10. Juni 2025 um 18:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Zuschussangelegenheiten Vergabe der Fördermittel für das Jahr 2025 KAStE

E 49/0195/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratung

Frau Tirtey berichtet über eine Kontaktaufnahme des Jakobshof e.V., Herrn Opgenoorth, zu Beginn des Jahres 2025, zum Projekt „Aufbau von Professionalisierungs- und Netzwerkstrukturen in der Musikszene“. Hierzu verwies Frau Tirtey zunächst an die Wirtschaftsförderung.

In der Folge erfolgten diverse Telefonate zwischen Herrn Opgenoorth und ihr zum Projekt „Kimiko-Festival“.

Im Telefonat Anfang Mai konnte geklärt werden, dass seitens Herrn Opgenoorth zum Projekt „Aufbau von Professionalisierungs- und Netzwerkstrukturen in der Musikszene“ ein KAStE-Antrag vorgesehen ist.

Begleitend zum Antrag hatte der Jakobshof e.V. diverse „letter of intent bzw. letter of interest“ beigefügt, aus denen hervorgeht, dass unterschiedliche kulturelle Instanzen dies befürworten. Über die Antragstellung muss nun kurzfristig entschieden werden, da ohne kommunalen Bescheid keine Ko-Finanzierung der Initiative Musik erfolgen wird. Des Weiteren weist Frau Tirtey darauf hin, dass die Antragshöhe sich zunächst auf 20.000,00 €, dann auf 18.000,00 € und letztendlich auf 17.000,00 € beläuft.

Ratsfrau Derichs bittet um eine getrennte Abstimmung, d.h. zum einen über die beiden Anträge für The Base und zum anderen über Jakobshof e.V..

Hinsichtlich des Jakobshof e. V. spricht sie von einem verfristeten Antrag und schlägt vor, dass dieser bis

September neu gestellt werden kann.

Frau Becker macht deutlich, dass 17.000,00 € KAStE notwendig sind, um die anderen Fördergelder zu erhalten. Dies wird von Frau Tirtey bestätigt, d.h. die Ko-Finanzierung wird vor September bereits entschieden.

Herr Beck ergänzt, dass bis Ende Juni eine positive KAStE-Entscheidung erforderlich ist, um die weiteren

Fördergelder zu erhalten.

Frau Epstein fragt nach dem Start des Projektes.

Herr Straußfeld berichtet über einen neuen Zeitplan, wonach das Projekt noch in diesem Jahr abgewickelt wer- den muss. Start ist folglich auch in 2025.

Die Bürgermeisterin Dr. Schmeer spricht von einem halben Jahr Programm für den Zeitraum Juni bis Dezember 2025. Die Richtlinien und die Antragsfristen waren dem Jakobshof bekannt.

Ratsfrau Bergs weist auf die Förderung von musikalischem Nachwuchs hin. Sie spricht von einem guten Antrag, der ein Netzwerk schafft. Aus diesem Grund sollte das inhaltlich gute Programm gefördert werden.

Frau Ketteniß bewertet die Arbeit des Herrn Opgenoorth als gut.

Herr Müller hebt hervor, dass Förderanträge beim Land zeitlich nicht parallel zu den KAStE-Regeln bzw. -Fristen korrespondieren. Der Antragsteller ist bekannt und wird aufgrund bisheriger Erfahrungen geschätzt. Es handelt sich hier folglich um einen Vertrauensvorschuss.

In der Vergangenheit wurden Stunden für die Erstellung der Richtlinien investiert, so Ratsfrau Derichs. Die Frist zur Antragstellung kommt nicht überraschend. Sie hebt hervor, dass es hier nicht um die Qualität oder den Inhalt des Projektes geht. Sie bleibt folglich bei ihrem Nein.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt einstimmig: Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt die in der Folge vorgeschlagenen Zuschüsse für die Kulturarbeit außerhalb städtischer Institutionen und Einrichtungen (KAStE): The Base e.V. Investitionsförderung vorbehaltlich Abnahme durch Bauordnung 10.725,00 € The Base e.V. Spielstättenförderung vorbehaltlich Abnahme durch Bauordnung 1.500,00 € Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt mehrheitlich:Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt den in der Folge vorgeschlagenen Zuschuss für die Kulturarbeit außerhalb städtischer Institutionen und Einrichtungen (KAStE): Jakobshof – Südstadtkultur e.V. Projektförderung 17.000,00 €

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt die in der Folge vorgeschlagenen Zuschüsse für die Kulturarbeit außerhalb städtischer Institutionen und Einrichtungen (KAStE):

  1. The Base e.V. Investitionsförderung vorbehaltlich Abnahme durch Bauordnung10.725,00 €
  1. The Base e.V. Spielstättenförderung vorbehaltlich Abnahme durch Bauordnung 1.500,00 €
  1. Jakobshof – Südstadtkultur e.V. Projektförderung17.000,00 €

Erläuterungen

KAStE-Jury:

Aufgrund des geringen zeitlichen Vorlaufs zur BAKuT-Sitzung wurde die KAStE-Jury im Wege eines Umlaufverfahrens beteiligt. Die Ergebnisse der Jury-Befragung werden bei den einzelnen Punkten dargestellt.

Zu The Base e.V.:

In seiner Sitzung vom 30.01.2025 hat der BAKuT beschlossen, für die damalig fristgerecht gestellten Anträge über Investitions- und Spielstättenförderung des The Base e.V. keine Zuwendung zu leisten.

Begründet wurde dies damit, dass zum damaligen Zeitpunkt keine Spielstätte vorhanden war, denn wegen nicht erfüllter Brandschutzauflagen lag keine Betriebserlaubnis der Bauordnung vor.

Zwischenzeitlich sind die Umbauarbeiten nach Mitteilung des Vereins abnahmereif, so dass dem The Base e.V. bereits jetzt unter Berücksichtigung des Zeitraums bis zur nächsten BAKuT-Sitzung eine Zuwendung für Investitionen und eine Spielstättenförderung gewährt werden kann. Die Zuwendungsbescheide ergehen unter der Bedingung, dass die bauordnungsrechtliche Abnahme nachgewiesen wird.

Die Investitionsförderung über 10.725,00 € wurde mehrheitlich von der Jury befürwortet.

Für die Spielstättenförderung empfiehlt die Jury eine Förderung mit 1.500 €.

Zu Jakobshof – Südstadtkultur e.V.:

Der nach diversen Vorgesprächen kurzfristig eingegangene schriftliche Antrag über 20.000 € muss nach Aussage des Antragstellers in Verbindung mit den Fördermitteln der Initiative Musik betrachtet werden. Ohne kommunale Förderung entfällt die Grundlage für diese Zuwendung. Die KAStE-Jury stimmte mehrheitlich der Förderung mit 20.000 € zu.

  • Aufgrund der Nachfrage teilt der Antragsteller in seiner Stellungnahme mit, dass er nach Neukalkulation nur noch einen kommunalen Anteil von 17.000 € beantragt. Die Unterlagen sind entsprechend ergänzt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20025

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1.350.000,00

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-1.350.000,00

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-1.350.000,00

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-06-04 E 49_0195_WP18 Zuschussangelegenhei SAO.pdf

4.6.2025

226.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
ACHTUNG geänderte Uhrzeit! Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
Gremium
Betriebsausschuss Kultur und Theater
Datum
Di., 10.06.2025
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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