7. Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
FB 60/0168/WP18-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Planungsausschuss spricht sich geschlossen dafür aus, die Sondernutzungssatzung in Gänze zu beraten und den vorgelegten Teilaspekt nicht zu beschließen. Es fehlten insbesondere der Hintergrund und die Rahmenbedingungen (notwendige Gehwegbreite, Sicherstellung Rettungswege etc.). Der Teilaspekt der „Passantenstopper“ soll zunächst der Kommission Barrierefreies Bauen vorgestellt und anschließend erneut vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den beigefügten siebten Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) zu beschließen.
Der Finanzausschussder Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den beigefügten siebten Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den beigefügten siebten Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung).
Erläuterungen
Die Ergänzungsvorlage greift eine inhaltliche Erweiterung der Ursprungsvorlage zur Anpassung von § 5 Abs. 3 c) der Sondernutzungssatzung auf.
Ziel der Ergänzungen ist eine weitergehende Präzisierung der zulässigen Nutzung von Passantenstoppern in den bislang ausgeschlossenen Bereichen (ehemalige Verbotszone).
Ergänzt wurden insbesondere konkrete Vorgaben zur maximalen Anzahl an Werbeflächen je Passantenstopper (maximal zwei je Passantenstopper) sowie zu den erforderlichen Restgehwegbreiten: bei Unterschreiten der Mindestbreite von 1,50 m ist ein paralleles Aufstellen zur Hauswand zulässig, sofern eine Restbreite von 1,00 m nicht unterschritten wird.
Die Ergänzungen sollen dazu beitragen, insbesondere in stark frequentierten Bereichen eine möglichst barrierearme und sichere Nutzung des öffentlichen Raums zu gewährleisten.
Der geänderte Satzungstext ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1014620
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1014620
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-06-13 FB 60_0168_WP18-1 7. nachtrag zur satz sao
18.6.2025
228.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 22
- Sitzung
- Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 03.07.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Zusätze
- Ergänzungsvorlage
- Geändert
- 6.3.2026
- Inhalt abgerufen
- 6. März 2026 um 09:56
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen