2. Juli 2025 um 17:00, Rathaus
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Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) - Hohenstaufenallee

FB 68/0239/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Otten stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Er gibt zu bedenken, es gebe auch in

anderen Bewohnerparkbereichen, wie z.B. in der Viktoriaallee, eine vergleichbare Parksituation. In der

Innenstadt gebe es das Problem, dass man trotz Bewohnerparkausweis keinen Parkplatz finde und sieht in

diesem Zusammenhang das Konzept zur Berechnung der Bewohnerparkgebühren kritisch. Über das Thema Bewohnerparken müsse grundsätzlich noch einmal nachgedacht werden.

Herr Lindemann erläutert den im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Bewohnerparkzone entstehenden Verdrängungseffekt des Parkens in die umliegenden Bereiche, wo es kein Bewohnerparken gebe. Hiervon sei auch der Parkplatz Hermann-Löns-Allee betroffen, der für mehrere Nutzungen, u.a. auch für die

Besucher*innen des Freibades, zur Verfügung stehen solle. Er weist darauf hin, man hätte auch den Bereich

vor dem Gymnasium noch aus der Bewohnerparkzone herausnehmen können. Des Weiteren teilt er mit, um

das Problem des Bewohnerparkens zu lösen, brauche es mehr Bewohnerparkzonen mit entsprechender

Gebührenstaffelung.

Herr Dr. Langweg nimmt wie folgt Stellung.

Das Bewohnerparken in Aachen diene dazu, dass die Bewohner*innen in einem Bewohnerparkbereich besser einen Parkplatz finden. Das sei die Kernaufgabe einer Bewohnerparkzone. Entsprechend der gesetzlichen

Regelungen sei auch der Wert der Fläche, der beim Parken in Anspruch genommen werde, mit in die

Berechnung für die Gebühr eines Bewohnerparkausweises einzubeziehen. Bezogen auf die Parksituation in der Innenstadt merkt er an, dass jedem, der einen Anspruch habe, ein Bewohnerparkausweis auf Wunsch

auszustellen sei. Im Hinblick auf die Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen weist er auf die gesetzlichen

Voraussetzungen hin, die hier zu beachten seien.

Herr Deloie lobt die Verwaltung, im vorliegenden Fall so schnell reagiert zu haben und eine Verbesserung der Parksituation vorschlage. Die Maßnahme werde von den Bürger*innen aus der Limburger Straße begrüßt

und sei auch ein positives Signal für das Couven-Gymnasium.

Herr Ferrari merkt an, die Bewohnerparkzone „U“ liege in der Zuständigkeit des Mobilitätsausschusses.

Fraglich sei, ob die Bezirksvertretung hier eine Empfehlung beschließen müsse.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Hohenstaufenallee aus der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) gemäß Anlage 2 herauszunehmen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Hohenstaufenallee aus der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) gemäß Anlage 2 herauszunehmen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straße, die Hohenstaufenallee aus der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) gemäß Anlage 2 herauszunehmen.

Erläuterungen

Sachstand

Die Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) wurde gemäß Anlage 1 in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 16.11.2022, dem Mobilitätsausschuss am 01.12.2022 und dem Rat der Stadt Aachen am 14.12.2022 beschlossen. Die Umsetzung der Zone „U“ erfolgte im zweiten Quartal 2024 und startete am 15.07.2024.

Mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ wurde eine Bewirtschaftung der Parkstände eingeführt. Seitdem muss während der Bedienzeiten Montag - Freitag von 9 bis 19Uhr und Samstag von 9 bis 14Uhr für das Abstellen eines Fahrzeugs ein Parkschein gelöst oder ein Bewohnerparkausweis vorgelegt werden.

Darüber hinaus wurde mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ das nicht angeordnete Gehwegparken in allen Straßenabschnitten innerhalb der Zone unterbunden. Ebenso wurde das Parken zwischen Baumstandorten in der oberen Limburger Straße auf die Fahrbahn gelegt. Mit diesen Neuordnungen sind eine große Anzahl an Parkstände entfallen. Um den Bewohner*innen Ausweichmöglichkeiten zum Parken anzubieten, wurde der anbaufreie Straßenabschnitt der Hohenstaufenallee zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring in die Bewohnerparkzone integriert.

Diese neuen Regelungen haben im letzten Jahr ein verändertes Parkverhalten sowohl der Bewohner*innen als auch der Besucher*innen in der Zone U ausgelöst. Insbesondere Arbeitnehmende und Dauerparkende, die vorher ihre Fahrzeuge zielortnah – in der Zone – abgestellt haben, nutzen nun vermehrt die kostenfreien Parkstände in dem angrenzenden Bereich in Richtung Hermann-Löns-Allee. Dadurch steigt die Parkraumnachfrage und -auslastung auf dem Parkplatz Hermann-Löns-Allee und in den angrenzenden, nicht bewirtschafteten Bereichen stark an. Im Gegensatz dazu kamen von den Bewohner*innen die Hinweise, dass die Hohenstaufenallee keine wirkliche Alternative zum Wegfall der wohnungsnahen Parkstände ist. Deshalb ist es augenscheinlich so, dass die Hohenstaufenallee während der Bedienzeiten häufig freie Kapazitäten aufweist.

Dieses Missverhältnis führt bei den Arbeitnehmenden und Besuchenden zu deutlichem Unmut und Unverständnis hinsichtlich der Bewirtschaftung der Hohenstaufenallee. Diese Situation nimmt die Verwaltung wahr und arbeitet daher mit dieser Vorlage an einer kurzfristigen Lösung.

In der Regel wird ca. ein Jahr nach der Einführung einer neuen Zone eine erneute Erhebung der Parkraumauslastung durchgeführt und darauf aufbauend die individuellen Festsetzungen, wie Höchstparkdauer, Zonengrenze, Tagesticket etc. der Zone überprüft.Die Erhebung ist vor den Sommerferien geplant und die Ergebnisse werden nach der Sommerpause in den Gremien vorgestellt.

Im Hinblick auf die angespannte Parkraumsituation in Verbindung mit der augenscheinlichen Auslastung der Hohenstaufenallee ist in einem ersten Schritt eine vorgezogene kleinräumige Anpassung der Zonengrenze möglich. Eine abschließende Beurteilung der Parkraumauslastung in der Zone „U“ sowie eine Verstetigung der Zonengrenze im Bereich der Hohenstaufenallee erfolgt nach der umfassenden Evaluation der Zone „U“ sowie den angrenzenden Straßen am Hangeweiher.

Planung angepasste Zonengrenze

Die neue Zonengrenze „U“ wird im Bereich der Hohenstaufenallee zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring auf die Straßenmitte gelegt (siehe Anlage 2). Die südliche Hohenstaufenallee ist in diesem Bereich anbaufrei und es gibt dort keine Bewohner*innen. Die Parkstände auf dieser Straßenseite sollen aus der Bewirtschaftung herausgenommen werden.

Auf der nördlichen Straßenseite zwischen Klemensstraße und Amsterdamer Ring befinden sich Mehrfamilienhäuser. Zudem sollen die Bewohner*innen der südlichen Limburger Straße, die ebenfalls der Zone „U“ zugewiesen sind und keine Parkstände vor der Tür haben, weiterhin wohnungsnah ihre Fahrzeuge abstellen können.

Deshalb bleiben die Parkstände der nördlichen Straßenseite der Zone „U“ zugeordnet. Für die Parkstände kann, wie in der gesamten Parkzone „U“ ein vergünstigtes Tagesticket von 8 € pro Tag gezogen werden. Mit vorliegen der Parkraumerhebung kann eine vertiefte Analyse dieses Bereichs erfolgen, sodass weitere Anpassungen möglich sind.

Verwaltungsvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt die anbaufreie, südliche Straßenseite der Hohenstaufenallee zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring aus der Bewohnerparkzone „U“ (siehe Anlage 2) herauszunehmen. Dazu werden die drei Zusatzzeichen der Parkstandsbeschilderung entfernt. Weitere Anpassungen, wie das Entfernen des Parkscheinautomaten erfolgt erst mit der finalen Evaluierung der Parkzone.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-06-11 FB 68_0239_WP18 Bewohnerparkzone _U_ SAO.pdf

18.6.2025

4.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 02.07.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
26.8.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:44

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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