Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Aachen
FB 60/0160/WP18-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Oberbürgermeisterin Keupen ruft die Ergänzungsvorlage, durch die verschiedene Anpassungen vorgenommen wurden, zur Beratung auf.
Ratsherr Hucke (GRÜNE) berichtet in seiner Funktion als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass der Ausschuss hierzu einstimmig beschlossen habe, im Beschlusstext allerdings zwei Korrekturen vorgenommen wurden. Zum einen sei ein Fehler in der Zahlenzuordnung, durch den es nicht möglich gewesen wäre, die Anrechnung eines Semestertickets bei Bildungseinrichtungen als Minderungsfaktor anzurechnen, berichtigt worden. Weiterhin sei ein Kommafehler bei der Bezugsgröße von Flächen bei Begräbnisstädten korrigiert worden. Beide Korrekturen finden Berücksichtigung in der vorliegenden Ergänzungsvorlage. Darüber hinaus sei in der Ausschusssitzung zu Protokoll gegeben worden, dass die Stellplatzsatzung, abgesehen von dem in der Satzung festgelegtem Evaluierungszeitraum, dem Ausschuss bereits nach rund zwei Jahren mit entsprechenden Anwendungserfahrungsberichten vorgelegt werden solle, so dass der Ausschuss über möglicherweise erforderliche Korrekturen aus der Anwendung heraus, unterrichtet werde. Im Folgenden erläutert er, dass die Satzung nur den ruhenden Verkehr bei Bauvorhaben, Neubauvorhaben, Umnutzungen etc. regelt und nicht die in der Stadt übergeordneten mobilitätsfachlichen Themen. Die Überarbeitung der Stellplatzsatzung verfolge zwei Hauptziele. Erstens die Reduzierung der Herstellungspflicht von Stellplätzen auf ein absolutes Minimum und zweitens die Reduzierung von Baukosten und somit auch die Möglichkeit zu nachhaltigeren Bauprojekten. Weiterhin gebe sie den Antragstellenden mehr Flexibilität über ein komplett geändertes Instrumentarium. Mit der neuen Satzung könne man zum Beispiel in der Zone 1 pauschal 50% abschlagen, weitere 40 % über ein Mobilitätskonzept und noch mal 10% über eine Ablöse, so dass in dieser Zone eine vollständige Reduzierung auf Null möglich sei. Diese Neuerungen in der Satzung seien zielführend für alle Beteiligten und auch für die Mobilitätswende. Zum Prozess führt er aus, dass die Beratung zur Herstellung dieser Stellplatzsatzung aus seiner Sicht zu lang gewesen sei und durch das Vorlegen von Beispielrechnungen gegebenenfalls hätte verkürzt werden können.
Ratsherr Servos (SPD) bestätigt, dass die Neufassung der Stellplatzsatzung für viele Bereiche eine Verbesserung darstelle und viele neue Möglichkeiten eröffne. Die Herausforderung werde sein, diese neuen und komplexen Möglichkeiten so anzuwenden, dass die politischen Ziele, wie zum Beispiel weniger Stellplätze und weniger Auflagen für Bauvorhaben, erreicht werden. Dies sei verknüpft mit der Frage, wie Auflagen erhoben, geprüft und langfristig abgesichert werden. Aus diesem Grund sei der Evaluation eine enorm große Bedeutung zuzumessen und solle vielleicht bereits vor Ablauf der ersten zwei Jahre als Zwischenschritt für eine mögliche Nachjustierung erfolgen.
Ratsherr Baal (CDU) dankt allen Mitarbeitenden der Verwaltung, insbesondere Herrn Schuster und seinem Fachbereich, für die Arbeit. Es sei gelungen, ein komplexes und schwieriges Thema mit einer Lösung zu versehen, die voraussichtlich in der heutigen Sitzung mit einer großen Mehrheit beschlossen werde. Diese Lösung umfasse zwei Säulen. Zum einen könne für kleine Bauvorhaben eine einfache Berechnung über die bestehende Stellplatzverpflichtung für PKWs und Fahrräder erfolgen. Dies sei für die Masse an kleineren Bauvorhaben ein großer Gewinn, denn bisher habe jeder Fehler in der Stellplatzberechnung zu einer Zurückweisung und Neuvorlage einer Baugenehmigung geführt. Hieraus habe ein entsprechender Mehraufwand bei allen Beteiligten resultiert. Weiterhin sei es gelungen, die Idee von moderner Mobilität, die die Erreichbarkeit der Stadt in den Mittelpunkt stelle, aber auch eine Flexibiliät mitbringe, in die Satzung aufzunehmen und greifbar zu machen. Die CDU-Fraktion begrüße die vorgelegte Neufassung und stimme dieser gerne zu. Bezogen auf den Wortbeitrag von Ratsherrn Hucke führt er abschließend aus, dass das Ziel der Satzung Transparenz, gute Anwendbarkeit und Verschlankung des Genehmigungsverfahrens gewesen sei und diese Ziele durch die Neufassung vollumfänglich erreicht werden.
Ratsherr Helg (FDP) teilt mit, dass auch die FDP-Fraktion der Neufassung der Stellplatzsatzung zustimmen werde. Wie durch seine Vorredner bereits ausgeführt worden sei, betrachte man die Satzung auch als Signal an die Investoren für eine erhebliche Senkung der Baukosten. In Anlehnung an die Ausführungen von Ratsherrn Baal möchte er sich persönlich und auch im Namen der FDP-Fraktion bei Herrn Schuster für seinen Einsatz bedanken.
Bürgermeister Plum (SPD) schließt sich den Dankesworten an Herrn Schuster und sein Team an. Ebenso bedanke er sich bei Frau Beigeordneten Burgdorff sowie bei den Kolleginnen und Kollegen des Planungsausschusses. Denn trotz Wahlkampf sei im Ausschuss stets sachlich über die Thematik diskutiert worden. Die vielfach wahrgenommene Äußerung, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend gehört worden seien, könne er nicht nachvollziehen. Schließlich seien die Eingaben aus der Bürgerschaft Bestandteil der Beratungen im Planungsausschuss gewesen. Wie bereits durch Ratsherrn Hucke erwähnt, habe man weiterhin entschieden, dass bereits nach zwei Jahren ein Erfahrungsbericht vorgelegt werde. Er sei davon überzeugt, dass man bei Bedarf kurzfristige Anpassungen, auch weit vor Ablauf der fünf Jahre, vornehmen werde.
Beigeordnete Burgdorff bedankt sich bei allen Beteiligten für den konstruktiven Austausch und die positive Beratung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Planungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die in der Anlage beigefügte Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Aachen.
Die Ratsanträge Nr. 052/18 und Nr.133/18 gelten damit als erledigt.
Erläuterungen
Diese Ergänzungsvorlage enthält zwei Änderungen zur vorgelegten Neufassung der Stellplatzsatzung, die im Zuge der Beratung des Planungsausschusses angeregt wurden. Diese lauten wie folgt:
- In Anlage 1 Punkt 10.2 erfolgte eineRedaktionelle Änderung:die Zahlenschreibweise wurde von ,,1,7500 m²'' in ,,1.750 m²'' angepasst
-In Anlage 4 Maßnahme 6 erfolgte eineInhaltliche Änderung auf Anregung der Politik: die Nutzungskategorie Nummer 8 wurde aus der Liste der von der Regelung ausgenommenen Nutzungen gestrichen
Die geänderten Anlagen 1 und 4 sind dieser Vorlage beigefügt. Die Änderungen betreffen lediglich einzelne Textstellen und haben keine Auswirkungen auf die grundsätzliche Zielrichtung oder Systematik der Satzung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1014380
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1014380
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-06-12 FB 60_0160_WP18-1 Neufassung der Stell SAO.pdf
13.6.2025
307.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 14.1
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 18.06.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 12:12
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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