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Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 04.06.2025

BA 6/0284/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Bezirksvertreter Werner trägt als Fraktionssprecher der SPD in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich den unten stehenden Beschlusstext als Beschlussvorschlag vor.

Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay lehnt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Aachen Richterich den Beschlussvorschlag ab und nimmt wie folgt Stellung:

„Den vorliegenden Beschlussentwurf der für die Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 25.06.2025 bezüglich des Brückenneubaus der SPD-Fraktion lehnen wir ab. Er beinhaltet keine relevanten neuen Lösungsvorschläge hinsichtlich der zur Diskussion stehenden Problematik. Vielmehr wird auf die Vergangenheit verwiesen und die bislang nicht realisierte Erschließungsstraße des geplanten Neubaugebietes „Richtericher Dell“ angeführt.

Der bisher nicht erfolgte Bau dieser von der Politik geforderten Straße ist nicht Folge irgendwelcher Fehlleistungen agierender Personen, sondern vielmehr der Komplexität des Vorhabens geschuldet. Hier spielen Geographie, Geologie, Lage des Planungsgebietes und weitere Faktoren eine große Rolle.

Die Verwaltung hat einiges unternommen, um den Umleitungsverkehr zu regulieren und die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren. So hat sie sich auch auf Anregung aus der Bezirksvertretung Aachen-Richterich (schwarz-grüner Antrag) und in Kooperation mit Frau Oberbürgermeisterin Keupen erfolgreich um die vorübergehende Wiedereröffnung der Autobahnbehelfsausfahrt am Grenzübergang Aachen-Vetschau bemüht. Von daher kann eine Kritik im Sinne von „Nachkarten“ nicht unsere Aufgabe sein. Gemeinsam und auf die Zukunft gerichtet werden wir die Situation mit Respekt vor- und Rücksicht aufeinander meistern. Letztendlich begrüßen wir den Neubau der baufälligen Brücke und sind optimistisch, dass sich die unvermeidlichen Belastungen der Bevölkerung in Grenzen halten.“

Herr Bezirksbürgermeister Meyers stellt den Beschlussentwurf von der SPD-Fraktion zur Abstimmung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung stellt fest: Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Aachen ist die Verwaltung dazu verpflichtet, sowohl bei Entscheidungsbefugnissen und Beteiligungsrechten der Bezirksvertretung rechtzeitig und umfassend zu informieren. Die Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung und informelle Gespräche sind nachrangig. Die Problemlage des Abrisses des Horbacher Brücke und die sich daraus ergebende unbefriedigende und belastende Regelung der Umleitungs- und Ausweichverkehre wäre nicht erforderlich gewesen, wenn die Verwaltung den Beschlüssen der Bezirksvertretung zum Bau einer Erschließungs-/Umgehungsstraße für das geplante Baugebiet entschlossen gefolgt wäre. Nach jahrelanger Untätigkeit, die verkehrliche Erschließung sicherzustellen, ist es erst 2019/2020 auf Initiative der Politik zu einer Rahmenvereinbarung der Stadt mit der Deutschen Bahn gekommen. Dem folgte dann in zeitlichem Abstand die Ausschreibung für die Planung der Bahnüberführung, die Umsetzung der Planung wurde allerdings nicht mit Nachdruck verfolgt. Eine Information und Beteiligung der Nachbarstadt Herzogenrath, die durch den Abriss der Brücke genauso belastet sein wird wie der Stadtbezirk Aachen-Laurensberg, ist nicht erfolgt. Die von der Verwaltung einzige vorgeschlagene Umleitungsregelung über Rathausstraße und Laurensberger Straße zeugt von Unkenntnis der realen verkehrlichen Verhältnisse auf diesen Straßen. Notwendige alternative Lösungen wurden entweder überhaupt nicht oder zu spät in Angriff genommen und können daher vor dem geplanten Abriss der Brücke nicht wirksam werden. Wir erwarten: - dass die von der Bürgerschaft und von den Bezirksfraktionen zur Entlastung der von Umleitung betroffenen Verkehrswege gemachten Vorschläge und Anregungen von der Verwaltung der Stadt Aachen, dem Landesbetrieb Straßen.NRW und der Autobahn GmbH aufgegriffen werden und soweit wie möglich umgesetzt werden. - dass die Bezirksvertretung Aachen-Richterich regelmäßig, zeitig und umfassend über die geplante Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrslenkung im Zusammenhang mit dem Abriss der Brücke Horbacher Straße unterrichtet wird und gegebenenfalls entscheiden oder beteiligt werden kann. - dass die Beschlüsse der von den Bürgerinnen und Bürger gewählten Gremien in angemessener Zeit von der Verwaltung bearbeitet werden. Über den Stand der Bearbeitung ist regelmäßig durch die Verwaltung zu berichten.

Erläuterungen

Mit Schreiben vom 04.06.2025 beantragt die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Aachen-Richterich die Einberufung einer Sondersitzung der Bezirksvertretung Richterich zur Thematik „Sanierung DB-Brücke, Horbacher Straße (L 231)"; gegebenenfalls auch die Einberufung einer gemeinsamen Sondersitzung mit der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg.

Der Landesbetrieb Straßenbau Straßen.NRW als Maßnahmenträger sowie der Fachbereich Mobilität und Verkehr der Stadt Aachen als zuständige Straßenverkehrsbehörde werden an der Sondersitzung teilnehmen.

Die Beratungsfolge erfolgt alleinig an die Bezirksvertretung Aachen-Richterich zur Kenntnisnahme.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich abgelehnt bei 7 Gegenstimmen, 1 Zustimmung und 0 Enthaltungen.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-06-12 BA 6_0284_WP18 Antrag der SPD-Frakt SAO.pdf

19.6.2025

296.1 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich/der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 25.06.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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