierefreie Ausbau, erläutert. Ein Konzept für die Stärkung und den Ausbau von Verknüpfungspunkten und die Errichtung von Mobilstationen ist ebenso enthalten. Der Sachstand und die Entwicklung in den Handlungsfeldern Tarif, Vertrieb, Information und Kundenservice werden ebenso beschrieben wie das Thema Finanzierung und Vergabe. Das Zielkonzept 2028 bildet die Grundlage für die anschließende Vergabe des ÖPNV-Betriebs.

In der Zielperspektive 2030+ ist die strategische Entwicklung des ÖPNV beschrieben. Diese enthält einen Ausblick auf die weitere Entwicklung innerhalb des Stadtgebietes für die weiteren Jahre und bildet daher die Rahmenbedingungen für den weiteren ÖPNV-Ausbau ab.

Beteiligungsverfahren

Nach § 9 Abs. 2 ÖPNVG NRW sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans die vorhandenen ÖPNV-Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte sowie Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Diese gesetzlich vorgegebenen Abstimmungen finden aktuell statt.

Das Beteiligungskonzept im Rahmen der Fortschreibung sieht vor, die betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträger, den Zweckverband AVV sowie die weiteren in der Fachkommission ÖPNV vertretenen Institutionen zu beteiligen. Mit der politischen Beratung dieser Vorlage wird ab dem 03.07.2025 die Beteiligungsphase eingeleitet. Bis zum 31.07.2025 ist dann die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen zum Entwurf möglich. Die Stellungnahmen werden von der Verwaltung im weiteren Verfahren geprüft und fließen in die finale Version des Nahverkehrsplans ein.

Finanzielle Auswirkungen

Es wird zur Kenntnis genommen, dass unmittelbar keine Kosten bzw. Folgekosten entstehen. Kosten bzw. Folgekosten aus der praktischen Umsetzung der 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen werden überschläglich im Modul Finanzierung aufgeführt. Konkrete Maßnahmen müssen im Rahmen der Detailplanung beraten und separat beschlossen werden.

Weiteres Vorgehen

Die Beratungsergebnisse aus den Gremien und die Stellungnahmen aus der offiziellen Beteiligung werden aufbereitet, geprüft und in den Entwurf der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen eingearbeitet. Die Verwaltung wird anschließend den überarbeiteten Entwurf dem Mobilitätsausschuss und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Da der Ratsbeschluss der 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen spätestens im Herbst 2025 herbeigeführt sein muss, um die Termine im Vergabeverfahren für die ÖPNV-Leistungen einhalten zu können, ist die Beratung der Endfassung im Mobilitätsausschuss für den 04.09.2025 und die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 17.09.2025 geplant.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-05-26 FB 68_0226_WP18 Nahverkehrsplan der SAO.pdf

25.6.2025

9.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sondersitzung des Mobilitätsausschusses - Bitte beachten Sie, dass der Ratssaal nach derzeitigem Stand nicht barrierefrei erreicht werden kann.
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 10.07.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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