18. Juni 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 23Öffentlich

Einladung ehemaliger jüdischer Mitbürger*innen und ihrer Nachfahren

Dez. I/0037/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, ein wissenschaftliches Projekt zu initiieren, das die Familiengeschichte der Nachfahren der von dem NS-Terrorregime vertriebenen und ermordeten jüdischen Bürgerinnen und Bürger Aachens nachzeichnet. Ziel des Projektes ist es, in Anlehnung an die Konzeption des Aachen Besuchs von 1992, die durch das Nazi-Regime verfolgten noch lebenden jüdischen Bürgerinnen und Bürger Aachens und ihre direkten Nachfahren nach Aachen einzuladen. Das Projekt ist auf einen Zeitraum von einem Jahr angelegt und soll in Kooperation mit dem Historischen Institut der RWTH Aachen erfolgen. Die für die Recherche anfallenden (Personal-)Kosten sind dem Institut im Rahmen einer Förderung zu erstatten. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Recherche werden dem Rat der Stadt Aachen vorgestellt. Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, eine Gruppe Jugendlicher und junger Menschen aus Israel nach Aachen einzuladen. Die Organisation der Einladung soll in Kooperation mit der Jüdischen Gemeinschaft und dem Büro des Landes Nordrhein-Westfalen für Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Jugend und Kultur in Israel erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, ein wissenschaftliches Projekt zu initiieren, das die Familiengeschichte der Nachfahren der von dem NS-Terrorregime vertriebenen und ermordeten jüdischen Bürgerinnen und Bürger Aachens nachzeichnet. Ziel des Projektes ist es, in Anlehnung an die Konzeption des Aachen Besuchs von 1992, die durch das Nazi-Regime verfolgten noch lebenden jüdischen Bürgerinnen und Bürger Aachens und ihre direkten Nachfahren nach Aachen einzuladen.

Das Projekt ist auf einen Zeitraum von einem Jahr angelegt und soll in Kooperation mit dem Historischen Institut der RWTH Aachen erfolgen. Die für die Recherche anfallenden (Personal-)Kosten sind dem Institut im Rahmen einer Förderung zu erstatten. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Recherche werden dem Rat der Stadt Aachen vorgestellt.

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, eine Gruppe Jugendlicher und junger Menschen aus Israel nach Aachen einzuladen. Die Organisation der Einladung soll in Kooperation mit der Jüdischen Gemeinschaft und dem Büro des Landes Nordrhein-Westfalen für Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Jugend und Kultur in Israel erfolgen.

Erläuterungen

Mit interfraktionellem Ratsantrag vom 06. Dezember 2023 haben die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, SPD, DIE Zukunft, FDP und DIE LINKE beantragt, die durch das NS-Terrorregime verfolgten noch lebenden jüdischen Bürgerinnen und Bürger Aachens und ihre direkten Nachfahren nach Aachen einzuladen und dabei der Konzeption des aufwendig organisierten Aachen-Besuchs aus dem Jahr 1992 zu folgen. Die Einladung soll einen Beitrag des Kennenlernens und des Widerstands gegen Antisemitismus in Aachen und in Deutschland leisten.

Die Erinnerung an die Verbrechen des Holocaust und die Auseinandersetzung mit dem Terror des Nationalsozialismus ist eine wichtige Quelle der deutschen Demokratie und der Beziehung zum Staat Israel. Dieses Gedenken hat die Aufgabe zu verhindern, dass sich die Verbrechen des Holocaust wiederholen. Zur Erinnerungskultur gehört aber nicht nur die Erinnerung an die Verbrechen, sondern auch an die Vielfalt des jüdischen Lebens, das Deutschland über Jahrhunderte bedeutend mitgeprägt hat.

Die Berichte von Zeitzeugen und Überlebenden sind ein integraler Bestandteil deutscher Erinnerungskultur. Es waren stets Menschen wie die engagierte Berliner Ehrenbürgerin Margot Friedländer, welche die Verknüpfung der Vergangenheit mit der Gegenwart hergestellt haben. Über 30 Jahre nach dem Besuch jüdischer Bürgerinnen und Bürger in Aachen steht die deutsche Erinnerungskultur vor wachsenden Herausforderungen. Was muss Erinnerungskultur im 21. Jahrhundert leisten? Und wie schaffen wir aktuelle Bezüge, wenn uns keine Überlebenden mit ihren authentischen Berichten und bewegenden Schilderungen mehr gegenübersitzen? Diese Fragen sind Teil einer gesamtgesellschaftlichen Debatte über die Ausrichtung der Erinnerungskultur in Deutschland, die einer Antwort bedürfen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den interfraktionellen Antrag im ersten Schritt auf ein wissenschaftliches Fundament zu stellen. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit dem Historischen Institut der RWTH Aachen und dem Aachener Stadtarchiv ein wissenschaftliches Projekt zu initiieren, das die Nachfahren der verfolgten und ermordeten jüdischen Bürgerinnen und Bürger Aachens recherchiert. Diese wissenschaftliche Recherche soll Teil einer Dissertation am Historischen Institut der RWTH Aachen sein. Die Ergebnisse der Recherche sollen dem Rat der Stadt Aachen nach Ablauf eines Jahres vorgestellt werden und bilden die Grundlage für die weitere Einbettung im Rahmen der Erinnerungskultur.

Die Stadt Aachen unterstützt das Historische Institut über eine Förderung bei der Finanzierung der für die Arbeit anfallenden (Personal-)Kosten. Eine entsprechende Vereinbarung über Umfang und Inhalt der Kooperation mit dem Historischen Institut ist entsprechend auszuarbeiten.

Gleichzeitig würde die Verwaltung den wichtigen Aspekt des persönlichen Austauschs schon vor Abschluss der wissenschaftlichen Recherche aufgreifen und eine Gruppe von Jugendlichen und jungen Menschen aus Israel nach Aachen einladen. Anknüpfungspunkt für den Austausch im Jahr 2025-2026 könnte das 30. Jubiläum des Neubaus der Aachener Synagoge im Jahr 2025 am historischen Standort sein. Bestehende Partnerschaften und Austauschformate sind zu berücksichtigen. Bei der Organisation des Austauschs ist die Jüdische Gemeinde, das Büro des Landes Nordrhein-Westfalen für Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Jugend und Kultur in Israel und ggfs. die israelische Botschaft einzubinden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die benötigten Haushaltsmittel werden im Zuge der weiteren Konkretisierung der Maßnahme beziffert und in die Haushaltsplanung 2026 eingebracht werden.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-06-10 Dez. i_0037_wp18 einladung ehemaliger sao

10.6.2025

806.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 23
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.06.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat I
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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