Priorisierungsübersicht der Investitionsmaßnahmen
FB 20/0364/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Grehling erläutert im Zusammenhang mit der dargestellten Priorisierungsübersicht, dass bereits in vergangenen Sitzungen des Finanzausschusses sowie auch bereits im Hauptausschuss auf die Bugwelle der Ermächtigungsübertragungen hingewiesen wurde und auch in 2025 diese Summe in der laufenden Bewirtschaftung nicht ausgegeben werden könne. Hier werde ebenfalls auch noch mal deutlich, was die GPA mit ihrem Bericht bereits dargestellt habe: Die Stadt Aachen ist mit der Summe der Ermächtigungsübertragungen der Spitzenreiter im Vergleich zu anderen kreisfreien NRW-Kommunen.
Frau Grehling erläutert mit Verweis auf die Vorlage, dass die Kategorisierung der Maßnahmen und das daraus resultierende Ergebnis aus den Rückmeldungen der Fachdezernate aus Sicht des Finanzbereichs nicht zufriedenstellend und auskömmlich sei. Im Sinne einer Überarbeitung zur Aufstellung einer validen Investitionsplanung lägen die vorliegenden Ergebnisse und die Realität noch weit auseinander.
Sie wolle auch noch einmal verdeutlichen, dass entgegen der scheinbar vorherrschenden Ausfassung in der Verwaltung eine abgelehnte Ermächtigungsübertragung nicht gleichzusetzen sei mit dem Umstand, dass die betroffene Maßnahme gänzlich gestrichen werde. Vielmehr sei hier ein Überdenken des zeitlichen Ablaufs der Maßnahme und des Mittelabflusses erforderlich. Bezüglich der sogenannten § 13-Liste wurde ein Werkzeug geschaffen eben diese Maßnahmen mit unvorhersehbarem Fortgang aufgrund nicht vorliegender Planungstiefe und -sicherheit zu vermerken. Sollte eine vormals möglicherweise bereits in der Investitionsplanung berücksichtigte Maßnahme nun aufgrund einer abgelehnten Ermächtigungsübertragung nicht mehr im Haushalt zu finden sein, sei es an der Fachverwaltung dafür Sorge zu tragen, dass eine Neuanmeldung der Maßnahme unter Berücksichtigung einer realistischen Zeit- und Mitteleinplanung erfolgen müsse.
Das einzige Risiko, Maßnahmen zu streichen sei, dass kein genehmigungsfähiger Haushalt zustande komme oder aufgrund einer Haushaltssperre lediglich noch bereits laufende Maßnahmen fortgeführt oder pflichtige Maßnahmen umgesetzt werden dürften.
Auch die Nettoneuverschuldung stelle keine genehmigungsrelevante Hürde dar. Die einzige Hürde bestehe in einer realitätsnahen Einplanung und Umsetzung der Maßnahme, inklusive Berücksichtigung der für die Ergebnisplanung einzupreisenden Folgelasten.
Frau Grehling kündigt an, dass im Zuge der Klausurtagungen der Verwaltung jede einzelne Maßnahme hinsichtlich ihrer Priorisierung nochmals überprüft werden müsse, da die Verwaltung sich immer wieder schwer tue auch Maßnahmen möglicherweise mit einer Priorisierung Nr. 3 zu versehen, obwohl diese politisch beschlossen worden sei. Hier müsse auch innerhalb der Politik das Bewusstsein geschaffen werden, dass eine solche Kategorisierung kein Zuwiderhandeln gegen politischen Willen sei. In der Kommunikation müsse klar sein, dass eine Maßnahme nicht grundsätzlich als gestrichen gelte, sobald sie mit einer Kategorie 3 nicht mehr eingeplant werde. Es gelte insgesamt die Vorgabe, sowohl für Politik als auch die Verwaltung, die Maßnahmen anhand der vorgegebenen Kriterien neutral, nach ihrer Wichtigkeit und Umsetzbarkeit einzuordnen.
Die Übersicht stelle grundsätzlich Maßnahmen ab einem Betrag in Höhe von 150.000 Euro dar, wie auch aus dem Haushalsplan bekannt. Der Detailgrad in der Maßnahmendarstellung wurde jedoch geschärft, die bekannte Darstellung um den aktuellen Mittelabfluss, mögliche Förderquoten, Planungs- und Durchführungsfortschritt, die Zeitplanung und die Kategorisierung ergänzt.
Die Übersicht zur Priorisierung der Investitionsmaßnahmen werde dem Ausschuss im Nachgang zur Sitzung zu Verfügung gestellt.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden bedankt sich bei Frau Grehling für die Ausführungen und der Verwaltung für die Erarbeitung der Übersicht. Er empfinde die Übersicht und die transparente Darstellung als hilfreich für die anstehenden Debatten.
Herr Casper verweist auf den durch die Fraktionen Die Grünen und SPD verteilten geänderten Beschlussvorschlag.
Frau Dr. Michulitz schließt sich der Wortmeldung von Herrn Caspar an und betont, dass sie sehr froh sei und sich dafür ausspreche den Prozess zur Priorisierung der Maßnahmen endlich anzugehen. Zur neutralen Bewertung und Kategorisierung der Maßnahmen durch die Fachausschüsse sei wichtig die Kategorisierungen zu diskutieren und festzulegen, wie genau sich die einzelnen Kategorien ausgestalten, wie die einzelnen Kriterien definiert werden und welche weiteren Aspekte noch in die unterschiedlichen Kategorien einflössen. Beachtlich sei, dass viele Maßnahmen der Kategorie 1 zugewiesen seien, dies müsse überdacht werden.
Ratsherr Baal erläutert, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Die CDU-Fraktion habe bereits auch in der Vergangenheit häufig drauf hingewiesen, dass Maßnahmen zu priorisieren sind. Das Problem in der Vergangenheit sei jedoch immer gewesen, dass sich die Politik mit dem Streichen von Maßnahmen oder einer Zuordnung in die Kategorie 3 schwergetan habe. Dem neuen Rat stehe eine schwierige Aufgabe bevor, jedoch müsse der Prozess angestoßen und die realistische Kategorisierung zur Priorisierung von Maßnahmen angegangen werden.
Frau Grehling erläutert hinsichtlich der Ausgestaltung der einzelnen Kategorien, dass die Verwaltung entsprechend über die jeweiligen Kriterien je Kategorie informiert wurde.
Hinsichtlich der Vielzahl von Maßnahmen, welche der Kategorie 1 zugeordnet seien, verweist sie auf die stets auch in anderen Zusammenhängen geführten Diskussionen, welche Dinge pflichtig oder unabdingbar erforderlich und welche Dinge in der kommunalen Welt freiwillig oder weniger wichtig seien. Als ein Stichwort nenne sie hier die Daseinsfürsorge und unter diesem Aspekt könne für jede Tätigkeit oder Maßnahme argumentiert werden, diese in jedem Fall umzusetzen.
In der Kategorisierung müsse auf Aspekte, wie Zeit- und Maßnahmenabläufe, personelle Ressourcen in den beteiligten Fachbereichen, Förderkulissen, bereits laufende oder schon getätigte Vergaben beziehungsweise bestehende vertragliche Verpflichtungen – also schon ein vorhandener Maßnahmenfortschritt in Planung und Umsetzung – oder alleine eine rechtliche Verpflichtung abgestellt werden. Man müsse auch ganz klar hinterfragen, ob überhaupt ein Bedarf vorliegt.
Ratsherr Pilgram fragt, ob dann nur eine Maßnahme mit der Kategorie 1 eine Chance habe in die Investitionsplanung aufgenommen zu werden.
Frau Dr. Michulitz erläutert, dass eine Eingrenzung und Benennung der Kategorien nicht einfach sei. Sie habe für sich die Kategorien mit must, should und could bezeichnet. Wichtig sei auch die Frage, was schaffe die Verwaltung in der Planung und Ausführung.
Frau Grehling betont, dass die Kategorisierung must, should und could nicht der Kategorisierung entspricht, welche für die Priorisierung der Investitionsmaßnahmen zugrunde gelegt werde. Stattdessen sei bewusst drauf verzichtet werden eine Unterteilung in pflichtige oder nicht pflichtige Maßnahmen vorzunehmen. Man müsse zwar akzeptieren, dass es Bedarfsentscheidungen für Maßnahmen gebe, die seitens der Fachbereiche für die Investitionsplanung angemeldet würden. Insbesondere bei bereits vorangeschrittenen Maßnahmen seien Aspekte zu beachten wie das Vorliegen einer Förderung und möglicher Vermögensschäden bei zeitlichem Verzug mit der Verpflichtung die Förderung zurück zahlen zu müssen. Auch zeitliche und personelle Faktoren seien zu beachten. Werde eine Maßnahme angemeldet, dann müsse man unterstellen, dass die Anmeldung durch den Fachbereich auch entsprechend vor diesen Gesichtspunkten erfolgte und nicht unter dem Vorbehalt, die Maßnahme sei nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen umzusetzen.
Frau Grehling betont weiterhin, nicht alleine die Unterscheidung zwischen Kategorie 1 und 2 führe dazu, dass die Maßnahmen der Kategorie 2 nicht in die Investitionsplanung aufgenommen würden. Eine Maßnahme in der Kategorie 2 könne genauso für die Investitionsplanung aufzunehmen sein, aber eben im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung und nicht kurzfristig für das kommende Haushaltsjahr.
Herr Auler stellt noch einmal heraus, dass der ursprüngliche Gedanke hinter der Priorisierung tatsächlich gewesen sei, Maßnahmen aufzuteilen vor dem Hintergrund, was müsse die Stadt machen und was sei vielleicht noch ganz schön es gemacht zu haben. Allerdings pflichte er hier Frau Grehling bei, man finde zu jeder Maßnahme die entsprechenden Argumente diese als eine Maßnahme darzustellen, die unbedingt umgesetzt werden müsse. Er vertrete die Auffassung, man müsse auch in der Politik die Maßnahmen priorisieren. Auch innerhalb der pflichtigen Aufgaben müsse eine Abstufung anhand der, durch die Verwaltung bereits ausgearbeiteten, Kriterien erfolgen.
Beschluss
Erläuterungen
Innerhalb der Verwaltung wurde ein Prozess gestartet, bei dem die Investitionsmaßnahmen mit einem saldierten Ansatz von mind. 150.000 Euro (Summe aus fort. Ansatz 2025 und Planwerte 2026 ff. aus der Mittelfristplanung 2025) nach folgenden drei Kategorien priorisiert werden sollten:
- Kategorie 1: nicht disponible Maßnahmen
- Kategorie 2: theoretisch disponible Maßnahmen
- Kategorie 3: grundsätzlich disponible Maßnahmen.
Des Weiteren sollten zusätzliche Informationen, beispielsweise zur aktuellen Leistungsphase nach HOAI, gegeben werden. Die vom Investitionscontrolling im Fachbereich Finanzsteuerung koordinierten Rückmeldungen wurden in eine Gesamtliste konsolidiert.
Die meisten Maßnahmen mit einem saldierten fort. Ansatz 2025 (Ansatz 2025 zzgl. Ermächtigungsübertragungen) i.H.v. fast 400 Mio. Euro wurden der Kategorie 1 zugeordnet. Aus Sicht der Finanzverwaltung erscheint es auf Basis der Erfahrungen aus den Vorjahren unrealistisch, dass Haushaltsmittel in entsprechender Größenordnung innerhalb eines Jahres abfließen können. Zu diesen 400 Mio. Euro sind darüber hinaus noch weitere Planansätze i.H.v. 263,6 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 (Basis: Mittelfristplanung des Haushaltsplans 2025) bei diesen Maßnahmen der Kategorie 1 etatisiert.
Den Kategorien 2 (40,7 Mio. Euro fort. Ansatz in 2025) und 3 (20,4 Mio. Euro fort. Ansatz in 2025), somit den theoretisch bzw. grundsätzlich disponiblen Maßnahmen, wurden deutlich weniger Maßnahmen zugeordnet. Es ist im Sinne des Ratsantrags „Haushaltskonsolidierung“ der Fraktionen Grüne und SPD beabsichtigt, die Liste in der Sitzung des Finanzausschusses am 01.07.2025 vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1014088
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1014088
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-06-24 FB 20_0364_WP18 Priorisierungsuebersi SAO.pdf
25.6.2025
73.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 01.07.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 7.10.2025
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen