Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) - Hohenstaufenallee
FB 68/0239/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Hier habe man wieder das Problem des Verdrängungseffekts, so Herr Lindemann. Eigentlich sei der Parkplatz für Schwimmbadbesucher, werde jedoch viel öfter von denjenigen, die keinen Bewohnerparkausweis hätten, genutzt.
Er wolle noch einmal Werbung für das Zwiebelschalenmodell machen, bei dem die Preise von innen nach außen gestaffelt würden. Einerseits sei es richtig, den Bereich rauszunehmen, andererseits befürchte er, die falsche Zielgruppe anzusprechen.
Er sehe ebenfalls Handlungsbedarf beim Parkplatz am Hangeweiher und am Couvengymnasium, so Herr van den Hurk. Das Zwiebelschalenmodell sehe er gerade in der Abgrenzung zum Nullbereich schwierig und vermute auch dort einen Verdrängungseffekt. Zwar seien dies spannende Überlegungen, aber unpraktisch.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Hohenstaufenallee aus der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) gemäß Anlage 2 herauszunehmen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straße, die Hohenstaufenallee aus der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) gemäß Anlage 2 herauszunehmen.
Erläuterungen
Sachstand
Die Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) wurde gemäß Anlage 1 in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 16.11.2022, dem Mobilitätsausschuss am 01.12.2022 und dem Rat der Stadt Aachen am 14.12.2022 beschlossen. Die Umsetzung der Zone „U“ erfolgte im zweiten Quartal 2024 und startete am 15.07.2024.
Mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ wurde eine Bewirtschaftung der Parkstände eingeführt. Seitdem muss während der Bedienzeiten Montag - Freitag von 9 bis 19Uhr und Samstag von 9 bis 14Uhr für das Abstellen eines Fahrzeugs ein Parkschein gelöst oder ein Bewohnerparkausweis vorgelegt werden.
Darüber hinaus wurde mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ das nicht angeordnete Gehwegparken in allen Straßenabschnitten innerhalb der Zone unterbunden. Ebenso wurde das Parken zwischen Baumstandorten in der oberen Limburger Straße auf die Fahrbahn gelegt. Mit diesen Neuordnungen sind eine große Anzahl an Parkstände entfallen. Um den Bewohner*innen Ausweichmöglichkeiten zum Parken anzubieten, wurde der anbaufreie Straßenabschnitt der Hohenstaufenallee zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring in die Bewohnerparkzone integriert.
Diese neuen Regelungen haben im letzten Jahr ein verändertes Parkverhalten sowohl der Bewohner*innen als auch der Besucher*innen in der Zone U ausgelöst. Insbesondere Arbeitnehmende und Dauerparkende, die vorher ihre Fahrzeuge zielortnah – in der Zone – abgestellt haben, nutzen nun vermehrt die kostenfreien Parkstände in dem angrenzenden Bereich in Richtung Hermann-Löns-Allee. Dadurch steigt die Parkraumnachfrage und -auslastung auf dem Parkplatz Hermann-Löns-Allee und in den angrenzenden, nicht bewirtschafteten Bereichen stark an. Im Gegensatz dazu kamen von den Bewohner*innen die Hinweise, dass die Hohenstaufenallee keine wirkliche Alternative zum Wegfall der wohnungsnahen Parkstände ist. Deshalb ist es augenscheinlich so, dass die Hohenstaufenallee während der Bedienzeiten häufig freie Kapazitäten aufweist.
Dieses Missverhältnis führt bei den Arbeitnehmenden und Besuchenden zu deutlichem Unmut und Unverständnis hinsichtlich der Bewirtschaftung der Hohenstaufenallee. Diese Situation nimmt die Verwaltung wahr und arbeitet daher mit dieser Vorlage an einer kurzfristigen Lösung.
In der Regel wird ca. ein Jahr nach der Einführung einer neuen Zone eine erneute Erhebung der Parkraumauslastung durchgeführt und darauf aufbauend die individuellen Festsetzungen, wie Höchstparkdauer, Zonengrenze, Tagesticket etc. der Zone überprüft.Die Erhebung ist vor den Sommerferien geplant und die Ergebnisse werden nach der Sommerpause in den Gremien vorgestellt.
Im Hinblick auf die angespannte Parkraumsituation in Verbindung mit der augenscheinlichen Auslastung der Hohenstaufenallee ist in einem ersten Schritt eine vorgezogene kleinräumige Anpassung der Zonengrenze möglich. Eine abschließende Beurteilung der Parkraumauslastung in der Zone „U“ sowie eine Verstetigung der Zonengrenze im Bereich der Hohenstaufenallee erfolgt nach der umfassenden Evaluation der Zone „U“ sowie den angrenzenden Straßen am Hangeweiher.
Planung angepasste Zonengrenze
Die neue Zonengrenze „U“ wird im Bereich der Hohenstaufenallee zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring auf die Straßenmitte gelegt (siehe Anlage 2). Die südliche Hohenstaufenallee ist in diesem Bereich anbaufrei und es gibt dort keine Bewohner*innen. Die Parkstände auf dieser Straßenseite sollen aus der Bewirtschaftung herausgenommen werden.
Auf der nördlichen Straßenseite zwischen Klemensstraße und Amsterdamer Ring befinden sich Mehrfamilienhäuser. Zudem sollen die Bewohner*innen der südlichen Limburger Straße, die ebenfalls der Zone „U“ zugewiesen sind und keine Parkstände vor der Tür haben, weiterhin wohnungsnah ihre Fahrzeuge abstellen können.
Deshalb bleiben die Parkstände der nördlichen Straßenseite der Zone „U“ zugeordnet. Für die Parkstände kann, wie in der gesamten Parkzone „U“ ein vergünstigtes Tagesticket von 8 € pro Tag gezogen werden. Mit vorliegen der Parkraumerhebung kann eine vertiefte Analyse dieses Bereichs erfolgen, sodass weitere Anpassungen möglich sind.
Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt die anbaufreie, südliche Straßenseite der Hohenstaufenallee zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring aus der Bewohnerparkzone „U“ (siehe Anlage 2) herauszunehmen. Dazu werden die drei Zusatzzeichen der Parkstandsbeschilderung entfernt. Weitere Anpassungen, wie das Entfernen des Parkscheinautomaten erfolgt erst mit der finalen Evaluierung der Parkzone.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1014379
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1014379
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-06-11 FB 68_0239_WP18 Bewohnerparkzone _U_ SAO.pdf
18.6.2025
4.1 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- Sondersitzung des Mobilitätsausschusses - Bitte beachten Sie, dass der Ratssaal nach derzeitigem Stand nicht barrierefrei erreicht werden kann.
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 10.07.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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